>4 Erscheint werktäglich. Für Mitglieder des Börsenvereins i ist der Bezugspreis lm Mitgliedsbeitrag einäejchlosjen. ! Weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch Kosten le 44 Mark « jährlich frei Geschäftsstelle oder 50 Mark bei Postüberweisung ; innerhalb des Deutschen Deiches. Nichtmitglieder im Deutschen Deiche zahlen für jedes Exemplar 44 Mark bez. 50 Mark jährlich. Nach dem Ausland erfolgt Lieferung über Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder in diesem Falls gegen 5 Mark Sujchlag für jedes Exemplar. Nr. 89 (N. S1). ! Di- ganze Seit« umsastt 380 vierg die „ . . . 380 visrgelpaltene Petitzeilen, »» Seile oder deren Daum kostet 75 Pfennige; Mitglieder des N Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 25 Pfennige für rr die Seile, für >/, 6.75 M.. -,2 S. 38 M.. >/. 6.20 M.. Stellen- n gejuchs werden mit 20 Pf. die Seile berechnet. In dem N illustrierten Teil: für Mitglieder des Börsenvereins U« S- :: 32 M.. 1/2 s. so M., >/, 6. 115 M„ für Nichtmitglieder rr 70 M-, 135 M., 230 M. Beilagen werden nicht ange- !! nommen. — Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Leipzig, Dienstag den 6. Mai 1919. 8S. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Der am 21. d. M. in Stettin verschiedene Herr Johannes öurmeister gehörte in den Jahren I9O9—1915 dem Unterzeichneten Ausschuß an, von 1915—19!5 führte er darin den Vorsitz. Dankbar werden wir allezeit der umsichtigen und gewissen haften Mitarbeit dieses wackeren Berufsgenoffen gedenken. Stuttgart, April 1919. Der Rechnungsausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler H. O. Sperling, Vorsitzender. Bekanntmachung. In der diesjährigen Buchhäudlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, O. Mai sM, vormittags 9 Uhr bis mittags 12 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, die Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tagesstunden zur Abrechnung einfinden (8 49 der Satzungen). Sie sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen Verleger zur Stelle zu haben, die sich rechtzeitig als selbst bzw. durch einen beglaubigten Angestellten abrechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von dieser anzufertigendeu Fremdenverzeichnis und Verzeichnis der Selbstrechner aufgesührt sind. Hierbei bitten wir die Herren Selbstrechner, nicht vor 9 Uhr zur Abrechnung zu erscheinen, und ersuchen zugleich die Herren Kommissionäre, nicht vor 12 Uhr mittags ihre Plätze zu verlassen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Ab rechnung unbedingt gewährleistet sein muß. Diejenigen Verleger-Mitglieder, die durch einen Angestellten abrechnen nnd Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben ihm eigenhändig eine Vollmacht anszustellen. Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle rechtzeitig zu beziehen. Es ist hierbei folgendes zu beachten: Das Mitglied hat zunächst die eigenhändige Unterschrift des mit der Abrechnung betrauten Herrn unter Hinzufügung des Firmenstempels zu bestätigen; die Vollmachten sind dem Syndikus des Börsenvereins zur Prüfung cinznreichen, der alsdann eine Legitimationskarte ansstcllt. Es ergeht das Ersuchen, diese Vollmachten so rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzusenden, daß die Legitimativnskarten spätestens am Donnerstag vor Kantate durch eingeschriebcnen'Brief an die Aussteller zur Abgabe an ihren Bevollmächtigten abgesaudt werden können. Nur die bis einschließlich Donnerstag vor Kantate bei der Geschäftsstelle eingegangenen Voll machten werden auf diese Weise behandelt. Später eingehende Vollmachten müssen gerichtlich oder notariell 333