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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1928
- Strukturtyp
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- 1928-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1928
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lassen wollten, jeden einzelnen Buchhändler in individueller Weise zu beliefern und zu unterstützen. Der Berichterstatter hält diesen Widerstand für richtig und den gemeinschaftlichen Einkauf nur für Nebenzweige des Buchhandels passend. Ein dementsprechender Be schluß wurde denn auch von dem Kongreß angenommen. Bei der Diskussion über die Frage, ob der Buchhändler bei der Ausübung seines Gewerbes seinen persönlichen Neigun gen folgen dürfe, ergriff auch der Vorsitzende, Herr Poirs, das Wort. Nach ihm besteht die Rolle des Buchhändlers vor allem darin, zu verkaufen. Natürlich kann dem Buchhändler die Speziali sierung nicht verwehrt werden; hat er sich aber einmal spezialisiert, so hat er auch so gut wie alle in sein Fach gehörenden Werke zu verkaufen, und er sollte es sich vielfach überlegen, eine Bestellung nicht auszuführen. Entgegen anderen Rednern war Herr Poirä der Ansicht, daß man vom Buchhändler keineswegs verlangen kann, die literarischen und moralischen Werte all der von ihm geführten Bücher zu kennen. Würde man ein solches Verlangen als berechtigt anerkennen, so würde man damit zugleich jene gerichtlichen Verfahren als berechtigt anerkennen, die von der Staatsanwalt schaft gegen Buchhändler deshalb angestrengt werben, weil sie Bücher führen, deren Inhalt sie nicht kennen. Den Buchhändler für bas verantwortlich zu machen, was er verkaufe, sei äußerst ungerecht (tnique), und die Gewerbekammer werde niemals verfehlen, gegen diese Ungerechtigkeit jeweils zu protestieren. Kein vernünftiger Mensch könne fordern, daß der Buchhändler den Inhalt all seiner Bücher kenne, und dann sei nichts einem größeren Wechsel unter worfen als die sogenannte Moral in der Literatur — die seinerzeit verurteilte »Madame Bovary« sei heule klassisch. Große Beachtung fand auch der Bericht über den Verkauf auf Abzahlung, und zwar deshalb, weil dieses System im heu tigen Frankreich von verschiedener Seite aus sehr stark propagiert wird und weil diese Propaganda beträchtlichen Anklang findet — »la vente ä tempsrament« ist fast schon ein Schlagwort und eine Parole geworden. Dieser Stimmung entsprechend erklärte sich der Berichterstatter »fest davon überzeugt, daß der Verkauf auf Abzah lung für das französische Buch von großem Nutzen ist, daß diese Art von Verkauf weiter entwickelt werden muß und daß die Buch händler sich diesein System mit Sympathie und schnellstens anpassen sollen«. Zugleich betonte der Berichterstatter, daß eine spezielle Organisation und eine Regelung dieses Systems dringend notwendig seien. Auch zu dieser Frage ergriff Herr Poirs das Wort, wobei er auf seine Beobachtungen in den Vereinigten Staaten zu sprechen kam; auch er war der Ansicht, daß für den Buchhandel eine eigene Organisation des Verkaufes auf Abzahlung zu schaffen sei, beson ders mit Hinsicht auf das Einziehen von Erkundigungen über den eventuellen Käufer und auf die Schaffung von geeigneten Bank instituten zur Finanzierung dieses Systems. Nach Herrn Poirs steht es aber nur dem Verleger zu, diejenigen Werke zu bestimmen, die auch für den Verkauf auf Abzahlung bestimmt sein können; weiter hätte nur der Verleger über die Modalitäten dieses Ver kaufes zu entscheiden, da im andern Falle es den Buchhändlern praktisch frei stehen würde, sich über die festen Preise hinwegzusetzen. Bei der Frage, ob man bei der Barbezahlung eine» Rabatt ge währen solle, oder ob der Preis bei Barzahlung als der feste zu gelten habe und bei dem Verkauf auf Abzahlung eine gewisse Stei gerung erfahren müsse, entschied sich Herr Poirs für das letztere System, wobei er betonte, daß es die Sache des Verlegers sei, die Höhe dieser Preissteigerung zu bemessen. Natürlich habe der Unterschied zwischen dem Preis auf Abzahlung und dem bei Barbezahlung zum mindesten dem Ztnsverlust gleichwertig zu sein. Der Kongreß schloß sich den Ausführungen des Herrn Poirs an und forderte ferner, daß der Verleger die für den Verkauf auf Abzahlung bestimmten Preise und Bedingungen zu veröffentlichen habe, daß die den Bücher reisenden gewährten Rabatte geringer sein müssen als die dem Buchhändler gewährten, und daß die Bedingungen des Verlegers überhaupt derart sein müssen, daß der Buchhändler, der selbst mit Reisenden für diesen Verkauf arbeitet, in der Lage ist, diese Reisen den in gerechter Weise zu entlohnen. Als letztes Thema kam das der sogenannten privilegier ten Kundschaft (Professoren, Lehrer, Geistliche usw.) zur Er örterung. »Alle Verkäufe«, sagte der Berichterstatter unter anderem, »die wir mit Bibliotheken tätigen, und die Mehrzahl jener an .privi legierte Kunden* schließen mit einem Verlust. Und es ist die Be hauptung nicht übertrieben, daß ein gutes Viertel aller unserer Ver käufe in diese Kategorie gehört«. Bei der Diskussion wurde mehrfach auf die Verhältnisse in Deutschland hingewiesen und die radikale Abschaffung der »privilegierten Kundschaft« verlangt. r.-Parts. Kommissionshaus Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler e.G. m.b.H. zu Leipzig. — Bilanz vom 31. Mai 1928. Vermögen RM -S, Kasse 2 307 33 Postscheck 19 161 29 Bank 42 099 — Giro 6 026 57 Wechsel 3 000 — Außenstände 415 865 12 Waren 52 538 25 Grundstück 100 000 — Inventar 1030 — Kraftwagen 4 840 — Sparkasse 1 — Wertpapiere 1 Hypotheken-Aufwertungs-Ausgleich 30 250 — Hypot.-eken-Tilgungs-Fonds 25 734 85 702 854 41 Schulden Geschäftsguthaben: a) verbleibende Mitglieder RM. 148 959,10 b) ausscheidende Mitglieder .... „ 5714,84 154 673 94 Gesetzliche Rücklage 79 276 43 Sonder-Rücklage 46 932 72 Schulden 216 539 32 Interims Konto-Bag 86 104 29 Grundnücks-Erneuerungs-Rücklage 8 000 . Hypotheken 55 000 — Delkredere 11 128 37 Betriebsrücklage 609 18 Reingewinn 44 590 16 702 854 41 Verlust- und Gewinn-Rechnung: RM Allgemeine Unkosten 229 301 98 Grundstücks-Erneuerungs-Rücklage 2000 — Abschreibungen: Inventar RM 1030.76 Kraftwagen RM 4 839.50 5 870 26 Hypotheken-Aufwertungs-Ausgl. (153ß Abschr.) 8 250 — Reingewinn 44 590 16 290 012 40 Gewinn-Vortrag aus 1926/27 1 967 98 Waren 271 687 75 Zinsen 16 356 67 290 012 40 Geschäftsguthaben Stand am 1. Juni 1927 RMk. 148 169.94 Stand am 31. Mai 1828 „ 1S4 673.94 Haftsumme Stand am I. Juni 1927 RMk. 153 000.— Stand am 31. Mai 1928 RMk. 154 200.— Mitgliederbewegung Bestand am 1. Juni 1927 560 Eingetreten 61 621 Gestorben 6 Ausgeschieden 8 Ausgeschlossen 21 Uebertragungen 10 45 Bestand am 31. Mai 1928 576 Satzungsgemäß hielt das Kommissionshaus Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler wie alljährlich am ersten Sonntag der Herbst messe, am 26. August 1928, seine 23. ordentliche Hauptversammlung im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig ab. Die Jahresrechnung wurde genehmigt. Die neuausgestellten Satzungen und Ausführungs bestimmungen zur Altersfllrsorge wurden einstimmig angenommen. Der Reingewinn wurde folgendermaßen verteilt: 10 Prozent Kapital- dividenbe; Mk. 13 067.28 der Sonderrllcklage; Mk. 14 000.— dem Nescrvefönds; Mk. 2725.63 wurde aus neue Rechnung vorgctragen. Den Mitgliedern wurden außerdem 72 556.26 als Kaufpretsrückver- glltung gutgcschriebcn. Die ausgcschiedenen Mitglieder des Aufsichts- ratcs, Herr Oswald Lindner-Gera und Herr Carl Morgenstern-Leip zig, wurden einstimmig wiedergewählt, ebenso als Stellvertreter die Herren Johannes Hartmann (Brunnersche Buchhandlung, Chemnitz) und Emil Berndt-Merseburg.
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