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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1929
- Strukturtyp
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- 1929-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1929
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- Deutsch
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268, 19. November 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. namentlich auch über unzulässige Preisnachlaßforderungen aufzu- klärcn und um die Unterstützung der maßgebenden Stellen zu ihrer Beseitigung zu bitten. Es wurde einstimmig beschlossen, das Rund schreiben in Form einer Broschüre zu drucken, den maßgebenden Schulstellen zu übersenden und in Fach- und Schulzeitungcn zu ver öffentlichen. Die weiteren Beratungen ergaben eine einheitliche Stellung von Handel und Verlag bzw. Fabrikation in allen gemeinsamen Fragen des Lehrmittelgewerbes. Der Vorstand des Vereins Deutscher Lehrmittel-Verleger und -Fabrikanten e. V., Sitz Leipzig. gez. Or-. Döring, 1. Vorsitzender. Der Vorstand der Vereinigung Deutscher Lehrmittelhändler e. V., Sitz Berlin, gez. Ernst Schm ersaht, 1. Vorsitzender. Die K. Fugendbuchwoche des Reichsbundes deutscher Papier- und Schreibwarenhändlcr findet vom 25. November bis 2. Dezember statt. Der Ncichsbund stellt den Firmen Plakate und Werbezettel, ferner einen nach Verzeichnissen von Jugendschriften-Prüfungsaus- schüssen zusammcngestellten »Wegweiser zu guten Büchern für die Jugend« (3 Bogen, Preis 15 Pfg.) zur Verfügung, die von der Kasscnverwaltung des Neichsbundes in Würzburg bezogen werden können. Das Buch als Reisebegleiter auf dem Meere. — Nummer 8 des XXI. Jahrgangs der Lloyd Zeitung (Monatsschrift des Nord deutschen Lloyd in Bremen), ein stattliches Heft mit zahlreichen Ab bildungen, ist mit einem großen Teil seines Inhalts dem Buche ge widmet. Schon auf dem Umschläge tritt uns eine Ansicht der Deut schen Bücherei entgegen. Die erste Abbildung zeigt den Bibliotheks raum I. Klasse auf dem Schnelldampfer »Kolumbus« des Norddeut schen Lloyd. Er wird beschrieben als einer der schönsten Räume die ses Schiffes. Die hohen eingebauten Bücherschränke bergen etwa 1000 Bände. Der Texttcil des Heftes beginnt mit einem Aufsatz Oerman Look -Vrt, dem zahlr-eiche Abbild-ungen bcigegeden sind. Von I)r. v. Löwis of Men-ar folgt ein umfangreicher Artikel: »Vom deut schen Verlagswesen«, der die wichtigsten Ergebnisse aus den hier vor kurzem veröffentlichten statistischen Berichten mitteilt. Am Schluß des Heftes finden wir neben einigen Buchbesprechungen eine Ansicht des Buchladens auf der »Bremen« und einen kleinen Artikel: »Das gute Buch als Reisebegleiter«, der auf die Buchverkaufsstelleu der Passa- gierdampfcr des Norddeutschen Lloyd hinweist (s. dazu auch Bbl. 1928, Nr. 70: Die Bordbuchhandlungen auf den deutschen Übersee dampfern). Aus Polen. — F. Pieczatkowski behandelt im »Przeglud Ksi?- garski« die Frage, ob der Buchhandel ein einträgliches Geschäft ist. Veranlaßt ist dieser Artikel dadurch, daß in letzter Zeit neue Firmen dem Polnischen Buchhändlerverband beigetretcn sind, deren Inhaber aus ganz anderen Berufen stammen; sie hatten bisher weder mit dem Buchhandel zu tun, noch waren sie Kaufleute. Diese Leute sind der viel verbreiteten Ansicht, daß eine Buchhandlung ein sehr ge winnbringendes Unternehmen sei, — eine Ansicht, an de>r die Buch händler zum Teil selbst schuld sind, da sie ihr nicht mit Tatsachen und Zahlenmaterial cntgegentrctcn. Pieczatkowskt beleuchtet nun die Verhältnisse in Polen an der Hand von Zahlen. Er teilt die 1200 dem Polnischen Buchhändlcrverband angehörenden Buchhand lungen in folgende drei Gruppen ein: 1. Verlags- und Sortimcnts- buchhandlungcn, 2. Sortimcntsbuchhandlungen und 3. Buchhandlun gen, die außer Büchern auch noch Schreibmaterialien, Lehrmittel, Bilderrahmen, Galanteriewaren, kosmetische Artikel usw. führen. Die Zahl der Verlage, die gleichzeitig Sortimentsbuchhandel be treiben, beträgt mit ihren Filialen 64. »Reine« Sortimentsbuch- handlungcn gibt es 131, die übrigen Buchhändler sind »Gemischt- buchhündler«. Die Buchhandlungen der beiden ersten Gruppen be finden sich fast ausschließlich in Warschau und in den größeren Pro vinzstädten, nur wenige werden in Kreisstädten angetxosfen. Von den Sortiments- und Verlagsbuchhandlungen sind 34, also mehr als 50 v. H., im Besitz von Aktiengesellschaften, Genossenschaften m. b. H., Genossenschaften, sozialen oder Bildungsinstitutionen, Vereinen oder Verbänden. 30 gehören Privatpersonen. Diese 64 Firmen führen große Lager, verkaufen oft selbst mehr von ihren Verlagswerken als durch andere Buchhandlungen, geben eigene Zeitschriften, Kataloge und Prospekte heraus. Trotz großen Umsatzes ist ihr Reingewinn aber bescheiden oder gering. Polen hat im vergangenen Jahr für etwa 10 Millionen Zloty Bücher eingeführt. Der größte Teil dieser Einfuhr entfällt auf Deutschland. Ein nicht geringer Teil der eingeführten Bücher wurde nicht von den polnischen Buchhändlern eingeführt, sondern von den Beziehern direkt bei den ausländischen Verlegern bestellt. Die Be zieher ausländischer Bücher unter Umgehung des polnischen Buch handels sind hauptsächlich die Bibliotheken und die staatlichen Insti tute. Da der den Buchhandlungen gewährte Rabatt bei direkter Lie ferung durch den Verleger wcgfällt, gehen somit beträchtliche Sum men ins Ausland, die im Lande bleiben würden, wenn nur die Buch handlungen die Bücher einsührten. Es wird daher angeregt, der Polnische Buchverlegerverein und der Polnische Buchhändlerverband sollten die in Polen bestehende »Liga fiJ: wirtschaftliche Autarkie« (Selbstversorgung) auf diese Angelegenheit aufmerksam machen, da mit die Liga eine Änderung der jetzigen Bucheinfuhrverhältnisse durch Einwirkung auf die maßgebenden Regierungsstellen herbeiführe. Berlin. vr. W. C h r i st t a n t. »Menschen und Dinge.« — Aus den demnächst erscheinenden Le bensertnnerungen des Literaturhistorikers Eduard Engel: Menschen und Dinge (Koehler L Amelang, Leipzig, NM 10.- in Leinen geb.) bringen wir den Abschnitt »Tauchnitz« mit frdl. Ge nehmigung des Verlages nachstehend zum Abdruck. Tauchni tz. Er ist ein Name wie Baedeker: mehr die Bezeichnung einer Sache als eines Menschen. Um den dahinter stehenden Menschen kümmert man sich nicht, die Sache kennt und schätzt man. Ich habe den Menschen gekannt und will nur von ihm erzählen; über die ausgezeichnete Sache haben Andere geschrieben, ich selbst mehr als einmal. Nach dem Erscheinen meiner Geschichte der Englischen Literatur (1883) besuchte ich das Haus Tauchnitz in Leipzig und lernte den alten Freiherrn kennen, den Sohn eines noch Alteren, des Gründers der »Tauchnitz-Sammlung«. Ich hatte in meinem Buch seine groß artige Veranstaltung mit gebührender Anerkennung besprochen, hatte hervorgehoben, welchen Wert sein Unternehmen für die Weltliteratur habe und daß es kein Seitenstück dazu gebe. Der alte Freiherr war einer der königlichen Kausleute, die von jeher selten waren; grade im Verlegerstande bin ich auf mehr als einen gestoßen. Er war sehr erfreut, als ich auf eine Lücke in seiner Niesensammlung hinwies: die neue wissenschaftliche Literatur Eng lands fehlte damals so gut wie ganz; reich ist sie noch heute nicht be dacht, sic würde sich wohl kaum bezahlt machen. Er versprach mir, sein Augenmerk auf diesen Punkt zu lenken, und bald gewahrte ich die Wirkung meines Winkes. Ein Jahr darnach sah ich den guten Freiherrn wieder, aus einem recht unerfreulichen Anlaß: ich hatte ihn als Sachverständigen laden lassen in einem Nechtshandel mit dem Verleger Wilhelm Fried rich, der'aber erst damals und durch meine Klage vor dem Leip ziger Landgericht als der gefährliche Schädling fiir die Schriftsteller seines Verlages entlarvt wurde: er hatte von meinen beiden Lite raturgeschichten je 1800 Stück hergestellt und verkauft, obwohl der Vertrag ihn nur zum Druck von 1200 Stück — und 100 für die Presse — berechtigte. Er suchte sich mit der faulen Ausrede heraus zuschwindeln, daß es »allgemeine tlsance« im Deutschen Verlags wesen sei, eine beliebige Zahl von Stücken, bis zu 50 Prozent, über die vertraglich festgesetzte Auslage zu drucken — »zu Propaganda zwecken«. Wo geschwindelt wird, da geschieht das allemal mit Frem dm örtern, hier also mit »Usance« und »Propaganda«. Es war ein starkes Stück, daß ein Leipziger Gerichtshof, der doch etwas vom Vcrlagsbctricbe wissen mußte, zur Beantwortung der Frage, ob ein Verleger 1860 Stück statt 1300 drucken, also betrügerischen Nachdruck verüben dürfe, erst einen Sachverständigen zu laden fiir notwendig hielt. Das Landgericht hatte das getan; mein Anwalt Hans Blum, Robert Blums Sohn, hatte den Freiherr» von Tanchnitz vorgc schlagen, Friedrich mußte sich dem fügen. Nie werde ich die Wirkung vergessen, die der vornehme alte Herr mit seiner Erklärung hervor ries. Der Vorsitzende des Gerichtshofes frug: »Herr Baron, wollen Sic uns sagen, ob es eine Usance des Verlagsbuchhandels ist, bis zu 50 Prozent mehr als vertraglich ausbedungen zu drucken und zu verkaufen?« Da reckte sich der alte Freiherr, der sechs Schuh maß, zu seiner ganzen Höhe empor und sprach: »Der Betrug ist keine Usance im Deutschen Verlagsbuchhandel«. — Damit war der Rechtsstreit entschieden, Friedrich wurde verurteilt, eine angemessene Buße zu zahlen, und nachdem fcstgcstellt worden, daß er, der Verleger, Nach druck an seinem eignen Schriftsteller verübt hatte, entzog ich ihm das Verlagsrecht meiner Bücher. Mit vollem Recht hatte Tanchnitz diese Art des Nachdrucks Be trug genannt, zumal da Friedrich mich durch »Vorspiegelung falscher Tatsachen« über den Stand des Absatzes der Auslage getäuscht hatte. Das Leipziger Gericht aber ließ die Strafklage wegen Betrugs nicht zu, oder vielmehr der Leipziger Staatsanwalt und Oberstaatsan walt lehnten die Verfolgung wegen Betruges ab, weil nur ein durch das Urhebergesetz bezeichntes Sondervergehcn, der Nachdruck, vor- 1223
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