Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130203
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191302039
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130203
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-02
- Tag1913-02-03
- Monat1913-02
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
27, 3. Februar 1013. Redaktioneller Teil. VörsciiblnN s. d Dlichii. Buchlmndcl. 1275 mal uukausmännisch, d. h. rein aus idealen Gesichtspunkten heraus zu handeln. Unter dem Titel »Der Arbeits markt der alten H a u d c I s a u g c st e l l t e u- veröffentlicht der Generalsekretär des Verbandes deutscher Handlungsgehilfen F. Breitkopf im Berliner Tageblatt <2g. XII. 12) einen recht beachtenswerten Aussatz. An der Hand nüchterner Zahlen weist er nach, wie schnell der wirtschaftliche Einschäyungswcrt des Handelsgehilfen mit dem Ältcrwerdcn sinkt, und zwar ganz offenbar in einem viel rascheren Tempo als die tatsächliche Arbeitskraft. Aus dem ihm vorliegenden Material hat er berechnet, dass von 20—25 Jahren 2 7» 25-30 „ 6 7° 30-40 „ g 7» 40-50 „ 20 7° 50 u. mehr „ 40 7» Gehilfen stellenlos waren. Wenn man als wahr unterstellt, daß der junge, unverhei ratete Gehilfe schon zu Zwecken der Fortbildung sich viel leichter entschließt, seine Stellung zu wechseln, als der ältere, so ist das ein sehr bedenkliches Resultat. Breitkopf sucht nun die Gründe zu ermitteln und findet sie in folgenden: 1. Die Furcht der Chefs, daß der ältere Angestellte eine gewisse Selbständigkeit be ansprucht, die der geschäftlichen Disziplin nicht förderlich ist. M. E. ein psychologischer Falschschluß (von seiten des Chefs). Im allgemeinen pflegen Menschen um so besser die Grenzen ihrer Rechte zu respektieren, je länger sie im Leben stehen. »Krach« mit ihren Mitarbeitern und Vorgesetzten haben in der Regel Wohl nur jugendliche Hitzköpfe. 2. Die Furcht der Chefs, daß die Phy sischen und psychischen Leistungen geringer sind. Auch diese Annahme ist in ihrer Allgemeinheit nicht richtig. Es handelt sich nicht um ein Methusalemalter, sondern um Leute in den Vierzigern. Wenn aber selbst die äußere Behendigkeit etwas nachgelassen hat, so sollte die jahrelange Übung, Er- fahrung und Routine des älteren Gehilfen dafür genügenden Ersatz bieten. Auch halte ich cs nicht für wahrscheinlich, daß Chefs mit 40 Jahren das Gefühl haben, sie ständen am Ende ihrer körperlichen und geistigen Kräfte! 3. Es ist den Chefs peinlich, älteren An gestellten bei Annahme das geringe An fangsgehalt anzubieten, daher wählen sie lieber eine jüngere Kraft. Seien wir ehrlich! Dieser Gedankengang ist zwar wunder lich, aber echt menschlich. Das Resultat dieser Feinfühligkeit ist aber doch recht betrübend. Weil es unangenehm ist, einem älteren verheirateten Mann 120 oder 140 zu bieten, läßt man ihn lieber ganz verhungern. Auch über die Chancen des Angestellten, Vertrauens posten zu erlangen, gemessen am Maßstabc des Alters, gibt Breitkopf eine Reihe interessanter Zahlen, deren Aufführung im einzelnen aber hier zu weit führen würde. Herrschen im Buchhandel ähnliche Zustände? Ich glaube ja. Ich habe nach Lektüre des Artikels einige Wochen lang den Inseratenteil des Börsenblattes geprüft. »Junger Gehilfe-, »Jüngerer Gehilfe-, »Nicht über 30 Jahre« u. a. m. Man sieht, die Verhältnisse sind bei uns genau dieselben. Die Frage wäre schon ernst genug, wenn es eine bloße Ge hilfenfrage wäre, aber sie interessiert doch den Gesamtbuchhandel viel mehr, als man im ersten Augenblick denkt. Eine große Schuld an der unerquicklichen Lage des Buchhandels geben wir den vielen Zwergbetrieben, jenen kleinen Handlungen, die nicht leben und nicht sterben können, ihren Besitzern selbst wenig Freude machen, aber doch eine starke Konkurrenz für die mittleren, an sich lebensfähigen Betriebe bilden. Andrerseits muß sich der ältere Gehilfe, sofern er nicht zu der kleinen Zahl derjenigen gehört, die Prokuristen usw. werden, sagen, daß eine Entlassung ihn jeden Tag in eine zehnmal schlimmere Lage bringt, wie seine jüngeren Kollegen, daß die Jahre der Arbeit, die er hinter sich hat, keine Empfehlung, sondern ein Hindernis seines Fortkommens bilden. Wird er da nicht geradezu gedrängt, sei es, wenn er seine Stellung verloren hat, sei es, um dieser Gefahr vorzubeugcn, mit unzulänglichen, womöglich erborgten Mitteln sich selbständig zu machen? Ich glaube, daß sich zu dieser Frage sowohl von Chefs als auch von Angestellten noch manches sagen ließe. Jedenfalls wollte ich im Anschluß an den Breitkopsschen Aufsatz das Thema zur Debatte stellen. Die Grundsätze für Auswahl der Konkursverwalter wurden in der Berliner Presse mehrfach erörtert. Wenn heutzutage die Tätig keit des Konkursverwalters ein fester Beruf geworden ist, so ent spricht das keineswegs den Absichten des Gesetzgebers. Nach dem Gerichtsversassungsgesetz find die Gerichte in keiner Weise an einen bestimmten Personenkreis gebunden, und nur durch eine gewisse Bequemlichkeit ist es Wohl zu erklären, daß die Wahl immer wieder auf dieselben Personen fällt, während »ouwiäor« sich dauernd ohne Erfolg um »einen Konkurs- bewerben. Weiter wurde darauf hingewiescn, daß die Bezeichnung »Kaufmann- für jemand, der gar kein Geschäft hat, sondern nur Konkurs verwalter ist, irreführend und inkorrekt sei. Von der Gegen seite wurde argumentiert, daß die vielfachen komplizierten kon kursrechtlichen Bestimmungen es erwünscht erscheinen lassen, daß nur Leute, die eine gewisse Routine darin besitzen, Konkursver walter werden. Mir erscheint der Gesichtspunkt am allerwichtigsten, daß der Betreffende in der Branche Bescheid weiß. Wir erleben es im Buchhandel leider oft genug, daß irgendein Konkursverwalter kaltlächelnd das Kommissionsgut Weiterverkauf! oder unter voll ständiger Nichtachtung des Ladenpreises einen »Ausverkauf veranstaltet. (Konkurs Maximilian Macht im vorigen Jahr!) Ein Angestellter eines großen Berliner Buch- und Zeit- schriften-Verlages schrieb mir, daß sein Chef am 1. Januar allen Angestellten ihr Gehalt um den Betrag ihrer Versicherungsspesen erhöht habe. Seinem Wunsche gemäß bringe ich das zur öffent lichen Kenntnis; so allgemein kann ich es jedoch nicht »zur Nach eiferung empfehlen«. Die neue Versicherung legt den Chefs schon ohnedies recht beträchtliche Lasten zugunsten der Gehilfen ans, und so erfreulich es ist, wenn ein wohlhabender Chef seinen Gehilfen entgcgenkommt, so wird andrerseits die Mehrzahl der selbständigen Buchhändler doch gerade jetzt, bei den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen, mit den Geschäftsspesen besonders sorgsam rechnen und eine auch nur moralische Verpflichtung, die ganze Versicherung zu übernehmen, entschieden verneinen müssen.-) Im »Banka rchiv« findet sich ein Aufsatz des Bankiers Emil Kaufmann über den Entwurf des neuen Postscheckgesetzes, aus dem ich hier einiges zittere: »Der Gesetzentwurf hat eine Reihe wesentlicher Verbesserungen aufzuwcisen. So vor allem beseitigt er die frühere Staffelgebiihr von 5 H für je 500 .// auf Einzahlungen. Ferner ist die Strafgebühr von 7 -Z für solche Konteninhaber, die mehr als 600 Buchungen auf ihrem Konto zu verzeichnen haben, in Wegfall gekommen. Statt dessen hat sich allerdings die Gebühr für Zahlkarten von 5 auf 10 H ohne Ansehung der Höhe des Betrages verteuert. Gegen diese Erhöhung richten sich die Proteste aller kaufmännischen und gewerb lichen Kreise. Nach dem Jahresbericht von 1911 betrug die Ein nahme der Post ans den Znschlaggebühren 3,7 Mill. .77. Ilm nun *) Einen sehr befriedigenden Ausweg, der sich leider im Buch handel nicht nachahmen läßt, hat ein Berliner Theater dtrek- t o r gefunden: Er übernimmt die Quote seiner Schauspieler mit, schlägt aber gleichzeitig ans sämtliche Billets 10 -f als »Versicherungsbei trag« auf.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder