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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1935
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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60, 12. März 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. ö.Dtschn. Buchhandel derer Wichtigkeit ist aber natürlich das in Art. 8 geregelte Über setzungsrecht. Sowohl die Frage, welche von mehreren Sprachformen eines Werkes als die Originalform anzusehen ist, wie auch die Frage der Geltung des libersetzungsrechtes in den einzelnen Staaten infolge der verschiedenen Vorbehalte gegenüber der Berner Überein kunft wird von Hoffmann mit eindringender Kenntnis des Materials behandelt, sodaß in Zweifelsfällen hier Nat geholt werden kann. Daß der Verfasser den Nundfunkparagraphen (Art. 11 bis) der Berner Übereinkunft besonders eingehend "behandelt, durfte erwartet werden. Zutreffend geht Hoffmann bei seinen Darlegungen von der großen Gemeinschaftsbedeutung der Rundfunksendung aus, die auch auf das Urheberrecht nicht ohne Einfluß sein kann; wie weit dies der Fall sein soll, darüber gibt es sowohl im deutschen wie im ausländischen Recht noch mancherlei Meinungsverschiedenheiten, die sich auch aus den Erörterungen des Verfassers deutlich ergeben und die kritisch gelesen werden wollen, wenn man zu Schlußfolgerungen bindender Natur gelangen will. Alles in allem ein Werk, das nicht nur reichste Anregung bietet, sondern für die internationale Praxis des Urheberrechts und ihrer Beziehungen zum einzelnen Land unentbehrlich ist, ein Werk, das für den Fleiß und Überblick seines Verfassers ebenso wie für seine große Sachkunde ein glänzendes Zeugnis gibt. vr. Alexander E l st e r. Gehilfenprüfungen Die diesjährigen Gehilfenprllfungcn des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler finden statt: am 2 4. März in Köln. Prüfungslokale: Paul Neubner, Köln, Hohe- straße 133, I. G. Schmitz'sche Buch- und Kunsthandlung, Köln, Hohe- straße, Ecke der Passage; a m 7. A p r i l i n D o r t m u n d. Prüfungs lokale: Gebr. Leasing, Dortmund, Westenhellweg 86, Carl Neu metzler, Dortmund, Betenstraße 14; am 14. April in Essen. Prüfungslokale: C. Schaffnit Nachf., Essen, Deutschlandhaus, Otto Schmemann, Essen, Adolf-Hitler-Straße 78. Die Prüfungen sind für Angehörige des Buchhandels öffentlich. Beginn der Prüfungen vormittags 10 Uhr. Die Gehilfenprüfungen in den Gauen Hessen-Nassau u n d K urhessen finden statt: in F r a n k f u r t am 24. März 1935, inMarburgam 31. März 1935, in Frankfurt am 7. April 1935. Den Prüflingen gehen be sondere Benachrichtigungen in Kürze noch zu. Gießen, den 6. März 1935. vr. püll. Walter Huch, Vorsitzender. Was muß der Buchhändler von der neuen Steuergesetz gebung wissen? Von diesem in den Nummern 5g und 52 erschienenen und im heutigen Börsenblatt zum Abschluß kommenden Artikel von Rechts anwalt vr. Kurt Runge, der das neue Steuerrecht für den Buch handel zusammenfassend darstellt und auch für die nächsten Jahre Geltung haben dürfte, stehen Sonderdrucke zur Verfügung. Be stellungen sind bitte an die Expedition des Börsenblattes zu richten. Preis 35 Pf. je Stück. Überwachung der Büchereien Neichsleiter Alfred Nofenberg als Beauftragter des Führers für die weltanschauliche Erziehung der NSDAP hat am 8. März 1935 folgende Anordnung erlassen: »Im Nahmen des mir vom Führer erteilten Auftrages, Über wachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Erziehung der NSDAP, wird bei der Abteilung Schrifttumspflege meiner Dienst stelle eine besondere Abteilung errichtet, die folgende Aufgaben hat: Überwachung und Überprüfung der Bestände vorhandener Büche reien. Beratung bei Neubeschasfungen und Errichtung neuer Büche reien. Leiter der Abteilung Büchereiwesen ist "Pg. Dr. Rudolf Kummer, Anschrift: Neichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums, Abteilung Büchereiwesen, Berlin N 24, Oranienburger Straße 79.« Das Bild als Geschichtsquelle Verleger bebilderter Geschichtswerke seien aus eine kleine Schrift hingewiesen, die kürzlich als Heft 2 der »Historischen Bildkunde« (Ver lag von Diepenbroick-Grüter L Schulz in Hamburg. 38 S. NM 1.50) erschienen ist. Sie enthält eine größere Arbeit des Danziger Mu seumsdirektors Professor Erich Keyser : »Das Bild als Geschichts- guelle«, und von dem Leipziger Historiker Professor Rudolf Kötzschke eine kleine Abhandlung über »Bildkunde und Landes geschichte«. Besonders der erste Beitrag, der als Einführung in die Bildkunde anzusehen ist und ihre Aufgaben, Möglichkeiten und Ziele behandelt, wird für Verleger und Verfasser bebilderter Geschichts werke von Interesse sein. Die einzelnen Kapitel lauten: Der Begriff der Bildkunde, Die Geschichte der Bildkunde, Die Einteilung der Ge schichtsbilder nach ihrem Inhalt, die Einteilung der Geschichtsbilder nach Art ihrer Herstellung, Der Quellenwert der Geschichtsbilder, Die Sammlung und die Verzeichnung der bildlichen Geschichtsquellen. Das „Duden-Männchen" a. d. Leipziger Frühjahrsmesse Bei den Besuchern der diesjährigen Frühjahrsmesse in Leipzig erregte ein Reklamepavillon viel Heiterkeit, den das Bibliographische Institut vom 3.-9. März auf dem Leipziger Marktplatz ausgestellt hatte. In lustigen Versen und bunten Bildern waren dort »Die Abenteuer des Duden-Männchens« dargestellt, und die Passanten lasen u. a. schmunzelnd »Wer ^Simpatie' und ,Lihbe' schreibt, bleibt ohne ,Duden' unbeweibt!« Auf dem First des Hauses stand das »Duden-Männchen« selbst in ganzer Figur, mit dem Daumen auf die drei großen Duden-Bände deutend, die den Aufbau krönten. In einem großen Schaufenster und mehreren Schaukästen waren die wich tigsten Verlagswerke und Druckerzeugnisse des Bibliographischen In stituts ausgestellt. Diese originelle Idee, in humoristischer Weise für Bücher auf der Messe zu werben, zu der ja Zehntausende von deutschen Kauf leuten zusammenströmen, wird sich sicherlich nicht nur für die Werke des Bibliographischen Instituts, sondern für den ganzen Buchhandel auswirken. Buenos Aires plant ein Gutenberg-Denkmal Die Zeitschrift des argentinischen Buchöruckerinstituts »Analog Orakieos« hat einen Aufruf zur Errichtung eines Johann-Gutenberg- Denkmals in Buenos Aires veröffentlicht. Ein literaturkundiger Schwindler Wegen vollendeten und versuchten Betruges verurteilte das Ber liner Schöffengericht am 9. März den Angeklagten Siegfried Rubin zu zehn Monaten Gefängnis. Der schon achtmal Vor bestrafte sprach bei einer Reihe von Verlagsfirmen vor und stellte sich als Vertreter einer schwedischen Verlagsanstalt vor, in deren Auftrag er Übersetzungen bedeutender Werke vom Deutschen ins Schwedische vornehmen sollte. In acht Fällen gelang der Schwindel, und Rubin erhielt wertvolle Bücher ausgehändigt, die er sofort ver kaufte. Verbotene Druckschriften Auf Grund der Verordnung vom 28. Februar 1933 wurde die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschriften im Inland bis auf weiteres verboten: »Hanussen« (Straßburg); I§32i8 nAainst tke VVorlck« (New Dort). Gemäß 8 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wird das Buch: »Die Tragik Europas« von Gonzague de Ncynold (Vita Nova- Verlag, Luzern) für Preußen beschlagnahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 2100 vom 9. März 1935.) Das Erscheinen der »Jungen Front« — Wochenzeitung junger Deutscher — ist bis auf weiteres verboten. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 58 vom 9. März 1935.) Verkehrsnachrichten Amerikanischer Einfuhrhandels-Code Der Deutsch-Amerikanische Wirtschaftsver band in Berlin teilt uns mit, daß er eine vollständige Übersetzung des im Zuge der nationalen Wiederaufbaugesetzgebung Roosevelts geschaffenen Code für lautere Wettbewerbsbedingungen im amerikani schen Einfuhrhandel (Code ok b'air Compebition kor tko ImportinZ 1 racke) vorgenommen hat, die beteiligten deutschen Firmen zur Ver fügung steht. Bestellungen sind an die Geschäftsstelle des genannten Verbandes, Berlin NW 7, Neue Wilhelmstraße 12—14, unter Bei fügung von RM 1.— in Briefmarken zu richten. 203
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