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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1931
- Strukturtyp
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- Band
- 1931-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1931
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- Deutsch
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X- 244, 20. Oktober 1931. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. Im dritten Bericht über die Tätigkeit der sogenannten »Buch klinik« wird von einer Sitzung berichtet, die sich mit dem Buch einband beschäftigte. U. a. wurde ausgeführt, daß ein Buch 12—24 Stunden in der Presse bleiben müsse, und dann müsse es noch, der Luft ausgesetzt, drei Tage Zeit zum Trocknen haben. Diese Zeiten muß man anwenden, um das Werfen der Einbanddecken zu vermeiden, obgleich es nicht immer gelingt. Das Werfen hängt mit der Pappe und der Papiersorte zusammen, die in gewisser Richtung (der Faser) zu verwenden seien. Jede Art Papier und Leinwand schrumpft in anderer Weise, es ist unmöglich, Regeln dafür auf zustellen oder die nötigen Zeiten voraus zu bestimmen. Die an wesenden Buchbinder baten die Verleger, bei ihren Aufträgen die oben genannten Fristen zu beachten. Man sprach dann über Lein wandsorten, und .es wurde festgestellt, daß ein billiger Leinwand band weniger schön aussähe als ein hübscher Papierband, aber immer noch haltbarer sei als dieser. Der runde Rücken wurde für weniger haltbar als der flache Nacken erachtet. Es waren Bücher in ver schiedenartigen Einbänden ausgestellt, so solche in bedruckten baum wollenen Stoffen, die recht brauchbar seien, aber mit Papier unter klebt werden müßten; ebenso Einbände aus Tapetenstoff. Zeich nungen auf den Einbänden, auch fortlaufend über den Rücken auf die Rückseite, wurden gezeigt, auch andere Verzierungen und Gold schriften, hierbei wurde dringend geraten, nur echtes Gold zu wählen, da unechte Metalle oft schon in wenigen Monaten unansehnlich würden. Sch. Kündigung des Lohntarifs im Buchdruckgewerbc. - Durch ver bindlich erklärten Schiedsspruch wurde der Spitzenlohn im Buchdruck gewerbe mit Wirkung ab 14. Februar 1931 bis 31. August 1931 auf 55.— NM. festgesetzt bzw. von 58.50 NM. auf 55.— NM. herab gesetzt. Der neue Lohntarif konnte erstmalig am 15. Juli d. I. gekündigt werden. Die Kündigung ist zu diesem Zeitpunkt aber weder von Prinzipalsseite noch von Gchilfenseite erfolgt. Nun mehr haben die Vertreter der Arbeitgeber den Lohntarif zum nächsten zulässigen Termin, d. h. zum 30. November d. I., fristgemäß gekündigt. Nachdem bereits zweimal im Vervielfältigungsgewerbe, insbe sondere im Buchdruckgewerbe, ergebnislose Verhandlungen betreffend die Verkürzung der Arbeitszeit stattgefunden hatten, traten am 14. Oktober die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter dem Vorsitz des Ministerialdirigenten Feig zu neuen Verhandlungen zusammen. Aber auch diese endeten ergebnislos, da die Arbeitgeber unmöglich den Forderungen der Gewerkschaftsvertreter Anstimmen konnten. E. Ständige Ausstellungen für GcbrauchLgraphik. — Die Landes gruppe Berlin-Brandenburg im Bund Deutscher Gebrauchsgraphiker hat am 1. Oktober 1931 neue Ausstellungsräume im Erdgeschoß und ersten Stockwerk des Hauses Kurfürstendamm 153 in Berli n er öffnet. Die Ausstellungen wechseln monatlich. Werbegraphik, also Plakat, Inserat, Prospekt, sind in hervorragendem Maße vertreten. Verkekrsnackrickten. Die österreichische Dcviscnordnung. — Die neue Devisenordnung ist zur Zeit bis zum 31. März 1932 in Geltung. Sie bezieht sich auf Zahlungsmittel, und zwar auf alle auf inländische oder aus ländische Währung lautenden Geldsorten, Wechsel, Schecks und Zah lungsanweisungen. Auf Effekten (Wertpapiere usw.) bezieht sich die Devisenordnung nicht. Die Österreichische Nationalbank entscheidet über die Abgabe von ausländischen Zahlungsmitteln nach freiem Ermessen, sie hat jedoch die Notwendigkeit des Bedarfes, die Wäh rungsinteressen und die wirtschaftliche Dringlichkeit bei der Abgabe von ausländischen Zahlungsmitteln zu beachten. Um die vorhan denen Devisen den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechend zuteilen zu können, wird gegenwärtig versucht, die Einfuhrgcgenstände in Berücksichtigungsgruppen einzuteilen. Der Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler ist bemüht, den Buchhandels gegenständen eine möglichst günstige Einreihung zu erwirken. Die Devisenkurse werden von der Österreichischen Nationalbank mit aus schließlicher Geltungskraft festgesetzt. Jede Verlautbarung anderer Kurse ist in Österreich verboten. Niemand, der Schulden in das Ausland hat, darf ohne Bewilligung der Nationalbank seiner Zah lungsverpflichtung, sei es mit inländischen oder mit ausländischen Zahlungsmitteln, Nachkommen. Es hat sich sogar ereignet, daß die Österreichische Postsparkasse Zahlungen in Schillingen auf das Konto eines ausländischen Verlegers bei der Österreichischen Postsparkasse nicht angenommen hat und daß die Österreichische Nationalbank die Bewilligung zur Gutschrift von österreichischen Schillingen ans solche Konten verweigert. Der Verein hat dagegen Einspruch erhoben, und es ist jetzt wenigstens eine kleine Erleichterung nach dieser Hinsicht zu verzeichnen. Im übrigen verweisen wir auf die Verlautbarung des Vereins der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler auf S. 930 dieser Nummer. Welche Manuskripte gehen als Drucksache? — Der »Zeitungs- Verlag« veröffentlicht folgenden Bescheid des ReichspostministeriumS: Für die Entscheidung der Frage, ob ein Schriftstück als Drucksache im Sinne der Postordnung anzusehcn ist, ist nicht dessen Inhalt, sondern die Art der Herstellung des Schriftstückes maßgebend. Mit Schreibmaschine hergestellte Schriftsätze, einschließlich der Durch schlüge, gelten sowohl im innerdeutschen als auch im gesamten zwischenstaatlichen Verkehr nicht als Drucksache. Ein auf solche Weise oder handschriftlich hergestelltcs Zeitungsmanuskript kann des halb nicht zur Drucksachengebühr befördert werden; es unterliegt vielmehr, sofern keine besonderen Mitteilungen beigefügt sind, den Bestimmungen und Gebühren für Geschäftspapiere (Gebühr bis 250 Gramm 15 Rpf.). Wenn derartige Manuskripte als Drucksachen nicht beanstandet worden sein sollten, so sind die Sendungen bei der Prüfung nicht ersaßt worden. Als Drucksache kann ein Manu skript nur verschickt werden, wenn es durch Buchdruck, Umdruck oder ein ähnliches Verviclfältigungsverfahren hergestellt ist. Griechenland. — Die griechische Postverwaltung hat den P o st - anweisungsverkehr nach Deutschland vorübergehend einge stellt. N a chnah m e n auf Paketen aus Deutschland nach Griechen land sind von sofort an bis auf weiteres nicht zugelassen. Der Paketnachnahmeverkehr aus Griechenland nach Deutschland bleibt aufrechterhalten. ?ersonalnaclrriMeu. Jubiläum. — Wir erhalten leider erst verspätet die Nachricht, daß am 20. September 25 Jahre seit dem Eintritt des Herrn Direk tors I. Pettay in die ^leateeininen kirjalrauppa in Helsing - fors verflossen waren. Als Leiter der ausländischen Abteilung — eine der größten in Nordeuropa — und seit 1918 als Direktor hat er es durch seine großen Kenntnisse und Arbeitskraft verstanden, die »^kateeminen Xirjakauppa« zu einer Buchhandlung von Welt ruf zu machen. Möge es Herrn Pettay vergönnt sein, noch recht lange für die Verbreitung des deutschen Buches in Finnland zu wirken. Todesnachrichten aus Wissenschaft, Literatur und Kunst. — In Stuttgart starb im Alter von 84 Jahren Staatsrat Prof. vr. Carl v. Bach, früher Lehrer des Maschinendaus an der Techn. Hochschule Stuttgart; in Oxford im Alter von 70 Jahren der Orientalist Sir- Arthur Cowley, langjähriger Direktor der kockloian läbrar^; in West-Ovange, N. I., im Alter von 84 Jahren der Erfinder T h o m a s A l v a E d i s o n; in Wien im Alter von 01 Jah ren der Soziologe und Ethiker Rudolf Goldscheid; in Ve nodig im 49. Lebensjahre Prof. vr. Alois Grünwald, Ordinarius für Kunstgeschichte an der Deutschen Universität in Prag; in Mauer bei Wien im 71. Lebensjahre Ingenieur Hans Hörbiger, der Begründer der Welteislehre; in Berlin im 91. Lebensjahre vr. Isidor Käst an, Lokalschriftsteller und Senior der Berliner Presse; in Rostock im Alter von 46 Jahren Prof. vr. August S ch a r n k e, Oberarzt der Psychiatrischen Klinik und Paralyseforscher; in Norschach im 78. Lebensjahre Prof. l)r. Alfred Wolfer, langjähriger Direktor der eidgenössischen Sternwarte. Inhaltsverzeichnis. Ärtikel: Deutsche Bücher in fremdem Gewände. Von I)r. Ch. Bauschin- ger. S. 921. Verein der österr. Buch-, Kunst- u. Musikalienhändler detr. De visenordnung. S. 930. Kleine Mitteilungen S. 930—931: Zeitschriftenhandel / Fort- bilöungskursus für Sortimenter / Tonfilmaufführungsrechts- Frage / Die Schrift in der Schule und im Beruf / Das »Krisen«- Schaufenster / Das führen wir nicht / Oesterr. Kreditschutz verein / 600. Nummer der kevierv ok lieviewZ / Nus den Ver einigten Staaten / Kündigung des Lohntarifs im Buchdruckge- werbe / Ausstellungen. Verkehrsnachrichten S. 932: Die österr. Devisenordnung / Welche Manuskripte gehen als Drucksache / Griechenland. P e r s o n a l n a chr i ch t e n S. 932: Jubiläum I. Pettay, Helsing- fors / Todesnachrichten aus Wissenschaft, Literatur und Kunst. Beranlwortk. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: E. H c d r i ch Na ch f. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schriftleitung u. Expedition: Leipzig, Gerichtswegs lBuchhändkerhanS), Postschließfach 274/76. 932
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