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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1923
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- 1923-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1923
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Redaktionell«! Teil. X- 226, 27, September 1923. Der Zweck dieses Schreibens ist, Sie um diese Stellungnahme, und zwar mit tunlichster Beschleunigung zu bitten und Ihnen den Entwurf im Nachfolgenden näher zu begründen: Das Kommissionsgeschäft sieht sich leider nicht mehr in der Lage, seinen Sortimenter-Kommittenten Papiermarkkieüite «inzu räumen und die daraus entstehende Geldentwertung aus sich zu nehmen. Die Folge eines demgemäß zu fassenden Beschlusses unseres Vereins, nur noch aus vorhandenen Guthaben der Sorti menter die über Leipzig laufenden Barsachen zu bezahlen, wäre entwed «r, daß das Sortiment ziemlich beträchtliche Papiermark guthaben bei seinem Kommissionär unterhalten müßte, di« der Ver wässerung ausgesetzt sind, oder, daß die Kommissionäre in großem Umfange Barsachen nicht mehr einlösen könnten und zurllckgeben müßten, weil bei der fortschreitenden Geldentwertung, und somit auch der Schlüsselzahl, die seitens des Sortiments in Papiermark überwiesenen Beträge stets viel zu knapp bemessen und oft nur zur Einlösung eines geringen Teiles der Barsachen ausreichen würden. Welche Unsumme von Arbeit und Kosten durch das Prä sentieren-und Zurückgeben von Barsachen in Leipzig entsteht, liegt aus der Hand, Schon die mehrfache Verbuchung beim Verlag, im Kommissionsgeschäft, auf der Paketaustauschstelle und der Abtei lung: Buchhandel der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalj ver ursacht bedeutend« Unkosten und Bankprovisionen, Dazu kommt, daß die Verleger oder deren Kommissionär« die Papiermarkbeträge der zurückgegebenen Barsachen, wenn die Schlüsselzahl inzwischen gestiegen ist, abändern und nunmehr zu erhöhten Papiermarkbeträ gen erneut präsentieren müssen. Das stellt natürlich von neuem und in erhöhtem Maße Ansprüche an die Kommissionäre der Sor timenter, und umso weniger reichen di« von den Sortimenter-Kom mittenten überwiesenen Beträge aus. So leidet der Barverkchr über Leipzig unter einem dauernden clroalus villoous, der lediglich auf die Folg« der Geldentwertung zurückzuführen ist. Die unterbreiteten Reformvorschläge zielen daher dahin ab, einem Sortimenter, der zahlungsfähig ist und den Kredit seines Kommissionärs nicht in Anspruch zu nehmen braucht, die Unter haltung eines größeren, wertbeständigen Guthabens in Leipzig zu ermöglichen, aus dem dann Pünktlich und anstandslos durch den Kommissionär die Barsachen bezahlt werden können. Der Sorti menter allerdings, der zur Unterhaltung eines derartigen wert beständigen Guthabens finanziell nicht in der Lage ist, wird von seinem Kommissionär füglicherweise auch nicht die Inanspruch nahme eines Papiermark-Kredits beanspruchen können, da dem Kommissionär schlechterdings nicht zugemutet werden kann, seiner seits die Geldentwertung zu tragen. Die Kredit bei ihrem Kom missionär in Anspruch nehmenden Sortimenter müssen sich daher damit absurden, diesen Kredit ebenfalls nur noch auf wertbestän diger Grundlage zu erhalten. Diese Gedankengänge führen zu dem in dem unterbreiteten Entwurf enthaltenen Vorschlag, die Abrechnung zwischen den Kom missionären und den Sortimenter-Kommittenten über Guthaben oder Schulden nur noch in Grundzahlen durchzuführen. Das Ein fachste wäre es, wenn überhaupt nur noch Grundzahlkonten geführt und jeder entstehende Soll- und Haben-Posten zur Schlüsselzahl des Buchungstages aus Grundzahl projiziert würde. Da sich aber der Papiermarkverkehr über Leipzig nicht völlig wird ausschalten lassen, weil bei der individualistischen Art der Buchhändler manche Verleger und Sortimenter trotz allem wünschen werden, weiter in Papiermark miteinander zu Verkehren, muß das Kommissionsge schäft die schwere Aufgabe übernehmen, für jeden Kommittenten sowohl «in Papiermarkkonto als auch ein Grundzahlkonto zu füh ren, Auf den ersten Augenblick sieht dies« Aufgabe sehr schwierig aus, und auch die Kommissionärs würden dieses Wagnis nicht ein- gehen, wenn sie seit nunmehr 6 Monaten im Verkehr mit ihren Auslands-Kommittenten nicht gelernt hätten, daß es technisch ge- leistet werden kann, für jeden Auslands-Kommittenten ein Papier« markkonto und ein Währungskonto in seiner Landeswährung zu führen. Das gleiche Problem wird also auch für den Jnlandver- kehr lösbar sein, wenn man sich an den logischen Gedankengang ge wöhnt, daß die Grundzahl nichts anderes als eine besondere Wäh rung ist. Die Kommissionäre sind sich hierbei Wohl bewußt, daß die Führung von Grundzahlkonten noch weit mehr Arbeit als di« Führung von Währungskonten machen wird. Nimmt man als praktisches Beispiel die zwei Wochen vom 3, bis 15. September an, so ergibt sich folgende Bewegung der Schlüsselzahl: 1. September: Schlüsselzahl 1600 000, 5: „ 2 000 000, 7, „ „ 2400 000, 8, „ 3 000 000, 11, „ 6 000 000, 13, „ 9000 000, 14, „ 12 000 000, 15, „ 14 00Ü 000, In solchen, hoffentlich unnormalen Wochen hätte also di Notwendigkeit bestanden, infolge ständigen Wechsels der Schlüssel zahl fast täglich auf dem Wege des Clearing innerhalb der Kom missionäre und seitens dieser mit ihren Verleger-Kommittenten ab zurechnen. Viel größer ist sllr die Kommissionäre das Wagnis, dem Sortiment di« wertbeständige Geldanlage zu ermöglichen. Wenn z, B, ein Sortimenter 900 Millionen «inzahlt und am Tage des Eingangs des Geldes bei seinem Kommissionär die Schlüsselzahl 9 Millionen war, so erhält er 100 Grundzahlen gutgeschrieben. Wenn die Schlüsselzahl beispielsweise in den nächsten Tagen aus 15 Millionen springt, so muß der Kommissionär, um für 100 Grundzahlen Barsachen einzulösen, 1 500 000 000 Mark auswenden. Er verliert also 800 Millionen in Papiermark, Dieses Wagnis kann natürlich seitens der Kommissionär« nur dann eingegangen werden, wenn die Annahme, di« den Grundgedanken des ganzen neuen Vor schlages bildet, richtig ist, daß nämlich den wert- beständigen Guthaben gewisser Sortimenter beim Kommissionär ebenso hohe wertbeständige Schulden anderer Sortimenter beim Kommis sionär gegenüber stehen. Denn bei denjenigen Sor timentern, die dem Kommissionär wertbeständig schulden, liegt der Fall gerade umgekehrt. So hat beispielsweise der Kommissionär bei einer Schlüsselzahl von 9 Millionen sllr die Einlösung von 100 Grundzahlen Baisachen 900 Millionen veraus lagt, Da er aber seinem Kommittenten nicht mehr 900 Millionen, sondern 100 Grundzahlen belastet, mutz dieser, wenn er erst später zahlt, nachdem die Schlüsselzahl beispielsweise aus 15 Millionen gestiegen ist, zur Abdeckung dieser Grundzahlen seinem Kommis sionär 1500 000 000 Papiermark überweisen. Diese Beispiel« zeigen so recht, daß auch das Sortiment dein Publikum gegenüber nicht mehr in Papiermark abrechnen kann, will es sich nicht zugrunde richten. Es muß vielmehr auch seiner seits dazu übergehen, alle nicht sofort gegen Barzahlung getätigten Geschäfte nur noch in Grundzahlen auszudrücken, und es muß von feinem Kunden die Zahlung von so viel Papiermark verlangen, als zur Schlüsselzahl des Zahlungstages notwendig sind, um die Grundzahlschuld abzudccken. Der seinen Geschäftsverkehr so um gestaltend« Sortimenter hat dann aber auch -die Möglichkeit, seiner Kundschaft ebenfalls den Vorteil zu bieten, Vorauszahlungen auf wertbeständiger Grundlage zu leisten und dadurch auch bei stei gender Schlüsselzahl die Bücher später zur Schlüsselzahl des Zah- lungstages solcher Vorauszahlungen geliefert zu erhalten. Auch er muß, wie der Kommissionär im Verkehr mit seinen Kommittenten, im Verkehr mit seinen Kunden das gleiche Wagnis eingehen: daß nämlich den wertbeständigen Guthaben gewisser Kunden ebenso hohe wertbeständige Schulden anderer Kunden gegenüberstehen. Das Wagnis der Kommissionäre besteht also in erster Linie darin, daß sich die Grundzahlguthaben und Grundzahlschulden ihrer Kommittenten annähernd ausgleichen. Jeder Kommissionär muß daher hierauf unbedingt bedacht sein, da er sonst an Papiermark- Kursverlusten zugrunde gehen würde. Daher kann der Kommis sionär auch nicht beliebig hohe wertbeständige Vorauszahlungen seiner Sortimenter-Kommittenten annehmcn, sondern muß sich Vor behalten, diese Vorauszahlungen von Fall zu Fall zu beschränken. In der Regel wird der Kommissionär nur wertbeständige Voraus zahlungen für den mutmaßlichen Bedarf an Barfachen für etwa 14 Tage annehmeu können. Diese Beschränkung ist nun nicht so ge-daclit, daß, wenn der Sortimenter-Kommittent sich verkalkuliert und Vorauszahlungen, die über diese Frist reichen, leistet, er dann
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