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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
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Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung 7/4V Generalgouvernement Ergänzung zur Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung 1/40 (Börsen blatt Nr. 89 vom 17. April 1940). Auslieferung und Berechnung der bis einschließlich 22. April 1940 eingegaugenen Aufträge zum gesenkten Preis müssen bis zum 31. Oktober 1940 erfolgt sein. Die Meldungen sind der Wirtschaftsstelle bis zum'30. November 1940 einzureichen. Berlin SW 68, den 17. Oktober 1940 Friedrichstraße 31 Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels I. A.: Eichhorn Reichsschrifttumskammer, Abt. III, Gr. Buchhandel Entlassung aus der Mitgliedschaft — Ungültigkeitserklärung eines Ausweises usw. Herr Karl Assn, geb. am 24. Februar 1879 in München, zu letzt wohnhaft Berlin NO 55, Pastenstraße 47, der den Ausweis LV 6845 besitzt, ist wegen Nichtfeststellung der Anschrift aus der Mit gliedschaft der Reichsschrifttumskammer entlassen worden. Herr Assn darf somit nicht als Buchvertreter beschäftigt werben. Da der in seinen Händen befindliche Ausweis LV 6845 nicht eingezogen wer ben konnte, wird er hiermit für ungültig erklärt. Der Herr Präsident der Neichsschrifttumskammer hat den von Herrn Adolf Matull, Essen, Nichterstraße 3, gestellten Wieder- aufnahmeantrag auf Grund von § 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Neichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) abgclehnt. Herr Adolf Matull ist mithin nicht be rechtigt, sich als Buchhändler oder Buchvertreter zu betätigen. Der Ausweis der Neichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhan del — 8 II 22016, lautend auf Herrn vr. Fritz Leicher in Fa. Müva Zeitungs- und Buchvertrieb Fritz Leicher, München, Hof statt 1, wird hiermit für ungültig erklärt, da er verloren gegangen ist. — Es wird noch bemerkt, daß die Firma Müva Zeitungs- und Buchvertrieb aufgelöst worden ist. Der Kaufmann Willibald Ratz in Salzburg-Niedenburg, Adolf-Bekk-Straße 15, der versucht hat, sich als Reise- und Versand buchhändler zu betätigen, ist nicht Mitglied der Neichsschrifttums-- kammer Werbematerial für die Buchwoche 1940 Jnjolgc redaktioneller Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Buchverzeichnissc siir die Buchwoche 194k mutz die Auslieferung des Werbematerials um einige Tage oerschobcu werden. Wer macht mit? Im Scptembcrheft des »Buchhändlers im neuen Reich« erschienen die Antworten auf die ersten vor einiger Zeit im Börsenblatt veröffentlichten Umfragen »Wer macht mit?« Wir drucken diese Antworten hier ab und weisen gleichzeitig darauf hin, daß das Septcmberhest des »Buch händlers im neuen Reich« auch die neuen Fragen der zwei ten Gruppe enthält. Die Antworten ans diese Fragen wer den nach wie vor im Börscnverein bearbeitet und sind also wie bisher an die Geschäftsstelle des Börsenvcreins zu sen den. Die Veröffentlichung der Antworten ersolgt dann wie der im »Buchhändler im neuen Reich«. Der unter dieser Überschrift am 18. Juni im Börsenblatt erstmalig veröffentlichte Fragebogen hat offensichtlich großen Anklang gefunden, wie schon die sehr zahlreich eingegangenen Antworten beweisen. Außerdem ist aber, sowohl von Betriebs- siihrern wie von Gcfolgschaftsmitgliedern, in Begleitbriefen die Zustimmung znm Teil geradezu begeistert ausdrücklich ausge sprochen worden. In einigen Firmen ist der Fragebogen für die Lehrlinge und Junggehilfen vervielfältigt worden, in einer ist sogar eine doppelte Beantwortung durchgeführt worden. Einnml ohne Hilfsmittel, zum zweitenmal mit Benutzung von Nach schlagewerken. Daß man sich so viele Mühe mit der Sache ge geben hat, ist sicher ein gutes Zeichen. Der Vergleich der Ergeb nisse bei dem letztgenannten Beispiel ist außerdem überaus inter essant und aufschlußreich. Die Benutzung eines Nachschlagewerkes hat nämlich keineswegs das Ergebnis in jeder Hinsicht verbessert. Hier zeigt sich, daß auch die Benutzung solcher Hilfsmittel eben gelernt und geübt sein will. An sich hatte die Benutzung von Nachschlagewerken und anderen Hilfsmitteln keineswegs ausge schlossen sein sollen. Im Gegenteil, der Rückgriff daraus war mit beabsichtigter Schulungszweck. Auf diese Weise wurde ja unter allen Umständen das Wissen bereichert und darauf kam es mehr an als auf bloße Kontrolle des schon vorhandenen Wissensstan des. Der Hinweis im übrigen in der ersten Veröffentlichung, daß sämtliche erfragten Ausdrücke Anzeigen entnommen seien, die in den Börsenblättern der ersten Juniwochc erschienen waren, hätte für die Beantwortung manche Erleichterung schaffen können. Nur in einem einzigen Fall aber — soweit erkennbar — ist das Börsenblatt daraus tatsächlich durchgesehen worden, wie der Ver weis bei den Antworten auf die betreffenden Seitenzahlen er kennen ließ. Manche Fehlleistung wäre zweifelsohne vermieden worden, wenn der Zusammenhang im gesamten Anzeigentext beobachtet worden wäre. Allerdings liegt es, wie gleich noch zu zeigen sein wird, durchaus nicht so, daß die Antwort aus dem Anzeigentext ohne weiteres hätte abgeschrieben werden können. Die einzelnen Ausdrücke verlangten gerade innerhalb des Ge samtzusammenhangs der Anzeigen die geforderte Erklärung. Hier sei ein Wort an die Gestalter der Anzeigen eingcschoben. Die Beispiele zeigen, daß bei der Gestaltung des Anzcigentcxtcs unbedingt aus die Verständnisfähigkcit derer Rücksicht genommen werden muß, an die sich die Anzeigen richten. Der Leser der Anzeige — und das ist eben auch schon der Lehrling und Jung- gehilse — soll ja doch verstehen können, was ihm gesagt wird. Das wird aber in Frage gestellt, wenn ohne Not Ausdrücke be nutzt werden, die entweder mißverständlich oder nur nach ganz besonderen Vorkcnntnissen verständlich sind. Beispiele dafür sind insbesondere die Fragen 16 und 17 gewesen. Für die Beant worter war im übrigen aber die Aufgabe mit dem Verstehen noch nicht voll erfüllt. Es kommt hinzu die Aufgabe der Formu lierung. Der Buchhändler muß daraus gefaßt sein, daß er ins besondere im Kundengespräch selbst nach der Bedeutung solcher Ausdrücke gefragt wird, und er muß darauf in knappster Form Auskunft zu geben imstande sein. Auch dafür ist das Frage- und Antwortspiel »Wer inacht mit?« eine Übung. Im einzelnen sei zu den Fragen folgendes bemerkt, wobei selbstverständlich aber nicht auf alle, insbesondere nicht aus alle abwegigen Antworten eingegnngen werden kann: 1. Aus Seite 2981 des Börsenblattes war angczcigt »Der Greif, Ein Jahrweiser des guten Buches«. Mit dem späteren Hinweis »Literarischer Kalender« war die Erklärung gegeben, die auch im allgemeinen richtig erfolgte. 2. Seite 2889. »Der Alchimist, Die Geschichte Leonard Thurncp- ßers, des Goldmachers von Berlin«. Der Austausch Alchimist für Goldmacher genügt im Grunde nicht, denn es bleibt dann Alchimist zu erklären. In den meisten Fällen ist auch erklärt, ein Mann, der aus unedlen Stoffen Gold zu erzeugen versucht (nicht aber Goldarbcitcr, Juwelier). 3. Seite 2895 und 2649. Der Hinweis aus die Begründung des Kindergartens durch Friedrich Fröbel ist säst ausnahmslos rich tig getroffen. 4. Seite 2894. In den angczeigtcn »Ausführungsbcstimmungen zum Ncichsbesoldungsgcsetz» waren u. a. als enthalten ange geben die Bestimmungen über die Diäten der außerplanmäßigen Beamten. Die Verdeutschung für Diäten: Tagegelder. Diäten sind nicht der Pluralis von Diät. 5. Seite 2898. Angezeigt »Stenger, Die beginnende Photographie». Beitrag zum hundertjährigen Bestehen 1889—1939. Hier ist sehr viel aus Nachschlagewerken abgeschrieben worden. Dem aufmerk samen Buchhändler konnte aber nicht entgangen sein, baß 1939 das Jubiläumsjahr der Photographie war. Die Antwort mutzte sich dementsprechend konzentrieren. »78
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