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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1895
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1895
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. Erklärung. Im Börsenblatt vom 13. Mai findet sich auf Seite 2607 das Folgende: »Herr Calvör bemerkt, daß die Firma Mayer L Müller in Berlin bekannt gemacht habe, sie gewähre 10°/g Rabatt. Es sei bewiesen, daß sie 15°/o gewähre.« Gegen den uns hierin vorgeworfcncn Widerspruch zwischen Aeußerung und Handlung erklären wir, daß von uns eine Bekanntmachung jenes Inhaltes nicht erlassen ist. Berlin. Mayer L Müller. Zllgemcintr Ocnjschtr Lnchhluidluiigs-Grhilfen-Ütrliand Rechnungsabschluß für das Jahr 1894. (s. Börsenbl. Nr. 110). Einige Erläuterungen zu diesem mit gewichtigen Zahlen redenden Abschluß dürften gewiß von allgemeinem Inte resse sein. Das Glückskind des Verbandes ist und bleibt die Witwen- und Waisenkassc. Diese hat im Jahre 1894 an Vermögen wiederum um 27,119 20 ->) zugenommen und hatte am 31. Dezember 1894 einen Gcsamt-Vermögensbestand von 265,823 46 H. Ein noch viel erfreulicheres Bild wird der Abschluß des Jahres 1895 bei dieser Kasse bieten, der neue reiche außer ordentliche Geschenke der Herren Prinzipale aufzuweisen haben wird. Allerdings wird auch das Jahr 1895 erstmals den nicht unerheblichen Betrag der gezahlten Witwen- und Waisen- Pcnsionen zu verzeichnen haben. Wertpapiere wurden für die Witwen- und Waisenkasse im Jahre 1894 für 24 000 Nennwert neu angekaust. An 55 500 vorhandener 3"/g Sächsischer Rente, die am 31. Dezember 1893 86,70, dagegen am 31. Dezember 1894 94,25—50 stand, wurde ein Kursgewinn von 4 200 er zielt, welcher Gewinn allerdings durch einen Kursverlust an Reichsanleihe geschmälert wurde. Die Beiträge der Mitglieder, die freiwilligen Beiträge der Herren Prinzipale und Geschenke waren im Jahre 1894 so ziemlich gleich denen des Jahres 1893; die Fechtanstalt lieferte etwa das Doppelte des Vorjahres ab. Letztmals erscheint beim Vcrmögensbcstand der Posten Kantate - Lieder buch-Fonds 700 Nachdem der Verein »Alte Hallenser« in Leipzig am 30. März d. I. als letzte Rate 87 .//l 20 H, also in Summa 787 ^ 20 H an den Verband abgeliefert hat, wird dieser Posten nunmehr dem laufenden Vermögen der Witwen- und Waisenkasse zugesührt werden. Die zur Verteilung gelangenden allgemeinen Unkosten wurden im Jahre 1894, entsprechend der erhöhten Arbeitslast der Witwen- und Waisenkassc, mit etwas höherem Prozentsatz dieser Kasse belastet. Auch die Alters- und Jnvalidcn-Zuschuß-Kassc bietet im Jahre 1894 wieder ein erfreuliches Bild. Der Vermögcnsbestand hat um 6788 43 H zugenommen, so daß am Schlüsse des Jahres 1894 ein Gesnmtvcrmögcn von 46 793 47 zu verzeichnen ist. An Wertpapieren wurden im Jahre 1894 neu angekauft für 8000 Nennwert. Die Beiträge der Mitglieder und Geschenke waren auch hier gleich denen des Jahres 1893. Das Schmerzenskind des Verbandes, auch im Jahre 1894, endlich, die Kranken- und Begräbniskasse weist leider abermals einen nicht unbeträchtlichen Vermögensverlust auf, nämlich 4266 ^ 88 H, so daß wir leider zum Verkauf eines Wertpapieres genötigt waren. Nach genauer Prüfung hat sich herausgestellt, daß dieser Verlust im ersten Halbjahr zu suchen ist, in welchem 16671 ^ 84 -sj Krankengelder gegen 12 152 3 ksj des zweiten Halbjahrs bezahlt wurden, also gegen das zweite Halbjahr inehr ca. 4500 An arbeits fähige Kranke wurden davon bezahlt im ersten Halbjahr 4342 im zweiten Halbjahr, trotzdem die Herabsetzung des Krankengeldes für arbeitsfähige Kranke erst Ausgang Juli zum Ausdruck gelangt, nur 1670 70 »), mithin weniger 2671 ^ 30 H. Immerhin bleiben noch nahezu 2000 übrig, die auf Kosten des im ersten Halbjahr erheblich un günstigeren Gesundheitszustandes zu setzen sind. Jedenfalls dürften die ferneren Jahresabschlüsse der Kranken- und Be- Begrübniskasse ein erfreulicheres Bild bieten, weil dann die Herabsetzung des Krankengeldes für arbeitsfähige Kranke das ganze Jahr umfaßt. Gegenüber dem Abschluß des Jahres 1893 weist derjenige von 1894 eine Mindernusgabe von 1200^ für Krankengelder, dagegen eine Mehrausgabe von 1400 für Begrübnisgelder auf. Die Beiträge der Mit glieder, die freiwilligen Beiträge der Herren Prinzipale und die Geschenke sind im Jahre 1894 gleich denen des Jahres 1893. Dem Verluste des ganzen Jahres 1893 im Betrage von 4 573 22 steht, wie schon bemerkt, ein solcher im Fahre 1894 von 4 266 ^ 88 L gegenüber, welch letzterer, wie ebenfalls oben bemerkt, ausschließlich dem ersten Halbjahr zur Last fällt. Bei genauer halbjährlicher Verteilung der Unkosten und Halbierung der Prinzipals-Beiträge weist sogar das zweite Halbjahr einen Gewinn von 520 ^ 74 H aus, während der Verlust des ersten Halbjahrs sich auf 4787 62 H erhöht. Hieraus möge man die Beruhigung entnehmen, daß für unsere Kranken- und Begräbniskasse keine Gefahr mehr vor handen, sondern daß diese Kasse in Zukunst wieder prosperieren wird. Namentlich sind es die seit Juli 1894 eingetretenen neuen Bestimmungen, die die finanziellen Verhältnisse unserer Kranken- und Bcgräbmskasse wieder nach aufwärts führen sollen und werden. Bei der Verteilung der allgemeinen Unkosten wurde diesmal die Kranken- und Bcgräbmskasse etwas schonender behandelt, dagegen, wie oben bemerkt, die Witwen- und Waisenkasse etwas mehr herangezogen. U. 8. Zur neurstrn Erklärung der Herren Mayer Müller in Berlin. (Red.) Die Herren Mayer >1- Müller in Berlin haben dem Redakteur d. Bl. auf Grund §11 des Preßgesetzes die Auf forderung zugehen lassen, eine Erklärung ihrer Firma im Börsenblatte aufzunehmen, wonach diese — entgegen der Be hauptung des Herrn Calvör (Güttingen) in der Hauptver sammlung des Verbandes Hannover-Braunschweig (vgl. Börsen blatt Nr. 110) — eine Bekanntmachung, daß sie dem Publikum 100/g Rabatt gewähre, nicht erlassen hätte. Dem Redak teur steht in solchem Falle nach dem Gesetz keine Prüfung des Inhalts der ihm Angehenden Berichtigungen zu, soweit dieser Inhalt nicht etwa sich vom Thatsächlichen entfernt oder strafbar ist. Er hat daher der Aufforderung Folge geleistet, obwohl er überzeugt ist, daß die Berichtigung der Herren Mayer L Müller ihrem Inhalt nach unzutreffend ist. Es kann sich nach seiner Ansicht im vorliegenden Falle höchstens um die vielleicht verschieden auszulegende Bedeutung des Wortes »bekanntmachen« handeln. Der Sprachgebrauch unterlegt dem Worte »bekanntmachen« bisweilen einen ge wissen offiziellen, verpflichtenden Charakter; im allgemeinen aber wird »bekanntmachen« als gleichbedeutend mit »öffent lich aus sprechen« ausgefaßt. In letzterem Sinne hat Herr Calvör aber keine Unrichtigkeit gesagt; denn öffentlich aus gesprochen, daß sie 10°/o Rabatt gewähren, haben die Herren
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