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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1923
- Strukturtyp
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- 1923-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1923
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- Deutsch
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Sprechsaal. X° 226, 27. September 1923. dann wird man dazu übergehen müssen, seitens der großen Mehrzahl des Verlags Hand in Hand mit einer gewissen Zahl von Zwischen- bnchhändlern eine beschränkte Liste von solchen Zwischenhändlern auf- znstellen, denen überhaupt noch zu liefern ist, und zwar zu Bedin gungen, die eine entbehrliche Überlastung des Erzeugnisses durch zu hohe Rabatte usw. ausschließen. Tann werden auch die nach den Gesichtspunkten ihrer Qualität und ihrer Leistungsfähigkeit als Mittler auszuwählcnden Zwischenbuchhandlungen mit weniger Aufwand mehr leisten und besser bestehen können. Man werfe mir bitte ja nicht vor, daß mein Standpunkt sorti menterfeindlich sei. Ich behaupte von ihm gerade das Gegenteil; denn er würde die wichtigen und leistungsfähigen, in der- Hauptsache wohl auch schon seit vielen Jahren bestehenden Geschäfte sichern und ihre Existenz fördern; er würde verhindern, daß durch zu hohe Ra batte usw. immer neue Zwischcnhandlungen gezüchtet werden. Er würde die wirkliche Ursache des sogenannten Sortimentcrelends und die Unrentabilität des Zwischenbuchhanöels ganz wesentlich beheben. Ich weiß, daß meine Ansicht von vielen Buchhändlern aller Sparten ge teilt wird, daß man sich aber allgemein bis auf wenige, nur ge legcntlich gemachte Äußerungen scheut, die Sache beim richtigen Namen zu nennen. Wo sind die Zwischenbuchhändler, die den Ver legern die Existenzminima zu gewähren bereit sind, die sie vom Ver lage für sich fordern? Sollte man nicht die Stimmen wägen anstatt zählen? Ist es nicht für Verleger und Konsumenten und damit für die Gesamtheit besser, cs mit solchen Zwischenhändlern zu tun zu haben, die besonders leistungsfähig sind, die besondere Vertriebs mittel haben, die intensiver und daher mit größerem Nutzeffekt für alle Beteiligten arbeiten können als Dutzende und Hunderte von immer neu entstehenden Kleinbetrieben? Es kann sich hierbei nicht um Welt anschauungen handeln, sondern nur um praktische, den Zcitvcrhältnissen angepaßte Wirtschaft. Entspricht eine Neugründung einem Bedürfnis, bietet sie den Verlegern und Konsumcitten große Vorteile, dann wird sie sich durchsetzen. Ungesund und letzten Endes schädlich ist sic aber, wenn sie auf dem Wege der organisierten Masse dann künstlich sich die Lebensbedingungen zu erzwingen versucht, wobei es nur zu frucht losen, zersetzenden Kämpfen kommt. Das Buch als Produkt braucht den Zwischenbuchhande'l, aber nur einen gesunden, und gesund kann er nur sein, wenn er sich infolge Überzahl nicht selbst zerrüttet und dann als Massenorganisation am Mark des Verlags und der Kon sumenten saugt. Wir klagen einstimmig und mit Recht über das wach sende Heer von Beamten, von dem mir fürchten, daß es uns all mählich auffrißt, und machen es doch in unserem eigenen Berufe nicht besser. Wir brauchen auch in dieser Richtung und in diesem Sinne größere Intensität der Produktion, größere Sparsamkeit beim Energieverbrauch. Werden uns da die Vorschläge vr. Klinkhardts und anderer helfen, dann »Glück auf«. H. De gen er. Schlechte und unkaufmänntsche Behandlung des Sortiments. In Nr. 207 des Bbl. beschwert sich Herr Earl Poltier-Wceber über die schlechte Behandlung, die das Sortiment vom Verlag erfährt; im gleichen Sinne ist die Bekanntmachung des Münchener Buch- händlevvereins abgefaßt. Beide Veröffentlichungen, wie auch ge legentliche Auslassungen der Herren Sortimenter-Kollegen fordern ein größeres, wenn nicht unbedingtes Vertrauen des Verlags dem Sorti ment gegenüber; also Lieferung gegen »Zahlung nach Empfang«, Vermeidung der Grundzahlbercchnung, Unterlassung von Nachnahme sendung'. Ihnen allen hier nur einige Fälle der letzten Woche, wie sie mir in meinem mittleren Verlage seitens angesehener Firmen zugestoßen sind. 1. An eine Firma wird auf Neisenöen-Bestellung hin am 20. Juni ein Buch gesandt; Zahlung bleibt aus. Auf meine Mahnkarte vom 23. Augnst bittet die Firma um Angabe von Unterlagen (Datum der Bestellung, der Abscndung usw.). Angaben erfolgen. Ergebnis: Die Antwort, daß trotz Nachprüfung das Buch nicht zu finden sei; »cs muß also wohl verloren gegangen sein, da es nicht in unsere Hände kam«. Die Sendung bleibt also unbezahlt; eine Klausel »auf eigene Ge- 1 fahr des Empfängers« gibt es scheinbar nicht. 2. Laut Mitteilung der Außenhandeisnebcnstelle hat eine Firma > ein Buch meines Verlags am 8. Juni nach der Tschechoslowakei ge-' liefert. Ich fordere den Valutaanteil ein. Darauf sendet mir am! > 29. August diese Firma für das am 8. Juni ins Ausland versandte Buch den Valntaantctt in deutschen Mark, die errechnet sind aus dem ' Kurse vom 8. Juni. Damals notierte die Krone 2344; am Zahltage ^ 219 450!! Auf Reklamationen wird nicht reagiert. Diese Firma ist gewiß höchsten Vertrauens wert. 3. Eine Firma erhält am 11. Dezember 1922 ein Buch. Grund zahl netto 2.20 Mark, Fakturenbetrag damals 440.— Mark. Das Buch wird nicht bezahlt. Aus Grund der Richtlinien mahne ich Ende August nach dem Grundzahl-System an. Erfolg: Postscheckzahlung unterm 1. September von 4 4 0.— Mark!! Begründung: »Ihre Faktur war leider unter die Barfakturen geraten .... es ist doch nicht böser Wille, sondern nur ein Versehen«. Ter also demnach vorhandene »gute Witte« wird Anfang Sep tember 1923 durch Zahlung von 4-10.— Mark für eine im Dezember 1922 erhaltene Sendung bewiesen! 4. Eine Firma erhält ein Buch zum Nettobeträge von 1 600 000 Mark, Spesen 22 000 Mark; aus Versehen addiert mein Angestellter nur 622 000 Mark statt 1622 000 Mark. Die Firma sendet pünktlich 622 000 Mark ein; die Nachzahlung der irrtümlich nicht mitaddierten 1 000 000 Mark lehnt sie ab, da sie von ihrem Kunden auch nur dey auf der Faktur irrtümlich angegebenen Endbctrag (!) erhalten habe. Sie hat also demnach ihrem Kunden nur den Nettobetrag berechnet, denn bei Multiplikation des Laden-Grundpreises mit der Schlüsselzahl Hütte sic den Irrtum sosort bemerken müssen. Einer solchen Firma soll man also mit Vertrauen entgegen- komm-en?! 5. Ähnlich wie Nr. 3 zahlt eine Firma für am 4. Januar ge sandte Bücher den damaligen Fakturenbctrag von 500 Mark am 1. September. Als Begleitung kommen folgende Zeilen: »Ihre Be rechnung zur letzten Schlüsselzahl kann ich nicht anerkennen! Nach meinem Dafürhalten muß die Rechnung bereits per Nachnahme be zahlt sein .... Es ist sehr leicht möglich, daß die Nachnahme karte vcrlorenging. Nachnahtnen sind stets eingelöst worden«. Was soll man da machen?! Ich weiß nicht, ob ich ein besonderer Pechvogel bin, aber solche Fälle kommen bei mir fast täglich vor. Verklagen kann man um solcher Beträge willen doch nicht, kaum einmal bei den hohen Porto- und anderen Spesen mahnen. Ob die Herren darauf bauen?! Wollen wir das durch solche Fälle leider recht gesunkene Ver trauen im Buchhandel wieder Herstellen, so gibt cs nur zwei Wege: Entweder Lieferung unter Nachnahme, deren Spesen ja schließlich der Verleger tragen kann, oder aber unbedingte Ein halt u ng der »Richtlinie n«, also Begleichung zur Schlüssel zahl des Zahltags. Wenn dieses Verfahren, mit vollem Recht, der Börsenverein an- wendct, warum sollen es daun die Verleger nicht tun, die ihre Mittel ebenso benötigen? Wer in diesen Zeiten der Geldentwertung etwas schuldig bleibt, muß wissen und weiß, daß er den Gläubiger schwer schädigt. Einem solchen Manne kann ich kein Vertrauen entgegen- bringcn. In welchen anderen kaufmännischen Berufen wird dem Käufer auch nur einen Tag lang der Betrag gestundet? Müssen immer und immer wir Buchhändler hinsichtlich einer rentablen Gestaltung unserer Unternehmen hinter anderen Berufen herhrnken? Sollte es wirklich dem Sortimenter nicht möglich sein, seinen bücherkaufendeu Kunden dazu anzuhalten, das Gekaufte sofort zu bezahlen, wie jener cs mit jeder anderen Ware auch tun muß? Herrn K. W. in B., der a>ls Sortimenter übrigens eben falls Sendung unter Nachnahme verlangt, möchte ich aus seine Zeilen in Nr. 210 des Bbl. erwidern, daß der von ihm erwähnte Fall doch wohl nur große Ausnahme bleiben wird. Großer Zufall st es erstens, daß ein Kunde, nachdem das bestellte Buch gegen Abend eingetroffen ist, es dann unmittelbar darauf abholt, noch mehr, daß er es, wie ich aus den Auslassungen der anderen Herren schließen muß, sofort bezahlt; zweitens, daß ein Sortimenter bereits früh vor Eintreffen des Börsenblatts seine Zahlungen für am Abend vorher erhaltene Sendungen ausschreibt und sofort zur Post gibt. Selbst aber das Zusammentreffen all dieser Zufälligkeiten vor ausgesetzt, dürfte es wohl kaum einen Verleger geben, der unter diesen Umständen durchaus auf der Schlüsselzahl des Zahltags besteh?» würde, wenn er aus dem schnellen Eingang der Zahlung und dem Poststempel ersehen muß, wie die Dinge liegen. Wenn der Fall sich allerdings so verhält, wie es mir neulich passierte, daß ein Sorti menter seine Postscheckzahlung vom 31. A n g u st datiert, diese aber erst von seinem in derselben Stadt befindlichen Postscheckamt nnterm 4. September abgestempclt ist, so wird der Emp fänger dieser »pünktlichen« Einzahlung zur »Schlüsselzahl des Zahltags« schon etwas skeptischer sein, aber wohl hier, wie ich es tat, den Fall mit einem verstehenden Lächeln erledigt sein lassen. Aber solange derartige Schädigungen Vorkommen, wie sie jetzt fast an der Tages-
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