gMkuv.LLsDörser Nr. 129 (R. 88). Leipzig, Dienstag den 6. Juni 1922. 89. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Betriebsbeiträge betreffend. Die Hauptversammlung des Börsenvereins vom 14. Mai 1922 hat den Antrag des Rechnung; - Ausschusses aus Er hebung eines außerordentlichen Betriebsbeitrags für 1922 (s. Bbl. Nr. IVO v. 29. April 1922) angenommen. Dieser Antrag lautete wie folgt: 1. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Böllenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat für das Rechnungsjahr 1922 einen außerordentlichen Betriebsbeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Betriebsbeitrages ein. Weiden die Geschästsergcbnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen jährlichen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außer ordentlichen Betriebsbeitrag nicht berührt. 2. Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das gemäß § 2e Abs. 2 der Satzungen im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betriebe ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. 3. Der Beitrag des Betriebes ist nach freier Wahl des ihn repräsentierenden ältesten Mitgliedes entweder nach dem ini letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielten Reingewinn oder nach dem im Jahre 1921 erzielten Umsatz selbst einzuschätzen. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen. 4. Bei der Selbsteinschätzung nach freier Wahl des Mitgliedes entweder nach dem Reingewinn oder nach dem Umsatz ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Stafsel: nach dem Reingewinn: nach dem Umsatz: Einmaliger Bctriebsbcitrag I. bis 25000 bis 250000 100.— II. von 25000 „ 50000 „ von 250OVO „ 500000 „ 200.— III. 50000 „ 100000 „ „ 500000 „ 10.00000 „ 600.— IV. „ 100000 „ 150000 1000000 „ 1500000 „ 1200.— V. ISVVOO „ 200000 „ 1500000 „ 2000000 1600.- VI. 200000 „ 300000 „ 2 OVO 000 „ 3000000 " 2000.- VII. „ 300000 „ 500000 3000000 „ 6000000 3000.— VIII. „ öOVVOV „ 1000000 5000000 „ lvOOOOOO 6000.— IX. über 1000 ovo „ über 10000000 „ „ 12000.- ö. Als Richtlinie bei der Berechnung nach dem Reingewinn im Sinne vorstehender Staffel soll gelten, daß zu dem im Betriebe erzielten Gewinn auch diejenigen Bezüge hinzuzurechnen sind, die die Inhaber der Betriebe als Kapital zins, Arbeitsentschädigung, Aufwandsentschädigung oder in ähnlicher Form beziehen. Als Richtlinie bei der Berechnung nach dem Umsatz im Sinne vorstehender Staffel soll die Einschätzung für die Umsatzsteuer gelten. 6. Das Mitglied (Punkt 2) hat ohne nähere Angabe, nach welcher der beiden Arten es dis Selbsteinschätzung vorge nommen hat, den auf seinen Betrieb entsalleuden Beitrag unter Angabe der Firma bis zum 1. Juli 1922 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins einzuseuden, die zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet ist. 7. Erfolgt die Zahlung des Betriebsbeitrages trotz Erinnerung durch die Geschäftsstelle nicht bis zum 1. August 1922, so wild die Veranlagung vom Nechnungsausschuß vorgenommen. Aus Grund dieses Hauptversammlungs-Beschlusses bitten wir unsere Mitglieder, den auf die einzelnen Zirmen entfallenden Beiriebsbcilrag nunmehr umgehend auf unser Postscheckkonto: Leipzig 1Z46Z oder Bankkonto: Allgemeine Deutsche Kredit-Anstalt zu überweisen Einer Angabe, ob die Schätzung auf Grund des Umsatzes oder Reingewinnes vor genommen ist, bedarf es nicht; es genügt vielmehr die Bezeichnung »Betriebsbeitrag der Firma....« Firmen, die trotz einer seitens der Geschäftsstelle erfolgenden Mahnung den Betriebsbeitrag bis zum 1. August 1922 nicht entrichtet haben, werden vom Rechnungs-Ausschuß eingeschätzt und haben den hiernach festgesetzten Betrag zu zahlen. Leipzig, den l. Juni 1922. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Or. Ackermann, Syndikus. »OS