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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1931-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1931
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- Deutsch
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M 244, 20. Oktober 1831. Redaktioneller Teil. Börs«nblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Besprechung der Verkaufsordnung unter Leitung von Herrn Prof. Or. Menz. Daran beteiligte sich auch Herr Generaldirektor vr. Heß, der schon die Aussprache über das Organisationswesen am Sonn tag abend und über die Leihbüchereifrage am Mittwoch nachmittag durch aufschlußreiche Mitteilungen bereichert hatte. Freitag früh wurde, nachdem damit im wesentlichen der erste, dem Bestellwesen im iveitesten Sinne gewidmete Teil des Kursus erledigt war, der zweite Teil in Angriff genommen, der das für den Sortimenter Wesentlichste über Buchherstellung und Buchpreiskalkulation bringen sollte. Vor mittag referierte I)r. Rodenberg in der Deutschen Bücherei über die Bewertungs- und Auswahlgrnndsätze der 50 schönsten Bücher. Daran schloß sich eine Arbeitsgemeinschaft über die Verkehrsordnung unter Leitung von Prof. vr. Menz. Am Nachmittag wurde Gelegenheit ge nommen, auch noch die Bibliothek des Börsenvereins zu besichtigen, wo Herr Sägenschnitter den umfangreichen bibliographischen Hand apparat der Bibliothek vorführte, der in gleicher Vollständigkeit wohl kaum noch anderwärts vorhanden ist. Anschließend hielt Pros. vr. Menz eine Arbeitsgemeinschaft über die Grundlagen der buchhänd lerischen Kalkulation. Am Sonnabend wurden noch die Firmen Neclam und Breitkopf L Härtel besucht, um die technischen Einrich tungen, insbesondere im zweiten Falle den Notenstich zu besichtigen. Die Besprechung eines Verkaufsgesprächsbeispiels machte den Schluß. Am Freitag abend hatten sich die Teilnehmer zu einem Gesellschafts abend zusammengefunden. Die gesamte Veranstaltung darf als wohl gelungen und als ein voller Erfolg bezeichnet werden. ,Die Teil nehmer schieden sehr befriedigt. Zur Tonsilmaufführungsrechts-Frage. — Bekanntlich schwebt zwischen den im Musikschutzverband zusammengeschlossenen Aus- führungsrechtsgesellschaften und der UFA, als dem größten deutschen Lichtspieltheaterkonzern, zurzeit beim Kammergericht ein Rechtsstreit darüber, ob und in welcher Weise die Bestimmungen des Urheber gesetzes sich auf den Tonfilm und insbesondere auf die beim Ton film zur Aufführung gelangende Musik auswirken. Es ist nunmehr unter Vorbehalt der beiderseitigen Rechte eine Einigung zustande gekommen, die die Beziehungen der Parteien bis zur Entscheidung des schwebenden Rechtsstreits, der im Anblick auf die grundsätzliche Bedeutung bis in die höchste Instanz durchgeführt werden soll, prak tisch regelt. Die Schrift in der Schule und im Beruf. — In der Gutenberg halle des Deutschen Buchgewerbehauses in Leipzig findet vom 15. bis 27. Oktober eine interessante Wanderausstellung »Die Schrift in der Schule und im Berus« statt, die vom Schriftmuseum Rudolf Blauckertz, Berlin, und dem Schriftkunstverein in Verbindung mit dem Deutschen Buchgewerbeverein veranstaltet wird. Sie ist bei freiem Eintritt von 10 bis 19 Uhr, Sonntags von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Das »Krisen«-Schauscnstcr einer wissenschaftlichen Buchhandlung. — In der TF-Korrespondenz finden wir folgenden, hier etwas ge kürzten Artikel: Wenn man seinen Verstand in der rechten Weise benutzt, dann kann man wie die Biene aus vielen Blüten Honig saugen. In Berlin beweist das soeben eine wissenschaftliche Buch handlung. Man sollte meinen, daß für wissenschaftliche Literatur Reklame zu machen ein besonders schwieriges Unterfangen wäre. Und doch — hier bietet sich uns in einem Sonderfalle ein Beispiel vorzüglicher und vorbildlicher Werbung dar, das gar nichts Ge suchtes hat, sondern wie selbstverständlich aus der Situation des Tages wirkungskräftig herausgewachsen ist. Es handelt sich um folgendes: der tüchtige Buchhändler hat sich einige Dutzend deutscher und fremdsprachiger Zeitungen besorgt, die in großer Aufmachung auf der ersten Seite die Aufhebung der Gold währung in London berichten. Die obere Hälfte der ersten Seite dieser Zeitungen, die gewöhnlich den Zeitungstitel und die Block- Überschrift zeigt, hat er hcrausgeschnitten und bunt durcheinander über Augenhöhe — damit der Blick auf die im Fenster ausgelegten Bücher nicht gehindert wird — von innen ans Schaufenster geklebt. Die Mitte dieser unregelmäßig gewürfelten Zeitungskopfreihe nimmt ein mit Blau- und Rotstift handgezeichnetes Blatt ein, auf dem Grenzen ange-deutet sind. Mitten hindurch läuft in starken Buch staben das Wort »Krise«. Im Schaufenster selbst ist nach der üb lichen Methode der Buchhandlungen eine große Menge einschlägiger volkswirtschaftlicher Bücher ausgelegt. Der natürliche, völlig ungekünstelte Zusammenhang, der hier zwischen dem Mittel der Aufmerksamkeitserregung (den Zeitungs- köpsen) und dem Gegenstand des Angebots (den volkswirtschaftlichen Büchern) auf billigste und verblüffend einfache Weise hergestellt wurde, stempelt dieses Schaufenster zu einer vorbildlichen Leistung. Hans Dampf. »Das führen wir nicht«. — Wie der österreichische »Anzeiger für den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel« mitteilt, hat im Berufungs verfahren eine Firma in Wien die Konzession für den Buchhandel deshalb erhalten, weil auf Ausrage in mehreren Buchhandlungen nach einem bestimmten Buch die Auskunft erteilt wurde, daß dieses Werk nicht geführt werde. Es hat sich also gezeigt, daß das Weg schicken aus dem Laden für die Beurteilung des Lokalbedarfs bei Konzessionen von ausschlaggebender Bedeutung sein kann. Der Anzeiger schreibt dazu: Es kann nicht oft genug empfohlen werden, Anfragende nicht mit dem Hinweis: »Das führen wir nicht« wegzuschicken, sondern ihnen eine kurze Frist vorzuschlagen, nach welcher sie das Werk haben könnten. In dem so behandelten Kunden wird nicht jenes niederdrückende Gefühl auftauchen, das mit einem Nichteingehen auf einen geäußerten Wunsch Hand in Hand geht und sicher nicht geeignet erscheint, einen Kunden an den Laden zu fesseln. Österreichischer Kreditschutzverein. — Es wird uns geschrieben: In Österreich, Ungarn, Tschechoslowakei, Polen, Jugoslawien, Italien und Rumänien stehen reichsdeutschen Firmen zur gerichtlichen Ein bringung außenstehender Forderungen die Vereinsanwälte des im fünften Jahre wirkenden österreichischen Krcditschntzvereins zur Ver fügung. Im Falle der Uneinbringlichkeit einer Forderung werden den Mitgliedssirmen nur die amtlichen Gerichtsstempel, jedoch keinerlei Vertretungskosten belastet. Von den eindringlich ge machten Forderungsbeträgen wird eine Vereinsgebühr von 4—8A des erzielten Einganges, je nach dessen Höhe abgestuft, in Abzug ge bracht. Durch die Inanspruchnahme seiner Vereinsanwälte hat der Österreichische Kreditschutzverein die gerichtliche Einbringung auch kleinerer Forderungen ohne Kostenrisiko ermöglicht. An fragen und Forderungsanmeldungen — letztere mit Vorlage des Rechnungsauszuges in doppelter Ausfertigung — sind zu richten an das Sekretariat des Österreichischen Kreditschutzvereines in Wien, VI., Theobaldgasse 10. 500. Nummer der lievie^v ok I(6vi6^v8. — Von der bekannten englischen Monatsschrift lieviexv ok Uevie^vs ist soeben die 500. Nummer erschienen. Sie wurde am 7. Dezember 1889 von William T. Stead, der bis dahin an der ?all iVlall Oa-ette tätig gewesen war, erstmals herausgegeben, um das Wertvolle aus den Zeitschristen aufsätzen Englands wie anderer Länder fortlaufend in Auszügen und Abdrucken zu sammeln und so für den jederzeitigen Gebrauch zu gänglich zu machen. Der damals neue Gedanke einer »Rundschau der Rundschauen« hatte außerordentlichen Erfolg; schon nach einem Jahr konnte Stead Mitteilen, daß die Auflage der Zeitschrift 40 000 Stück betrug. Auch in der Folge hat die Zeitschrift, die mehrfach zu ähnlichen Schöpfungen Anlaß gegeben hat, ihre angesehene Stel lung in der internationalen Zeitschristeuliteratur behauptet und bildet bei betont angelsächsischer Einstellung eines der wichtigsten geistigen Bindeglieder der englisch-sprechenden Welt. K. S. Aus den Bereinigten Staaten. — Die Macmillan Company hat eine Neuordnung ihrer Leitung vorgenommen und bei dieser Ge legenheit gibt ?ub1i8d6r8' eine Geschichte dieses bekannten Verlages. Als Zweigstelle der Londoner Firma Macmillan L Comp, wurde im Jahre 1869 in New Aork in der Bleecker Street ein kleines Geschäft errichtet. Durch den im Jahre 1874 eintretenden George P. Brett, der im Jahre 1890 Präsident wurde, kam ein Geist ins Geschäft, der aus dem Hause Macmillan das vielleicht größte Buch haus der Welt machte. Es hat eigene Geschäfte in New Jork, Boston, Chicago, Dallas, Atlanta und San Franziskv. Es ist immer noch verbunden mit dem Londoner Stammhaus und unterhält Zweigstellen in Kanada, Bombay, Kalkutta, Madras, Melbourne, Sidney, Shang hai, Manila und Tokio, umspannt also die ganze englisch sprechende Welt. George P. Brett ist noch Vorsitzender im Aufsichtsrat, sein Sohn Major Brett der Jüngere einer der sieben Direktoren der Firma. Der Verlag rühmt sich, viele berühmte amerikanische Schrift steller zuerst eingefllhrt zu haben; Macmillans tun sich aber auch darauf etwas zugute, daß sie nicht nur Schriftsteller entführten, sondern sie auch durch unausgesetzte Werbung bis zu 25 Jahren bei der Leserschaft lebendig gehalten hätten. Im New Zorker ^<jv6i-ti8ill§ Club wurde eine Sitzung abge halten, die sich mit der Bibel beschäftigte. Man besprach Werbe formen, die geeignet sein könnten, die Bibel noch mehr als das Lese buch in die Familien einzuführen. Man erkannte, daß die übliche Buchwerbung sich nicht für die Bibel verwerten ließe. Die Bibel ist jedem bekannt, und jeder weiß, wo man sie kaufen oder lesen kann, es falten daher die üblichen Anpreisungssätze fort. Die Wer bung muß ein Führer sein, die Bibel richtig zu benutzen. Als Bei spiel wird folgender Werbesatz angegeben: »Hast du den Glauben an deine Mitmenschen verloren, lese 1. Korinther 13 tu der Bibel«. 931
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