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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1927
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- 1927-05-23
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- 23.05.1927
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4950 X- 119, 23. Mai 1927. Fertige Bücher. VSrsniblot« f. d. vtschn. SvSLandrI. A«v LasevevsSnruns! Kürzlich erschien: Gnmtrlß des preußischen KmmunalnM von vr. zur. et pliil. Hans Helfritz Geheimer Regierungsrat, ord. Professor des öffentlichen Rechts an der Universität Breslau 1927. Zweite, umgearbeitete und erweiterte Auflage. Kart. 3.60 M. Magistratsrat vr. jur. Krotoschiner, Berlin (Gemeinde-Syndikus): „Mt der zweiten Auflage des Grundrisses des preußischen Kommunalrechts hat der auch auf dem Gebiete der Kommunalrechtswissenschaft rühmlichst bekannte Verfasser dem Juristen und dem für das Kommunalrecht interessierten Laien, insbesondere aber dem lehrenden und lernenden Verwaltungsbeamten ein langersehntes Geschenk gemacht und damit einem empfindlichen Mangel an Darstellungen des Kommunalrechts, die das jetzt unter dem Einfluß der Staats umwälzung geltende Kommunalrecht zum Gegenstand haben, abgeholfen. . . ." Früher erschienen: Berwaltmigsttcht Ein Hand- und Lehrbuch zur Einführung in die Verfassung und innere Verwaltung des Deutschen Reiches und Preußens Bearbeitet von vr. jur. Carl Dieckmann. Bürgermeister in Minden Werte, vollständig umgearbeitete Auflage unter Mitwirkung von vr. Zur. Hans Heinrich Borchard, Regierungsassessor am Oberpräsidium in Königsberg Mit Nachtrag nach dem Stande der Gesetzgebung vom 15. Januar 1927. 1926. Geh. 18 M., geb. 22 M. vr. Vlumberg (Neuerscheinungen der Rechts- und Staatswissenschaften September 1926): „Das innerhalb weniger Jahre in vierter Auflage erscheinende Werk des bekannten Praktikers des BerwaltungSrcchtS wird seinen wohlverdienten Platz an der Sonne trotz Hue de GraiS behaupten. Umsomehr, als es sich nicht auf die Verwaltung und Verfassung im engeren Sinne beschränkt, sondern ein — in dieser vierten Auflage — stark erweitertes Kompendium der gesamten staatlichen Betätigung des Reichs und Preußens darstellt ... Je näher man sich mit diesem Monument der staatlichen Tätigkeit beschäftigt, umsomehr muß man andachtsvoll staunen über die ungeheure Arbeitsleistung, die in diesem Werk steckt, aber auch darüber, wie ein Staat der Jetztzeit — ich will den Ausdruck „moderner Staat" vermeiden, alles prüft, beaufsichtigt, regelt und ordnet. Ich werde nach dem Studium dieses Produktes von Fleiß, Sorgfalt und Intelligenz niemals mehr den Eindruck loswerden, daß man weder zu Bett gehen noch sich rasieren kann, ohne daß der Staat seine Hand offen oder geheim hinter oder über mir hält. Ein wirklich fabelhaftes Buch." Verfassung und Verwaltung ln Frage und Antwort Ga Ekmnliwwrlum »er Staats- und BrrwaltangsreW Von vr. zur. Carl Dieckmann, Bürgermeister in Minden i. W. Vollständig in fünf Heften / Preis eines jeden Heftes 5 M. / Jedes Heft ist einzeln käuflich. lSesamttnhaltsverzeichnls des Werkes: Erstes Heft: Die Lehre vom Staat. Die Verfassung des Deutschen Reiches. Die Verwaltung des Deutschen Reiches. Die Rechts pflege des Reiches. I. Teil. Zweites Heft: Die Rechtspflege des Deutschen Reiches. 2. Teil. Das Finanzwesen. 1. Teil. Drittes Heft: Das Finanzwesen. 2. Teil. Die Wirtschaftspflege. 1. Teil. BiertesHeft: Die Wirtschastspflege. 2. Teil. Die Wohlfahrtspflege. Der Preußische Staat. Die innere Verwaltung Preußens. Fünftes Heft: Die Berwaltungsgerichtsbarkeit. Die Selbstverwaltung. Die Polizeiverwaltung. Das Schulwesen. Das Kirchenrecht. Das Gesundheitswesen. Das Bau- und Straßenwesen. Oberverwaltungsgerichtsrat vr. v. Elbe (Preuß. Verwaltungsblatt): „. . . . In den nach Materien geordneten, einander gegen übergestellten Fragen und Antworten ist der im allgemeinen gelungene Versuch gemacht, das Wesentliche der gesetzlichen Bestimmungen in knapper und klarer Ausdrucksweise zur Geltung zu bringen. Auf Einzelheiten einzugehen, ist um so weniger geboten, als das Werk, wie in der Vorrede betont wird, keine wissenschaftlichen oder auch nur Unterrichtszwecke verfolgt. Jedem aber, der nach dem Studium eines staats- und verwaltungsrechtlichen Lehrbuches sein Wissen überprüfen will, wird das Examinatorium ein willkommenes Hilfs mittel fein. Es kann namentlich den Anwärtern für den schwierigeren Bürodienst in der Staats- und Selbstverwaltung zur Vor bereitung für ihre Prüfungen empfohlen werden." Aeußifches Kommunalbeamtenrecht Ein Hand- und Lehrbuch von 3ustizrat vr. Karl Friedrichs 1926 / Kart. 6 M. Justizrat vr. Lemberg (Breslauer Zeitung): Ein besonderer Vorzug des Werkes, der die Lektüre desselben zu einem geistigen Genüsse stempelt, ist es, daß alle Nachweisungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung in die Anmerkungen verwiesen sind und die systematische Darstellung somit außerordentlich an Plastik und Leben gewonnen hat. Für unsere Kommunalverwaltungen muß das vorliegende Buch sicherlich ohne Uebertreibung als unentbehrlich bezeichnet werden. Es wird aber auch allen denen, die sonst häufiger mit Fragen aus dem Kommunalbeamtenrecht zu tun haben, außerordentlich wertvolle Dienste leisten." m Ich bitte, zu verlangen. Zettel liegt bei. s/s Vevkn Lv y, Linkstratze 16. SvanrVableu.
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