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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1928
- Strukturtyp
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- 1928-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1928
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- Deutsch
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jsP 95, 24. April 1928. Redaktioneller Teil. Buchhandel verhältnismäßig enge Grenzen gezogen sind. Die ungenügende Rentabilität kam besonders in den im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlichten Bilanzen der Verlags-Aktien-Gesellschaften zum Ausdruck, die zum Teil ganz erhebliche Verluste und nur in ganz wenigen Ausnahmefällen einen Gewinn aufwiesen. Die starke Konkurrenz tat das ihre, um die Geivinnmöglichkeiten auf ein Minimum herabzudrücken, und das Fehlen des früher im Falle von Fehlschlägcn als Fett polster wirkenden Eigenkapitals des Verlegers machte sich empfindlich bemerkbar. Wenn bei den Auseinandersetzungen des Börscnvereins mit den Landesfinanzämtcrn über die Durch- schnittsbcsteuerung nichtbuchsührendcr Buchhändler ein durch schnittlicher Nettonutzen vom Umsatz von 5 bis höchstens 10^ berechnet wurde, so ist das ein durchschnittlicher Prozentsatz, der bei größeren Betrieben keineswegs immer erreicht wird, weil hier die Spesen im Verhältnis zum Umsatz progressiv wachsen. Auch bedeutet eine solche rein rechnungsmäßige Feststellung eines Reingewinns keineswegs das Vorhandensein entsprechender liquider Mittel, und nur darauf kommt es letzten Endes an. Namentlich infolge des Spielraumes bei der Lagerbewertung ist cs leicht möglich, das Bilanzbild so zu gestalten, daß ein Uberschuß festzustcllcn ist, während in Wirklichkeit der Betrieb völlig illiquide ist. Somit sind die wirtschaftlichen Grundlagen, die den Unterbau für jede Sozialpolitik bilden, keineswegs so günstig zu beurteilen, wie es lediglich auf Grund der Umsatz- zifsern den Anschein haben könnte. Die sozialpolitische Lage wurde auch im Berichts jahre durch die beiden Hauptfaktoren des Tarifkampfes be herrscht: durch das Arbeitszeit- und Lohnproblem. Die Arbeitszeitfrage wurde ziemlich plötzlich im letzten Sommer durch das sogenannte Arbeitszeitnotgesetz in den Vordergrund der Ereignisse gerückt. Denn durch den neu geschaffenen H 6a machte der Gesetzgeber den Arbeitnehmern das Geschenk einer überstundcnvergütung von 25 Prozent, und zwar sowohl für die Angestellten wie für die gewerblichen Arbeiter, und zum andern zwang er die Arbeitgeber zu neuen Verhandlungen über den Manteltarif, weil die nun einmal wirtschaftlich notwendigen Uberarbeitsmöglichkeiten nach Schaffung des Gesetzes nur im Wege des Entgegenkommens von den Gewerkschaften erlangt werden konnten. Der Gesetzgeber leistete hier den Arbeitnehmern eine sehr wesentliche Vertragshilse im voraus, sodaß die Arbeit geber von vornherein in einer sehr ungünstigen Position kämpf ten. Trotzdem gelang es erfreulicherweise im Buchhandel — wenn auch nach langwierigen Verhandlungen, so doch ohne Arbeitskämpfe — zu neuen Abmachungen über die Arbeitszeit und auch über die Zuschlagssrage zu kommen, sodaß die Mantel- tarife unserer wichtigsten Ortsgruppen hinsichtlich der Arbeits zeitregelung folgendes Bild ausweisen: l. Angestellte. Landes gruppe "Bayern. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stun den. Sie kann jedoch durch den Arbeitgeber im Falle eines wirtschaftlichen Bedarfes bis zu 52 Stunden ausgedehnt werden. Für diese Mehrarbcitsstunden haben die Angestellten Anspruch auf >/-»« des Monatsgehaltes zuzüglich 15 Prozent. Die Arbeits zeit soll jedoch nicht rein schematisch auf 52 Stunden verlängert werden. Überstunden (d. i. über die 52stündige Wochen- arbcitszeit hinaus) sind sür die 53. und 54. Wochcnstunde mit */»-», darüber hinaus mit '/,>» des Monatsgehaltes für die Stunde zu bezahlen. Jede Sonntags- und Nachtarbeit, d. h. solche von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, ist mit 50 Prozent Aufschlag auf den Uberstundensatz zu bezahlen. Ortsgruppe Berlin. Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden. Hinsichtlich der Überstunden kann entsprechend den Bedürf nissen des Betriebes vorübergehend eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 54 Stunden angeordnet wer den. Dabei wird die von der Geschästsleitung angeordnete Überstunde von der 49. bis zur 54. Stunde mit ^/-»° des monat lichen Tarifgchaltes zuzüglich eines Aufschlages von 15 Prozent 458 vergütet. Darüber hinausgehende von der Geschäftsleitung un geordnete Überstunden, die jedoch vermieden werden sollen, sind mit des Tarisgehaltes zuzüglich eines Ausschlages von 25 Prozent zu vergüten. Ortsgruppe Leipzig. Die regelmäßige Wochenarbcitszeit ohne Pausen beträgt 48 Stunden. Auf Anordnung des Arbeitgebers kann die Ar beitszeit im Bedarfsfälle nach Anhörung der gesetzlichen Be triebsvertretung für Verlag und Sortiment auf 52 Stunden in der Woche, für den Zwischenbuchhandel aus 53 Stunden in der Woche verlängert werden. Hierbei wird den Angestellten folgende Mehrarbeitsver gütung gezahlt: ») für die 49. bis 51. Arbeitsstunde in der Woche je '/-»» des Monatsgehaltes plus 10 Prozent Zuschlag, d) für die 52. und 53. Arbeitsstunde in der Woche je '/-»» des Monatsgehaltes plus 15 Prozent Zuschlag, c> für die 54. und 55. Arbeitsstunde in der Woche je '/-«> des Monatsgehaltes Plus 30 Prozent Zuschlag, ck> für jede weitere Arbeitsstunde in der Woche '/-»« des Monatsgehaltes Plus 50 Prozent Zuschlag. Bei Überstunden während der Nachtzeit von abends 8 bis morgens 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen beträgt der Zuschlag 50 Prozent. 2. Markth elfer. Landesgruppe Bayern. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 48 Stunden ausschließ lich der Pausen. Früh- und Abschlußdienst gelten bis zu einer Dauer von 15 Minuten täglich als Arbeitszeit und werden nicht besonders vergütet. Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit sind nur in den dringendsten Fällen zulässig. Länger als eine Woche dürfen Überstunden nur geleistet werden, wenn eine Mehr einstellung von Arbeitskräften nicht möglich ist. Zu Weihnachten beträgt diese Frist 4 Wochen. Als Nachtarbeit ist alle Arbeit anzusehen, die in die Zeit von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr fällt. Für die ersten 3 Überstunden werden des Wochenlohnes zuzüglich 10 Prozent Zuschlag bezahlt. Für die weiteren 3 Über stunden beträgt der Zuschlag 15 Prozent, sür darüber hinaus gehende Überstunden 25 Prozent. Ortsgruppe Berlin. Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden. Entsprechend den Bedürfnissen des Betriebes kann vorüber gehend eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit angeordnet werden. In diesem Falle sind nach Maßgabe des Abkommens sür die Angestellten im Berliner Buch handel 15 bzw. 25 Prozent Zuschlag auf >/,» des tariflichen Wochenlohnes zu zahlen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit be trägt der Aufschlag auf */,» des tariflichen Wochenlohnes 50 Prozent. Ortsgruppe Leipzig, a) Verlag und Sortiment. 1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 48 Stunden in der Woche. Sie kann im Bedarfsfälle nach Anhörung der Betriebs- Vertretung und auf Anordnung der Geschäftsleitung bis auf 52 Stunden in der Woche erhöht werden. Die Arbeitszeitvcr- längerung darf aber keinesfalls die Regel bilden. Außerdem kann gegen Bezahlung wie eine Überstunde die Arbeitszeit während 10 Wochen im Kalenderjahr um eine weitere Stunde verlängert werden. Sie kann so verteilt werden, daß an einzelnen Tagen länger als 8 Stunden, aber nicht länger als 10 Stunden gearbeitet wird. 2. Der Beginn der Arbeitszeit und der Pausen sowie deren Dauer wird vom Arbeitgeber gemäß den Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes festgesetzt. Die Arbeitszeit soll im allge meinen möglichst eine durchgehende sein und nicht später als 8 Uhr morgens beginnen. -
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