Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341020
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193410208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19341020
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-10
- Tag1934-10-20
- Monat1934-10
- Jahr1934
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 246, 20. Oktober 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b. Dtschn Buchhandel. Gesetz über die Lösung von Verlagsverträgen öffentlich- rechtlicher Körperschaften vom 16. Oktober 1934 In diesem im Neichsgesetzblatt vom 17. Oktober 1934 auf Seite 974 verkündeten Gesetz werden das Reich, die Länder und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts ermächtigt, Verträge aus der Zeit vor dem 30. Januar 1933 über amtliche oder halbamtliche Ver öffentlichungen sowie über die Herausgabe von Zeitungen zur Auf nahme derartiger Veröffentlichungen zu lösen. Die Kündigung hat unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Schluffe eines Kalendervierteljahres, spätestens jedoch zum 31. März 1935 zu er folgen. Soweit bereits derartige Erklärungen abgegeben worden sind, werden sie zu dem nach Vorstehendem nächstzulässigem Termine rechtswirksam. Das Gesetz gewährt dem hiervon betroffenen Verleger einen Schadensersatzanspruch. Dieser kann Ersatz des Schadens ver langen, den er dadurch erleidet, das; er vor dem Empfang der den Vertrag auslösenden Erklärung in Erwartung der weiteren Ver tragserfüllung Allswendungen gemacht hat oder Verbindlichkeiten eingegangen ist. Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt. Zur Ent scheidnng über solche Entschädigungsansprüche sind nicht die Gerichte, sondern die Verwaltungsbehörden zuständig, wobei die nach billigem Ermessen zu treffende Entscheidung der obersten Reichs- oder der obersten Landesbehörde endgültig ist. Die Entscheidung der oberston Landesbehörde bedarf der Zustimmung des Neichsministers des Innern. Findet ein anhängiger Rechtsstreit durch dieses Gesetz seine Erledigung, so trügt jede Partei die ihr entstandenen autzergericht- lichen Kosten; die Gerichtskosten werden niedergeschlagen. Gr. Neichsberufsgruppcn der Angestellten Ortsgruppe Berlin — Fachgruppe Buchhandel Der Arbeitsplan für die fachliche Bildung der Berliner Ange stellten im Winter-Halbjahr 1934/35 ist erschienen. Er sieht eine Zusammenstellung aller Fachgruppen in Industrie, im Handel und anderen Gewerbezweigen vor. Damit vor allen Dingen die sachliche Bildnngsarbeit in den Arbeitsgemeinschaften ausgenommen werden kann, mns; der Plan allen Mitgliedern in den Betrieben zugänglich gemacht werden. Die BetriebSobmünner werden aufgefvrdert, die Pläne, soweit das noch nicht geschehen sein sollte, umgehend von der Geschäftsstelle: Am Karlsbad 8, Zimmer 210 im 2. Stock, abholen zu lassen. Dabei ist zu beachten, das; für jeden dritten Angestellten ein solcher Plan zur Verfügung steht. Die Anmeldungen für die Lehr gänge und Arbeitsgemeinschaften sind dann umgehend der Geschäfts stelle einzureichen. Jeder Teilnehmer erhält schriftlich Bescheid, wo und wann die Arbeit beginnt. Bei dieser Gelegenheit können gleichzeitig die Einlatzkarten für die Berufsschau der Angestellten znm Preise von 20 Pf. in Empfang genommen werden. Seminar für VuchhandelsbeLriebslehre Die Vorlesungen von Prof. Dr. G. Menz an der Handels- Hoch s ch u l e L e i p z i g beginnen am Donnerstag, dem 1. November, die Übungen im Seminar für Buchhandclsbetriebslehre am Freitag, dem 2. November 1934. (Näheres am schwarzen Brett.) Tie Vor lesungen im Wintersemester behandeln 1. Buchhandelsbetriebslehre: Klassische Verlagsideen und ihre Verwirklichung im Wandel der Zeiten (zweistündig). Donners tag und Freitag 18—19 Uhr; 2. Das Zeitschriftenwesen, Teil I: Entwicklung der deutschen und ausländischen Zeitschriften. Donnerstag 19—20 Uhr. Weitere Auskunft in der Sprechstunde von Prof. vr. Menz täglich (nutzer Dienstag) 12—13 Uhr im Buchhändlerhaus. Die buchhändlerischen Vorlesungen an der Handels-Hochschule zu Berlin Die Vorlesungen und Übungen an der Handels-Hochschule zu Berlin beginnen am Dienstag, dem 0. November, 19 Uhr. Die Vor lesung dauert von 19 20 Uhr, die anschlictzcnden Seminar-Übungen von 20—21.30 Uhr. Der Inhaber des vom Preutzischen Ministerium für Volksbil dung erteilten Lehrauftrags, Herr Professor vr. G. M e n z-Leipzig, behandelt im Winter-Semester 1934/35 Struktur und Betricbsfor- men des Buchhandels in Italien, U. S. A., Sowjetrutzland, Skan dinavien, Frankreich, England und Japan; und zwar werden die Organisation mit besonderer Berücksichtigung des Ladenpreisschutzes, die Verkehrseiurichtung, die wichtigsten Firmen, die Urheberrechts ordnung und die internationalen Beziehungen geschildert. In erster Linie werden die neuesten Vorgänge in Italien (korporativer Alls bau), U. S. A. (das Nira-Code-System), Rutzlaud (volle Verstaat lichung) behandelt, unter Gegenüberstellung der ständischen Entwick lung in Deutschland. Die Übungen behandeln in Form von Arbeits gemeinschaften Einzelthemen, auch unter Berücksichtigung von beson deren Wünschen der Teilnehmer, ergänzt durch Einzelvortrüge. Anmeldungen zum Besuch der Vorlesungen und Übungen haben beim Sekretariat der Handels-Hochschule, Berlin C 2, Spandauer Stratze 1, in der Zeit von 10—14 Uhr, Sonnabends von 10—12 Uhr, zu erfolgen. Die Hörergebühr beträgt für das Semester NM 10. . Aus den für Bildungszwecke bewilligten Mitteln ist der Vor stand der »Korporation der Berliner Buchhändler« in der Lage, be dürftigen Angehörigen des Berliner Buchhandels, in erster Linie solchen, die in Firmen beschäftigt werden, die Mitglieder der »Be stellanstalt für den Berliner Buchhandel« oder deren Inhaber bzw. Leiter Mitglieder der »Korporation« sind, einen Znschntz zur Hörer karte von NM 5.— zu gewähren. Anträge, die vom Inhaber bzw. Leiter der Firma befürwortet werden müssen, sind schriftlich an die Geschäftsstelle der »Korporation der Berliner Buchhändler«, Berlin W 8, Bnchhändlerhos 2, zu richten. Jedem vorwärts strebenden Berussangehörigen mit ausreichen der Vorbildung ist die Teilnahme an den Vorlesungen und Übungen dringend zu empfehlen. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Der Dichter E. G. K o l b e n h e y e r, dessen jüngstes Werk soeben im Staatlichen Schauspielhaus zu Dresden zur Uraufführung gelangte und mit starkem Beifall ausgenommen wurde, hat sich in grotzer Liebenswürdigkeit bereiterklärt, am Sonntag, dem 21. Okto ber, vormittags 10.30 Uhr, im vorderen kleinen Saale (Eingang I) des Buchhändlerhauses den Schülern der Deutschen Buchhändler- Lehranstalt aus seinen Werken vorzutragen. Hierzu werden alle ehe maligen Schüler und Freunde lind Verehrer des Dichters aus den Reihen des Buchhandels aus das herzlichste eingeladen. Wie in den vergangenen Jahren, so wird auch in diesem Win terhalbjahre wieder eine Reihe von Verlagsabenden stattsinden, zu denen jeweils besondere Einladung ergehen wird. Die Schulleitung. Verbotene Druckschriften Die in Berlin im Verlage der Sonnendruckerei erscheinende Wochenzeitschrift »Berliner Tribüne« ist gcmäs; 8 1 der Verordnung vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres verboten worden. Auf Grund der Verordnung vom 28. Februar 1933 wurde die Verbreitung der ausländischen Druckschrift »Veuclönüaire« (Paris) im Inland bis 20. Dezember 1934 verboten. Auf Grund der Verordnung vom 28. Februar 1933 wurde die Verbreitung der ausländischen Druckschriften »I^abor veksuclsr« (New Vork), »Der Schriftsteller« (Paris) im Inland bis auf wei teres verboten. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1983 vom 17. Oktober 1934.) Ans Grund der Verordnung vom 4. Februar 1933 wurden das in der Verlagsbuchhandlung Hutter, Wien, erschienene Buch »Lexi-. con des geheimen Wissens«; das im Verlag »Editions Berger-Lev- rault«, Paris, erschienene Buch »I^a uouvsüs voetrine cke Ouerrs allemancke« für Prcutzen polizeilich beschlagnahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1984 vom 18. Oktober 1934.) Personalnachrichten Herr Professor Rainer Winkelmann, Prokurist und Ge schäftsleiter des Musikhauses Adolf Nobitschek in Wien, feiert am 21. Oktober sein vierzigjähriges Berufsjubiläum. Der Jubilar trat 1894 als Lehrling in die Musikalienhandlung seines Onkels, Herrn Adolf Nobitschek, ein, 1903 wurde er zum Geschäftsleiter bestellt und 1923 wurde ihm Prokura erteilt. Seine hervorragende Tätigkeit ans dem Gebiete der Musik wnrde mit der Verleihung des Titels Pro fessor ausgezeichnet. Auf Grund seiner bedeutenden fachlichen Kennt nisse wurde er zum Sachverständigen für Musikverlag, Musikalicn Handel (Leihverkehr) berufen. Auch am Orgauisationöleben nimmt der Jubilar regen Anteil. Verantwortlich: vr. H e l I m n t h L a n ci e n b u ch c r. — Verantw. Anzeigeuleiter: Walter Herfurth, Leipzig- Verlag: Der Börse nvcre'n d Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schristleitung und Erpcdition: Leipzig C I. Gerichtsweg 26. Postschlieksach 2.1/.!>. Druck: E r n st H e d r i ch N a ch s., L e i p z i g C 1, Hospitalstrabe 11a-13. — DA: 7730/IX. Davon K388 d. mit Angebotene und Gesuchte Bt'cher. 924
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder