Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1928
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- 1928-06-19
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- 19.06.1928
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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140. 19. Juni 1928. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtsch». Buchhandel. Leipziger Graphische Werke A.-G. vorm. Vogel L Vogel G. m. b. H. in Leipzig. — Bilanz per 31. Dezember 1927. Aktiva. RM L. Grundstücke und Gebäude 114 000 — Maschinen und Anlagen 110 000 Schriften I — Utensilien I — 1 — Fuhrpark 1 — Automobile I — Konto Dubioso 1 — Kasse 5 619 22 Kontokorrentkonto: Außenstände 966 113 44 Vorausbezahlte Provisionen und Honorare 7 191 86 Rohmaterialien, fertige und halbfertige Waren 545 792 93 1 748 723 45 Passiva. Aktienkapital 400 000 — Reservefonds 50 000 — Hypotheken 190 090 — Banken 268 279 53 Nicht erhobene Dividenden 3 533 80 Kreditoren 642 922 38 Steuerreserve- und Ruckstellungskonto 95 000 — Versicherungsreserve 25 000 — Delkredereko» 45000 — Gewinnvortrag 1926 146,32 Reingewinn 28 841,42 28 987 74 1 748 723 45 Gewinn- und Berlustrechnung per 31. Dezember 1927. Soll. RM Generalunkosten 1 932 140 48 Abschreibungen: Grundstücke und Gebäude 17 833 48 Maschinen und Anlagen 7 080 61 Schriften . . . r . 17 039 51 Utensilien 2 201 68 Inventar 14 286 38 Autos 126 80 Rückstellungen: Steuerreserve- und Rückstellungskonto 76 OOO — Delkrcderekonto 45 000 — Reingewinn 28 841 42 2 139 650 36 Haben. Rohgewinn 2 139 550 36 2 139 550 36 Die Dividende von 7tz(» kann ab 6. Juni d. I. bei der Giro zentrale Sachsen. Zweigstelle Leipzig. Roßplatz, der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Leipzig, Dittrich- ring 21, und der Gesellschaftskasse gegen den Gewinnanteilschein 1927 (Nr. 4) in Empfang genommen werden. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 136 vom 13. Juni 1928.) Beschlagnahmte Druikschrist. — Auf Antrag des Obcrrcichsan- ivalts ist durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 31. 5. 1928 — 128 0 998/28 — die Beschlagnahme der Zeitschrift »Der Rote Gummiknüppel«, Zellenzeitung der Schutzpolizei Berlin, 4. Jahrgang Nr. 1 vom Mai 1928 gemäß ß 94 St.-P.-O. und ß 27 R.P.-G. wegen Verstoßes gegen §8 81 und 86 St.-G.-Bs. angeordnet. Tagb.-Nr. 592 I 1. 28. Berlin, 11. 6. 1928. Polizeipräsident. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 61 vom 16. Juni 1928.) Verkekrönaclinckten. Neue Bestimmungen und Gebühren für Drucksachen. — Am 1. Juli 1928 treten folgende Änderungen der Postordnung in Kraft: Das Höchstgewicht der Drucksachen, Geschästspaptere und Mtschsendungen wird auf 500 g beschränkt (Gebühren unverändert). Drucksachen von 590 § bis 1 üg werden als Briefpäckchen "be fördert, Gebühr 60 N p f. Die Sendungen dürfen 25 cm lang, 15 cm breit und 10 cm hoch o d e r 30 cm lang, 25 cm breit und 5 cm hoch sein: in Rollensorm dürfen sie 30 cm in der Länge und 15 cm im Durchmesser nicht überschreiten. Einschreiben, Nachnahme und Wertangabe sind unzulässig. Neuei »geführt werden Drucksachen im Gewicht bis 2 lrg, die als Päckchen mil der Bahnpost befördert und durch die Paketzusteller ausgetragen werden. Gebühr 4V Rps. Die Sendun gen dürfen briefliche Mitteilungen enthalten. Ausdehnung 40 cm lang, 25 cm breit und 10 cm hoch o d e r 50 cm lang, 20 cm breit und 10 cm hoch: in Rollenform 75 cm lang, 10 cm im Durchmesser. Ein schreiben, Nachnahme und Auslieferung gegen Rückschein zulässig. Weitere Mitteilungen folgen. ?ersonalnackrickterr. Gestorben: am 9. Juni Herr Aug » stNeusch, Inhaber des gleichnamigen Verlages in München im Alter von 52 Jahren in seiner Heimatstadt Metzingen. Leider war es dem Verstorbenen nicht vergönnt, das 25jährtge Bestehen der von ihm im Jahre 1904 als Buchhandlung und Anti quariat gegründeten Firma zu erleben. Im Jahre 1910 bereits konnte er einen Verlag angltedern; es erschienen u. a. die großen knnstge- schichtltchen Publikationen: Albrecht Dürers Randzcichiiungcn zum Gebetbuch Kaiser Maximilians I.; Lctdingcr: Miniaturen aus Hand schriften der Bayerischen Staatsbibliothek u. a. 1920 erwarb Herr Neusch auch noch den Buch- und Kunstverlag Riehn L Ttetzc, den er bis 1926 unter dem Namen Riehn L Neusch führte. Sprecksaal (Ohne Verantwortung der Schrtftlcitung: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Noch nicht erschienene Bücher. Zum Sortimenter kommt ein Kunde und sagt: »Ich erfahre, daß demnächst von Professor N. das und das Buch erscheint. Bitte sen den Sie es mir sofort nach Ausgabe«. Auf die höfliche Frage des Sortimenters, ob der Besteller wohl zufällig wisse, in welchem Ver lage das Buch erscheinen werde, wird er in Zweidrittel aller Fälle erfahren, daß der Kunde dir betr. Zeitungsnotiz oder Prospekt leider bereits fortgeworfcn habe, da er glaubte, sein Buchhändler müsse das ja wissen. Und nun beginnt die Suche nach dem Verlage. Das Buch ist natürlich noch in keinem Katalog aufgeführt. Und Anfragen bei Sorttmentsbuchhandlungen, die für das wissenschaftliche Gebiet des Prof. N. speziell in Frage kommen, werden — teils, weil sie es auch nicht wissen, teils, weil sie es der Konkurrenz nicht Mitteilen wollen — ebenfalls ablehnend beschicken. Was macht nun der ge plagte Sortimenter? Wollte er dem Kunden Mitteilen, daß er das bestellte Buch nicht liefern könne, da er den Verlag nicht finde, so stellt er sich hiermit ein Armutszeugnis aus, das ihm gegebenenfalls den Kunden kosten kann. So wird er sich eine Vormerkliste anlcgen und im Börsenblatt auspasscn, wann das Buch des Prof. N. an- gezetgt wird. Da dies aber vielleicht erst in 2 Monaten bet Erschei nen des Werkes geschieht, und der Sortimenter gleichzeitig noch etwa 50 ähnliche Fälle zu beachten hat, kann man sicher sein, daß die Anzeige gerade bei einem besonders peniblen Kunden übersehen wird. Wie kann hier das Sortiment vor Schaden geschützt werden? In erster Linie muß der Verleger selbst helfen. Er muß spätestens zu gleicher Zeit, wenn er bas neue Buch irgendwo ankllndtgt, eine entsprechende Anzeige im Börsenblatt aufgcben. Es ist dadurch dem Sortiment Gelegenheit gegeben, sich eine Karte tn der Kartothek »Noch nicht erschienene Bücher«, die viele Buchhandlungen führen, anzulegen.*) Da sich jede Buchhandlung heute mehr ober weniger Spe zialgebieten zugewandt hat, kann in dieser Kartothek natürlich nicht jede Voranzeige Aufnahme finden. Es hilft also in solchem Falle nichts, wenn einmal — was doch oft genug vorkommt — ein Buch verlangt wird, das anderen Wissensgebieten angehört. Somit ergibt sich die Notwendigkeit, eine Zentralstelle für noch nicht erschienene Bücher zu schaffen. Mein Vor schlag geht dahin, daß sich jemand finden möchte, der eine solche Stelle einrtchtet, bei der der Verleger über beabsichtigte Ausgaben Bescheid hinterlegt, und die dem Sortimenter Auskunft erteilt. Jeden falls würde das Sortiment eine solche Einrichtung sehr begrüßen. Und auch dem Verleger käme sie zugute, weil bann jede Voraus bestellung auch wirklich voraus bestellt werben würde. Berlin. H. Hosenbein. *) Aus die Voranzeigen im Wöchentlichen Verzeichnis sei hi »ge wiesen. Die Schriftltg.) Verantwort!. Schriftleiter: fsranz Wagner. — Verlag: Der Börse» verein der Deuts, Druck: E. H e d r t ch N a ch f. SLmtl. in Lcip"' " ' " ' ...... - .... i 680 änblcr zu Leipzig, Deutsches Bucht,ändlcrhaus. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schrtstlcttung „.Expedition: Leipzig C 1, Gerichtsweg 2g <BttchhanbicrtMlS>, Postschlteßf.274/74
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