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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1922
- Strukturtyp
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- 1922-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1922
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- Deutsch
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73. 27. März 1322. Redaktioneller Teil. Ein anderes Jubiläum haben die »Frankfurter Nachrich ten« (das frühere -Jntelligenzblatt«) in Frankfurt a. M. gefeiert, nämlich ihr 200jähriges Bestehen. Aus diesem Anlaß haben sie vorerst auf etwas besserem und kräftigerem Zeitungspapier eine Fest- nummer herausgegeben, die außer einer kurzen Geschichre der Zei tung allerlei kultur- und zeitgeschichtliche Beiträge mit besonderer Be rücksichtigung Frankfurts enthält, sodann aber in Buchform: Frank furter Nachrichten und Intelligenz-Blatt. Festschrift zur Feier ihres zweihundertjährigcn Bestehens 1722—1922 von vr. Alexander Dich (Frankfurt a. M., Druckerei der Frankfurter Nachrichten, 1922. Gr. 8. 143 S. u. 16 S. Bildertafcln). Hier wird eine gründliche Geschichte der alten Zeitung geboten, die namentlich für die Kenntnis der früheren Jntelligenzblätter von großer Bedeutung ist. Es ist eine mit liebevoller Sorgfalt geschriebene Monographie, deren Verfasser sich auch durch Kenntnis der einschlägigen Fachlite ratur auszeichnet. Die Bildertafeln am Schlüsse enthalten Faksimiles älterer Titelseiten, Porträts und Gebäudeansichten. Möge diese wert volle Schrift auch anderen Zeitungen, die die Absicht haben, eine Fest schrift herauszugeben, als Muster dienen! T o n y K e l l e n. Meine Mitteilungen. SortimentS-Teuerungszuschlag auf Musikalieu. — Die Hauptver sammlung des Vereins der Deutschen Musikalien händler zu Leipzig vom 11. März 1922 hat folgende Änderung des Sorttments-Teuerungszuschlags mit Wirkung vom 1. A p r i l 19 2 2 beschlossen: Es wird ein Unterschied gemacht zwischen ausreichend (Gruppe l) und ungenügend (Gruppe II) rabattierenden Verlags- sirmen. Die ungenügend rabattierenden Verlagsfirmen (Gruppe II) werden auf Vorschlag des Vorstands des Vereins der Deutschen Musi kalienhändler und unter Zustimmung des Vorstands des Deutschen Musikalicn-Verleger-Veretns in der der Vereinszeitschrist regelmäßig beiliegenden Verleger-Liste durch ein f gekennzeichnet. Der Sortiments zuschlag wird vom 1. April 1922 für ganz Deutschland festgesetzt für Gruppe I auf 29 Prozent, für Gruppe II auf 30 Prozent. Unter Anerkennung der besonderen Verhältnisse wird den Ortsver einen Berlin und Leipzig nur im eigenen Ortsverkehr gestattet, einen geringeren Sortiments-Teuerungszuschlag, aber nicht unter 10 Prozent, zu erheben. -> Für das Saargcbiet wird ein einheitlicher Teuernngd- -uschlag von 30 Prozent bewilligt. das über das Normalformat von 14:9 em beträchtlich hinausgchende Ausnahme- H ö ch st m a ß vorstellen, das im Interesse der Durchführung der Dienstvorschriften genau inncgchalten werden muß. Entrichtung der Umsatzsteuer bis 31. März 1922. — Bis zum 31. März 1922 muß die Umsatzsteuer für das Jahr 1921 von allen Steuerpflichtigen entrichtet werden, ganz gleichgültig, ob sie den Umsatz- stcuerbeschcid erhalten haben oder nicht. Wird die Umsatzsteuer nicht entrichtet, so ist der Fiskus berechtigt, 5 Prozent Zinsen vom 1. April 1922 ab in jedem Falle zu verlangen. Eintragung in die Warenzeichen rolle. — Unter Nummer 28t 854. Klasse 28, Akten-ieicken L 38656 wurde d-r Ka meradschaft Verlagtzgesellschast m. b. H in Beilin W. 35 aus Antrag vom 6. Dezember 1921 für photographische und Bticherzcttel. — Die O b e r p o st d i r e k t i o n in L e i p z i g schreibt uns: Auf S. 275 des Börsenblatts 1922, Nr. 52 vom 2. März ist im letzten Absatz des Aufsatzes »Bücherzcttel« eine Stelle der Allge meinen Dienstanweisung für Post- und Telegraphie mit ver altetem Wortlaut angeführt. Die genannte Vorschrift, die sich übrigens aus S. 15/16, nicht 6, des Abschnitts V, 1 des angeführten Tienst- werkes befindet, lautet in ihrer neuen, durch Berichtigung hcrgestellten Fassung: »Bücherzettel können als offene Karten oder unter Umschlag oder Band eingeliefert werden. Als Karten müssen sie in Größe und Stärke des Papiers den Bestimmungen für Postkarten (8 7, II) ent sprechen«. Nach einer Berichtigung zu den Ausführungsbestimmungen zu 8 7, II a. a. O. sind nichtamtlich ausgegebene Postkarten bis zur Größe von 15,7:10,7 em und bis zum Gewicht von 8 § zulässig. Dem entsprechend bestimmt 8 6, II der neuen Postordnung vom 22. Dezember >921, daß nicht von der Post bezogene Postkarten zugclassen werden, wenn sie in Form und Papierstärke nicht wesentlich von den amtlich ansgegebenen abweichen und die Höchstmaße von 15,7:10,7 em nicht überschreiten. Die Höchstmaße für Biichcrzettel in Kar te n f o r m betragen demnach 15,7: 10,7 e m. Es empfiehlt sich aber, ein etwas geringeres Maß zu wählen, weil bei der Her stellung der Karten erfahrungsgemäß kleine Überschreitungen nicht immer zu vermeiden sind, was zu Beanstandungen und weiterhin zu Erörterungen nach Art der im Bbl. Nr. 48 auf S. 250 veröffentlichten führen kann. Den Ausführungen der Vossischen Zeitung (Bbl. Nr. 48) muß entgegengchalten werden, daß die Höchstgrenzen von 15,7:10,7 em Eine Erhöhung der Vcrsichcrungsgrenzc in der Angeftelltenversichc rung ist seitens einer größeren Angestelltenorganisation beim Reichstag und Neichswirtschastsrat beantragt worden. Tie Versichcrungspslicht, die jetzt bet einem Einkommen von 30 000 Mark endet, soll eine Er höhung bis 100 000 Mark erfahren. Es wird hierbei von dem Grund sätze ausgegangen, daß vor dem Kriege die Versicherungspflicht bei 5000 Mark endete und daß das Geld mittlerweile nur noch den zwan zigsten Teil seines ehemaligen Wertes hat. Die gegenwärtige mit 30 000 Mark bemessene Pslichtgrenze ist tatsächlich ein Unding, denn bei der Krankenversicherung beträgt die Pslichtgrenze bereits 40 000 Mark. Mit der Hcraufsctzung derselben soll aber eine Erhöhung der Beiträge zur Angestelltenversicherung nicht verbunden sein. Wohl alle Ange stellten und auch die Arbeitgeber stehen auf dem Standpunkte, daß die Leistungen des Gesetzes in keinem Verhältnis zu der gegenwärtigen Höhe der Beiträge stehen. Es ist daher empfehlenswert, daß erst bei der bald zu erwartenden Neuordnung der Angestelltenversicherung über eine etwaige anderweitige Festsetzung der Beiträge beschlossen wird. Die Forderung nach höheren Leistungen ist durchaus begründet. Es wird nun in einzelnen Angestelltenkreiscn der Standpunkt vertreten, daß dieser Erhöhung das bei der Angestelltenversicherung angewandte Vcr- sicherungsprinzip des Prämiendurchschnittsvcrsahrcnö im Wege steht, das eine ungeheure Kapitalanhäufung bedinge. Statt dessen wird dem Umlageverfahren das Wort geredet, wodurch die entstehenden Unkosten (Leistungen und Verwaltungskosten) jeweils auf die einzelnen Ver sicherten umgelegt werden. Dieses Umlagcverfahrcn ist z. B. in der Unfallversicherung vorgesehen. Ob es sich allerdings auch schematisch auf die Angestelltenversicherung übertragen läßt, ist eine Frage, die nicht so leicht zu beantworten ist. Entgegenkommen bei den StundungSgesuchen der Stcuerpjlichtigcu? — Der Hansa-Bund hat an den Reichsminister der Finanzen das dringende Ersuchen gerichtet, die Finanzämter anzuweiscn, bei Stun dungsgesuchen, die gerade jetzt infolge der Häufung von Steuern zahlreich gestellt werden, weitestgehendes Entgegenkommen zu beweisen. Die Steigerung aller Warenpreise hat die Einkünfte selbst der besseren Geschäftsmonate des Jahres 1921 wieder verschlungen. Steuerrück- lagen konnten nur in den seltensten Fällen gemacht werden. Da ferner viele Steuerpflichtige bei der Einkommensteuer Einspruch erhoben haben, weil sie unter Abweichung von ihren Angaben in der Steuererklärung wesentlich höher eingeschätzt sind, muß überall da, wo der Ein spruch begründet erscheint, zum mindesten der bestrittene Teil der Steuer gestundet werden können. Hierzu sind die Finanzämter nach 8 195 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung berechtigt. Dem Neichsflnanzminister ist nahegelegt worden, in diesen Fragen den Finanzämtern eine be sondere Anweisung zu geben, wozu er nach 8 108 der Abgabenordnung (allgemeiner Härteparagraph) durchaus die Möglichkeit hat. Der Hansa-Bund betont, daß es dringend notwendig ist, durch Entgegen kommen eine Besserung des Verhältnisses zwischen Finanzbehörbeu und Steuerpflichtigen hcrbeizufiihren. Eine Tagung für angewandte Psychologie in Berlin. — Die Ge sellschaft für experimentelle Psychologie hat auf ihrem letzten Kongreß in Marburg einen Ausschuß für angewandte Psychologie eingesetzt, mit dem Auftrag, Ostern 1922 eine Tagung zu veranstalten. Diese wird in Berlin vom 10. bis 12. April stattfinden. Mit der Tagung sind Be sichtigungen von Betrieben und Vorführungen von psychologischen Aus- lesemcthodcn verbunden. Auf der Tagesordnung steht die Frage der Bewähruttgsfeststellung bei psychologischen Auslesen. Vorträge sind nicht vorgesehen. Beschlagnahmte Druckschriften. — Zu der in Nr. 66 des Bbl. ver öffentlichten amtlichen Mitteilung des Untersuchungsrichters I in Stutt gart über beschlagnahmte Druckschriften schreibt uns Herr Richard Nordhausen in Berlin, daß er nicht der Verfasser des unter Nr. 1 angegebenen Werkes: NordHausen, »Die vom Film«, Verlag Vogel L Vogel in Leipzig, ist. 391
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