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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1923
- Strukturtyp
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- 1923-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1923
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282, 5. Dezember 1923. Redaktioneller Teil. Redaktioneller Teil. (Nr. 214.) Bekanntmachung. Die Umstellung der gesamten Wirtschaft auf Goldrechnung und die Einführung neuer Zahlungsmittel machen für den Buch. Handel die Fortführung einer besonderen Schlüsselzahlrechnung zum Ausgleich der Geldentwertung entbehrlich. Der für ein Buch zu entrichtende Betrag ist aus dem Goldmarkpreis (Grundzahl) wie im übrigen Handel ohne weiteres an Hand des letzten amtlichen Berliner Mittelkurses des Dollars (l Odl. — Dollar) zu ermitteln. Unsere Empfehlung der Preisberechnung an Hand der im Bbl. Nr. 250, 258 und 268 veröffentlichten Schlüsselzahl-Tabellen wird hiermit zurückgezogen. Solange sich der Verkehr !m besetzten Gebiet erfahrungsgemäß vielfach nicht nach den Berliner Kursnotierungen richten kann, muß dem Sortiment dort freigestellt werden, sich für den Verkehr mit dem Publikum der örtlichen Regelung des Einzel- Handels anzuschließen. Wenn somit auch der Buchhandel zur reinen Goldrechnung übergeht, wird der Verlag zu erwägen haben, ob es für ihn angebracht sei, die Goldpreise (Grundzahlen) einer Nachkalkulation zu unterziehen und sie nötigenfalls mit der tatsächlichen Teuerung gegenüber den Fricdensoerhällnissen in Einklang zu bringen. Dabei dürste sich empfehlen, trotz etwaiger Erhöhung der Goldmark- Preise (Grundzahlen) die Preis« in ausländischen Währungen möglichst unverändert zu erhalten, was im Börsenblatt entsprechend dekanntzugeben wäre, Leipzig, den 3. Dezember 1923. Oer Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr. Arthur Mesner, Erster Vorsteher. Oer Vorstand des Deutschen Verlegeroereins I)r. Georg Paelel, Erster Vorsteher. Schweizerischer Duchhändlerverein. Bekanntmachung. Nachdem Herr Reinhard Curti, Buchhändler tn Luzern, dem Unterzeichneten Vorstand schriftlich die Verpslich- tungserkiärung abgegeben hat, künftig di« Verkaussbestimmungen des Schweizerischen Buchhändlcrvcreins in allen Teilen innchaiten zu wollen, ist die über die Firma R. Curti in Luzern seinerzeit verhängte Sperre aufgehoben worden, was hiermit öffentlich kundgetan wird. Bern, den 1. Dezember 1923. Namens des Vorstandes des Schweizerischen Buchhändlcrvcreins. Der Präsident: Der Sekretär: C. E. La n g. vr. R. v. Stürler. Zur Goldmarkrechnung. Die an der Spitz« der heutigen Nummer veröffentlichte Be kanntmachung ist das Ergebnis der Beratungen, die der Vorstand des Börsenvereins am Montag im Verein mit einer Anzahl von Vertretern des Verlags gepflogen hat. Schon ein« schriftliche Um frage vorher in Verlagskreisen hatte erkennen lassen, daß, wie auch der Vorstand des Deutschen Verlegervereins betonte, die Mehrheit des Verlags für den Übergang zur reinen Goldmarkrechnung ist. Auch im Sortiment steht man Wohl durchweg aus dem gleichen Standpunkt. Nachdem ein großer Teil des Verlags dieser Wen dung durch selbständigen Übergang zur Goldmarkrechnung bereits Rechnung getragen hat und praktisch auch die Schlllsselzahlrechnung nach der zuletzt bereits erreichten Parallelschaltung der Schlüssel zahl mit dem Dollarkurs schon gemilderte Goldrechnung war, konnte in der Tat auch der letzte Schritt ohne Anstand getan werden. Die Gründe, die für die Beibehaltung der Schlüsselzahlrech nung noch beigebracht wurden, waren nicht so ausschlaggebend, daß man sich ihnen hätte unterwerfen müssen. Soweit die Abneigung gegen die Goldmarkrechnung auf dem Mißtrauen gegen die bisher durchgeführte Währungsreform beruhte, sind die Bedenken nicht stichhaltig. Denn der Buchhandel hat setzt selbstverständlich nicht etwa Rentenmorkpreise, sondern lediglich Goldmarkprcise, letzten Endes aus Dollarbasis berechnet, also auf Basis der Währung, die als die wertbeständigste, die es überhaupt gibt, zu gelten hat. Bei einem etwaigen Verfall der Rentenmark wird sie selbstverständlich zur Begleichung dieser Goldmarkpreise nur nach ihrem jeweiligen Kurs in Zahlung genommen werden. Diese amtlichen Kurse treten gewissermaßen an die Stelle der besonderen buchhändlerischen Schlüsselzahl, und zwar wird, wie schon bisher, der amtliche Ber- liner Dollar-Mitlelkurs zugrundegelegt. Da der Verkehr im be- setzten Gebiet in weitem Umfange unter anderen Einflüssen steht als denen, die in den Berliner Kursnotierungen zum Ausdruck kom men, muß, solange diese Verhältnisse bestehen, dem Sortiment dort der Weg sreigegeben werden, sich den örtlichen Verhältnissen anzu passen und zu diesem Zweck die Annahme der Zahlungsmittel genau so wie der übrige Einzelhandel seines Gebietes zu regeln. Es bezieht sich das jedoch selbstverständlich nur auf den Kundenverkehr. Im Zusammenhang mit dieser allgemeinen Umstellung auf reine Goldrechnung wird sich nun im Verlag zweifelsohne vielleicht die Notwendigkeit ergeben, die Grundzahlen einer Nachprüfung darauf hin zu unterziehen, ob sie unverändert als Goldmarkpreise übernom men werden können. Schon kürzlich wurde in dem Aussatz »Kalk», lationsprobleme» (Bbl. 268) darauf hingewiesen, daß man sich bei diesen Nachprüfungen nicht im Zweifel darüber sein dürste, daß in den Kalkulationsgrundlagen seit dem Frieden nicht unwesentliche Veränderungen eingetreten sind. Nicht besonders hervorgehoben z» werden braucht, daß die Goldpreise der Papierindustrie nicht die Friedenspreise sind, sondern beträchtlich darüber liegen; ebenso sind die Grundpreise der Buchdrucker wie der Buchbinder höher als die Friedenssätze. Auch in manchen Unkostcnelcmenten läßt sich ein« echte Verteuerung den Friedensverhältnissen gegenüber fest- stellen. Der Buchhandel arbeitet also unter teureren Bedingungen als früher. Zum Teil liegt das daran, daß in der ganzen Welt eine in den Siegerstaaten auf Goldinflation zurllckzusllhren.de Minderung der Kaufkraft des Geldes und entsprechende Preiserhöhung aller Waren und Leistungen zu verzeichnen ist. So beträgt diese Teuerung in Amerika und anderen hochvalutigen Ländern im Durchschnitt etwa 597°. Es ist daher kein Wunder, wenn auch in Deutschland eine ähnliche Erhöhung der Goldpreise hier mehr, dort weniger zum Ausdruck kommt, da ja das deutsche Wirtschaftsgebiet in viel- 1094-
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