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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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beglaubigt sein. In diesem Falle erfolgt die Übergabe der Vollmachtskarte nur persönlich an den Abrcchnenden in der Geschäftsstelle, wenn er sich durch Pastkarte über seine Person answeisen kann. Nach dem sächsischen Stempelsteuergesetz können Vollmachten für die Ostermeßabrechnung stempelsteuerpflichtig sein; die Stempelpflicht tritt nicht ein, wenn der Bevollmächtigende eine Person bevollmächtigt, die zu ihm in einem Gesellschafts-, Anstellungs- oder Dienst-Verhältnis steht. Den selbstrechnendcn Verleger-Mitgliedern wird empfohlen, sich zur Abrechnung ebenfalls mit Paßkarte zu versehen, um sie nötigenfalls, wenn sie einem Abrechnenden nicht persönlich bekannt sein sollten, vorzeigen zu können. Es wird gebeten, die Angaben über die Abrechnung, ob die Abrechnung selbst oder durch Bevollmächtigten erfolgen wird rc, recht bald einznsenden, damit die Zusendung der Vollmachtsformulare rechtzeitig erfolgen kann. Es wird ferner gebeten, anzu geben, mit welchem Bankhaus die abrechnende Firma in Verbindung steht und ob Reichsbankschecks oder Verrechnungsschecks anderer Banken angenommen werden. Eine Verpflichtung der Kommissionäre, durch Schecks zu bezahlen, besteht nicht. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur mit Genehmigung des Vorstandes und durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, die Mitglieder des Börsenvereins sind. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, denen die Benutzung aller Vereinsaustallen und - Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Auf Antrag des Vereins Leipziger Kommissionäre werden während der Dauer der Abrechnung die Ab rechnungsräume nur für diejenigen Mitglieder des Börsenvereins, die selbst rechnen, und für die zur Abrechnung Bevollmächtigten zugänglich sein. Eintrittskarten werden von der Geschäftsstelle ausgefertigt und den Mitgliedern, die sich als selbstrechnend angemeldet haben, mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen übergeben. Für die zur Abrechnung Bevollmächtigten dient die Legitimationskarte gleichzeitig als Eintrittskarte. Den Kommissionären, die Abrechnungstische innehaben, werden je 2 Eintrittskarten zugestellt werden, von denen die eine für den Abrechnenden und seine Gehilfen, die zweite für Beauftragte des Kommissionärs dienen soll, die den Verkehr zwischen der Firma und ihrer Abrechnungsstelle während der Abrechnung vermitteln. Im Bedarfsfälle kann die Geschäftsstelle auf Verlangen auch weitere Eintrittskarten zu diesem Zwecke ausstellen. Bei Meßzahlungen sind nur im Deutschen Reiche und im Königreich Sachsen umlauffähige Scheine und Münzen zulässig. Als Meßzahlungen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich den 24. Mai 1919 6 Uhr abends geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Remittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär gilt der 24. Mai 1919. Leipzig, den 6. Mai 1919. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Ruchhändler zu Leiprig. I)r. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Max Röder. Bekanntmachung. Im Interesse des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und einer Vereinfachung der Ostermeßabrechnung überhaupt ist die Allgemeinheit der Leipziger Kommissionäre auch in diesem Jahr bereit, Ostermetz Auszahlungen bei der Kantate» abrechnnng mit den Verlegern in Schecks zu bewirken, und zwar nach deren Wunsch entweder in Kaffeas^y cks oder in Verrechnungsschecks. Die verschiedenen Einzelwünsche, die in früheren Jahren dafür gestellt wurden, können jedoch in diesem Jahr wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten nicht wieder berücksichtigt werden. Der Vorstand bittet die Herren Verleger, dem Rechnung zu tragen und lediglich die Aushändigung eines Kassen schecks oder eines Verrechnungsschecks bei der Abrechnung von den Herren Kommissionären zu verlangen, im übrigen aber es diesen zu überlassen, ob sie den Scheck bei der Reichsbank oder bei ihrem Bankhaus zahlbar machen wollen. Leipzig, den 6. Mai i9i9. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Max Röder. Bekanntmachung. Die Abrechnung am Kantate-Montag beginnt pünktlich 9 Uhr und dauert bis 12 Uhr. Die Neichsbauk-Haupt- stelle, die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt und die Firma Hammer L Schmidt in Leipzig werden ihre Kassen und Buch- haltereien am Kantate-Montag bereits um 8s/» Uhr morgens öffnen. Im Hinblick darauf, daß die Gelder, deren Abhebung am 394 Kantate-Montag bereits morgens 8s/» Uhr erfolgt, von den Bankinstituten schon am Sonnabend vorher bereitgestellt wer den müssen, wird von ihnen gebeten, abzuhebende Beträge vor her rechtzeitig anzuzeigen. Leipzig, den 6. Mai 1919. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus.
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