Umschlag zu 135, 15. Juni 1931. Montag, den 15. Juni 1831. Eine Postkarte! für den Buchhandel! Vuchhändlerische Postkarte! Zusammenstellung der postalischen Bestimmungen für Versendung aus Deutschland nach allen Landern -er Welt unter besonderer Berücksichtigung des Buchhandels tserausgegeben von Gen.-Dir. Or. Lies) Bearbeitet von Sekretär Schwarz und Oberpostsekretär Max Schlichter sverkleinerte Wiedergabe einer Karies ttmsang- 264 Karten, formal: (Dins 15: Ls cm. Ladenpreis UM 17.50 Die Postkarte!, die nicht weniger als 12? Staaten umfaßt, ist ebenso wie die vom Börsenoerein herausgegedenen „Unter- nationalen buchbändlerischen Lollbestimmungen" als k,and- werkszeug für den Buchhandel bestimmt. Sie gibt flnskunst über die Gebührensätze für die einzelnen versendnngsgegen- stände von -er Drucksache bis zum Paket. Man ersäbrt näheres über die Dersandvorschristeu, beispielsweise die im internationalen Verkehr geltenden Bestimmungen über Bücher- zettel, Drucksachen und den Paketoerkehr, man findet flngads über den zulässigen stöchstumsang und das INeistgewicht, sowie über die flrt -er Verpackung, ferner Eingaben über die beizusllgenden Begleitpapiere, wie Loll- inhaltserklärungen, Ursprungszeugnisse usw. Die begehenden Lustpostverbindungea von Deutschland nach ollen Ländern find aus genommen, ebenso die Bestimmungen über Schadenersatz bei Verlust. Leitet A anbei Verlag des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler Zu Leipzig