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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1929
- Strukturtyp
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- 1929-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1929
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Vorsicht. — Es wird uns mitgeteilt: Ein Reisender namens Erich Kindt, der sich auch Bürger nennt, spricht zurzeit in Schlesien und Ost-Sachsen bei Buchhandlungen vor und prellt die dortigen Angestellten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und Hinterlas sung von wertlosen Urkunden um Beträge von Mk. 30.— bis 50.—. Wegen seines geschickten Auftretens weiß er immer wieder den Ange stellten oder den Inhabern der Firmen Beträge zu entlocken. Kindt bzw. Bürger, der von Staatsanwaltschaft gesucht wird, ist etwa 1.65 Meter gross, glatt rasiert, blond, hat eine etwas gebogene Nase und es fehlen ihm die vorderen Schneide-Zähne, so daß er die Ge wohnheit hat, stets mit angepreßter Oberlippe zu sprechen. Verkekrsnackrickten. Blicherzettel. — Wenige Einrichtungen des Buchhandels haben soviel von sich reden gemacht wie der Bücherzettel. Er ist eine Wohl tat, die aber oft zur Pein wird, weil man sich in seinen Bestimmun gen nicht mehr zurechtfindet. Wir find zu leicht geneigt, zu vergessen, daß er eine Ausnahme von den Vorschriften der Postordnung dar stellt und daß also die Post gewissermaßen in ihrem Rechte ist, wenn sie diese Ausnahmeoorschriften eng, d. h. nach dem Wortlaut auslegt. Wer sich Arger ersparen und möglichst wenig gegen die Vorschriften verstoßen will, ziehe das jüngst im Verlag des Börsenvereins erschie nene Heft: »Bücherzettel« zu Rate, in der von Postseite alle Bestim mungen über den Bücherzettel nach dem In- und Ausland sich übersichtlich zusammengestellt finden. Preis für das Stück 30 Rpf. ?ersona1naclrrickterr. KV. Geburtstag. — Aus Heidelberg wird uns geschrieben: Am 27. Februar vollendete der verdiente Direktor der Heidelberger Uni versitäts-Bibliothek Pros. Oe. Rndols Sillib bas KV. Lebensjahr. Einer alten Mannheimer Kausmannsfamilie entsprossen, studierte Professor Sillib Geschichte und Kunstwissenschaft und trat dann am 1. April 18V3 unter Zangemeister als Hilfsarbeiter bei der Heidel berger Universitätsbibliothek ei», an der er 1898 zum Kustos, 19V2 zum Bibliothekar, 1915 zum Vorstand der Handschriftenabteilung, 1921 zum Oberbibliothekar ernannt wurdet sein jetziges Amt hat er als Nachfolger Jakob Willes seit dem 1. April 1922 inne. Neben seiner amtlichen Tätigkeit hat Prof. Sillib eine rege schriftstellerische Wirksamkeit entfaltet, die sich vor allem auf die künstlerische und wissenschaftliche Geschichte Heidelbergs und seiner Umgebung bezog. Wir nennen daraus seine »Geschichte des ehemaligen Klosters Stist Neuburg- mit Beilagen, Urkunde» und Regesten; »Schloss und Garten in Schwetzingen«; »Holz- und Metallschnltte aus der Universitäts bibliothek Heidelberg«; »Der Heilige Berg bei Heidelberg«; »Zur Ge schichte der großen Heidelberger lManesseschen) Liederhanbschrift«. In den »Stätten der Kultur« verfaßte er gemeinsam mit Karl Loh- meper den Band »Heidelberg»; seit 1924 gibt er die »Neue Folge der Heidelberger Jahrbücher«, seit 1928 im Austrage der Badischen Hi storischen Kommission die »Zeitschrift für die Geschichte des Ober- rheinS« heraus. Spreckjaal Wohin soll das führen? In Bayern scheint der Gedanke, daß wir in einem Einheitsstaat leben, wesensfremd zn sein. Kaum ist der potitische Streit zwischen dem Reich und Bayern nach außen hin beendet, erfahren wir einen neuen unfreundlichen Akt Bayerns. Diesmal richtet er sich gegen alle außerbayerischen Schulbuchverleger. Das »Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unter richt und Kultus« veröffentlicht in seiner neusten Nummer das Lern mittelverzeichnis für Volksschulen. Für den Gebrauch im Unterricht in Religion, Deutsch, Singen, Heimat- und Erdkunde, Geschichte und Rechnen dürfen nur die in diesem Verzeichnis genannten Werke von den Schulen eingeführt werden. Das neue Lernmittelverzetchnts ent hält jedoch — und das ist der Kernpunkt der ganzen Sache — aus schließlich Werke bayerischer Verleger, also kein einziges eines außerbayerischen Verlages. Entscheidend für die Auf- Druck-' E^He dr i ch^N^a ch ^Sämtl?^in Leipzig! 246 nähme eines Schulbuchs in das Verzeichnis war demnach nicht die Güte, Brauchbarkeit oder der billigere Preis, sondern der Wohnsitz des Verlages. Den Vorteil von dieser Einstellung des Ministeriums haben naturgemäß die bayerischen Verleger. Aber wohin sollte das führen, wenn alle übrigen Länder in gleicher Weise handeln würden, wenn beispielsweise das übrige Deutschland bayerische Lernmittel ver bieten, oder — was uns näher liegt — wenn die außerbayerischen Verleger auf den Bezug ihres Druckpapiers von bayerischen Fabriken verzichten würden? Kennt das bayerische Kultusministerium nicht die engen wirt schaftlichen Beziehungen der deutschen Länder untereinander und j den Wert des fördernden freien Wettbewerbs auch auf dem Gebiete, der Lernmittel? Anscheinend nichts Und deshalb werden die von dieser Maß nahme betroffenen Verleger gut tun, mit allen ihnen zu Gebote, stehenden Mitteln gegen diese durch nichts berechtigte Zurücksetzung vorzugehen. Der Weg ist gewiesen. F.O.G. I Vom bayrischen Schulbuchhandel. 1 An Lesebüchern für die Volksschulen Bayerns sollen kiinftig^E Buchhändler weniger als bisher verdienen! Drei bayerische sDD leger, die auf diesem Gebiet hauptsächlich tätig sind, haben MittM Februar an den Buchhandel ein Rundschreiben gerichtet, worin si« darlegen, daß seit Anfang 1927, als die Preise für diese Schulbüch^ festgestellt wurden, die Herstellungskosten für die Bücher gesticg^ sind, und nun sollen die Buchhändler an dem Verdienstausfall d M Verlages teilnehmen, indem ihnen statt des bisherigen Rabattes vcM 25 vH. nur ein solcher von 20 vH. gegeben wird. Ein bayerisch« Schreibwaren-Großhändler schreibt dazu: ^ Die Schulbuchhändler haben heute mit sich zu schaffen und müssen sich plagen. Ich finde es unerhört, ein solches Verlangen den kleinen Geschäftsleuten anznbieten. Auch die Langschläfer unter ihnen wer den dadurch aufgerüttelt und werden merken, wohin diese Beschnei dung ihres kargen Nutzens führt. (Aus der Papier-Zeitung.) Allgemeines Reichsadreßbuch fiir das deutsche Schulwesen. Die Firma C. Herm. Serbe, Leipzig C 1, Postfach 51, kündigte Anfang 1928 ein »Allgemeines Reichsadreßbuch für bas deutsche Schulwesen 1928« an. Der Gesamtumsang war mit etwa 3000 Seiten angegeben. Das Reichsadreßbuch sollte in verschiedenen Lieferungen erscheinen. Die erste Lieferung mit 326 Seiten, b. i. ein gutes Zehntel, wurde uns im April 1928 zugestellt. Bei Vorausbestellung und Voreinsendung des Betrages sollte das Gesamtadreßbuch Mk. 80.— kosten. Dieser Betrag wurde bei der ersten Lieferung per Nachnahme erhoben. Eine weitere Lieferung erhielten wir bis heute nicht. Auf unsere verschiedenen Mahnungen bei der Firma erhielten wir keinerlei Antwort. Unser Kommissionär, der sich in Leipzig direkt mit der Firma in Verbindung setzte, bekam ausweichende An gaben. Der Börsenverein, dem wir die Sache unterbreiteten, teilte uns mit, daß auch er keine Antworten von der Firma Serbe er halten könne. Da anzunehmen ist, daß es einer ganzen Reihe anderer Firmen ähnlich ergangen ist, geben wir hiermit unsere Erfahrungen öffent lich bekannt. Berltn-Lichterfelde. Ehr. Friedrich Vieweg G. m. b. H. Zum Artikel „Wer ist der Schuldige?". (Nr. 4 des Bbl. vom 5. Jan. 1929.) Zu meinem größten Erstaunen ist der Artikel des Kollegen Noediger, Landau, fast ganz unbeachtet geblieben. Will sich das Sortiment die Art und Weise, wie Frau Nietlispach ihre Kochbücher vertreibt, gefallen lassen? Denn nicht nur in der Schweiz, wie der Verlag angibt, sondern auch in vielen anderen Städten, so auch in Darmstadt wurde jede Hausfrau mit Prospekten für »200 Mittagessen« beglückt und zum direkten Bezug aufgefordcrt, und dann soll das Sortiment sich noch für das Werk verwenden? Es ist traurig, daß so berechtigte Klagen wie die vom Kollegen Noediger so ungehört verhallen, dann muß sich freilich das Sortiment alles gefallen lassen. D a r m st a d t. KarlHeß, Buchhandlung, Nach f. Alfred Hoefer. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. — Anschrift d. Schriltleitung u. Expedition: Leipzig C 1. Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhaus), Postschliehs.274/75.
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