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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1923-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1923
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- Deutsch
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8838 «SrI-nilaU I. b. Dttchn vxchhandu. Redaktioneller Teil. 226, 27. September 1923. 3. Die von dem auswärtigen Verleger-Kommittenten mit Grundzahlavisen an seinen Kommissionär gesandten Baisachen (Barpafete, Barfakturen) werden von seinem Kommissionär zur Börsenvereinsschlüsselzahl des Tages verrechnet, an dem die Bar sache zum Leipziger Inkasso gegeben wird. Die Grundzahlbarsachen werden vom Verlegerkommissionär dem Sortimentcrkommissionär zugestellt und von letzterem abzüglich der Remittenden an den Ver- legerkommissionär am nächsten Tage zur Schlüsselzahl des Vor- zeigungstages bezahlt. Anschließend erfolgt die Gutschrift auf dem Papiermarkkonto des Verlegers. In Ausnahmefällen sind Remittenden innerhalb der jetzt gül tigen Frist, d. h. bis Wochenende gestattet. Die Rücknahme erfolgt jedoch ebenso wie die Gutschrift nur zur Schlüsselzahl des Tages, an dem die Barsendung ursprünglich zum Inkasso gegeben wurde. Remittenden, die erneut zur Vorlage kommen, müssen selbst verständlich zur Schlüsselzahl des neuen Vorlegungstages abge rechnet werden. 4. Der Verkehr der Leipziger Verleger mit den Kommis sionären wickelt sich sinngemäß nach 3. ab. Grundzahlbarsachen müssen von den Leipziger Verlegern den Kommissionären bis 10 Uhr vormittags frei Haus zugestellt werden. Der Verkehr über die Pakeiaustauschstelle und die Verrechnung über die Abteilung Buchhandel der ADCA fällt infolge der Verkürzung der Abrechnungsperiode für Grundzahlbarsachen fort. Etwaige Bar- remittenden werden im Lauf« des Tages von den Grundzahlaviscn der Leipziger Verleger abgcsetzt. Die Bezahlung des sich nunmehr ergebenden Endbetrages des Grundzahlbaipaketzettcls erfolgt an dem der Auflieferung folgenden Tag« durch Barscheck oder Verrech nungsscheck zu der am Tage der Auflieferung gültig gewesenen Bürsenvereinsschlüsselzahl für sämtliche Kommissionäre gesammelt durch Vermittlung der Girokasse des Vereins Leipziger Kommis sionäre lGilko). 5. Di« unter 3. und 4. geschildert« Neuerung besteht also darin, daß für alle Grundzahlbarsachen die wöchentliche Abrcch- nung der Kommissionär« untereinander sowie mit den Leipziger Verlegern wcgfällt und durch tägliche Zahlungen in Schecks (bei kleinen Beträgen auch Barzahlung) ersetzt wird. Dieser System- Wechsel ist nötig, weil bei mehrmals in der Woche wechselnder Schlüsselzahl auch eine mehrmalige Abrechnung stattfinden müßte, die aber technisch nicht durchführbar ist. Das in dem neuen Ge danken liegende Angebot der Kommissionäre, täglich zu zahlen, trägt in hervorragender Weise einem oft geäußerten Wunsch« des Verlages Rechnung, durch verkürzte Abrechnung vor Geldentwer- tungsvcrlusten geschützt zu werden. Die Abrechnung zwischen den Kommissionären über die auch in Zukunft in Papiermark laufenden Barsachcn erfolgt wie bisher in unveränderter Weise wöchentlich. 6. Den auswärtigen Verleger-Kommittenten können di« Grundzahlbarsachen nur, wie unter 3. geschildert, in Papiermark guigeschrieben werden. Eine Valorisierung durch Gutschrift in Grundzahlen und eine Auszahlung unter Zugrundelegung der Börscnvereinsschlüsselzahl des Zahlungstages ist den Kommissio nären leider nicht möglich, da ihnen die Gelegenheit zu wertbestän diger Anlage solcher berlegerischen Grundzahlguthabcn fehlt (bgl. hierzu die Ausführungen des vorstehend abgedruckten offenen Brie fes). Dem Verleger-Kommittenten mutz es deshalb anheim gestellt werden, sich durch alsbaldige Verfügung über das bei seinem Kom missionär entstandene Guthaben (Überweisung an seinen Lieferan ten!) vor Geldentwertungsverlusten zu schützen. d> G r u n d z a h l k o n t e n v e r ke h r zwischen Sortiment und Kommissionsgeschäft. l. Die von den auswärtigen Verleger-Kommittenten und dem Leipziger Verlag in Grundzahlen ausgesertigten Barsachcn werden den deutschen Sortimenter-Kommittenten seitens ihres Kommis sionärs auf einem neben dem bisherigen Papiermarkkonto zu füh renden neuen Grundzahlkonto belastet. Sortimenter-Kommittenten, di« die Hono rierung von Barpaketen oder Barfakturen in Grundzahlen wünschen, bitten wir, dies sofort Ihrem Kommissionär an zu zeigen. Wir werden diese Firmen im Börsenblatt veröffentlichen, da mit der Verlag listcnmäßig darüber unterrichtet ist, daß er an diese Sortimenter Barsachen in Grundzahlen über Leipzig abfertigen kann. 2. Die Kommissionäre sind im Prinzip bereit, dem Sortiment eine im buchhändlerischen Sinne wertbeständige Geld anlage zu^ ermöglichen. Die Gutschrift einer Vorauszahlung auf Grundzahlkonto er- solgt unter Anwendung der Börsenbereinsschlüsselzahl des Tages, an dem die Zahlung beim Kommissionär eingegangen ist. Das Grundzahlguthaben wird vom Kommissionär laufend zur Abdeckung der auf Papiermarkkonto entstehenden Schuldsalden (durch Übertragung vom Grundzahlkonto auf das Papiermarkkonto zur Vörsenvereins-Schlüsselzahl des übertragungstagcS, vgl. t>3) sowie zur Abdeckung der aus Grundzahlkonto selbst durch Einlösun gen von Barpaketen oder Barsakturen oder durch Gruudzahlzah- lungen über Leipzig (vgl. Bbl. Nr. 187) entstehenden Sollposten ver wendet. In der Regel können Gr u n d za hl v o r au s - zahl ringen, die den mutmaßlichen halbmonat lichen Grundzahlumsatz desKommittenten über steigen, vom Kommissionär nicht angenommen werden. Hat der Sortimenter seinen Bedarf an Grundzahlen überschätzt, so können weitere Vorauszahlungen erst dann wieder ans Grund zahlkonto gutgeschricben werden, wenn das Grundzahlguthaben annähernd aufgebraucht ist. Eine Rückzahlung von Grundzahlguthabcn kann der Gläubiger von seinem Kommissionär nicht beanspruchen, er kann vielmehr nur zur Ab gelt ungderimGrundz ah l-Barverkehrentsteh en den Verbindlichkeiten darüber verfügen. 3. Die an den Kommissionär in Papiermark gelangenden Zah- lungen seiner deutschen Sortimenter-Kommittenten werden auf Pa- picrmarkkonto guigeschrieben und zunächst stets zur Abdeckring einer dort etwa vorhandenen Papiermarkschuld, sowie für die laufenden in Papiermark zu leistenden Einlösungen und Spesen verwendet. Überträge vom Papiermarkkonto auf das Grundzahlkonto können also um aus dauernd auf Papiermarkkonto vorhandenen Überschüs sen bewirkt werden. Sollten mangels genügender Zahlungen auf Papiermarkkonto Schuldsaldeu bestehen, so behält sich der Kom missionär vor, dies«, sofern die Schlüsselzahl des Börsenvereins weiter steigt, unter Zugrundelegung der Börsenvereins-Schlüssel- zahl des übertragungstages auf Grundzahlkonto des Kommittenten laufend zu übertragen. Di« Kommissionäre sehen sich außerstande, länger noch Papiermarkkreditc zu gewähren, da ihre Entwertungs verluste unerträglich geworden sind. Etwa in Anspruch genom mener Kredit kann also in Zukunft nur noch in wertbeständiger Form auf Grundzahlkonto gewährt werden. Richtlinien für den Grundzahlvcrkehr über Leipzig. Verleger. 1. auswärtige Verleger: ->) Fakturierung in Grundzahlen für solche Sor timenter, die in der Grundzahlliste des Vereins Leipziger Kommissionäre enthalten sind, bzw. entsprechende Auftrags erteilung au die Leipziger Auslieferungsstelle. b> Besondere Avisierung der Grundzahlbarpakrle, die nach Leipzig gehen. o) Besondere Avisierung solcher Barpakete, die in Grundzahlen fakturiert sind, jedoch für Sortimenter be stimmt sind, die dem Grundzahlverkehr nicht angeschlossen sind, für den Fall, daß dis Umrechnung zur Schlüsselzahl des Vortages der Einlösung in Leipzig erfolgen soll. (Ge- bllhrenpflichtig! Hierzu vgl. die am Schluß nochmals ab gedruckte Bekanntmachung des Vereins Leipziger Kommis sionär« vom 10. August 1923, Bbl. Nr. 187 vom 13. August 1923.) 2. Leipziger Verleger: a) F ak t ur i e r u n g wie oben unter »). b) Auslieferung der Grundzahlbarpakete mit Begleitzetteln täglich bis 10 Uhr vormit-
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