Erscheint täglich Mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Anzeigen: 20 Pfg. die dreigesvaltene Petitzeile oder deren Raum. Zurückweisung von Anzeigen Vorbehalten. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Beilage zu 266. Mittwoch, 15. November 189N Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Wir veröffentlichen nachstehend einen Bericht des außerordentlichen Ausschusses für das Börsenblatt und ersuchen die Mitglieder des Börsenvereins und insbesondere die Vorstände der als Organe des Börsenvereins anerkannten Kreis- und Ortsvereine, die darin enthaltenen Vorschläge zu erwägen, sich darüber in Versammlungen oder im Börsenblatte auszusprechen und daraus bezügliche Mitteilungen uns bis spätestens 31. Januar 1894 zukommen zu lassen. Diese Mitteilungen, die an unsere Geschäftsstelle zu richten sind, werden wir zunächst dem außerordentlichen Ausschüsse für das Börsenblatt vorlegen und über die Angelegenheit dann der nächsten Hauptversammlung Bericht erstatten. Sonderdrucke dieses Berichtes werden auf Wunsch von der Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig (Hospitalstraße 11) geliefert, ebenso Sonderdrucke der Denkschrift des ordentlichen Ausschusses für das Börsenblatt über Umgestaltung desselben (Börsenblatt 1893 No. 64, Beilage), soweit der Vorrat reicht. Leipzig) 10. November 1893. Der Vorstand des öörsenvereins der Deutschen Suchhändler zu Leipzig. vr. Eduard Brockhaus. Max Niemeyer. Franz Wagner. Arnold Bergstraeßer. Johannes Stettner. Heinrich Wichern. Bericht des außerordentlichen Ausschusses für das Börsenblatt. I. Die Beigabe eines Verlangzettelbogens zum Börsen blatt. In der „Denkschrift über die Umgestaltung des Börsen blattes" wird die Beigabe eines Verlangzettelbogens zum Börsen blatt vorgeschlagen. Jeder ersten Anzeige eines „künftig erscheinenden" oder „fertigen" Buches soll der Inserent einen Bestellzettel beigeben. Fehlt der Zettel dem Manuskripte der Anzeige, so soll ihn die Redaktion des Börsenblattes — mit Zahlungs verbindlichkeit für den Auftraggeber des Inserates -— anfertigen. Der Bestellzettel darf nur den Titel und die Bezugsbe dingungen, nicht aber eine Empfehlung des Buches enthalten. Der Preis eines Bestellzettels, zu 10 Pfg. die Zeile berechnet, würde mindestens 2 Mk. betragen; nach der von der Geschäftsstelle angestellten Berechnung würde sich dabei ein kleiner Ueberschuß ergeben. Einen Gewinn an dem Verlangzettel erzielen zu wollen, empfiehlt der Ausschuß nicht, weil die Einrichtung den Verlegern dann zu teuer und dadurch mißliebig werden könnte. Der Verlangzettelbogen (weißes Papier) soll in einem Exemplar jeder Nummer des Börsenblattes unberechnet beigefügt werden. Ein Sonderbezug weiterer Exemplare gegen einen noch festzusetzenden Betrag ist geplant. Wiederholungen des Bestellzettels zu wiederholten An zeigen im Börsenblatt sind zulässig und werden zu gleichem Preise auf farbigem Papier ausgenommen. Auf solche Weise würden die Sortimenter die Gewißheit erlangen, alle zum ersten Male im Börsenblatt angezeigten Bücher im weißen Wahlzettelbogen vorzufinden. — Die Mehrheit der dem außerordentlichen Ausschüsse unge hörigen Sortimenter stimmte dem Vorschläge zu. Man erwartete von seiner Ausführung: eine bedeutend größere Beachtung verlegerischer Anzeigen und einen zuverlässigen Führer durch die Inserate und versprach sich für die Sortimenter 1. eine wesentliche Arbeitsvereinfachung und die Möglichkeit, auch in Zeiten lebhaften Geschäftsganges die Novitäten sofort ver schreiben zu können, 2. die Erlangung einer schnellen und sicheren Controle über stattgefundene Bestellungen, insbesondere bei Bezug von Doppelexemplaren des Verlangzettel bogens, und endlich 3. eine sehr wünschenswerte Verringerung der Cirkulare. Ein Sortimentermitglied des Ausschusses war anderer Meinung: Eine Kontrolle über eingetroffene oder ausgebliebene Novitäten sei nur möglich bei sorgfältiger Durchsicht des täglichen „Verzeichnisses der erschienenen Neuigkeiten". Nicht eingetroffene Novitäten werden bisher einfach nach ihm verschrieben. Künftig werde man immer erst Nachsehen müssen, ob sich nicht zufällig in derselben Nummer ein Bestellzettel zu dem betreffenden Buche ress. No. SS.