Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230926
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192309261
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230926
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-09
- Tag1923-09-26
- Monat1923-09
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
225, 26, September 1923. Redaktioneller Teil. — Bibliographischer Teil. Redaktioneller Teil. «Nr. 164.) Bekanntmachung. Gemäß der Bekanntmachung des Herrn Reichswirtschasts« Ministers vom 17. September 1923 (Deutscher Reichsanzciger Nr. 220) unterliegen mit Wirkung vom 27. September ab Gegenstände des 12. Zollabschnittes nicht mehr dem Ausfuhrverbot, es bedarf daher zu ihrer Ausfuhr nicht mehr der Ausfuhr- b e tv i l l i g u n g. Indem ich dies hiermit zur Kenntnis des Gesamtbuchhandels bringe, verweise ich nochmals für di« Erledigung der A b- tvicklungsgeschäfte aus meine Bekanntmachung im Bbl. Nr. 222 vom 22. Äptember 1923. Leipzig, den 26. September 1923. Der Reichsbevollmächtigte der Autzenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe. Otto Selke. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Herrn Reichs bevollmächtigten der Außenhandelznebenstelle für das Buchgewerbe vom 26. «Äptember 1923, der zufolge die amtliche Ausfuhrkontrolle für Gegenstände des Buchhandels mit Wirkung vom 27. September aufgehoben wird, geben wir in Übereinstimmung mit der Valuta kommission und dem Vorstand des Deutschen Musikalien-Verleger- Vereins hiermit bekannt, daß die Verkaufsordnung für Auslandlieferungen und die Berkaufsordnung für Auslandlieserungen von Musikalien, beide in der Fassung vom 16. April 1923 (Bbl. Nr. 88 vom 16. April 1923), mit dem 27. September 1923 außer Kraft treten. Am gleichen Tage beendet die Außenhandels- Nebenstelle für das Buchgewerbe ihre Tätigkeit« sie wird lediglich nur noch mit eingeschränktem Personalbestand die erforderlichen Abwicklungsarbeiten erledigen. Wir möchten nicht unterlassen, den Angestellten der AutzenhandelSnebenstelle, an ihrer Spitze Herrn Reichsbcvollmächtigten Otto Selkc, für die in mehr jähriger Tätigkeit dem Gesamtbuchhandel geleisteten Dienste unseren wärmsten Dank und unsere Anerkennung auszusprechen. Durch die im Zusammenhang mit der Aufhebung des Ausfuhr verbots vom Reichswirtschaftsminister erlassene Verordnung duf Grund des Notgesetzes (Maßnahmen zum Schutze der Währung) vom 17. September 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 220 vom 22. September 1923) wird für den Verkauf von Waren nach oem Ausland, also auch für Gegenstände des Buchhandels, Preisstellung und Bezahlung in der Währung des Empfangslandes oder in nord amerikanischer, englischer, holländischer oder schweizer Währung vorgeschrieben. Wir verweisen deshalb wiederholt aus unsere Be kanntmachung vom 5. September 1923 (Bbl. Nr. 213 vom 12. «Sep tember 1923) und empfehlen den Anschluß an dies« Richtlinien, zu mal da die Fakturierung in fremder Währung di« einzige Möglich keit bietet, die Beständigkeit der Auslandpreise zu erhalten. Leipzig, den 26. «September 1923. Der Vorstand des Bürscnvcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Nitschmann. Richard Linnemann. Max Röder. Albert Diederich. Ernst Reinhardt. Verband der Deutschen Buchhändler der tschechoslowakischen Republik. Erklärung. In der Bekanntmachung des Börsenvereinsvorstandes vom 5. September über A u s l a n dp r«i s« (Bbl. Nr. 213 vom 12. Sep- ternber) ist Bezug darauf genommen, daß die empfohlenen Richt linien »nach Besprechung- mit den Vertretern der ausländischen Buchhändlerorganisationen, unter denen auch unser tschechoslowa kischer Verband genannt ist, festgesetzt wurden. Aus dem Wortlaut wurde vielfach gefolgert, daß auch wir die neue Regelung gewünscht und gebilligt haben. Demgegenüber sehen wir uns veranlaßt festzustellen, daß die Worte »nach Besprechung- nicht »gemäß Besprechung- bedeuten können. Der Börsenvereinsvorstand hat sich zuerst über die An sichten der ausländischen Delegierten informiert, ohne sich irgend wie festzulegen, und sodann nach der Besprechung durchaus selb ständig am 5. September die Regelung erlassen, di« das Gegenteil unserer Ansichten und Wünsche zum Ausdruck bringt. Von uns wurde und wird die Beibehaltung der bisherigen festen Auslandumrcchnung Schwz. Fr. 1.— Kc. 4.— gefordert und keinesfalls die Erhöhung auf Kc. 6.— gebilligt. Bisher wurde in vielen Fällen Mk. 1.— Grundzahl mit Schwz. Fr. 0.75 gerech net, nunmehr wird vielfach dieser Schlüssel um 667» aus Mk. 1.— — Schwz. Fr. 1.25 erhöht werden. Das bedeutet: Ein Buch, das bis her mit Grundzahl Mk. 1.— — Schwz. Fr. 0.75 mal Kc. 4.— mit Kc. 3 geliefert wurde, wird nunmehr mit MI. 1.— --- Schwz. Fr. 1.25 — Kc. 7.50, also mit einer Erhöhung von 150?k berechnet, zu einer Zeit, da bei uns der Index der Lebenshaltung im letzten Jahre um ein Drittel gesunken ist! Daß zeitweise der deutsche Jnlandpreis den Auslandpreis übersteigt, ist kein stichhaltiges Gegenargument; denn der Verlag er hält von uns stabil« Gegenwerte. Wir können zur Umrechnung der Tabelle I oder II 1 — 1.25 mal 6 auch deshalb nicht Bücher beziehen, weil die Außenhandels kontrolle entfällt und es keine Möglichkeiten geben wird, reichs- deutsche Buchhändler zu zwingen, Bücher, die sie am 4. September mit Mk. 1600 000 eingekauft haben, ins Ausland zum richtigen Auslandpreis oder heute zur Schlüsselzahl 35 000 000 zu verkaufen. Wir werden der Schleuderei wehrlos preisgegeben fein und können ans nur durch niedrige Verkaufspreise halten. Die in Punkt 5 empfohlene Umrechnung der Markspesen lehnen wir gleichfalls ab. Der Verband der Deutschcn Buchhändler der tschechoslowakischen Republik. Bibliographischer und Anzeigen - Teil. Schlüsselzahl des B.-V., D. V. u. D. M.-V.V.: ZL» Ott« tttt« Bibliographischer Teil. krMnene NeiilMen des veutMn BrnMnSels. Mitgeteilt von der Deutschen Bücherei. 6r. ohne Zusatz — Grundzahl, die mit der Schlüsselzahl des Börsen- vcreins z» vervielfältigen ist. Sckli. -- mitgcteilte Schlüsselzahl des Verlegers. 1. — Teuerungszuschlag, f vor dem Preise — durch 50"/» Ausschlag auf den Nettopreis ge wonnener Verkaufspreis. b — das Werk wird nur bar abgegeben; p — auch Partieprelse. Bei den mit u.u und u.ll.u. bezeichnet«!! Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Neuigkeiten, die ohne Angabe des Preises eingehen, werden mit dem findet bestimmungsgemäß nicht statt. Stets Benders Buchhandlung Hans Grimm in Braunsbcrg. Ermländischer Haus-Kalender. <S t. A d a l b e r t s - B o l k s k a l e n - der.) Hrsg, von Red. H. K« m p s. Jg. 08. t!>L4. Braunsberg: Ermländische Zeitungs- ui VerlagSdr. s; Umschlagt, aufgest.is Ben. der'S Buchh. st»23s. <1A S. mit Abb.) 8" Ol. —. M Broj I. Bensheimer, Verlagsbuchhandlung in Mannheim, dletrner, dtnx, Or.: Preispolitik unä preisberregang. dtsniüietm. lZerlin, I-elpLlg: 3. kenskeimer Verl. 1923 (51 8.) 8° ür. —. 50 917»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder