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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1923
- Strukturtyp
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- 1923-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1923
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- Deutsch
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,>«- 282, S. Dezember lS23, Sprechsaal, — Bibliographischer Teil, VS^mdlatt f. d. Dtschn. vuchhavdS. 8245 ticrenden Firmen abzurechueu, zumal da durch verzögertes Eiureichen der Duplikatfakturen auch seitens der exportierenden Firmen eine Ver langsamung der Abrechnung veranlaßt wurde. Solange die Außenhaubelsnebeustellc die Konten iu Papiermark slihrte und auch nur Zahlung des Saldos in Papiermark ohne Auf wertung verlangte, hat sich keine cxportieren>de Firma über die ver spätete Abrechnung beklagt; der sich hierdurch bietende Vorteil wurde vielmehr gern in Kauf genommen. Die Außenhandelsnebenstclle tut jetzt uichts anderes als jede Firma und überhaupt der gesamte Wirtschaftsverkehr, sic reduziert einer Verfügung des Herrn Neichswirtschaftsministers vom 9. Juli 1923 — veröffentlicht im Neichsanzciger Nr. 161 vom 13. Juli 1923 — gemäß alle Zahlungen auf Goldmark. Wer früher drei Jahre lang die Vorteile in Anspruch genommen hat, darf sich heute nicht be klagen, wenn das Verfahren infolge der Umstellung auf Goldmark ihm nicht mehr den früheren Vorteil bietet. Es war doch jeder ex portierenden Firma bekannt, daß sic für ihr erteilte Ausfuhrbewilli gungen Gebühren und Abgaben zu entrichten hatte, weshalb sind dann einzelne Firmen nicht der öffentlichen Aufforderung der Außenhandels- Nebenstelle im Börsenblatt Nr. 164 und 166 nachgckommen, a conto- Zahlungen zu leisten, die zum Goldmarkkurs des Eiuzahlungstagcs gutgcschrieben wurden? Im übrigen wird ja heute auch dem Werte nach nicht mehr ver langt, als mit dem am 30. September festgestellten Saldo verlangt worden wäre. Es ist der Außcuhaudelsucbeustelle nicht ganz verständlich, wie eine mitten im Wirtschaftsleben stehende Firma hier von einer jeg licher Logik entbehrenden Forderung sprechen kann. Der Wert der Forderung ist heute genau der gleiche, wie er am 30. September 1023 gewesen wäre. Die exportierende Firma hat den Betrag, den sie der Außenhandelsnebenstellc seinerzeit zu zahlen unterließ, für andere Zahlungen verwerten können, sie ist also tatsächlich in keiner Weise geschädigt. Die Anfzenhandelsnebeustellc benutzt diese Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß sie mit Rücksicht auf den notwendigen beschleunigten Abschluß der Liquidation die ansstehenden Beträge umgehend ge braucht und sich genötigt sieht, in den Fällen, in denen Zahlung ver weigert wird, die gesetzlich vorgesehene Einziehung durch das Finanz amt herbeiznfnhreu. A ii ß e n h a n de l s n eb e n st e l l e s n r das Buchgewerbe. Der N e i ch s b e v o l l m ä ch t i g t e: Otto S e l k e. Umrechnung von Außenständen in Bnchmark. Ist cs bei Außenständen vom 1. Januar 1923 zulässig, die Rech nungsbeträge in Buchmark umzurechneu, oder darf nur die Diffe renz zwischen dem ansstchenben Papiermarkbetrage und dem heutigen Tollarstande angesetzt werden? Da am 1. Jannar 1923 die Buch- I Händlerschlüsselzahl nur einen Teil der Goldmark ausmachte, heute aber um 10°/° höher als diese ist, ergeben sich nämlich ganz er hebliche Unterschiede bei beiden Berechnnngsarten. Ich habe meine Außenstände in Bnchmark (Grundzahlen) umgerechnet, und meine Kunden haben dies willig anerkannt. Nun beanstandet mir jetzt e i n ! Schuldner diese Rechnung und will mir nur die Kursdifferenz des Papiermarkbetrags zahlen. (Es handelt sich um einen Außcnstand vom 1. Januar 1923 und spätere Liefcruu-gen.) Da ich glaube, daß mein Fall nicht der einzige dieser Art ist, bitte ich die Herren Kol legen, denen ähnliches vorgekommcn ist, um Anssprache. , H a l l e a. S., den 29. November 1923. R u d o l f H e l l e r. ' Zahlung zur Schlüsselzahl des Eingangstages. Ein Magdeburger Verleger wendet sich gegen die Stel lungnahme des Herrn Schönherr, die dieser in seinem Artikel: »A l l z u s ch a r f macht schartig- (Bbl. Nr. 268) gegen die Zah lung zur Schlüsselzahl des Eingan^stages vertritt. Er wider spricht aufs entschiedenste dessen Ansicht, daß bei dieser Methode nur l das Sortiment Verluste erleide. Wo bei dieser Berechnung »das Risiko des Sortiments« liegen solle, habe ihm bisher noch niemand klarmachen können. Dieses könne nur vorhanden sein, wenn ein ^ Sortimenter vor der Bestellung eines Buches dessen Preis errechnet .'und ihn als Festpreis vorher vom Kunden eiuforberte. Aber der- > artig unpraktisch würde wohl in heutiger Zeit niemand mehr handeln. ^ Für den Verleger wäre es jedoch ein großes Risiko, die Schlüsselzahl des Zahltags gelten zu lassen, »denn dann würde er feine Vcrlags- wcrke billiger verkaufen, als sie zurzeit wert feie n«. »Kurs verluste vorher einzukalkulieren« sei für den Verleger ganz unmög lich; die Bücher würden bann noch unerschwinglicher werden. In seinen Ausführungen dreht der Verleger dann den Spieß noch um, indem er den Sortimenter auf die Valutavorteile aufmerksam macht, die er dadurch erlangt, daß er, trotz Einkaufs zur Schlüsselzahl des Eingangstages, ein Buch oft schon wenige Tage später zu der um viele Prozente höheren Schlüsselzahl wieder verkaufen kann. Er gönnt dem Sortiment gern diesen Vorteil; denn der Verlag brauche ja ein zahlungsfähiges Sortiment, ebenso wie das Sortiment einen leistungs fähigen Verlag brauche. Als einzige ungünstige Möglichkeit für das Sortiment läßt er die Lageruachbestellungen zu einer höheren Schlüssel zahl, als der Sortimenter bereits dafür verlangt hat, gelten. Dieser Fall sei jedoch eine Ausnahme. Im ganzen glaubt er, daß es über die Schlüsselzahlfrage zu keinen Unstimmigkeiten zwischen Sortiment und Verlag zu kommen brauchte. Viele Sortimenter brächten der Schlüsselzahl des Eingaugstages auch schon volles Verständnis ent gegen. (Aus unserer Sammelmappe.) Bibliographischer und Anzeigen-Teil. ßrMnklie Nriiliikeltkii Her drutMv «Mendels. Mttgereilt von der Deutschen Bücherei. S,. ohne Zusatz — Grundzahl, die mit der Schlüsselzahl des Börsen- »ereinS -u vervielfältigen ist. 8ed1r. — mitgeteilte Schlüsselzahl des Verlegers. I. — Teuerungszuschlag. ^ vor dem Preise — durch 50°/«, Aufschlag auf den Nettopreis ge wonnener Verkaufspreis. d — das Werk wird nur bar abgegeben; p — auch Partiepreise. Bei den mit n.u und u.u^i. bezeichnten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Neuigkeiten, die ohne Angabe des Preises eingehen, werden mit dem vermerk »Preis nicht mitgeteilt« angezeigt. Wiederholung der Titel findet bestimmungsgemäß nicht statt. Badischer Kommunal-Vcrlag iu Karlsruhe i. B. (Karl-Friedrichstr. 14). Badischer Geschäfts-Kalender. Gegr. rm I. 1852 von I. H. Geiger (Moritz Schauenburg), Lahr i. B. Jg. 72 d. Orig. Ausg. Karls ruhe: Badischer Kommuualverlag s1923j. (372 S.) kl. 8' Pappbd Oolckrnk —. 80; durchschossen, Pappbd 90 Koej Bayer. Kommunalschristen-Vcrlag G. m. b. H. in München vor Seliriktenrei-Iielii- äer Oemeiucken. kün kukrer ckurck ck. gesamto Thoj Amthor'schc Vcrlagsbuchh. in Braunschweig. Franck, Lsudwigs, Dr.: Die Seele des Waldes. Ein Buch unserer ! deutschen Waldbäume. Buchschm. jAbb.s von K. Neuß. Braun schweig: Amthor 1023. (IV, 129 S.) 8° 6r. Pappbd 3. 60 I F. A. Brockhaus in Leipzig. Hcdiu, Sven: Tsangpo Lamas Wallfahrt sTsangpo Lamas Vallsärdj. 2. Leipzig: F. A. Brockhaus 1923. 8° ;i696
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