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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1931-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1931
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- Deutsch
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X- 32, 7, Februar 1931, Redaktioneller Teil, Bvr1«nblatt f. d. Dtschn Buchhanbrl. In der Regel werden die Hörer und ihre Firmen außer der Anreise nur das aufbringen können, was für a) aufzuwenden ist. Das sog, Kursgeld sollte daneben aber womöglich auch noch Teile von b>, v), ä> abdecken. Es wird also z, B, zu dem Verpflegungssatz (siche Punkt 41 von RM 3,— noch eine Zusatzgcbühr von RM 1,öO zu erheben sein, sodaß das Kurs geld in diesem Falle RM 4,S0 pro Kopf und Tag ausmacht, 8, Es ist zu fordern, daß der Hörer zu den Kosten selbst etwas beiträgt. Was in Form des Kursgeldes auf ihn entsällt, wird zwischen ihm und seiner Firma zweckmäßigerweise im Verhältnis 1-2 geteilt, sodaß der Teilnehmer selbst !4, seine Firma aber ^ des Kursgeldes aufbringt. Die Schaffung von Freistellen ist dringend zu empfehlen, doch darf diese, ebenso wie der an Bedürftige zu gewährende Nachlaß auf das Kursgeld, ein gesundes Maß nicht überschreiten. Bekanntlich wird nur das geschätzt, was durch eigenen Aufwand an Zeit, Kraft und Geld gewonnen wird, 9, Die Lehrerhonorare und alle sonstigen Aufwendungen müssen aus Mitteln der veranstaltenden und beteiligten Vereine und aus dem Zuschuß des Börsenvereins bestritten werden. Obwohl Sparsamkeit dringend geboten ist, sollten doch alle Lehrkräfte für ihre Tätigkeit entschädigt werden, damit umso mehr verlangt werden kann, daß sie sich auf ihre besondere Aufgabe innerhalb der Arbeitswoche einstellen und vorbereiten. Wo den Lehrkräften neben Ersatz der Reisekosten Unterkunft und Verpflegung gewährt wird, muß versucht werden, je nach Dauer der Inanspruchnahme unter Hinweis auf die Gemeinnützigkeit mit Honorarsätzen auszukommen, die für ein Einzel referat oder dergleichen mit RM 30,— beginnen und sich bei Beteiligung an der ganzen Arbeitswoche bis RM 100,— steigern. Mit den Vortragenden wichtiger neuartiger Stoffgebiete ist, wenn möglich, der nachträgliche Erhalt einer kleinen Niederschrift für die Materialsammlung des Bildungsausschusses zu vereinbaren, 10, Der Börsenverein kann keine Verpflichtung anerkennen, Freizeiten, Arbeitswochen, Wochenendtreffen usw, in allen Fällen geldlich zu unterstützen. Er behält sich vielmehr die Bewilligung nach Maßgabe des rechtzeitig einzureichenden Arbeits programms nebst Kostenvoranschlag und der ihm zur Verfügung stehenden Mittel von Fall zu Fall vor. Die Fahrkosteu für An- und Rückreise gehören nicht in diesen Voranschlag, Grundsätzlich unterstützt der Börsenverein nur solche Veranstal tungen, deren Träger regionale oder fachliche buchhändlerische Verbände sind. Dabei soll der Beitrag des Börsenvereins in der Regel ein Drittel der gesamten Unkosten nicht übersteigen und im Einzelsalle nicht mehr als RM 300,— betragen. Die Bewilligung eines höheren Bettages kommt nur beim Vorliegen besonderer Umstände in Bettacht, z, B, bei besonders großer Teilnehmerzahl oder umfangreichem Arbeitsprogramm mit notwendig höheren Honorarforderungen, 11, Da die großen Unterschiede in der Vorbildung der einzelnen Hörer je nach ihrer Schulbildung, Auffassungsgabe und Be schäftigung und je nach ihrer Herkunft aus Verlag und Sortiment, oder aus Großstadt und Kleinstadt immer wieder Schwierigkeiten bereiten, so wird daraus hingewiesen, daß cs sehr wohl möglich ist, die Hörer zur vorherigen Durcharbeitung gewisser Bücher und Schriften zu verpflichten. Daneben sollte die Ausarbeitung eines ganz kurzen sachlichen Schlußberichts allen Teilnehmern zur Pflicht gemacht werden, 12, Der Abschlußbericht des veranstaltenden Vereins an den Börsenoerein soll bei knapper und sachlicher Darstellung die besonderen Erfahrungen wiedergeben und in jedem Fall Angaben über Namen, Alter, Wohnort und Arbeitgeber der Beteiligten enthalten, 13, Die Teilnahme an einer gut geleiteten Freizeit oder Arbeitswoche ist als Arbeit anzusprechen, wenn auch, wie es notwendig ist, in die Arbeitsprogramme körperliche Erholung eingeschaltet wird. Der Bildungsausschuß bittet daher, die zum Besuch benötigten Tage dem Teilnehmer nicht oder nur teilweise auf seine Urlaubszeit anzurechnen, soweit diese nicht wenigstens 14 Tage beträgt, Leipzig, den 1, Januar 1931 3m Auftrag des Börsenvereins Der Bildungsausschuß. kann, von der die Verteilung der vom Börsenverein zur Ver fügung zu stellenden Mittel abhängig ist. Mit der Feststellung der Veranstaltungen schon jetzt zu beginnen empfiehlt sich auch des halb, weil aus diese Weise am ehesten möglich wird, zeitlich die einzelnen Veranstaltungen so auseinander abzustimmen, daß die jenigen, die vielleicht der llrlaubsverteiluug wegen an dem ihnen nächstgelegenen Kursus nicht teilnehmen können, sich Er satz dafür an anderer Stelle zu suchen vermögen. Auch den Ver anstaltern kann es nur angenehm sein, wenn möglichst bald, sei es zunächst auch unverbindlich, Anmeldungen erfolgen, da mit auf dieser Grundlage die weiteren Vorbereitungen durch geführt werden können. Endlich dürfte es sich empfehlen, im Zusammenhänge damit auch die Themawahl zu einer ge wissen gegenseitigen Abstimmung zu bringen. Nach den Beob achtungen des Bildungsausschusses haben sich ganz bestimmte Themen als besonders dringlich, aber auch als besonders aus sichtsreich herausgestellt. Dort, wo mit einem stärkeren Besuch aus Verlagskreisen gerechnet werden kann, dürste z, B, das Ge biet der Urheber- und verlagsrechtlichen Fragen aus erhöhtes Interesse rechnen und durch seine Bearbeitung besonders för dernd wirken können. Ganz allgemein wird ein anderes The mengebiet Beachtung verdienen, nämlich die Vermittlung von Ltteraturkenntnissen aus den verschiedensten Gebieten, sei es, daß 110 Mit der Ausarbeitung dieses Merkblattes glaubte der Bildungsausschuß vielfachen Wünschen zu entsprechen. Es faßt alle die Fragen zusammen, die erfahrungsgemäß bei der Vor bereitung und Durchführung von Freizeiten, Wochenendkursen und dergl, aufzutauchen Pflegen und gibt die nötigste Antwort, Selbstverständlich ist der Bildungsausschuß zu weiterer Auskunft darüber hinaus, zur Beratung bei der Ausstellung von Ar beitsplänen und der Begutachtung anderweitiger Vorschläge be reit. Das hier vorgelegte Merkblatt bedeutet einen ersten Schritt auf diesem Wege, dem weitere folgen sollen. Insbesondere ist ein Merkblatt über Vortragsveranstaltungen und ähnliches in Vorbereitung, Der Bildungsausschuß hofst, auf diese Weise in die Veranstaltungen, die an verschiedenen Stellen im deutschen Buchhandel in Angriff genommen werden, eine gewisse Einheit lichkeit zu bringen, sodaß in gegenseitiger Ergänzung eine er höhte Leistung erwartet werden darf. Mit der Veröffentlichung des Merkblattes verbindet der Bildungsausschuß die Bitte, ihm möglichst bis zum 2 3, d, M, alle Pläne und Vorhaben für Bil- dungsvcranstaltungen in diesem Jahre zur Kenntnis zu bringen. Daß dies rechtzeitig geschieht, erweist sich deswegen als notwendig, weil nur unter dieser Voraussetzung die erforderliche Begutachtung erfolgen
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