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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18931115
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Amtlicher Teil. 3 Beilage zu Nr. 266, 15. November 1893. blatt zur Veröffentlichung gelangten Berichte des Herrn Ebers an den ordentlichen Ausschuß für das Börsenblatt, auf welchen wir hier verweisen.*) Es würden danach Bücherbcsprechungen, soweit das buchhändlerische Gebiet in Frage kommt, einen breiteren Raum als bisher einzunehmen haben, und der buchhändlerischen Ncchtskunde sowie den Vorgängen im ausländischen Buchhandel besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein. Die Einfügung des täglichen Verzeichnisses der erschienenen Neuigkeiten in das neue Blatt unterliegt nach der Ansicht des außerordentlichen Ausschusses keinerlei Bedenken. Sie würde viel mehr dazu dienen, eine Erweiterung des Bücherabsatzes herbeizuführen und giebt, indem sie das tägliche Erscheinen des Blattes ermöglicht, der Redaktion Gelegenheit zu rascher Berichterstattung und schneller Veröffentlichung von Aufsätzen. Ueberhaupt soll die beabsichtigte Umgestaltung dem Börsen blatt die Möglichkeit gewähren, Aussätzen über Vorkommnisse im Geschäftsleben einen breiteren Raum zu widmen. Der jetzige Redakteur hat es wiederholt als sehr wünschenswert bezeichnet, daß diese Aufsätze, welche gegenwärtig im Sprechsaal erscheinen, weil sie ihre Spitze meist gegen eine bestimmte Person oder Firma kehren, unter Entkleidung ihres persönlichen Charakters im redaktionellen Teile ausgenommen werden sollen. Das Aufgreisen der vielfachen und immer interessanten Fragen des täglichen Ge schäfts und ihre möglichst vielseitige und parteilose Beleuchtung sollte zu den hauptsächlichen Aufgaben der Redaktion gehören, der hierzu allerdings eine gewisse Freiheit der Meinungsäußerung einge- räumt werden müßte. Es müßte ihr gestattet sein, unter Um ständen, die es nötig machen können, auch mit tadelnden Be merkungen gegen Börsenvereinsmitglieder nicht zurückzuhalten, ohne zur üblichen vorausgehenden Unterbreitung des Angriffs beim Anzugreifcnden verpflichtet zu sei». Denn diese Verpflichtung würde die redaktionelle Meinungsäußerung in zweckwidriger Weise hemmen, wie das auch bei der bestehenden Einrichtung thatsächlich der Fall ist, die sich, obwohl ein altes Herkommen und theoretisch ganz annehmbar, nach dem Urteil des Herrn Redakteur Evers in der Praxis nicht bewährt. Ausgabe der Redaktion wird es natürlich sein, alle ihre Bemerkungen in takt vollen Grenzen zu halten. Keineswegs soll übrigens in Obigem unterstellt sein, daß es sich nur um mißbilligende Aeußerungen handeln dürfe. Nur Selbständigkeit, das Recht einer eigenen Meinung möchte für die Redaktion in Anspruch genommen werden. Sie sollte sich nicht von den kleinen Rücksichten binden lassen müssen auf Personen und Einrichtungen, die ihr gegenwärtig gar zu enge Grenzen ziehen. Der stete Fortschritt bringt neue Erscheinungen in der Geschäftspraxis zu tage, erschließt neue Absatzqucllen, zeitigt neue Arten des Vertriebes, kurzum bringt Aenderungen des Hergebrachten, die ja, wie alle Neuerungen, zunächst stören und manchem unwill kommen scheinen. Diese Erscheinungen ohne Rücksicht auf klein liche Gesichtspunkte besprechen zu dürfen, möchte künftig eine Haupt sache unter den Aufgaben der Redaktion sein. Andererseits kommen auch mancherlei Ausschreitungen vor, entschieden degenerierende Strömungen treten auf und sollten mit gleicher Rücksichtslosigkeit von der Redaktion bekämpft werden dürfen, ohne daß diese danach zu fragen hat, ob sie vielleicht einem Börsenvereins-Mitgliede näher tritt, als diesem angenehm ist. Der Ausschuß stimmte diesen Anschauungen im wesentlichen bei. Eingehend wurde im Ausschüsse erörtert, aus welche Weise die Kosten der Erweiterung des redaktionellen Teiles zu decken seien. Als Grundsatz wurde ausgestellt, daß der bisherige Er trag des Börsenblattes nicht geschmälert werden dürfe, daß also jenen Mehrausgaben gegenüber Mehreinnahmen stehen müßten. Mehreinnahmen sind zu erzielen aus einem neu zu gründenden buchgewerblichcn Anzeigeblatt und aus der Wiedereinführung der sog. Jnseratenfrei heit für buchhändlerische Anzeigen. *) Börsenblatt 1893 No. 64, Beilage. Der Gedanke, mit dem Börsenblatt ein buchgewerbliches An zeigeblatt zu verbinden, wird in dem ordentlichen Ausschuß für das Börsenblatt seit Jahren erörtert. In der Denkschrift ist er zum erstenmal so formuliert, daß er in Verbindung mit den übrigen vorgeschlagenen Reformen zur Ausführung reif ist. Die bezüglichen Darlegungen in der Denkschrift lauten: „Aus der letzten Seite des Börsenblattes machen hin und wieder Buchbinder, Papierlieferanten, Drucker, Holzschneider, Lithographen u. a. m. den schüchternen Versuch, ihre Dienste dem Buchhandel anzubieten. Aufgesordert werden sie nie dazu; kommen sie freiwillig, so stoßen sie auf das Verbot mehrspaltiger Anzeigen, das Verbot der Anwendung von Abbildungen und auf die Verweigerung von Rabatt bei Wiederholungen. Das lassen sich kaufmännische Geschäfte nicht gefallen und bleiben lieber dem Börsenblatt fern. Wollte der Börsenverein für einen bestimmten Teil des Börsenblattes diese Hemmungen aufheben, wollte er diesen Teil als buchgewerbliches Anzeigeblatt jedermann öffnen, wollte er weiter Gewerbtreibende regelmäßig zur Benutzung diesesAnzeigeblattes auffordern: er würde voraussichtlich ein glänzendes Jnseratengeschäft machen. Fehlt es doch noch vollständig an einer Gelegenheit für die vielen buchgewerb lichen Fabriken uno Handelsgeschäfte, sich durch Zeitungs anzeigen an den gesamten Buchhandel, ihr Hauptabsatzgebiet, zu wenden. Solch ein Anzeigeblatt würde voraussichtlich weit mehr einbringen, als die Erweiterung des litterarischen Teiles im Börsenblatt kosten würde." Einstimmig war der außerordentliche Ausschuß der Ueber- zeugung, daß in der That das buchgewerbliche Anzeigeblatt eine neue reichliche Einnahmequelle für den Börsenverein darbieten würde. Entsprechend dem Vorschläge der Denkschrift wurden vor läufig als Zeilenpreis im buchgewerblichen Anzeigeblatte für alle Inserenten, auch für Börsenvereinsmitglieder, 30 Pfg. angenommen. Bei wiederholten Inseraten ist Rabatt zu bewilligen. Dem Re dakteur muß das Recht eingeräumt werden, solche Inserate, die von Nichtbuchhändlern dem Börsenblatt eingesandt werden, inhalt lich aber dem Buchgewerbeblatt zugehören, diesem ohne weiteres zu überweisen. Buchhändlerische Anzeigen können auf Verlangen auch im Buchgewerbeblatt (zum angegebenen Zeilenpreis) angezeigt werden. Die Geschäftsstelle darf in schicklicher Form um Inserate werbend austreten. Ueber die sog. Jnseratenfreiheit, d. h. über die Zulassung mehrspaltiger Anzeigen, war in der Denkschrift des ordentlichen Ausschusses für das Börsenblatt nichts gesagt worden; der Aus schuß mochte die Frage nicht wieder anregen, nachdem die Haupt versammlung von 1890 sich gegen die Jnseratenfreiheit entschieden hatte. Einige der Mitglieder des außerordentlichen Ausschusses brachten indes die Sache nachdrücklich zur Sprache, und es stellte sich heraus, daß sie im Ausschüsse keinen Gegner.hatte, auch unter den Sortimenter-Mitgliedern nicht, ja daß ein früherer Gegner seine Ansicht durchaus geändert hatte. Es herrschte Einstimmig keit darüber, daß es ganz widersinnig sein würde, wenn man im Buchgewerbeblatt den anzeigenden Nichtbuchhändlern völlige Frei heit einräume, deu Buchhändlern aber sie im Börsenblatt ver weigere. Die Zulassung mehrspaltiger Anzeigen bedeute eine so erheb liche Vermehrung der Einnahme, entspreche zudem den Wünschen so vieler Verleger, daß die von den Gegnern vorgebrachten Gründe nicht gewichtig genug erschienen. Der Ausschuß empfiehlt also einstimmig die Zulassung mehrspaltiger Anzeigen im Bör,senblatte. Leipzig, den 10. Oktober 1893. Der aufzerordentliche Ansschutz für das Börsenblatt Robert Voigtländer, Bernhard Liebisch, Vorsitzender. Schriftführer.
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