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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1922
- Strukturtyp
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- 1922-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1922
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- Deutsch
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^ 209, 7. September 1922. Redaktioneller Teil. 8 6 d n 6 i t r e r, IZnsr, dl 0 n e k e n KO. 6: ^uswsül-VerLeicünis Kr. 6: Ubilosopkie. 4 8. 164 Krn. 4°. 548 Krn. Kleine Mitteilungen. Keine Erhöhung der Aussuhrabgabcu. — Die Negierung hat die Erhöhung der Ausfuhrabgabcn gcgcu den Widerspruch des Handels und der Industrie und ohne vorherige Anhörung von Sachverständigen in Kraft gesetzt. Erfreulicherweise ist jedoch der Buchhandel davon nicht betroffen, da die auf ihn bezüglichen Positionen des Zolltarifs 074a-678 laut Bekanntmachung des Ncichswirtschaftsministers und dcS Neichs- mlnisters der Finanzen von der Erhebung von Zuschlägen ausgenommen sind. Unbefugte Benutzung von Krcuzbandausfuhrformularcn. Die Außenhandelsncbenstclle für das Buchgewerbe bittet um Kenntnisnahme: ES ist in letzter Zeit des öfteren vorgekommcn, das; Firmen die ihnen zu getreuen Händen überlassenen K r e u z b a n d f o r m u l a r e in der Weise benutzt haben, das; sie damit Sendungen zur Ausfuhr brachten, die von ausländischen Käufern bei ihnen im Jnlande gekauft waren und die diese gleich mit sich als Reisegepäck über die Grenze nahmen. Ein derartiges Verfahren ist unzulässig und nur solchen Firmen in unmittelbar an der Grenze gelegenen Orten gestattet, die im Besitze einer besonderen Erlaubnis der Außenhandelsneb-eustelle find. Des weiteren ist cs unzulässig, Büchcrsendungen mit diesen Kreuzbandformularen an die Grenzorte zu senden derart, daß die aus ländischen Grenzbuchhändler die Ware dort abholen und mit hinüber- nehmen können. Dieses Verfahren ist in erster Linie bei Versendung von Zeitschriftensortsetzungcu üblich gewesen. Für Auslandlieferungen. — Der Ncichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung hat nachstehende Umrechnungskurse nach dem Stande vom 4. September 1922, gültig für die Zeit vom 6.—12. September 1922, festgesetzt, die von den Außenhandclsnebenstellen bei der Umrechnung von Fakturen in ausländischer Währung zur Ermittlung der Gebühren usw. benutzt werben: Ägypten 265.— Italien 51.— Amerika 1200.— Japan 560.— Argentinien G. 970.— Jugoslavicn 12.— — P. 430.— Luxemburg 87.— Belgien 87.— Norwegen 193.— Brasilien 160.— Österreich —.015 Bulgarien 6.80 Polen —.14 Chile 165.— Portugal 64.— Dänemark 247.— Rumänien 8.40 England 265.— Schweden 306.— Finnland 26.— Schweiz . 222.— Frankreich 92.— Spanien 180.— Griechenland 36.— Tsch.-Slowakei 40.— Holland 448.- Ungarn —.50 Zur Vcrkaussordnung für Auslandliefcrungcn. — Wir machen auch an dieser Stelle auf den im Anzeigenteil der heutigen Nummer enthaltenen dritten Nachtrag zum Katalog der Außen- Han d e l s n c b c u st e l l e für das Buchgewerbe betr. Aus- landprcise aufmerksam. Für junge Buchhändler aus Württemberg. — Zur Ausbildung von Buchhändlern können aus der Babertc N e f f - S t i f t u n g Heuer rund 1000 Mark als Stipendien au junge Leut-.' vergeben werden. Dieser Betrag ist bestimmt »für giü prädizierte, talentvolle junge Leute aus Württemberg, welche ein Gymnasium, eine Latciu- oder Realschule Württembergs besucht haben und sich dem Buchhandel widmen, um denselben die weitere wissenschaftliche Ausbildung für diesen Beruf auf einer Universität oder durch Besuch von Privatstuuden, Fortbildungsschulen, Handelsschulen, von Vorlesungen auf einer Uni versität usw. möglich zu machen«. Bewerbungen sind bis 20. September 1922 beim Stadt. Stistungs- amt Stuttgart einzureichen. Beizuschließen sind a) ein Zeugnis des Prinzipals über die geistige Fähigkeit des Be werbers, über die Fähigkeit als Buchhändler, über Treue, Fleiß, sittliches Betragen und derzeitiges Gesamteinkommen; b) ein Zeugnis über den Schulbesuch; e) amtliche Zeugnisse über eigenes Vermögen und über solches der Eltern. Beschlagnahmte und verbotene Druckschriften. — In der Strafsache gegen E. sind durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts ll Berlin vom 24. November 1921 sämtliche Exemplare des Buches »Ulla U l l« aus dem Verlage Ehrlich und die zu seiner Herstellung benutzt.'»; Platten und Formen unbrauchbar zu machen, loa) 2 bI 659/21. Berlin, den 21. August 1922. Der Oberstaatsanwalt II. In dem Ermittelungsvcrfahren gegen die »Groß-Bcrliuer Neueste Nachrichten« wird gemäß 88 94 ff. der StrPO. in Verbindung mit 88 40 ff., 184 StrGB. dieBeschlagna h in e der Nr. 84 der »A r o ß - Berliner Neuestcu Nachrichten«, 4. Jahrgang 1922, auge ordnet. 127 0 5577/22, 17 I 858/22. Berlin, den 26. August 1922. D i e S t a a t s a n w a l t s ch a f t b e i m Landgericht I. Aus Antrag des Gencralstaatsanwalts I zu Berlin wird die Nummer 34 des Jahrgangs 4 der Wochenschrift »Berliner Nachrichten« auf Grund von 88 484 Ziff. 1, 40, 41 StrGB., 94, 98, 102 StrPO. beschlagnahmt. 126 0 476/22, 17 I 856/22. Berlin, den 25. August 1922. D i e S t a a t s a n w a l t s ch a f t beim Landgericht I- (Deutsches Fahudungsblatt, 24. Jahrg., Stück 7067 vom 1. Scpt. 1922.) PttsonllllMrWei!. Gestorben: ain 14. August Herr Kommerzienrat Theodor Nosöda, In haber der Firma Friedrich Kilian's Nachf., kön. ung. Universitäts- Buchhandlung in Budapest, im 66. Lebensjahre. Tie »Oorvina«, das amtliche Organ des Ungarischen Buchhändler- Vereins, schreibt am 18. August: »Ter ungarische Buchhandel hat wieder einen schmerzlichen Verlust. Einer der hervorragendsten seiner Kol legen ist dahingeschieden, einer der vorzüglichsten der alten Garde, das Prototyp der Buchhändler des vorigen Jahrhunderts, die die heutige Generation nur mehr vom Hörensagen kennt, die aber dem Buch handel die Anerkennung und Wertschätzung der Kulturwcit erobert haben. — Die ungarischen Buchhändler haben vielleicht nicht den ganzen Menschen gekannt, denn er hat sich, trotz der vornehmen Position, die er einuahm, nie in den Vordergrund gedrängt, er hat nie die Öffent lichkeit gesucht. Er hat nur einen einzigen Posten angenommen: als die Negierung ihn zuin Kommerzienrat ernannte, und in dieser seiner Qualität hat er nicht nur dem Buchhandel, sondern auch seinem Vaterlaude große Dienste erwiesen. Seinem unvergleichbaren Fach wissen hatte er es zu verdanken, daß er — von der Universitäts bibliothek angefangcn — fast alle wissenschaftlichen Institute Ungarns mit Büchern versah, was ihm natürlich wieder bei den ausländischen wissenschaftlichen Verlegern großes Ansehen verschafft hat. Theodor Nose da wurde im Jahre 1856 in Budapest ge boren und betrat nach Absolvierung der Mittelschule im Jahre 1871 die buchhändlerische Laufbahn, und zwar in der Buchhandlung des alten Georg Kilian. Das war für den strebsamen jungen Mann eine sehr gute Schule, weil er — infolge der weiten Auslaudvcrbluduugen der Firma — Gelegenheit bekam, die wissenschaftliche Literatur der Welt kennen zu lernen. Er zog auch nicht in die »weite Welt« hinaus, sondern blieb treuer und hiugebcnder Mitarbeiter der Firma — später neben Friedrich Kilian —, und als sich letzterer im Jahre 1898 zurückzog, erwarb er das Geschäft käuflich und entwickelte cs zu einer noch höheren Blüte. Jetzt, nach mehr als fünfzigjähriger unermüd licher Arbeit entfiel die buchhändlerische Feder seiner Hand. Obzwar seit Jahren von schinerzvoller Krankheit geplagt, entwickelte er eine übermenschliche Energie, um die Leitung seines Geschäfts zu behalten. Ten Sonnabend (12. August) hat er noch in seinem Geschäft zugcbracht, und Sonntag nach Mitternacht ging er schon zur ewigen Ruhe ein. Er ist sprichwörtlich »auf den» Cchlachtfelde gefallen«. Seine Beerdi gung fand unter allgemeiner Teilnahme statt. Julius Benkö, der Senior der ungarischen Buchhändler und Ehrenpräsident des Ungarijcheu Buch- händlervcreins — übrigens Altersgenosse des Dahingeschiedeucu —, verabschiedete ihn iin Namen des Vereins mit tiefempfundenen herz haften Worten«. Oberhosprediger I)r. Ernst von Dryandcr f. — Am 4. September ist, fast achtzigjährig, einer der hervorragendsten Kanzelrcdner Ber lins, der Oberhof- und Domprediger 0. Ern st von Dry ander, nach langem Krankenlager gestorben. Er war Mitglied des Herrenhauses und des Evangelischen Oberkirchenrats. In der verfassunggebenden 1279
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