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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1928
- Strukturtyp
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- 1928-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1928
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- Deutsch
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220, 20. September 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Loüsringsr, Or. Llartin Lnno: Ous lieckik 6er d!eu- uukluxe im kucli- unä Kuuslverlux. Lsrlin: I'ranr Valilon 1926. VIII, 249 8. 6eb. Me. 9.50. Die ersten 100 Seiten dieser umfangreichen Abhandlung — es scheint eine in Buchform herausgebrachte Dissertation zu sein — enthalten den geschäftlichen und allgemeinen Teil, kommen also für die Leser dieser Zeitschrift nicht in Betracht. Im speziellen Teil werden nun die Rechte und Pflichten von Verfasser und Verleger bei der Veranstaltung weiterer Auflagen ganz systematisch dargelegt, und zwar im wesentlichen beim Buchverlag. Was der Verfasser über Auflagen in Musik-, Kunst- und Filmverlag (sic!) ausführt, ist recht knapp, hier scheint ihm die Kenntnis der Praxis abzugchen. Dagegen sind die Ausführungen über die neue Auflage im Buch- vcrlag durchaus beachtlich und zeugen von einer großen Belesenheit des Verfassers, der sich tatsächlich mit den bis dahin erschienenen ein schlägigen Werken ssein Literaturverzeichnis umfaßt neun eng- gedruckte Seiten!) auseinandersetzt. Daß hierbei häufig die Ansicht eines Doktoranden der eines Köhler, Allfcld oder Riezler gleich be wertet wird, ist wohl ans dem Bestreben des Verfassers nach Voll ständigkeit zu erklären. Es ist nicht meine Aufgabe, mich mit dem Verfasser wegen Einzelheiten seiner Aufstellung im einzelnen auseinanderzusetzcn. Ich möchte nur zwei prinzipielle Bemerkungen zu seinen Darlegungen machen: 1. Unter Auflage versteht der Verfasser sS. 2 und 103) die Ge samtzahl der Exemplare, die der Verleger seiner Kalkulation zu grunde legt (und er beruft sich hierbei auf Elster, Gewerblicher Rechtsschutz, S. 103 als Gewährsmann), wobei er S. 102 noch be tont, daß der Auslagebcgriff juristische Bedeutung habe. Hierbei wird aber das Wesentliche übersehen, daß der Begriff der Auflage nicht einseitig auf de» Verleger, auf einseitig von ihm aufgestellte Kalkulationen zu beziehen ist, die sich somit der Kenntnis und Be urteilung seines Vertragspartners entziehen. Vielmehr steht dieser Begriff in engstem Zusammenhänge mit dem Verlagsvcrtrage, also mit dem Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Verfasser zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Die Auflage ist der Umfang des körperlichen Substrates des Verlagsrechtes, berech net nach der Anzahl der Vervielfältigungsexemplare. Daß diese Zahl für den Verleger eine der wichtigsten Kalkulationszahlen ist, wird dabei nicht verkannt. Aber wichtiger als dies ist, daß diese Kalkulationszahl mit zum Vertragsinhalt erhoben wird. 2. Nach Scheringer (S. 86 Anm. 2, S. 158, Anm. 1) ist im 8 13 V.-G. das absolute Änderungs- und Bearbcitnngsrecht des Urhebers dem Verleger nochmals als obligatorische Verpflichtung anfcrlegt. Das dürfte eine Verkennung dieser gesetzlichen Bestimmung sein, die — wie sich schon aus der Struktur des Verlagsgesetzes ergibt — nicht eine der vertraglichen Verpflichtungen des Verlegers regelt (denn diese Regelung ist im § 14 V.-G. vorgenommen), son der» die das absolute Recht des Verlegers hinsichtlich der Ande- rungsmöglichkeit begrenzt (genau wie die des Erwerbers gegenüber dem Urheber). Daraus folgt, daß der Verleger, der sein Verlags werk abgeändcrt vervielfältigt und verbreitet, nicht eine Vertrags verletzung begeht, sondern eine Urheberrechtsverletzung. Wenn der Verfasser im Anschluß an Herbert Meyer und Passow die Ersetzung des § 17 V.-G. durch eine Bestimmung des Inhaltes fordert, daß der Verleger, der das Recht zu künftigen Auflagen hat, von der Verpflichtung zur Veranstaltung dieser Auflage sich nur durch ausdrückliche, vertragliche Abrede hiervon entbinden lassen kann, so dürste er damit kaum Anklang finden. Darf man doch nicht übersehen, baß die Bestimmung des 8 17 V.-G. die Schutzmaßregeln des Gesetzes für den Verleger sind, die diesem das wirtschaftliche Risiko des Verlagsgcschäfts einigermaßen erträglich machen. Denn nur wen» diese Bestimmung besteht, kann der Verleger auch Werke in seinen Verlag aufnehmen, die ihm mit aller Wahrscheinlichkeit keinen Gewinn bringen. Die Möglichkeit, ein anderes Werk für län gere Zeit verlagsgeschäftlich zu verwerten, ist die Grundlage jedes größeren Verlagsgeschäftes. Dagegen ist der Wunsch des Verfassers »ach einem wesentlich stärkeren Schutz des persönlichen Interesses des Urhebers schon in Erfüllung gegangen. Im Art. 61> des neuen Textes der Berner Übereinkunft ist das Recht der Urheberschaft international nieder gelegt. Eins muß bei den Ausführungen Scheringers mit besonderer Freude scstgestellt werden. Er ist nicht bei der Darstellung deutschen Rechtes stehen geblieben, sondern hat in umfassender Weise das ausländische Recht zum Vergleich und zur. Stützung seiner Ansichten herangezogen. Gerade ans dem Gebiete des Urheber- und Verlags rechtes muß jede vertiefte Betrachtung auf rechtsvergleichender 1040 Basis errichtet werden. Nur dann hat sie Wert über den Tag des Erscheinens hinaus. Und darum ist diese Arbeit wirklich erfreulich, und es darf der Wunsch ausgesprochen werden, daß man weiteren Arbeiten des Ver fassers auf diesem Gebiete noch begegnen möge. Rechtsanwalt Or. Willy H o f f m a n n - Leipzig. Teitsctii-ikt kür veutscklunüs kucliürucster unck vsmranckts 6e- evsrbo. 40. ckalir^., Hr, 71. Lsrlio. Obige Nummer ist aus Anlaß des II. Internationalen Buch drucker-Kongresses am 5. September und der Hauptversammlung am 6. September in Köln als Sonderausgabe in einem Umfange von 71 Textseitcn — hiervon 47 dreisprachig, und zwar deutsch, englisch und französisch — und 80 Anzeigenseiten erschienen. Im Geleitwort wird betont, daß der Wert internationaler Fachkongresse vor allem darin zu erblicken sei, daß sie den Kongreßteilnehmern und den von ihnen vertretenen Wirtschafts- und Berufsgruppen eine Bereicherung und Ergänzung ihres Fachwissens brächten. Der gegen seitige Gedankenaustausch fördere den wirtschaftlichen, technischen und kulturellen Fortschritt. Vom Standpunkt des Gelehrten aus behandelt dann der Kieler Universitätsprofessor vr. Ferdinand Tönnies «Die Bedeutung internationaler Kongresse«. Das aktuelle und für das gesamte graphische wie besonders auch für das Verlagsgewerbe lebenswichtige Thema »Außen han delsfragen des Buchdruckgewerbes« behandelt in sach kundigster Weise Geh. Negicrungsrat Thurmann, Syndikus des Anßcuhandelsverbandcs der Papier verarbeitenden Industrie, Ber lin. Professor Or. Ernst Wagemann, Berlin, Präsident des Statisti schen Reichsamts und Direktor des Instituts für Konjuukturforschnng, beschäftigt sich in einem niit tabellarischen Zusammenstellungen und Schaubildcrn ergänzten Aufsatz mit »Konjunkturfragen des D r u ck g e w e r b e s«. Die relativ geringe Konjunktnrempfindlich- keit des Druckgewerbcs erkläre sich zunächst aus seiner betriebswirt schaftlichen Struktur. Um eine gewisse Unterlage für die Ver anschlagung des Absatzes von Druckerzeugnissen an den Buchver lag zu erhalten, hat der Verfasser auf die im Bbl. vom 28. Februar 1928 veröffentlichte Statistik für 1927 zurttckgegriffen, »wonach im Jahre 1927 der Preis der Einheiten der Verlagsvcröffentlichungcn (sozusagen die Addition des gesamten Katalogs der Neuerscheinun gen) 170 000 RM. betrug. Rechnen wir mit einer Durchschnitts- anflage von etwa 1000 Stück, so würde die gesamte Bnchproduklion des Jahres 1927 170 Millionen betragen, wovon ans den Druck rund 30 Millionen entfallen dürften«. Den Gesamtabsatz des Druck- gcwerbes errechnet Professor Wagemann mit 560 Millionen RM. Mit anerkennenswerter Vorurteilslosigkeit und gestützt ans eine ge reifte Sachkunde wird von Direktor Otto Krüger, Leipzig, »Das O f f s e t p r o b l e m« behandelt. Zunächst frappiert die Feststellung, daß sich im Gegensatz zum Offsetverfahren die Hoch- und Tiefdruck- Bildtechniken in kürzester Zeit zur höchsten Vollendung entwickelt hätten. Wenn man Drucke aus der Anfangszeit des Offsetverfah rens, besonders in einfarbiger Autotypie, mit den heutigen Durch schnittsleistungen vergleiche, dann sei von einem Fortschritt nicht viel zu merken. Der Verfasser vertieft sich dann in wichtige tech nische Fragen, Verfahren und Gegenüberstellungen, wobei er schließ lich zu der Schlußfolgerung kommt, daß der Streit um die beste Ne- produktionsmethoöe weiter gehe. Dem Fachmann und jedem, der sich für das Osfsctverfahren interessiert, bereiten die Ausführungen Direktor Krügers einen hohen technischen Genuß, abgesehen von der vermittelten Belehrung und Unterweisung. Am Schlüsse seines aus jahrelanger Praxis geschöpften und für die Praxis bestimmten Auf satzes bemerkt der Verfasser noch, daß beim Druck von Typensatz vermittelst des Ofssetverfahrens die Schärfe des Hochdrucks nie erreicht werde. Sehe man von der Qualitätsfrage ab, so biete der Offsetdruck insofern Vorteile, als man große Auflagen in kürzester Frist bewältigen und dabei noch ziemlich minderwertige Papiere verwenden könne. An die in drei Sprachen veröffentlichten Haupt artikel schließt sich zunächst ein Bericht über das deutsche Buch druckgewerbe an. Dann folgen Berichte (alle einsprachig, deutsch) aus Belgien, Dänemark, England, Finnland, Holland, Ita lien, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Sowjet-Ruß land, Spanien, Tschechoslowakei, Ungarn und aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Diese Berichte geben Auskunft über organisatorische, gewerbliche und technische Angelegenheiten; inter essant sind auch die statistischen Ermittlungen und Zahlen. Ein auf merksames Studium auch dieses Teiles der sowohl im Satz wie im Druck hervorragend ausgestatteten Sonderausgabe der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« kann nur bestens empfohlen werden. E.
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