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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1931
- Strukturtyp
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- 1931-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1931
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- Deutsch
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X- 144, 25. Juni 1831. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. mögen 414 Jahre bis zum 31. März 1936. Entsprechen des gilt für die Vermögen st euer. Auch hier wird die Hauptveranlagung grundsätzlich für drei Rechnungsjahre vorgenommen, abgesehen von der für die erste Hauptveran lagung analog geltenden Abweichung. Auf Antrag dürfen Betriebe, bei denen sich das Geschäftsjahr mit dem Kalender jahr nicht deckt, an Stelle des Hauptfeststellungszeitpunktes vom 1. Januar 1931 den Schluß des letzten diesem Zeitpunkt un mittelbar vorangegangenen Geschäftsjahres zugrunde legen. Aber auch in solchen Fällen sind Wertpapiere und Be teiligungen mit dem für den 31. Dezember 1930 festgesetzten Steuerkurswert oder Berkaufswert zu bewerten. In Anbetracht der Tatsache, daß also die jetzige Einhcits- wertfeststcllung und Vermögensveranlagung auf eine Reihe von Jahren maßgebend sein sollen, sind zum Ausgleich dafür die Möglichkeiten für Neu- und N ach f e stst e ll u ng e n erheb lich erleichert worden. Eine N e u f e st st e l lu n g (8 24 RBewG., bisher 8 75) findet nicht mehr auf Antrag, sondern beim Vorliegen der Vor aussetzungen von Amts wegen statt. Auch ist nicht mehr erforderlich, daß die Wertveränderung infolge »besonderer Um stände-- Platz.gegriffen hat, wennschon die Einschränkung ge blieben ist, daß lediglich die allgemeine Veränderung der Wirt- fchaftsverhältnisse zu Neufeststellungen nicht führen kann. Von besonderer Bedeutung ist ferner, daß als Wertveränderung, die zur Neuseststellung führt, bereits genügt, wenn der maßgebende Einheitswert sich um mehr als den 20. Teil (bisher 5. Teil), oder um mehr als 25 000 RM. (bisher 100 000.— RM.) ver ändert hat. Die Neuseststellungen dürfen nur auf den 1. Ja nuar eines Kalenderjahres stattfinden. In diesem Zusammenhang ist auch das von der Neufest- stcllung zu unterscheidende Verfahren gemäß 8 222 AO. (früher Z 212) zu erwähnen, wonach eine Berichtigungsse st st ellung bezw. -Veranlagung beim Bekanntwerden neuer Tatsachen oder Beweismittel stattfindet, jedoch jetzt nicht nur dann, wenn eine höhere Veranlagung oder Feststellung sich ergibt, sondern auch zugunsten des Steuerpflichtigen, falls sich eine niedrigere Veranlagung rechtfertigt. Eine nachträgliche Feststellung des Einheitswertes (N a ch- neranlagung) wird vorgenommen, wenn der Gegenstand, für den der Einheitswcrt besonders festzustellen ist, neu ge gründet worden ist oder, ohne neu gegründet zu sein, infolge Wegfalls des bisherigen Befreiungsgrundes vermögensteuer pflichtig wird: so wenn z. B. ein Gewerbebetrieb am 1. Juli 1931 neu eröffnet wird. Entsprechendes gilt für die nachträg liche Veranlagung zur Vermögensteuer. Ein kleinerVeitrag zurEinbandpreisbildung Wenn ich diese Angelegenheit an dieser Stelle behandle, so tne ich es in der ausgesprochenen Absicht, die Verlagshersteller auf ausschlaggebende Qualitätsunterschiede eines Materials aufmerksam zu machen, dessen minderwertige Sorten geeignet sind, ein an sich durchaus verwendbares Material in Mißkredit zu bringen. Ich meine hier die an Stelle von echten Goldprägun-gen vielfach ver wendete sogenannte Antioxyd-Bronzefolie. Man könnte als streng denkender Buchgewerbler ja auf den Ge danken kommen, diese Antioxudfolie als Surrogat überhaupt abzu lehnen. Betrachtet man dieses Material aber in seinem Verhältnis zu echt Blattgold, etwa wie ein Baumwollgewebe gegenüber einem Neinleinengewebe, so wird man gegen seine Verwendung im Buch gewerbe nichts einwenden können. Man sollte nur ängstlich darauf bedacht sein, eine Antioxyd-Bronzefolie nicht etwa als Antioxyd- Goldfolie zu bezeichnen, weil es einmal absurd ist, Gold in eine Wort stellung zu Antioxyö zu bringen, und zum andern, weil eine Bronze mit Gold überhaupt nichts zu tun hat. Also diese Bronzefolien sind zu allerhand Prägearbeiten durchaus angebracht, nur bestehen mit Bezug auf die als Antioxyd-Bronzefolien bezeichneten Sorten Qualitätsunterschiede, die sich einmal im Preis ausdrückcn, mit Be zug auf ihren Schutz gegen Oxydierung aber solche Unterschiede auf- weisen, daß man bei einigen Sorten, trotz ihrer Bezeichnung als Antioxydfolien, von einem Schutz gegen Oxydation überhaupt nicht mehr reden kann. Damit steht und fällt aber ihre Verwendbarkeit rm Buchgewerbe. Eine oxydierte Jolienprägung verschandelt den damit ausgestatteten Gegenstand und macht ihn so minderwertig, daß man, falls eine echte Goldprägung im Preise nicht tragbar gewesen wäre, man lieber einen Farbdruck vorgenomttien sähe. Auf dem Gebiete der Fabrikation von Antioxyd-Bronzefolien hat es bisher zwei Fabrikate gegeben, die einen sozusagen fast abso luten Schutz gegen Oxydation bieten. Es sind dies die Sorten »Ne- coröfolie« und die »Antioxyd-Oeser-Folie« der Genthiner Carton papierfabrik. Ich habe in meiner langjährigen Praxis bis jetzt keinen Fall erlebt, der eine Oxydation dieser beiden Fabrikate ge zeigt hätte. Dabei haben mir Prägungen Vorgelegen, die zehn Jahre und älter waren. Auch meine Berufskollegen haben mit der Antioxyd-Oeser-Folie, die nun schon mehr als 26 Jahre von der Genthiner Cartonpapierfabrik in den Handel gebracht wird, gleich gute Erfahrungen gemacht. Es hat nun seit jeher nicht an Versuchen gefehlt, neben diesen beiden hochqualifizierten Antioxydfolienarten, die auch im Preise sich wenig voneinander unterscheiden, andere billigere Sorten auf den Markt zu bringen. Bei ihrer Verwendung trat jedoch sehr bald eine Oxydation ein and mir selbst passierte es, daß ich eine größere Partie von Einbänden umzubinden ge zwungen war, weil die zur Prägung verwendete, mir als Antioxyö verkaufte Folie nach Jahresfrist bereits oxydiert war. Ich bin nun vorsichtig geworden und habe unter Verwendung sämtlicher auf dem Markt befindlichen Antioxnd-Brvnzesolien in flächiger Schrift Probcprägungen ausgeführt und sie den verschiedenen Ein flüssen freier Luft sowohl wie noch etwas ungünstigeren Verhält nissen ausgesetzt, d. h. ich habe die Prägungen iu die unmittelbare Nähe gasbeheizter Prägepressen gehängt. Dabei waren die Prägungen der verschiedenen Foliefabrikatc jeweils auf einem Tableau zusammen ausgeprägt und somit stets den gleichen Verhältnissen unterworfen. Nach drei Monaten zeigte es sich, daß nur die Recordfolie und die Antioxyö-Oeserfolie allen Einflüssen in völliger Frische standgehalten hatten. Auch jetzt nach zwei Jahren zeigt sich noch keinerlei Veränderung der Proben dieser beiden Qualitäten. Ich habe seit dieser Zeit alle neu, oft unter den hochtönendsten Ankündigungen mit Bezug auf Oxydschutz auf tauchenden Antioxyd-Folien nach den gleichen Methoden untersucht, aber leider kein besseres Ergebnis erzielt. Der etwas höhere Preis der beiden genannten Foliesorten wird einem auch als Laie sofort verständlich, wenn man weiß, daß der Schutz gegen Oxydation durch eine ausgiebige Abdeckung der Bronze mit einer Schicht von Zaponlack erfolgt und daß 1000 Blatt der Antioxyd-Oeserfolie im Blattformal von 12X00 cm einer Fläche von nahezu 75 Quadrat metern entsprechen. Das zur ausgiebigen Abdeckung dieser Fläche notwendige Zaponlackquantum, der bekanntlich sehr teuer ist, er scheint wohl als ausschlaggebender Faktor bei der Preisbildung einer wirklich guten und somit sicher gegen Oxydation geschützten Bronze- solie. Welche Auswirkung die Verwendung einer sich zwar nicht bewäh renden, aber wesentlich billigeren Folie auf die Preisbildung hat, kann sich jeder Hersteller an Hand einer Flächenberechnung selbst ansrechnen, wenn er berücksichtigt, daß ein Quadratmeter der guten, gegen Oxydation wirklich geschützten Folie um 70 Pf. teurer ist als andere, ebenfalls als Antioxydfolie bezeichnete Fabrikate. Ich kann im eigensten Interesse der Verleger nur empfehlen, bis zum Auftauchen einer billigeren, dabei aber wirksam gegen Oxydation geschützten Antioxyd-Bronzefolie bei Anfragen einstweilen die Verwendung entweder von Recordfolie oder der im Format gün stigeren Antioxyd-Oeser-Folie der Genthiner Cartonpapierfabrik zur Bedingung zu machen, denn nur bei deren Verwendung kann einiger maßen die Gewähr übernommen werden, daß die Prägungen nicht oxydieren. Direktor H. Nitz, München. Wöchentliche Übersicht Uber geschäftl. Einrichtungen u. Veränderungen. Zusammengestellt non der Redaktion des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels. (Erklärung der Abkürzungen s. zuletzt Nr. 140.) 1Z—20. Juni 1831. Vorhergehende Liste 1831, Nr. 110. Konkurse und Vergleichsverfahren. HDürerhaus Hamburg G. m. b. H., Hamburg 1. Das Vergleichsverfahren wurde ausgehoben. jB. 138.) Ebuer'sche Buchhandlung, Theodor, Nürnberg. Das Konkursverfahren wurde mangels Masse eingestellt. sB. 107.) SOS
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