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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1922
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. ix- 176, 31. Juli !92L. Wünscht ein Verleger die Zugehörigkeit zu wechseln, so kann dies stets nur mit Wirkung für den Beginn eines Kalendermonats erfolgen. Die Absicht, zu wechseln, mutz mindestens drei Wochen vor diesem Zeitpunkte der Autzenhandelsnebenstelle für das Buch gewerbe angezeigt sein. Der Wechsel der Zugehörigkeit wird von der Außenhandels- Nebenstelle für das Buchgewerbe bekannt gemacht. Anmerkung. Zum hochvalutigen Ausland gehören: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Vereinigte Staaten und die Kolonien dieser Länder; Luxemburg, Norwegen, Schweden, Schweiz, Ägypten, China, Haiti, Japan, Mexiko, Palästina, Per sien, Siam. Zum mittelvalutigen Ausland gehören: Italien, Portugal, Spanien und die Kolonien dieser Länder; Griechenland, Arabien, Liberia, ferner Argentinien, Brasilien, Chile und alle anderen südlich von Mexiko liegenden Staaten, sowie alle ehemaligen deutschen Kolonien. Bei Lieferungen nach Finnland sind nur Zuschläge in Höhe von 60?S auf die Ladenpreise und von 50"-» auf die Netto preise zulässig und werden nur in dieser Höhe von der Autzen handelsnebenstelle für das Buchgewerbe geschützt. Bilderbücher. Für die Ausfuhr von Bilderbüchern gelten nachstehende Zuschläge bzw. Umrechnungskurse: Land Argentinien 70°/, Zuschlag 70 A Zuschlag 1"0.— .T - f,-8. 12.50 10».— -,t -- krs. IL.50 207, Zuschlag 70°/, Zuschlag 70y(> Zuschlag 100— ^ ^ Kr. 6.— 100.— Kr. 6.— Deulich-Oci,erreich 100.—' ^ --- 8>l!V— 100.— .iL ^ 8ln 7.— Deutsche Inlandspreise 40YH Zuschlag ^Lvlhringen^ Deutsche Inlandspreise ML Zuschlag 100 — ok - tl 3.85 lrv — -- 0. 3.85 20 A Zuschlag 100 — .M -- kr8. 12.50 100.— ^ ki-8. 12.50 7"7> Zuschlag 707„ Zuschlag 100.— --- Kr. 6.25 100.— ^ -- Kr. 6.25 Polen 20ZH Zuschlag Porlugal SOYtz Zuschlag 20°/> Zuschlag Russische Randstaaten SOYtz Zuschlag Schweden 100.— ./L -- Kr. 5.50 100.— ^ — Kr 5.50 100.— .iL -- ^r. 7.50 100.— .lL — fr. 7 50 100.- .lt I°es. 5.— 100.— -- pes. s.— 20YL Zuschlag Nordamerika 100.- ^ ^ F I-/. 100.- /i ^ F 1-/. Die ausführenden Firmen sind verpflichtet, der Reichsbank mindestens 49?S der erzielten Auslanddevisen unmittelbar oder durch Vermittlung einer Privatbank zuzuführen, wobei die Reichsbank die Devisen nach den veröffentlichten Bedingungen auf Grund des Kurses des Einlieferungs- oder darauffolgenden Tages abrechnet. Die Firmen sind ferner verpflichtet, der für sie örtlich zuständigen Reichsbankstelle unter Angabe der Außen- handclsnebenstelle, die die Ausfuhr genehmigt hat, monatlich un aufgefordert diejenigen Devisenablieferungen mitzuteilen, welche nicht unmittelbar an die Reichsbank, sondern auf dem Wege über eine Privatbank erfolgt sind. Die Ausfuhrziffern der einzelnen Firmen werden der Reichsbank durch die Autzenhandelsneben stelle zum Zwecke der Ablieserungskontrolle regelmässig mitge- tcilt. Sofern der Autzenhandelsnebenstelle im Cinzelfalle die Un möglichkeit nachgewiesen wird, 46^ des gesamten Ausfuhrerlöses abzuliesern, wird sie die notwendige Ermäßigung eintreten lassen. Alle Ausfuhranträge, die sich auf Bilderbücher beziehen, sind an die Preisprüfungsstelle für Bilderbücher, Nürnberg, Königstraße 3lil., zu richten. Für die Erteilung von Bewilligungen zur Ausfuhr von Bilder- und Malbüchern als Kinderspiclzcug der Nummer 946 des statistischen Warenverzeichnisses ist die Autzenhandelsnebenstelle für Spiclwarcn in Nürnberg, Tcin- straßc 16i, zuständig. Die Preisprüfung dieser Waren erfolgt ebenfalls durch die Preisprüsungsstelle für Bilder- und Mal- bücher in Nürnberg, Königstraße 3. Nummer des Zolltarifs 674 d: Papier, beschriebenes, Papier, be drucktes, Zeitschriften, soweit die Verleger Zuschläge festgesetzt Haben. Bei Druckaufträgen ist auf die deutschen Jnlands- tarifpreise — ohne Berücksichtigung der Lokalzuschläge — ein 10ü°/»iger Veredelungszuschlag zu erheben. Für Druckaufträge in deutscher Sprache und für Aufträge nach Südamerika (südlich von Mexiko) beträgt dieser Veredelungszuschlag nur 5974. Auf das Papier braucht kein Zuschlag erhoben zu werden. Die Autzenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe ist nur für die Bewilligung von Werkdruckaufträgen zu ständig, für die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen für sogen. Akzidenzdruck ist die Außenhandelsneben stelle für Papierwaren, Berlin W. 9, Linkstraße 22, zu ständig. Für Notendruckaufträge sind nachstehende Zuschläge zu erheben: Belgien 507» Aufschlag Dänemark 10074 „ England und seine Kolonien . 1007» „ Finnland 574 „ Frankreich 5074 „ Griechenland 10074 „ Holland 100^ Italien 10°/» Norwegen 7574 „ Schweden 100^ „ Schweiz 1007» Spanien 5074 Vereinigte Staaten und Mexiko 10074 „ Süd- und Mittelamerika . . 1007» „ Nummer des Zolltarifs 674 c: Musiknoten, auch gebunden. Für den Auslandsversand von Musikalien setzt der Deutsche Musikalienverleger-Verein mit Genehmigung der Außenhandelsnebenstelle besondere Umrechnungs kurse und Valutazuschlägs fest. Da diese dem Werte der Mark entsprechend jeweils Veränderungen unterliegen, wird hier von der Ver öffentlichung abgesehen. Die Tabellen sind bei der Ge schäftsstelle des Deutschen Musikalienverleger-Vereins (Leipzig, Hospitalstraße 11) und bei der Außenhandels- Nebenstelle erhältlich. Nummer des Zolltarifs 676 a—c: Bilder aus Papier, durch Druck oder durch ein anderes Ber- vielsültigungsverfahren hergc- stellt, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Gewebe oder dergleichen aufgezogen, mit Ausnahme des Bilderpn- Picrs. Bei Ausfuhr von Gegenständen des Kunstver lags hat nach folgenden übervalutigen Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich und Kolonien, Großbri tannien und Kolonien, Italien und Kolonien, Luxemburg, Niederlande und Kolonien, Norwegen, Portugal, Schwe den, Schweiz, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika, Ägypten, Mexiko, Canada, Südafrika Angebot, Verkauf und Zahlung in Auslandswährung zu ! erfolgen. 1,0«
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