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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18931115
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189311156
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befinde. Denn es sei eine oft beliebte Praxis, Novitäten vor der allgemeinen Versendung der Hinrichs'schen Buchhandlung zur Ausnahme in das „Verzeichnis" zu schicken. Dem gegenüber wurde hervorgehoben, daß manche Verleger die entgegengesetzte Praxis befolgen und die Novitäten erst nach ^ erfolgter allgemeiner Versendung an die Hinrichs'sche Buchhandlung! schicken. Dadurch vermeiden sie Wiederholungen bereits expedierter ! Bestellungen namentlich von entfernt ansässigen Handlungen. Die Mehrheit der Verlegermitglicder gab der Befürchtung Ausdruck, daß durch die Vorlage: 1. dem Verleger das Novitäten geschäft erschwert werden würde, da er auf die Cirkulare weder verzichten werde noch könne und voraussichtlich zahlreiche, Arbeit verursachende Wiederholungen von Aufträgen erhalten werde; 2. daß dem Sortimenter noch mehr Arbeit erwachsen werde, da er nun außer Cirkularen und Börsenblatt auch noch die Verlang zettelbogen durchzulesen habe; 3. daß mancher Verleger wegen des Zwanges zur Bestellzettelbeigabe überhaupt nicht mehr im Börsenblatte anzeigen werde; 4. die Vorlage lege dem Verlags-! buchhandel neue Opfer auf und sei daher keinesfalls annehmbar, ^ wenn nicht als Gegengabe Jnseratenfreiheit geboten würde. Zugleich aber wurde betont, daß auch in dieser Frage Ver leger und Sortimenter Hand in Hand gehen müssen. Vielleicht würden die gefürchteten Schwierigkeiten sich bei der Ausführung als überwindbar Herausstellen. Jedenfalls würden die von den Sortimentern erhofften Vorteile auch eine wesentliche Förderung der Interessen der Verleger mit sich bringen. Dem Ausschüsse lag ein Probe-Verlangzettelbogen vor. Der Bestellzettel befriedigte hinsichtlich seiner Größe und des Preises ^ (von ca. 2 Mk.). Bemängelt wurde aber, daß er bei gleichzeitiger Rechnungs- und Barbestellung nicht aus der Hand des Ver legers gegeben und dem Barpacket beigefügt werden könne. Die Beigabe eines besonderen Barverlangzettels sei aber dem Verleger nicht zwangsweise zuzumuten. Daher wird in der I Anlage*) eine andere Form vorgeschlagen, die den gerügten Fehler vermeidet, ohne wesentlich höhere Kosten zu verursachen (ca. 3 Mk.). Selbstverständlich aber müßte jedem Verleger die Beigabe eines besonderen Barbcstellzettels unbenommen bleiben. Auf Befragen erklärte Herr Redakteur Max Evers aus drücklich, daß eine Verzögerung der Jnseratenaufnahme auch in dem Falle nicht zu befürchten sei, daß die Mehrzahl der Bestell zettel von der Redaktion des Börsenblattes angefertigt werden müßte. — II. Die Notwendigkeit einer durchgreifenden Umge staltung des Börsenblattes hatte in der Denkschrift folgende Begründung gesunden: „Während viele andere Gewerbzweige sich eine journa listische Interessenvertretung nach außerhalb geschaffen haben, hat der Buchhandel darin nichts gethan. Er hat sogar sein Börsenblatt der Oeffentlichkeit entzogen. Streng genommen verletzt die Satzungen des Börsenvereins, wer ohne Genehmigung des Vorstandes, wenn auch in bester Absicht, eine einzige Nummer des Börsenblattes Nichtbuch händlern abgibt. Hat ohnehin die Außenwelt nicht allzu viel Neigung, sich mit buchhändlerischen Dingen zu be schäftigen, so wird ihr das durch die Geheimhaltung des Börsenblattes vom Börsenvereine selbst säst unmöglich gemacht. „Oesters mußten wir an Behörden, Gerichten, Schrift stellern, Juristen die Unbekanntschaft mit buchhändlerischen Verhältnissen beklagen. Billigerweise müssen wir aber ein räumen, daß wir an dieser bedauerlichen Unkenntnis mit schuldig sind durch Unterlassungen von Bemühungen zur Verbreitung besserer Einsicht. „In der Geheimhaltung des Börsenblattes und in dem dürftigen Zustande von dessen litterarischem Teile ist die Ursache zu finden, daß die Tagespresse so selten sich mit *) Siehe 4. Seite. dem Buchhandel beschäftigt, während sie über Vorgänge in anderen Gewerben oft recht ausgiebig berichtet. Woher auch sollte sie buchhändlerische Mitteilungen nehmen? Und doch ließe sich über den Buchhandel, der so eng mit litterarischen, künstlerischen und technischen Strömungen und Fortschritten zusammenhängt, vielerlei sagen, das jeder manns Aufmerksamkeit wert wäre. Für geeignete Bericht erstattung könnte das Börsenblatt unschwer tüchtige Mitarbeiter gewinnen; sie müssen nur ausgesucht und — bezahlt werden." In langer Debatte anerkannte der außerordentliche Ausschuß einstimmig die in den obigen Ausführungen enthaltenen An schauungen. Allen Mitgliedern erschien von diesen Gesichtspunkten aus die fernere Geheimhaltung des Gesamtinhaltes des Börsen blattes als unvereinbar mit einem Teile seiner Aufgaben. Es ist nach der Ueberzeugung des Ausschusses vielmehr nur dann möglich djese Aufgaben ganz zu erfüllen, wenn derjenige Teil des Börsenblattes allgemein zugänglich gemacht wird, an dessen Geheimhaltung niemand von uns ein Interesse haben kann. Die Denkschrift hatte eine Zweiteilung des Blattes empfohlen und eine Teilung des Inhaltes des Börsenblattes dementsprechend getroffen. Diese Teilung scheint zum Teil den Eindruck her vorgerufen zu haben, als sei sie eine Satzungsverletzung und daher nicht durchführbar. Der erste Vorsteher des Börsenvereins, Herr vr. Eduard Brockhaus, hatte daher gleich bei Beginn der Sitzung darauf hingewiesen, daß mit Rücksicht auf 8 4 der Vereins-Satzungen die Zweiteilung nur durchführbar sei, wenn der für die Oeffentlichkeit bestimmte und von dem Börsenblatt abzutrennende Teil als ein besonderes Blatt mit eigenem Titel und eigener Seitenzählung erscheinen würde. Der Ausschuß kam zu dem Ergebnis, daß in der Thal kein anderer Weg möglich sei, und bezeichnete es daher als seine Aufgabe, in einer juristisch einwandfreien Form ein neben dem Börsenblatt erscheinendes allgemein zugängliches Blatt unter noch zu bestimmendem Titel zu schaffen. Sein Inhalt würde sich folgendermaßen zusammensetzen: Das Verzeichnis der erschienenen und künftig erscheinenden Neuigkeiten. Das „Wöchentliche Verzeichnis" als Beilage gegen Sonder- Abonnement für Nichtbuchhändler (Nicht-Abonnenten des Börsenblattes). Die Eintragungen in die Bücherrolle, Bücherverbote. Den litterarischen Teil des Börsenblattes, soweit er sich für die Oeffentlichkeit eignet. Vermischte Anzeigen und buchgewerbliches Anzeigeblatt. Dem nach wie vor geheim zu haltenden Börsenblatt verbliebe daher: Die Bekanntmachungen des Vorstandes, der Ausschüsse und der Organe des Börsenvereins. Berichte über buchhändlerische Versammlungen, soweit nicht Abdruck im öffentlichen Teil gewünscht wird. Verzeichnis der neu erschienenen buchhändlerischen Hilfsmittel, Kataloge u. s. w. Aufsätze über innere buchhändlerische und Vereins-Angelegen heiten, Sprechsaal. Gerichtliche Bekanntmachungen über buchhändlerische Firmen, geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen, Kauf- und Stellengesuche, zurückverlangte Neuigkeiten. Bücheranzeigen. Angebotene und gesuchte Bücher. Den litterarischen Teil des neuen Blattes so voll kommen zu gestalten, als die von der Hauptversammlung ge nehmigten Mittel gestatten und ohne den Charakter des Blattes als eines Buchhändlerblattes zu verwischen, muß die Hauptaufgabe der Redaktion bilden. Herr Redakteur Max Evers hat dem außerordentlichen Aus schuß in der Sitzung ausführlich die Grundsätze zu erkenne» gegeben, nach welchen er das Blatt zu redigieren gedenkt. Im Wesentlichen deckten sich seine Ausführungen mit dem im Börsen-
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