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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1928
- Strukturtyp
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- 1928-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1928
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- Deutsch
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c) Der die Bestimmungen über den Ehrenrat enthaltende § 15 ist aus dem Anhang (Einrichtungen des Vereins) herauszu nehmen und in die Satzung zwischen den Bestimmungen über den Vorstand und die Geschäftsstelle als § 10 einzuschalten. Die hierdurch bedingten redaktionellen Änderungen in § 7 usw. sind vorzunehmen. 8. Wahl zweier Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes an Stelle der satzungsgemäß ausscheidenden, nicht wieder wähl baren Herren Ernst Reinhardt und Carl Linnemann. 9. Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstandes. 10. Wahl von 5 (bzw. 6) Mitgliedern des Ehrenrats gemäß Satzung § 15. — Die Herren Hofrat vr. Erich Ehlermann, Hofrat vr. Arthur Meiner, Geh. Kommerzienrat Paul Oldenbourg und vr. Paul Schumann sind wieder auf 3 Jahre wählbar. 11. Wahl von zwei Rechnungsprüfern an Stelle der Herren Theodor Weicher, Leipzig, und Anton Hase, Leipzig. Beide Herren sind wieder wählbar. 12. Ehrung zweier verdienter Mitglieder des Deutschen Verlegervereins. 13. Besprechung der Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins. Zur Beratung am Montag, den 7. Mai: 14. Beschlußfassung über Maßnahmen, die sich aus der Abstimmung über die Satzungsänderung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am 6. Mai 1928 für den Deutschen Verlegerverein ergeben: Im Falle der Annahme der neuen Satzung des Börsenvereins werden folgende Änderungen der Satzung des Deutschen Verlegervereins beantragt: 1. Dem 8 1 der Satzung ist als Absatz 3 anzufügen: »Ter Deutsche Verlegerverein ist anerkannter Fachverein des Börsen- Vereins.« In 8 3 Punkt 3, Satz 2 ist zu streichen: »dessen Entscheidung endgültig ist«. Statt dessen ist zu setzen: »Im Falle der Ab- lehnung durch den Gesamtvorstand steht dem Abgewicsenen binnen einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids das Recht zu, die Vermittelung des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler anzurufen. Kommt eine Einigung durch dessen Vermittlung nicht zustande, so verbleibt es bei der Ablehnung.« 2. Dem 8 6 der Satzung Punkt 1 ist anzusügen: »Der Austritt eines Börsenvweinsmitgliedes aus dem Deutschen Verleger- verein bedingt ohne weiteres das Erlöschen der Mitgliedschaft im Börsenverein, es sei denn, daß der Börsenvereinsvor stand im Einvernehmen mit dem Deutschen Verlc^erverein aus wichtigem Grunde die Belastung der Mitgliedschaft im Börsenverein beschließt, öder daß der Ausscheidende noch einem anderen vom Börsenverein anerkannten Fachverein an- gehört.« 3. Dom 8 6 Punkt 2 ist als s) anzufügen: »wenn es die Mitgliedschaft im Börsenverein verliert«. 4. Dem 8 6 Punkt 3 ist als ä) anzufügen: »wenn es aus dem Börsenverein ausgeschlossen ist«. 5. In 8 6 Punkt 4 ist zu setzen statt: »und ä)-: », ä) und e)«. 6. In 8 6 Punkt 5 und 6 ist zu setzen statt: »und ä oder nach Ziffer 3c«: «, 6) »der e), oder nach Ziffer 3o) oder 6)«. 7. In 8 6 ist als Punkt 7 einzufchieben: »Bei Ausschließung eines Börsenvereinsmitgliedes aus dem Deutschen Verleger- verein bleibt es dem Börsenverein nach Einsicht in die Akten Vorbehalten, seinerseits das Mitgliüd ebenfalls auszu- schließen«. 8. 8 6 bisheriger Punkt 7 wird 8 usw. 9. In 8 9 ist als Punkt 11 einzuschieben: »Der Gesamtvorstand hat aus der Zahl feiner Börsenvereinsmitglieder die dem Deutschen Verlegerverein nach der Satzung des Börsenvereins zustehenden Mitglieder des Fachausschusses und deren Stellvertreter zu ernennen. Er hat die Einhaltung der Bestimmungen über die anerkannten Fachvereine des Börfen- vereins zu überwachen«. 10. 8 9, bisheriger Punkt 11 wird 12. 11. Dem 8 10 Punkt 1 ist anzufügen: »Die Geschäftsstelle hat über die dem Deutschen Verlegerverein angehörenden Börsen vereinsmitglieder eine Stammrolle zu führen«. L. JmFalleder Nichtannahme der neuen Satzung des Börsenvereins: Beschlußfassung über die Herausgabe einer täglich erscheinenden Buchhändler-Zeitschrist. 15. Etwaige weitere Anträge. (Satzung 8 8, Punkt 6: Später eingehende Anträge oder solche, die mit Unterstützung von mindestens 10 anwesenden ordent lichen Mitgliedern in der Hauptversammlung gestellt werden, können nur mit Zustimmung des Vorstandes zur Verhandlung und Abstimmung gelangen.) 16. Bestimmung des Zeitpunktes und des Ortes für die nächste Hauptversammlung. 17. Verschiedenes. In Anbetracht der diesjährigen außerordentlich wichtigen Verhandlungsgegenstände, auf die auch im Jahresbericht hinge wiesen wird (Satzungsänderung des Börsenvereins u. a.) werden die Mitglieder dringend gebeten, möglichst zahlreich zu den Kantate-Versammlungen zu erscheinen und im Verhinderungsfälle ihre Stimme auf ein zur Hauptversammlung an wesendes Mitglied zu übertragen. Die persönliche Anwesenheit der Verleger ist diesmal aus dem Grunde besonders wichtig, weil Satzungsänderungen sowohl im Börsenverein als im Deutschen Verlegerverein einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder bedürfen. Stimm- vertrctung ist hierbei nicht statthaft. Der Jahresbericht ist den Mitgliedern unmittelbar zugegangen. Leipzig, den 19. April 1928. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins. vr. Gustav Klipper. Ernst Reinhardt. Carl Linnemann. vr. Eduard Urban. Bruno Hauff. Rudolf Georgi.
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