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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1919
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- Deutsch
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«SyeichtaU s. d. Tlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teu. .V 89, 6. Mai 1919. Firma, die von dieser Mitteilung erfuhr, verklagte die Harburger Firma wegen »»lautere» Wettbewerbs, indem sie deren Angaben als unrichtig hinstellte. Denn bei der Kopeuhagener Fabrik kämme ihr System nicht in Frage. Die beklagte Firma machte geltend, das; es sich bei der Anfrage ausdrücklich um eine vertrauliche Auskunft ge handelt habe, die also nicht weiteren Kreisen bekannt werden füllte und demnach auch nicht zn Zwecken des Wettbewerbs gemacht sei. Trotz- dcm verurteilten das Landgericht Stade und das Oberlaudesgcricht Celle sie zum Ersatz alles durch diese Mitteilung verursachte» Scha dens, und bei Meldung einer Geldstrafe vvu 1000 .// für den Fall der Zuwiderhandlung, die in Frage kommende Behauptung zu unter lassen. Das Gericht hielt auch in einem Falle, wv eine Mitteilung als eine vertrauliche gemacht sei, unlauteren Wettbewerb nicht für auS- geschlvssc». Fm vorliegenden Falle habe nun, da die Beklagte ähn liche Vorrichtungen hcrstelic wie die Klägerin und ihre Behauptung unwahr sek, Verurteilung wegen unlautere» Wettbewerbs zu erfol ge» sAktcuzeichen 6. V. 103/10.> sK. Aus eine laufend gezahlte Tcuernngszulagc hat der Angestellte einen Rechtsanspruch. — Bei der Firma Z. in B. erhalten die Ange stellten seit Juli 1917 vierteljährlich und seit August 1918 monatlich «ine Teuerungszulage. Bei der Anstellung und in Bekanntmachungen wird von der Beklagten darauf hiugewicsen, das; eine Teuerungszulage als freiwillige Zuwendung gewährt werde. Das Gewerbcgcricht hat dennoch durch Urteil vom 23. Oktober 1918 einen Rechtsanspruch auf die Tcucruugszulagc als gegeben anerkannt, und zwar mit folgender Begründung: Die Teuerungszulage wird zunächst, wie jede andere Gehaltszu lage, als Entgelt für geleistete Dienste gezahlt. Damit wird die Zu lage noch nicht zu einer Schenkung. Wenn daher trotzdem von einer freiwilligen Gabe gesprochen wurde, so ums; diese Erklärung rechtlich unerheblich bleibe». Freilich erhält ein Angestellter nicht ohne wei teres durch Auszahlung einer einmaligen Teuerungszulage schon den Anspruch auf Weitergewährung. Anders verhält eS sich aber, sobald Sie Zuwendung regelmäßig, in gleichen Abständen, in gleicher Hohe, unterschiedslos, unabhängig von der Leistung des einzelnen erfolgt. Setzt der Angestellte trotz der Mitteilung, es handle sich nur um eine einmalige Zulage, die Arbeit fort, so tut er es in dem berechtigten Glauben, daß er, wie bisher, die verdiente Vergütung in vollem Um fange weitererhalteu werde. Der nnterlassene Widerspruch beraubt ihn dieses Rechtes nicht. Biihucuvcrciu und -Genossenschaft gegen eine Ncichsvergniignngs- steuer. — Ter Deutsche Biihnenverciu und die Bühnengenossenschast haben zusammen mit den, Kartell der Bühnen- und Orchcstcrmitglie- -erverbände eine Eingabe an die zuständigen Stellen gerichtet, in der sie gegen den Plan einer Reichs-Vergnügungssteuer protestieren und insbesondere ersuchen, Veranstaltungen, die künstlerischen und kulturel len Zwecken dienen, nicht mit einer Steuer zu belege». Die Eingabe legt dar, daß die Steuer die Kultnrausgabcn schädigen würde. Eine Universität der Arbeit in Brüssel. — Fn einem Brief an die Humanits kündigt Camille Hnysmaus an, daß die Stadt B r ü ssel die Gründung einer Universität der Arbeit endgültig beschlossen hat. Die Kosten des Gebäudes, das sich au der Stelle des gegenwärtigen Luuaparkcs erhebe» soll, werden aus 3 Millionen geschätzt. Erhöhung der Geschästsbnchcrprcije. - Der Verein Deutscher Ge- schästsbüchcr-F-abrikantcn hat in seiner letzten Hauptversammluug die Teueruugszuschlägc auf die Verkaufspreise mit Rücksicht auf die stark gestiegenen Gestchnngskostc» um etwa 15 v. H. erhöht. Bevorzugte Wagcngestcllnng für Druckpapier. Von unter richteter Seite wird uns mitgeteilt, daß die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeituugsgewerbe in Berlin nach wie vor zur Ausstellung von D r i u g l i ch k c i t s b e s ch e i n i g n u g e n f ü r bevorz u g te Wa g e u g e st e l l u n g allein zuständig ist, soweit es sich um Druck papier, insbesondere Zcitungsdruckpapier, handelt. VcrtchrsstiUstand und Nichterscheinen im Geschäft. — DaS Kauf- mauusgcricht in Berlin verurteilte einen Arbeitgeber zur Zahlung von 409 .//, weil er eine Angestellte, die wegen des Verkehrsftillstandes wiederholt dem Geschäft serngeblicben war, sofort entlassen hatte. Die Klägerin wandte ein, daß sie beim Wegfall einer Befürdernngsgcle- gcnhcit insgesamt über vier Stunden gehen müsse und dann regel mäßig am andern Tage nicht imstande gewesen sei, ihren geschäft lichen Verpflichtungen iiachzukommen. Zur Übernahme der Kosten vo» besonderen Omniblisfahrtcn, die jeweils 2 ..// betrugen, habe sich der Chef aber nicht bereit erklärt. Der Arbeitgeber berief sich daraus, das; er vor versammeltem Personal die sofortige Entlassung für den Fall angedroht habe, wenn nochmals jemand zu spät oder nicht ins Ge schüft komme. Fn seiner Urteilsbegründung stellte sich das Kanf- mannsgericht ans den Standpunkt, daß ein Arbeitgeber in diese» anormalen Zeiten nicht gleich mit der sofortigen Entlassung Vorgehen dürfe. Personalnachrichlen. Jubiläum. Herr Hermann Fischer in Leipzig beging am 2. Mai daS 25jährige Jubiläum seiner Mitarbeiterschaft im Hause Otto Klemm in Leipzig. Herr Fischer ist binnen Jahresfrist der dritte Jubilar in dem angesehenen Kommissionsgeschäft, ein gutes Zeichen für das Einvernehmen, das dort zwischen Prinzipal und Personal besteht. Gestorben: am 24. April Herr I osefLeuobel in Wien, Vcrlagsbuchhäiid- lcr und Herausgeber des Katasters der Stadt Wien, im 62. Le bensjahre. Er hatte im Fahre 1904 eine Verlags- und Ver- saudbuchhandlnng gegründet und gab außer obengenanntem Kataster noch ein »Adreßbuch der Häuser, Hausbesitzer und Hausbewohner in Wien« heraus: am 27. April nach kurzem, schwerem Leiden im Alter von 50 Jahren der Buchhändler Herr Hans Ewich in Duisburg, früherer Inhaber der Buchhandlung Joh. Ewich, ebendaselbst. Der Verstorbene, ein Sohn des Buchhändlers Otto Ewich, hatte schon seinem Vater als Prokurist zur Seite gestanden und war nach dessen am 24. März 1907 erfolgtem Tode der neuen Inhaberin, seiner Mutter, eine wertvolle Stütze gewesen. Am 8. Mai 1908 übernahm Hans Ewich von dieser daS alte, schon 1848 gegründete Geschäft, das er aber nur sechs Jahre lang geführt hat. Am 1. Juli 1914 verkaufte Ewich seine Buchhandlung au Herrn Curt Othmer und zog sich ins Privatleben zurück; am 27. April nach moncitclangem schweren Leiden der Hof-Musika- lienHändler Herr H ans P a n l Fe r d i n a u d A lbcrt Licht in Firma Hans Licht in Leipzig. Der Verstorbene gründete 1880 im Verein mit Hermann Meyer eine Verlagsbuchhandlung nebst Antiquarium. Meyer schied schon 1882 wieder ans, worauf Licht mit den bisherigen Geschäftszweigen ein Barsortiment für Literatur zu bedeutend herabgesetzten Preisen verband, über das er einen »Katalog von ausgewählten vorzüglichen Werken aus allen Zweigen der Literatur« herausgab. Später wandte er sich auch dem Musikalieuhandel zu und wurde vom Herzog Ernst von Sachsen-Coburg-Gvtha zum Hofuiusikalieuhändler cruauut. Licht ver legte als Musikalienhändler den vom .Hoforganisten A. W. Gottschalg in Weimar herauSgcgcbcuen »Ehorgcsang, Zcntralblatt für Instru mental-Musik, Chor- und Sologesang«. Isidor Himmclbaucr f. — Der Direktor der Wiener Universitäts bibliothek Hofrat >)r. Isidor Himmelbancr ist am 15. April einem Schlaganfall erlegen. Der Gekehrte hat ein Alter von 01 Jahren er reicht. Er studierte in Graz, unter dem bekannten Philosophen Riehl, Philosophie, promovierte dort und trat im Juni 1884 als Volontär in die Wiener Universitätsbibliothek ein. Im Fahre 1900 wurde er zum Direktor dieser Bibliothek ernannt und-1901 zum Hofrat. SpreWal. sOhne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börscnblatts.j Unnötige Spesen. Biele Verleger fügen den bar bestellten Büchern die Original- Verlangzcttcl nicht bei. Die Folge davon ist, daß die Kommissionäre vorher ansragen, was nach den neuen Berechnungen der Kommissio näre dem Sortimenter 2 Prozent Spesen verursacht. Es ist ja wahr, die Kommissionäre müssen auch die erhöhten Gehälter usw. tragen. Ebenso muß aber auch der Sortimenter die erhöhten Gehälter be streiten und nebenbei noch die ihm unnötigerweise verursachten Spe sen tragen, da die meisten Verleger wohl das Ansinnen, diese von ihnen verursachten Spesen dem Sortimenter zu vergüten, ablchncu würden. - E i n S o r t i m e u t e r. Verantwortlicher Redakteur-. E m t l T h o m a s. — Verlag: Der Börsenvcretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Vuchhäudlcrhaus. Drucl: R a m m L S c c m a n u. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg W <Buchhändlcrhaus>.
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