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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1923
- Strukturtyp
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- 1923-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ISS, 18. Juli lS23. bitten zu sollen, ihre Haltung zu ändern. Ich verstehe es, daß manche zögern! denn cs ist selbstverständlich, daß ein neuer Gedanke nicht sofort bei allen zünden kann, daß Bedenken obwalten und auch solche, die nicht ganz von der Hand zu weisen sind. Aber nach ehrlicher Prüfung aller Gründe und Gegcngründ« kann ich nur sagen, daß mir nur ein einziger Grund für das Fernbleiben vor' gebracht worden ist, den ich als berechtigt anerkennen kann. Dieser eine Fall ist folgender: Ein Sortimenter teilte dem Vorstand der Genosscnschast mit, daß sein Betriebskapital eigentlich viel zu klein sei und daß er daher die Gewohnheit Hab«, die Verleger nicht zu bezahlen, wann sie wollten, sondern wann er wolle. (Heiterkeit.) Diesem Herrn habe ich allerdings den Rat geben müssen, der Genossenschaft fern zu bleiben. Es sind sonst noch allerhand Gründe angesührt worden: aber ich möchte ihnen gegenüber mit einem Worte sagen: es sind Spinnweben des Kontors, es sind Bedenken, wie man sie im täglichen Leben bei gewöhnlicher Betrachtung der Verhältnisse Wohl vorbringt: aber — meine Herren, das bitte ich sagen zu dürfen —mit diesen Spinnweben des Kontors werden die gigantischen Fragen der heutigen Zeit niemals gelöst werden. Wir müssen uns alle daran gewöhnen, jede, auch die kleinste Frage von einem höheren Gesichtspunkte aus zu beurteilen, und ich kann Ihnen versichern, ich stünde nicht hier, wenn ich dis Abrechnungs- Genossenschoft für eine kleinliche Rechnungsangelegenheit, für eine kleinliche Geldangelegenheit hielte und sic nicht von einer höheren Warte aus ausfaßtc: von der, dem Buchhandel eine ungezählte Menge unproduktiver Arbeit zu ersparen. Bedenke doch jeder von Ihnen, Sortimenter oder Verleger, daß er, wenn er abseits steht, seine Kollegen — der Sortimenter den Verleger, der Verleger den Sortimenter — davon abhült, schnell und leicht, so wie es durch die Abrechnungs-Genossenschaft geschehen kann, die Geschäfte zu erledigen: daß er nicht nur für sich allein veranwortlich ist, sondert! auch für die anderen mit! Meine Herren, in dieser Zeit sollten ein jeder Deutscher, eine jede Deutsche sich in ihrem täglichen Leben, wo sie stehen und gehen, den Gedanken Fichtes einhümmern: lind handeln sollst du so, als hinge von dir und deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge, und die Verantwortung war' dein«. Vorsitzender Hofrat vr. Arthur Meiner (Leipzig): Wir fahren fort: Örtliche Zusammenschlüsse. - Lauensteiner Tagung. — Nunmehr kommen wir zu den neun Punkten der Ve rkau f s o r dnu n g für A u s l an d l!eferun gen, und ich bitte, diese teilen zu dürfen, und zwar so, daß zunäcl.st diejenigen Herren sprechen, die über die Schweiz etwas sagen wollen, dann die- » jenigen, die über Österreich, und zum Schluß diejenigen, die über das Allgemeine sprechen wollen. Otto Fehl (St. Gallen): Verehrte Versammlung! Ich möchte Ihre Zeit nicht lange in Anspruch nehmen, sondern nur zu der neuen Vcrkaussordnung für Auslandliefcrungen vom 16. April einige kurze Erklärungen abgeben. Die Grundsätze, die dieser neuen Verkaufsordnung zugrundeliegcn, finden sowohl die Zustimmung unserer schweizerischen Bücherkäufer — oder können sie finden —, alz auch des schweizerischen Buchhandels. Es ist nur sehr zu bedauern, daß diese an und für sich guten Grundsätze bei der Kodifikation der Verkauisoronung eine Formulierung gefunden haben, die teilweise Miß. Verständnisse hervorruft, teilweise die gute Absicht in ihr Gegenteil verkehrt. Meine Herren, Sie sind nicht imstande, mir heute hier.in Einzelheiten folgen zu können: es würde auch unsere Zeit viel zu lange in Anspruch nehmen. Wir haben die springenden Punkte in Eingaben an die buchhändlerischen Vereine wie Börsenvercin und Deutscher Vcrlcgerberciu allseinandergesetzt. Ich möchte diese Verbände auch von hier aus bitten, unseren Eingaben die gebührende Beachtung zu schenken und da, wo cs nötig ist, erläuternde Bekanntmachungen, bzw. Abänderungen zu treffen. Ich möchte nur beispielsweise auf einen Hauptpunkt aufmerksam machen. Es ist immer gesagt worden: Ein Hauptcrfordernis der Auslandpreise ist ihre Stabilität». Run sagt richtigerweise die Bekanntmachung des Reichsbevollmächtigten, die im Börsenblatt vom 26. März publiziert wurde, unter 4: Die Lieferung nach dem Auslände hat nur zu Auslandwährung zu erfolgen: die Zahlung kann in Mark zum Tages kurs des Zahlungstages geleistet werden. Diese Bestimmung hat nun aber in der Vcrkaussordnung eine Formulierung gefunden, die das direkt« Gegenteil herbeiführt. Es heißt dort ausdrücklich: Die Lieferung nach dem Ausland hat zu den gemäß K 4 gebildeten Auslaudpreisen zu erfolgen. Hierbei ist dem Expor teur Umrechnung der fremden Währung in Mark zum Tageskurs der Lieferung gestattet. Das heißt doch nichts anderes, als daß der auswärtige Käufer, wenn der Kurs sinkt, bedeutend weniger zu bezahlen haben wird als den eigentlichen Auslandpreis, und daß er im gegenteiligen Falle: wenn der Kurs steigt, bedeutend übervorteilt wird. Wir werden also hier vor erneuten Schwierigkeiten stehen, und ich möchte darum dringend ersuchen, daß diesem unserem Postulat« entsprochen wird, daß diese Bestimmung Abänderung findet. Ich möchte mich, wie gesagt, auf andere Punkte hier nicht einlassen. Rur eines fühle ich mich verpflichtet hier noch zu be- rühren: Der schweizerische Bllcherkäufer, auch der schweizerische Buchhändler, ist heute noch durchaus geneigt, einen angemessenen Valutazuschlag zu bezahlen: aber diese gute Absicht scheitert immer wieder an dem noch absolut mangelhaften Schutze. Ich glaube, Sie können cs mir nachsühlen, wie schwer es ist, solche Preise durchzusetzen, wenn Bekannte und gute Freund« immer wieder hören lassen, daß sie Mittel und Weg« gefunden haben, sich die Bücher billiger zu verschaffen. Ich möchte hier nur einen Punkt heraus greifen, der für das Ausland einfach unverständlich ist: daß heute noch eine Kontrolle der Kreuzbandsendungen verabsäumt wird. Sic wissen alle so gut wie ich, daß die Kreuzbandsendungcn unter den heutigen Umständen den hauptsächlichsten Speditionsweg bilden, und es ist daher absolut unhaltbar, daß heute noch die Möglichkeit besteht, durch das Mittel der Kreuzbänder Bücher zu exportieren, ohne daß die vorgeschriebencn Valutazuschläge entrichtet werden. Wir haben schon seit einem Jahre immer und immer wieder ruf diese Lücke hingewiescn. Ich weiß genau, daß die genaue Kontrolle und scharfe Slrasmaßnahmen eine Fessel für den Handel bilden: aber ich bin fest überzeugt, daß eine scharfe Durchführung der Ordnungen dem Ansehen des deutschen Buchhandels und des deutschen Buches nur förderlich sein kann. (Bravo!) Die Festsetzung aller dieser Bestimmungen ist eine deutsche Sache. Ich habe nicht die Absicht, das zu bestreiten. Aber ich glaube, jedermann wird mir zugeben, daß diese Verkaufsvrdnungen einen so schweren Eingriff in die Handelsfreiheit bilden, daß es unbedingt notwendig erscheint, daß auch dem Gegenpartner Gelegenheit gegeben wird, sich jeweils, bevor solche Bestimmungen erlassen werden, dazu zu äußern. (Sehr richtig!) Dies sollte deshalb geschehen, weil beim besten Willen der deutschen Behörden oder der deutschen Buchhändlcrorganisationen die Auswirkung gewisser Bestimmungen im Auslande nicht immer zu überblicken ist. Ich möchte daher auch von dieser Stelle aus dringend bitten, stets in solchen Dingen den nötigen Kontakt aufrcchtzuerhalten. Ich kann hier die Erklärung abgeben, daß ich und jeder von uns stets Verständnis für berechtigte Forderungen und für die Lage des deutschen Verlages gezeigt und auch Widerständen gegenüber stets bewiesen haben. Aber wir müssen dann auch auf der anderen Seite stets erwarten, daß mit der nötigen Folgerichtigkeit gehandelt wird. (Bravo und Händeklatschen.) Vorsitzender Hofrat Nr. Arthur Meiner (Leipzig): Herr Fehr kann überzeug! sein, daß wir die schwierige Lage, in der dis schweizerischen .Kollegen sind, Wohl verstehen und daß wir nach Kräften dieser schwierigen Lage Rechnung zu trogen suchen. Wir haben aber mich Verpflichtungen gegenüber Miseren deutschen Exporteuren, welche geltend machen, daß sie in Deutsch land Steuern zahlen und daß sie deshalb eine Bevorzugung beanspruchen können. Daher kommt die schwierige Lage, in der sich jede SV4
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