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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1929
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- 1929-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1929
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- Deutsch
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Xr 268, 19. November 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.b.Dtschn.Buchhandel. LitUrhG. waren danach die Urheberrechte am Pharus-Plan be schränkt, nämlich soweit das der Klägerin übertragene Allein nertriebsrecht in Frage kam — und daraus folgt, daß Klägerin gegen Verletzungen dieses ihr übertragenen Rechts gemäß 8 36 LitUrhG. vorzugehen berechtigt ist». Urheberrechtlich kommt aber weiter in Betracht, daß jenes Auseinanderschneiden und Aufkleben des Stadtplanes sowie das Versehen mit eigenen Annoncen vom OLG. Hamm als eine nach 8 8 UrhG, unerlaubte Veränderung eines geschützten Werkes angesehen nmrde: »Denn, wenn auch die ausschließliche Befugnis des Urhe bers, sein Werk zu verbreiten, in betreff des einzelnen Werkes erschöpft ist, sobald er es in den Verkehr gebracht hat und das Werk Eigentum eines anderen geworden ist (RGZ. 63, 398), so ergibt sich doch aus 8 9 LitUrhG., daß dem Urheber die Befug nis, über den Bestand und die Form des Werkes zu verfügen, erhalten geblieben ist, auch nachdem das einzelne Wcrkexemplar in den Verkehr gelangt ist. Er kann verlangen, daß die gewerbs mäßige Verbreitung unter Wahrung der ursprünglichen Gestalt des Einzelexemplars erfolgt, die von ihm bestimmte Form des Werkes in ihrer Gesamtheit im Verkehr gewahrt wird. (RGZ. 69, 243.) Diese Form und Gestaltung hat der Beklagte nicht gewahrt, denn er hat bei den von ihm in Verkehr gebrachten Pharus-Plänen die Hauptkarte aus dem Buchumschlag entnom men und sie allein für seinen Plan verwertet, Inhaltsverzeich nis und Nebenkarten davon abgetrcnnt, wie der von ihm vor gelegte, von ihm vertriebene Plan ergibt. Darin liegt eine Ver letzung des aus die Klägerin übcrgegangenen Vertriebsrechts und mit diesem insoweit zugleich mit übernommenen Urheberrechts. Auch darin, daß Beklagter ohne Zustimmung der Klägerin die Landkarte anders gestaltet als die Klägerin, sie ringsum mit An noncen versieht, wie es sonst im Verkehr nicht üblich ist, ist eine Verletzung der urheberrechtlichen Befugnisse der Klägerin nach 8 9 LitUrhG. zu erblicken (vgl. Goldbaum zit. 17II, 1 und RGZ. 69, 242). Wer ein derartiges Unternehmen wie der Beklagte ins Leben ruft und sich mit Zirkularen an die Kundschaft wendet, um Reklameabonnenten im großen Umfang zu gewinnen, hat die Pflicht, vorher alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, ob er nicht durch sein Vorhaben in geschützte Urheber- oder Bcrlags- rechte cingreift, da erfahrungsgemäß derartige Pläne, wie jeder, der im praktischen Leben steht, weiß, urheberrechtlich geschützt sind. Diese Sorgfaltspflicht hat Beklagter schuldhaft versäumt und sich dadurch nach 8 36 LitUrhG. der Klägerin gegenüber schadensersatzpslichtig gemacht». Die Iudaica- und Hebraiea-Sammlung in der Stadtbibliothek zu Frankfurt a. M. Aus dem kürzlich erschienenen Buche: »Frankfort« by A. Freimann and I. Kracauer, Philadelphia 1929. Übersetzt von Bibliotheks-Inspektor Bruno Necke (Frankfurt a. M.). Die Frankfurter Stadtbibliothek besitzt eine ungewöhnliche Sammlung von jüdischen Büchern und Manuskripten in Hebräisch und anderen Sprachen. Es ist tatsächlich die wertvollste des Konti nents in bezug auf die Zahl und die Seltenheit mancher Werke. Die einzigen Büchereien, die sich größerer Schätze rühmen können, sind das »Britische Museum« in London und »The Bodleian« in Orford. Man braucht kein Bibliophile zu sein, um eine anregende Stunde zu genießen inmitten der seltenen Bücher und Schriften, die dort aus gespeichert sind. Bevor wir unsere Aufmerksamkeit auf die am meisten beachtens werten Exemplare richten, mag es nicht ohne Interesse sein, einen einleitenden Bericht über das allmähliche Wachstum der hebräischen Bücherei zu geben. Der Grund wurde gelegt durch die Sammlung des Orientalisten Hiob Ludolf, der 1704 starb. Seine Erben hatten kein Interesse an den zahlreichen Bibelausgaben und sprachlichen Ab handlungen unter seinen nachgelassenen Werken und beschenkten die Stadt damit. Nach mehr als hundert Jahren, 1822, kam eine größere Reihe von hebräischen Büchern dazu sowie Ausgaben der »Mischna« und Samm lungen von Gebetbüchern aus dem Bestand von früheren Kloster bibliotheken, in deren Besitz sie vermutlich durch Beschlagnahme ge kommen waren. Im Jahre 1860 erfolgte wieder eine bedeutende Be reicherung der Sammlung dürch 870 Bände aus der Hinterlassenschaft von vr. Jost, eines früheren Lehrers des Philanthropins. 1867 kamen 700 Bände aus der Bücherei von Aaron Moses Fuld hinzu, der 1847 gestorben war und dessen Sohn, Jnstizrat Fuld, die Schen kung zum Gedächtnis seiner Eltern machte. Die Bibliothek, die unterdessen bereits hervorragend geworden war, erlangte ihren größten Wert durch die Erwerbung der Bücher des ehemaligen Rab biners 1)r. Nehemias Brüll in Frankfurt. Die Stadt erwarb seine wertvolle Büchcrsammlung, 6250 Bände zählend, mit einem Kapital, zu dem reiche Wohltäter bcigestcucrt hatten. Brülls Sammlung ist hauptsächlich hervorragend durch den Reich tum an jüdisch-deutschen Schriften, auch alle anderen Abteilungen der jüdisch-literarischen Gelehrsamkeit sind vertreten. 1899 erfuhr die Bibliothek wieder eine bedeutende Zunahme. Professor Berliner aus Berlin verkaufte der Stadt bei seinen Lebzeiten 3200 Bände aus seinem Besitz, unter denen eine fast vollständige Sammlung jüdischer Gebetbücher war, die verschiedenen Riten vieler religiöser Gemein schaften enthaltend. Im gleichen Jahre beschenkte der Frankfurter Rabbiner Dr. Horovitz, unterstützt von aufopfernden Mitbürgern, die Stadtbibliothek mit einer großen Zahl kostbarer Bücher und Manu skripte, unter ihnen eine größere Sammlung interessanter Fragmente aus der Esra- und Karäersynagoge bei Kairo. Zwei Jahre später, 1901, wurde ein anderer wertvoller Zuwachs durch die Schenkung der Baronesse Mathilde von Rothschild gewon nen. Diese bestand aus 3030 Bänden, in der Hauptsache Inkunabeln und seltene Ausgaben der Bibel, außerdem aber eine reiche Samm lung jüdischer Autoren. Der Anfang des 20. Jahrhunderts brachte der Bibliothek wetteren wichtigen Zuwachs. Charles Hallgarten, der vornehme Frankfurter Philanthrop, spendete wertvolle Werke der Literatur über die Musik der Synagoge. Großherzige Geldschenkungen ermög lichten der Stadt, die bemerkenswert reiche und wertvolle Sammlung von Abraham Merzbacher in München, die 6000 Bände enthielt, zu kaufen. Eine andere Biichergabe von Mathilde und Edmond de Rothschild bestand hauptsächlich aus Werken der karäischen Literatur und machte die bereits vorhandene Sammlung hierüber vollständig. Der Leser mag hier erinnert werden, daß die Karäer eine jüdische Sekte sind, die in Babylonien ihren Ursprung hat, und noch An hänger in Südrußland, der Krim, der Türkei und in Aegypten be sitzt. Sie unterscheiden sich von den übrigen Juden durch die Tat sache, daß sie die ganze rabbinische Überlieferung ableugnen. Soweit ihre Literatur nicht in der hebräischen Sprache geschrieben ist, ge braucht man den jüdisch-türkischen Dialekt, der bis jetzt noch nicht durch gelehrtes Studium erforscht ist. Wenn wir noch erwähnen, daß Professor Berliner den Nest seiner Bücher der Frankfurter Bibliothek vermachte, und daß dann und wann manches seltene Werk von großem Wert gestiftet wurde, so haben wir kurz von dem Ur sprung der hebräischen und jüdischen Abteilung der Stadtbibliothek berichtet. Ein kleiner Überblick über die Schätze und Werke, die besonderer Beachtung wert sind, mag nun gegeben werden. Unter den Inku nabeln sei erwähnt »Tur Orach Chajjim«, gedruckt in Leira (Por tugal) im Jahre 1495. Es ist prächtig gedruckt und mit einer Rand leiste verziert, eine Freude für jeden, der die Illustrationen alter Bücher bewundert. Die Sammlung enthält noch manchen anderen Wiegendruck aus Portugal, Spanien und Italien. Viele sind auf Pergament gedruckt, so ein Pentateuch aus Lissabon, datiert 1491, und ein »Mahzor« (festliches Gebetbuch), gemäß dem Ritus der römischen Gemeinschaft in Soncino und Casalmaggiore, 1495/96 gedruckt. Einer der wertvollsten Wiegendrucke ist ein »Moreh Nebukim« (Führer der Verwirrten) von Moses ben Maimon. Das Buch gibt weder Druckort noch Jahr an, es muß aber vor 1480 erschienen sein. Nach der Ansicht eines russischen Gelehrten ist es das früheste ge druckte jüdische Buch. Es würde zu weit führen, die zahlreichen an deren wertvollen Drucke der Bibliothek zu nennen. Die Orte, in denen sie erschienen, ob es nun Druckereien in Spanien, Portugal, Saloniki, Konstantinopel, Venedig oder einer Stadt in Deutschland Waren, beweisen, daß, wo immer mehr oder weniger wichtige Reli gionsgemeinschaften bestanden, die Juden sich sofort der Gutenberg- schcn Erfindung bedienten, um ihre religiöse Erbschaft und die Schätze ihres Geistes allen ihren durch die Welt verstreuten Glaubens genossen zugänglich zu machen. Die Sammlung der »Unica« ist ebenfalls ungewöhnlich groß. Auch sie kommen aus verschiedenen Ländern. Alle Abteilungen jüdi scher Literatur sind vertreten. Unter anderen finden wir einen großen 1219
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