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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1923-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1923
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
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X! 226, 27. September 1923. Redaktioneller Teil. «SrsendlaU s. d. Mich». «»chta»d-I. 883D Redaktioneller Teil. <Nk. 165.) Bekanntmachung. Für die Anmeldung deutscher Werke zum amerikanischen Copyright ist an das Register of Copy- r i g h t s, wie bekannt, eine Gebühr von P 1.— zu zahlen. Die Überweisung dieses Betrages erfolgt durch Vermittlung des Amerika. Instituts, soweit die Anmeldung der Werke zum Register os Copyrights durch Vermittlung dieses Instituts erfolgt. Für die durch die Anmeldung und die Überweisung der Dollarbcträge dem Amerika-Institut entstehenden Kosten ist bisher der Betrag von 10 Cents se Anmeldung berechnet worden. Dieser Betrag hat sich als völlig unzureichend erwiesen, vor allem weil die Überweisung der Beträge auf das Bankkonto des Amerika-Jnstituts sehr hohe Spesen verursacht. Um eine weitere iibermätzige Verteuerung dieser Kosten infolge der Berechnung der Spesen in Dollar zu vermeiden, ist mit dem Amerika-Institut folgendes vereinbart worden: Die Verleger übersenden unmittelbar im eingeschriebenen oder Wertbrief an das Amerika-Institut, Berlin NW. 7, Univcr- sitätsstraße 8, gleichzeitig mit der Anmeldung eines Werkes zum Register of Copyrights den Dollarbetrag in Dollarnoten. Für die dem Amerika-Institut durch die weitere Behandlung entstehenden Kosten werden Grundzahl 3.50 M. berechnet. Diese 3.50 Mk. sind zu der am Tage der Einzahlung, bzw. Überweisung gültigen Schlüsselzahl in Papiermark aus das Postscheckkonto des Amerika- Instituts, Berlin NW. 7, Nr. 152 472, zu überweisen. Die Überweisung hat gleichzeitig mit der Absendung der Anmeldung zu erfolgen. Die Spesen stellen sich bei dieser überweisungs- und Buchungsform bedeutend geringer. Wir bitten den Verlag, diese Vcr- einbarung genau zu beachten, da das Amerika-Institut künftighin Anmeldungen nur bei Jnnehaltung dieser Vereinbarung aus- fllhren kann. Leipzig, den 25. September 1923. Ner Vorstand des Börsenverein« der Brutschen Buchhändler zu Leipzig vr. Arthur Meiner Erster Vorsteher. Oer Vorstand des Deutschen Verlegervereins Dl. Georg Paetel. Erster Vorsteher. Oer Vorstand des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins vr. Gustav Bock. Vorsitzender. Ner Vorstand der Vereinigung der Kunstverleger E. V. Ernst Schultze. Erster Vorsitzender. Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler (E. V ). Im Hinblick auf die katastrophale Lage, die die Durchführung der Richtlinien vom 14. August 1923 dem Sortiment bereitet, emp fehlen wir unfern S o r t i m e n t e r m i t g l i« d e r n, an diejenigen Verleger, welch« die Bestimmungen rigoros handhaben, bis auf weiteres nur Bestellungen der Kundschaft weitcrzuleiten, Lager- bestellungen und Lagerergänzungen dagegen zu unterlassen. Dem Verlage enrpfehlen wir, für Sendungen, die der Sorti menter mit Grundzahl mal Schlüsselzahl des Eingangstages be gleichen soll, eine Respcktfrist von drei bis zu fünf Tügen nach Erhalt der Sendung zu gewähren, falls er nicht Zahlung durch BAG oder Postnachnahme mit 2K Skonto vorzieht. Breslau, den 22. September 1923. B. Aus ner. B. Althaus. Offener Brief an die Vorständedes Börsenvereins, des Deutschen Verlegervereins und der Deutschen Buchhändlergilde. Sehr geehrte Herren! Wir gestatten uns, Ihnen in der Anlage den Entwurf zu einem Grundzahlverkehr über Leipzig zu überreichen. Der Entwurf wurde von einer Kommission unseres Vereins, bestehend aus den Herren Georg Schreiber, Hans Volckmar und Walter Jaensch, am 4. September 1923 dem in Leipzig tagenden Vorstand des Börsenvereins vorgetragen und um Stellungnahme er sucht. Inzwischen ist der Entwurf noch nach mancher Richtung hin Verbessert und ausgebaut worden. Der Vorstand des Börsenver- cins hat in der Besprechrmg zum Ausdruck gebracht, daß der von unserem Verein vorgeschlagene Grundzahloerkehr über Leipzig eine konsequente Weiterentwicklung der im Bbl. Nr. ISO vom 16. August 1923 veröffentlichten und von sämtlichen Spitzenverbänden des Buchhandels empfohlenen »Richtlinien für die buchhändlerischc Ab- rechnung« bedeute und daher zu begrüßen sei. Andrerseits hat der Vorstand aber auch darauf hingewiesen, daß die von ihm empfoh lene Führung von Buchhändlerkonten in Grundzahlen und die Ab rechnung in Grundzahlen noch auf vielfachen Widerstand im Buch handel stößt. Weite Kreise des Sortiments könnten sich mit dieser Abrechnungsart nicht einverstanden erklären, weil sie angeblich dem Publikum gegenüber nicht cingefllhrt werden könne und daher die Folgen der Geldentwertung einseitig dem Sortimenter zuschöbe. Es sei daher fraglich, ob der Verlag an dieser Abrechnungsart fest- halten könne, oder ob er, um Absatzstockungen zu vermeiden, lieber wieder zu Papiermarkabrechnungen mit kurzfristigem Ziel über gehen würde. Daher empfahl der Vorstand des Börsenvereins unserem Verein, mit der Einrichtung des geplanten Grundzahlver kehrs über Leipzig lieber noch einige Zeit zu warten und vorher nochmals den Börsenverein, den Verlegerverein und die Brich Händlergilde gutachtlich zu hören.
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