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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1935
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- Deutsch
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X. 88, 13. April 1935. Redaktioneller Teil. B«rs-Nila>, I. d. Dtlchn Bl,chho»i-t. Bekanntmachungen der Fachschaft Leihbücherei Mitglicdsbeiträge Wir veröffentlichen nachstehend die von der Reichsjchrist- tumskammer für die Mitglieder der Fachschast Leihbücherei fest gesetzten Mitgliedsbeiträge. Ab I. April 1935 werden die Mitgliedsbeiträge wie folgt erhoben: 1. Der Beitrag zur Fachschaft Leihbücherei ist gleichzeitig der Beitrag zur Reichsschrifttumskammer und von dieser fest gesetzt. Die Fachschaft ist nur Einzugsstelle. 2. Da das Geschäftsjahr der Fachschaft in Anpassung an das Geschäftsjahr der Reichsschrifttumskammer auf die Zeit vom 1. April bis 31. März verlegt worden ist, müssen die Beiträge für den gleichen Zeitraum festgesetzt und erhoben werden. 3. Die von den Vollmitgliedern der Fachschast Leihbücherei zu zahlenden Beiträge gliedern sich in a) den persönlichen Beitrag, den jedes Mitglied zu ent richten hat; l>) den Geschäftsbeitrag, der nach Maßgabe des Umsatzes von jedem Geschäftsinhaber bzw. von jeder Firma, die durch ein Mitglied in der Fachschaft vertreten wird, zu entrichten ist. Inhaber mehrerer Leihbüchereien bzw. Firmen, die mehrere Leihbüchereien betreiben, werden zu dem Ge- schäftsbcitrag nach dem Gesamtumsatz veranlagt. 4. Der persönliche Beitrag beträgt RM. 2.— pro Monat. Der Geschäftsbeitrag ist nach der Höhe des Umsatzes gestaffelt. Er beträgt bei einem Jahresumsatz von I.! RM 4 200.— bis RM 6 000 — RM i.— pro Monat II. „ 6 000 — „ „ 9 000.- „ 2 — „ „ III. „ 9 000 — „ „ 12 000.— „ 4.— „ „ IV. „ 12 000.— „ „ 15 000.— „ 6.— „ „ V. „ 15 000.— „ „ 18 000.— „ 8.— „ „ VI. 18 000.— 24 000.— 11.— „ „ VII. 24 000.— 36 000.— 13.— VIII. über 36 000.— „ 18.— „ „ Als Grundlage zur Veranlagung dienen die durch Frage bogen bereits ermittelten Umsätze des Jahres 1934. Bei Leih büchereien mit nebengewerblichen Geschäftszweigen wird die Hälfte des im Nebenerwerb erzielten Umsatzes der Brutto einnahme aus der reinen Leihbücherei hinzugcrcchnet. Soweit diese Angaben ungenau, unvollständig oder überhaupt nicht gemacht worden sind, erfolgt Einschätzung durch das Kassenamt. Es ergeben sich demnach folgende Beiträge für Gruppe persönl. Beitr. Firmenbcitr. zus. pro Mon. pro Viertelst l. 2.— 1.— 3 — 9.— II. 2.— 2.— 4.— 12.— IN. 2.— 4.— 6.— 18.— IV. 2.— 6.— 8.— 24.— V. 2.— 8.— 10 — 30.— VI. 2.— II — 13.— 39.— VII. 2.— 13.— 15.— 45.— VIII. 2.— 18.— 20.— 60.— Leihbüchereien mit einem Jahresumsatz bis zu RM. 4200.— bleiben geschästsbeitragsfrei. 5. Die Beiträge sind jeweilig für ein Vierteljahr im voraus zu entrichten. Der persönliche Beitrag ist bis zum 15. des ersten Monats, der Geschäftsbeitrag spätestens bis zum 15. des zweiten Monats jedes Vierteljahres zu bezahlen. 6. Eine örtliche Einziehung der Beiträge findet grundsätzlich nicht mehr statt. Die Beitragszahlungen sind zu leisten auf die Konten des Kassenwarts der Fachschast: Wolfgang Lotze, Berlin-Wil mersdorf: 298 a) Postscheckkonto Berlin 57912 (Fachvercinskontoj. b) Girokonto 1639 bei der Berliner Stadtbank Girokasse 131 Berlin-Wilmersdorf, Berliner Straße 40. 7. Sämtliche Mahnkosten gehen zu Lasten der säumigen Mitglieder. 8. Falls die durch die neuen Beitragssätze eingehenden Beträge nicht zur Deckung des Haushalts ausreichcn sollten, muß eine Nacherhebung des Geschäftsbeitrages für das 1. Vierteljahr 1935 erfolgen. Berlin, den 9. April 1935. Der Kassenwart: Der Fachschastslcitcr: Lotze. Mau. Die Erweiterung des Aufgabcnkreiscs der Organisation hat eine Erhöhung der Beiträge notwendig gemacht. Maßgebend bei der Festsetzung der neuen Beiträge war der Grundgedanke, daß jedes Mitglied nach seinen wirtschaftlichen Kräften zu seiner Standesorganisation bcizusteucrn hat. Die verstärkte Heranziehung der großen Geschäfte entspricht der sozialen Gerechtigkeit unserer Zeit. Sic dürste von allen Mit gliedern begrüßt werden. Es muß ferner darauf hingewiesen werden, daß die neuen Beitragssätze den Kammerbcitrag in sich einschließen, und daß die Erhebung besonderer Beiträge seitens der Ortsgruppen in Wegfall kommt. Es muß ganz offen gesagt werden, daß es auch im finanziel len Interesse jedes Mitglieds liegt, durch sein persönliches Ver halten und durch entsprechendes Einwirken aus die anderen Mit glieder die Aufbauarbeit der Fachschaft zu fördern, da nur durch reibungsloses Zusammenarbeiten Einsparungen möglich sind. Es sei zum Schluß noch daran erinnert, daß, wie bereits in der Zeitschrift der Leihbücherei, 4. Jahrgang, Heft 6, S. 3, mitgeteilt, die Reichsschrifttumskammer nach vollendetem Aufbau die Gründung von sozialen Einrichtungen beabsichtigt, sodaß auch in dieser Hinsicht in absehbarer Zeit für unsere Mitglieder gesorgt sein wird. Lotze, Kassenwart. Bedingungen des Preisausschreibens „Stilblüten" 1. Das Preisausschreiben bezweckt, die Aufmerksamkeit der Leih bibliothekare noch mehr als bisher auf die Notwendigkeit einer reinen deutschen Sprache zu lenken, indem grobe Ver fehlungen gegen Geschmack, Stil und Grammatik gekenn zeichnet werden. Es wird damit gleichzeitig angestrebt, durch den Hinweis auf besondere Entgleisungen die Urteilsfähigkeit und das Unterscheidungsvermögen der Leihbibliothekare zu schärfen. 2. Teilnahmeberechtigt ist jedes Mitglied der Fachschast. 3. Bei Angabe der Stilblüten müssen Name des Verfassers, Titel des Buches, Seite und Verlag beigefügt werden. Die Stilblüten dürfen nur aus Büchern entnommen werden, die seit dem 1. September 1933 erschienen sind. 4. Die Einsendungen sind mit der Anschrift -Preisausschreiben» bis zum 15. Juni 1935 an die Fachschaft Leihbücherei zu richten. 5. Ausgezeichnet werden nicht die Einsendungen, sondern die Ein sender. Bei der Bewertung ist die Anzahl der angegebenen Bücher, aus denen die Stilblüten entnommen wurden, und die Güte der Stilblüte maßgebend. 6. Die Preise und die Preisrichter werden noch bekanntgegeben. 7. Dem Urteil des Preisgerichtes unterwerfen sich die Einsender bedingungslos. Berlin, den 9. April 1935. Der Fachschastslcitcr: Mau.
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