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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1922
- Strukturtyp
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- 1922-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X; 209, 7. September 1922. Kirchenversammlung hat der Präsident des Evangelischen Oberkirchen rats v. Moeller in einer Gedächtnisrede auf den Verstorbenen die Äußerung getan: »v. von Tryander war der Repräsentant des deut schen Protestantismus gegenüber dem Ausland. So ist sein Tod ein schwerer Verlust für den gesamten Protestantismus der Welt«. Von seinen Schriften seien genannt: Evangelische Predigten, 1. Samm lung. 8. Ausl. (1911), Auslegung des 1. Johannisbriefes. 2. Ausl. (1903), Züge aus dem Leben des Apostels Paulus in Predigten. 2. Ausl. (1904), Predigten über das christliche Leben. 7. Ausl. (1909), Vatcr- Unscr in Predigten. 2. Ausl. (1911), Evangelische Reden in schwerer Zeit. 1.—3. Sammlung (1914—15). Außerdem erschienen viele von Dryander bei festlichen Gelegenheiten gehaltene Predigten im Druck. Seine »Erinnerungen« hat er noch in feinen letzten Tagen selbst durch gesehen, sie erscheinen demnächst in 2. Auflage. SVreWal. Zahlt der Verleger zu hohe Druckpreise? Wir haben bisher unserer Druckerei für den Druck unserer Zeit schriften anstandslos den prozentualen Aufschlag, der für Druckarbciten vom Tarifamt festgesetzt ist, bezahlt. Also für Mai 30'-ö, Juni 25"/o und Juli 40°/o »sw. auf die Sätze der 6. Ausgabe des Preistarifs (April 1922). Dieser Aufschlag ist aber, wie wir soeben von anderer Seite er fahren, für Druckarbciten einschließlich Papier errechnet. Da nun das Papier prozentual viel mehr im Preise gestiegen ist als die Löhne, so müßte der Prozentsatz für Druckarbeiten, für die das Papier vom Verleger geliefert wird, bedeutend geringer sein, da nur die weniger gestiegenen Löhne in Frage kommen. Wir bitten Kollegen um ihre Ansicht, wie hoch die Prozentsätze in diesem Falle lauten würden, möglichst an dieser Stelle, da viele Ver leger an dieser Frage interessiert sind. Hamburg, den 22. August 1922. Gebr. P. » Zu den vorstehenden Ausführungen bemerkt unser sachverständiger Mitarbeiter, daß den Herren Gebr. P. ein Irrtum unterlaufen ist. Die Aufschläge verstehen sich n u r ans Satz, Truck, Stercotypiearbeiten, Buchbindcrarbeitcn nsw. Das Papier wird stets gesondert i n R e ch n u n g ge st cllt, und zwar bei Werken einschließlich der im 8 127 des Preistarifs, Absatz 2, vorgesehenen Aufschläge. Lie fert der Auftraggeber das Papier, so kommt Absatz 1 dieses Paragraphen in Frage, bzw. eine Verständigung zwischen Verleger und Drucker, der wir in erster Linie das Wort reden möchten. Diese beiden Absätze des 8 127 lauten: Beim Werkdruck wird das Papier vielfach vom Auftraggeber geliefert, sodaß der Trucker es in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen hat, ohne für die damit verknüpfte Arbeit und Verantwortlich keit, zumeist auch Lagcrmiete, eine Entschädigung in einem Aufschlag auf den Papierpreis zu finden, wie das der Fall ist, wenn die Druckerei das Papier liefert. Um hierfür den notwendigen Ausgleich zu schaffen, ist es erforderlich, auf die Herstellungskosten der Druck- arbcit einen Aufschlag zu legen, der die verursachten Unkosten einig.r- maßen deckt, oder auch die erwachsenden Kosten unmittelbar zu be rechnen. Liefert die Druckerei das Papier, so ist der Papierpreis-Aufschlag auf den Einkaufswert einschließlich aller Kosten bis zur Einlagerung des tatsächlich verbrauchten Papiers wie folgt zu berechnen: bei Be trägen (1. St.) bis 500 .K 30 v. H., Höchstsatz 150 (2. St.) 501 .. 1000 .. 20 .. Mindests. 150.. Hchstaufschl. 200 .k <3. St) 1001 .. 3> 00 1?r/2 .. „ 200 „ .. 525., (4. Sl.)3001 „ 10.XX) ,. 15 .. .. 525., .. 1500 .. (5. St) über 10000 .. 12"? .. .. 1500.. Hinzu kommt noch die jeweils geltende Umsatzsteuer. Im übrigen muß cs als höchst nobel bezeichnet werden, wenn die Firma Gebr. P. so anstandslos die genauen jeweils vom Tarifausschuß beschlossenen prozentualen Aufschläge zahlt. In dieser Hinsicht sind die Verleger weit vornehmer und entgegenkommender als die öffent lichen Behörden (Negierungen nsw.), die zumeist auch heute noch nicht die vollen Ausschläge bewilligen, sondern mehr oder weniger weit unter Tarif zahlen. Wir haben auf diese Tatsache schon früher im Bbl. aufmerksam gemacht. Im übrigen verweisen wir auf die Alls sätze Uber den Deutschen Buchdruck-Preistarif in den Rrn. 152 und 179 des Bbl. Grundpreis und Teuerunqszahl. (Vgl. Bbl. Nr. 181, 197, 199, 205, 206 u. 207.) Erfreulicherweise haben sich schon einige Verleger der Anwendung von Grundpreisen und Teuerungszahlen zugewandt. Besser wäre es zwar, der Berechnung Goldmarkgrundprcise und eine einheitliche Teuerungszahl zugrunde zu legen. Letztere müßte von einer maßgeben den Stelle, vielleicht, wie schon vorgeschlagen, vom Börsenverein, be stimmt und von Zeit zu Zeit geändert werden. Tann wäre -es auch dem Sortimenter möglich, die Teuerungszahl praktisch zu verwenden, und das lästige, zeitraubende, biichcrverdcrbendc Umzeichnen käme ein für allemal in Wegfall. Die vielen verschiedenen Teuerungszahlcn der einzelnen Verleger sind schwer zu behalten und machen ein immer währendes Nachschlageu notwendig. Ich empfehle den Herren Kollegen, meinen Vorschlag im Bbl. Nr. 181 und anschließend daran den offenen Brief von Herrn vr. Fr. Simon in Nr. 199 nachzulesen. Wer sich die Sache richtig überlegt, wird zu dem Schluß kommen, daß Goldmarkgrundpreis X Teuerungszahl das Umzeichnen erspart und den Sortimenter vor Schaden schützt. Ferner -bringt es noch die Annehmlichkeit mit, daß die Verlagsverzcichnisse wieder dauernde Gültigkeit haben werden. Daß es dem Verleger große Kosten für Neudruck von Preislisten und Inseraten spart, ist ja ohne weiteres einleuchtend. Dem Sortimenter rate ich noch einmal, sein Lager mit Goldmarkgrundpreiscn auszuzeichnen und beim Verkauf sich einer Tcuerungszahl zu bedienen. Donauwörth, den 30. August 1922. Josef Sols i. H. Buchhandlung Ludwig Auer * Zu diesen sich erfreulicherweise immer rascher cindürgernden Bc griffen möchte ich bemerken, daß, wenn jeder Verleger sein? eigene Tcuerungszahl festsetzt, wir in kurzem viele Huirüert verschiedene Tcuc- rungszahlen haben und der Sortimenter nachher fast ebenso jeden Preis erst nachschlagen muß, wie er es jetzt schon unter ungeheurem Zeitauf wand tun muß. Wäre es denn nicht möglich, daß der Börsenverein unter Zuhilfenahme einiger maßgebender Persönlichkeiten die Teuc- rungszahl in einem gleichmäßig zu bestimmenden Zeitraum festlcgt? Für den Sortimenter fällt dadurch ungefähr ein Viertel seiner sämt lichen Arbeiten, die er zurzeit machen muß, weg. Denn was ihm das Umzeichnen und noch viel mehr das Nichtumzeichnen kostet, ist gar nicht zu sagen. Aber auch der Verleger ist dadurch nicht im geringsten in seiner eigenen Preisfestsetzung gehemmt, denn er darf ja nur die Grundzahl entsprechend erhöhen oder ermäßigen. Außerdem hat der Verleger dann nicht mehr zu fürchten, daß die Konkurrenzfirma eine niedrigere Deuerungszahl nimmt als er, und er muß nicht jede Woche unter schwerster Sorge seine neue Teuerungszahl sestlegen. Bei der Festlegung der Teuerungszahl kann ja dem Deutschen Vcrlcgervercin ein besonderes Entgegenkommen eingeräumt werden. Nicht zuletzt glaube ich, daß durch die Teuerungszahl der Sortimenterzuschlag bald nicht mehr notwendig sein wird. Denn dann ist es mit einem Schlage mög lich, die vom Verleger festgesetzten Preise zu erhalten, lvas man jetzt nicht tun kann, weil kein Sortimenter im Umzeichnen nachkommt, und der dadurch erzielte Gewinn übersteigt um das Vielfache die Ein nahmen durch den Sortimenterzuschlag. München, den 29. August 1922. A. Lempp, i. Fa. Ehr. Kaiser Buchhandlung und Verlag. Goldmarkpreise. Als ich im Börsenblatt vor längerer Zeit das Auszeichnen des j Lagers mit Goldmark empfahl, waren es nur ein oder zwei Verleger, die dies Verfahren für Verlagswcrke cingeführt halben. Inzwischen mehren sich jedoch die Anzeichen, daß die Goldmarkauszeichnung mar schiert. Dabei taucht jedoch eine neue Frage auf, deren Beantwortung mir dringlich erscheint. Zu welchem Preise soll umgezeichnet werden? Vielleicht wäre es das Richtige, die Goldzahlungen der Neichsbank anzunehmen, obgleich diese heute eine phantastische Höhe erreicht haben. Der eine Verlag nimmt nun jeweilig die Hälfte des Goldgeldpreiscs, der andere ein Viertel usw. Uber die Frage müßte schnellstens Über einstimmung erzielt werden, und zwar wäre in diesem Falle wieder die gegebene Stelle der Börsenverein, der eben einmal auch Uber seine» Machtbezirk hinaus Entschlüsse treffen sollte. Ich bitte jedenfalls alle Verleger und Kleinhändler, die grundsätzlich die Goldmarkbercchnung einfiihrten, entweder dem Börsendlattc oder mir ihre Vorschläge wegen der Umrechnungswcise mitzuteilen. Peine. Curt Roth er. 1280
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