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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1922
- Strukturtyp
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- 1922-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. In der Bilanz hat sich das Konto Beteiligungen durch die Anteiles nn der unter Führung der Nllstein-A.-G. gegründeten Leipziger Ver- lagsdruckcrei G. m. b. H. vermehrt. Im Verlage dieser Gesellschaft er- scheinen die »Neue Leipziger Zeitung« und das »Leipziger Tageblatt«. Die Beteiligungen stehen mit 4.90 Millionen Mark zu Buch. An be merkenswerten weiteren Posten der Bilanz, die auf beiden Seiten mit 87.72 Millionen Mark schlicht, führen wir die Grundstücke mit 16.99, die Bestände mit 22.40 und die Maschinen mit 2.90 Millionen Mark an. Den Außenständen von 37.97 Millionen Mark stehen Kreditoren gegen über mit 51.44 Millionen Mark. Germania Aktiengesellschaft für Verlag und Druckerei, Berlin. — Bilanz am 31. Dezember 1921. Akiioa An Kassakonto ., Eigene Grundschuldbriefekonto Effekunlowo „ Grundstücklonio „ Jnventoriumkonto Buchhandlungswarenkonto .. Kontokorrenttonto ^4 72 391 83 4'0 14 30« 36 980 790 000 897 623 600 630 186 I3 33I 2 418 235 72 30 37 Ob Passiva. 4 30? 051 34 .44 Per Aktienkapitalkonto 2000 000 ., Hype.lhelcnkonto 6150 0 150 000 97l00 150 000 13 5 000 3 14n ., Grundschulvzinlenkonto 1 238 88 . Echuldoerschreibungszinsenkonto 2 88- „ Dividendenkonto ' 12 77l „ Kontokorr.nlkonto 8Z< v«>> 81 „ Gewinn- und Verlustkonto: G winnoortraq aus 1920 ... ^4 1599365 Gewinn auS 1921 „ 269 681.— 285 671 65 4 307 051 34 Gewinn- und Verlustkonto am 31. Dezember 1921. Soll. ^4 705 67 500 ns ^4 44 000— Teilschuldoerschreibungen .... 1 320 d> .44 1700 000.— Vorzugsaktien 69 310 5 358 285 674 65 449 868 25 Haben. .44 Per Bilanzkonto 15 993 65 „ Kontokorrentkonto 2 441 04 I 067 50 Agio auf neu ausgegebene 1 700 000 ^4 Vorzugsaktien 85 000 „ BelriebrergebniSkonto 315 363 ^6 449 868 25 Die Dividende für daS Geschäftsjahr 1921 ist in der Generalver sammlung vom 19. Mat festgesetzt für Vorzugs- und Stammaktien auf Die Auszahlung erfolgt an unserer Gesellschastskasse gegen Ein- reichung der fälligen Dividendenscheine. Aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft sind ausgetreten die Herren Kaufmann Karl Esters, Cenatspräsident Peter Jtschert und Bankprokurist Otto Stratmar n in Berlin. Das ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats Herr Justizrat Albert Modler wurde wiedergcwählt. Neu in den Aufsichtsrat wurden gewählt: -sierr Verlagsdink«or Karl Müller und Herr Geheimer Oberregierungsrat vr. Ludwig Zimmerle in Berlin. Berlin, den 20. Mat 1922. Der Vorstand. Spiecker. vr. Katzenberger. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 121 vom 26. Mai 1922.) DaS Ende des Notgeldes. — Tie Münzprägung des Neichcs hat in der letzten Zeit so gesteigert werden können, daß der Verkehr mit dem nötigen Kleingeld versorgt werden kann. Das von vielen Ge meinden herausgegebene Notgeld wir- also demnächst überflüssig. Im Neichssinanzministerium ist deshalb nach der »D. A. Z.« ein Gesetz- cntwurs fertiggestcllt worden, der demnächst den parlamentarischen In stanzen zugehen wird. Der Entwurf ordnet an, das; alle Marken, Mün zen, Sck>cine und sonstigen Urkunden, die ans einen Geldbetrag lauten und als Ersatz für Geld im Zahlungsverkehr verwendet werden, bi^ znm 3V. Juni d. I. durch die Aussteller einzulöscn sind. Es soll dabei gleichgültig bleiben, ob der Termin, für den die Einlösung ursprünglich vorgesehen war, über den 30. Juni hinausläuft. Legt ein Besitzer von Notgeld dieses zur Einlösung nicht bis zum 30. Juni vor, so verjährt der Anspruch auf Vergütung binnen sechs Monaten von diesem Termin an. Der Entwurf verbietet, daß in Zukunft weiteres Notgeld ausge geben wird. Das gilt auch für Notgeld, das lediglich zu Sammelzweckeu bestimmt ist. Der Neichsfinanzminister kann jedoch, falls das Verkchrs- bcdttrsnis es erfordert, nach Anhörung der obersten Landcsbchörde Aus nahmen zulassen. Er ist dann jedoch berechtigt, eine bestimmte Frist für die Einlösung anzuordnen. Für die Nichtbefolgung dieser Vor schriften werden verhältnismäßig hohe Strafen angesetzt. Unzureichende Briefaufschriften. — Ein schon oft beklagter Übel stand macht sich im Postbetrieb neuerdings wieder besonders emp findlich bemerkbar. Tie Vorschrift, daß in der Aufschrift der Post sendungen nach großen Orten Straße und Hausnummer des Empfän gers, womöglich auch Stockwerk usw., angegeben sein müssen, bleibt leider sehr häufig unbeachtet. Die Zahl der in den Großstädten täglich eingehenden Sendungen, bei denen die Wohnungsangabe unvollständig vermerkt ist oder ganz fehlt, ist gegenwärtig außerordentlich hoch. Man stelle sich vor, welche ungeheure Mühe und welchen Aufwand an Zeit und teuren Arbeitskräften es bei der Post erfordert, täglich Massen von Sendungen mit unzureichender Aufschrift durch Nachschlagen in den Adreßbüchern, Verzeichnissen, Handelsregistern, durch Anfragen bei den Einwohner-Meldeämtern und anderen Behörden, durch Erkundi gungen bei den übrigen Postanstaltcn des Bestimmungsorts und durch die sonstigen zweckentsprechenden Ermittelungen unterzubringcn. Tie Post muß zahlreiche Kräfte lediglich deshalb beschäftigen, weil es die Absender nicht über sich gewinnen können, ihre Briefschaften mit aus reichender Aufschrift zu versehen. Wenn jeder Absender es sich auch im eigenen Interesse zur unbedingten Pflicht machen würde, bei den Post sendungen nach großen Städten (Berlin, München, Hamburg, Leipzig, Köln, Breslau usw.) die Wohnung oder das Gcschäftslokal des Emp- fängers genau anzugeben und im Verkehr nach Berlin außerdem den Postbezirk (O., N., NO. usw.) zu vermerken, würden der Postverwal tung erhebliche Kosten und dem Publikum zahlreiche Unannehmlich, keilen und Zeitverluste erspart werden. Zur Erreichung dieses Ziels können auch die Empfänger in den Großstädten, und zwar nicht allein Privatpersonen, sondern auch Behörden, Banken und namentlich kleinere Handelsgeschäfte usw., viel beitragen, indem sie ans ihren Briefbogen, Umschlägen usw. ihre genaue Wohnungsangabe (Straße und Haus nummer) hinzufügen. Bei der wirtschaftlichen Notlage des Reiches könnte die Post die Leistungen, die ihr bei der Behandlung von Sen dungen mit ungenügender Aufschrift erwachsen, auf die Dauer nicht mehr unentgeltlich ausführen. Postpakete nach Japan. — Nach einer Mitteilung der japanischen Poftverwaltung gehen in Japan oft Postpakete ein, die den Bestim mungen des Madrider Postpaketvertrags entgegen Briefe oder Angaben, die die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung haben, enthalten. Derartige Pakete werden in Zukunft von der japanischen Postverwaltung an die Absender zurückgcsandt werden. Zur Ver meidung von Unzuträglichkciten wird deshalb dringend geraten, schriftliche Mitteilungen dieser Art nicht den Postpaketen betzulegen, sondern mit der Briespost nach Japan abzusenden. S02 Einigung im deutschen Buchdruckgcwerbe. — Obwohl der vom Neichsarbeitsministcrium gefällte Schiedsspruch, durch welchen den Ge hilfen für den Monat Juni eine neue Teuerungszulage in gleicher Höhe wie für den Monat Mai zugcsprochen wurde, von den Prinzipalsver- tretcrn zunächst abgelehnt worden war, da die Gehilfen nicht die Ver pflichtung eingehen wollten, daß der Junilohn auch für den Monat Juli gelten sollte, nahmen die Parteien am 31. Mai zu dem Schieds spruch nochmals Stellung. Mit knapper Mehrheit nahmen schließlich die Vertreter der Prinzipale den Schiedsspruch an, nachdem die Ge- hilscnvertreter die Zusicherung gegeben hatten, daß im Laufe des Monats Juni nur dann der Tarifausschuß einberufen werden solle, wenn eine wesentliche Verteuerung der Lebenshaltung eintretem
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