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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Meine Herren Verleger, wittern Sie doch keine Gefahren, wo keine sind. Wenn die Verleger so etwas wie unfern Antrag hören, denken sie immer: »Herrgott noch einmal, die Kerls wollen schon wieder etwas haben!«. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Das ist hier gar nicht der Fall. Wir sind in einer Zwangslage, wir dürfen den Schulbücherkäufer nicht abweisen und können nicht sagen: die sechs Bücher wollen wir dir verkaufen, das siebente nicht. Das wissen aber die Verleger, die uns 8 oder 10 "/° an bieten, ganz genau. Es kommt noch eins hinzu: Der ganze vornehme Verlag muß eigentlich für diesen Antrag eintreten; denn er ist am meisten durch die geschilderte Politik der Verleger, die mit solchen Ra batten liefern, geschädigt. Sie sind nicht mehr konkurrenzfähig gegen den verehrten Herrn Nachbar Verleger, der mit 8 Prozent liefert und deshalb den Verkaufspreis des Buches billiger an setzen kann. Die Schulverwaltung aber sagt: »warum könnt ihr nicht dasselbe, was der andere kann?« Meine Herren, so arten diese Zustände aus, und wir werden immer mehr zu dem Resultat kommen, daß die Schulbücherverleger zunächst die Sor timenterrabatte beschränken, beschränken müssen, um konkur renzfähig zu bleiben. Meine Herren, ich warne Sie, stimmen Sie nicht gegen den Antrag, wenigstens soweit Sie Sortimenter sind. Verlassen Sie sich darauf: es wird Ihnen bei jedem Anträge, den das Sorti ment zur Verbesserung seiner Lage künftig stellt, immer wieder gesagt werden: die und die Herren sind ja mit diesen Hunger- rabatten zufrieden gewesen. Meine Herren Sortimenter! Stimmen Sie für diesen An trag, und denken Sie zunächst nicht an die Schwierigkeit der Durchführung der Bestimmung. Wir in Berlin führen solche Sachen sehr glatt durch. Wir haben eine ganz einfache Methode: wir gehen an die Barsortimenter, Grossisten und einige Verleger heran, und sobald ein Auchbuchhändler über die Stränge haut, machen wir ihm die Klappe zu, und in zwei Stunden ist meist die Sache erledigt; er unterschreibt einen Verpflichtungsschein und verpflichtet sich gegen Konventionalstrafe, es nicht wieder zu machen. Also wenn das in Berlin geht, dann wird es in kleine ren Orten zweifellos auch durchführbar seür, es kommt nur auf den Schneid der Vorstände an. Die Schwierigkeiten der Ausfüh rung kommen somit erst in zweiter Linie, darüber wollen wir heute gar nicht diskutieren, sondern nur über die Sache, und ich bitte Sie nochmals: nehmen Sie den Antrag an! (Bravo!) Herr Hofrat Arthur Meiner, Leipzig: Meine Herren! Der Beschluß des Hamburg-Altonaer Buch händler-Vereins, den uns Herr Weitbrecht vorgetragen hat, stimmt genau mit dem, was der Vorstand des Deutschen Verlegervereins in seiner Sitzung beschlossen hat. Es ist allerdings richtig — da rin stimme ich Herrn Nitschmaun vollkommen zu —, daß es Ver leger gibt, die ihre Rabatte so niedrig einsetzen, daß damit nicht auszukommen ist. Diese ungenügende Rabattierung mutz nun getragen werden von den Verlegern, die genügenden Rabatt geben (Sehr richtig); sie arbeiten infolgedessen für diese anderen Ver leger mit. (Sehr richtig!) Andererseits geht es jedoch nicht an, den Antrag betreffend Erweiterung des K 5 Abs. 3 so anzunehmen, wie es vorgeschlagen ist. Denn in Z 5 Abs. 3 wird nur gesagt, daß die Kreis- und Ortsvereine für die Buchhändler ihres Be zirkes verbindliche Vorschriften erlassen können über den Ver kaufspreis von Werken, die ohne Ladenpreis erschienen sind. Hier soll es aber für Bücher m i 1 Ladenpreis geschehen, nur daß diese zu gering rabattiert sind. Es wird also der § 7 der Verkaufsord nung, in dem gesagt wird, daß die Sortimenter bei Werken, die niedriger als mit 25 "/-> rabattiert werden, einen entsprechen den Aufschlag machen dürfen, zu einem Zwange. Dann muß ein Sortimenter des betreffenden Bezirkes, auch wenn er nicht will, sich dem Beschlüsse seines Vorstandes fügen und diese Bücher zu erhöhtem Preise verkaufen; und wenn nun in dem einen Kreise beschlossen wird, ein Buch, das 2 -kk kostet, mit 2.10 zu verkaufen, in dem Nachbarkreise mit 2.15 ^ und in einem dritten Kreise mit 2.20 .^k, dann kann es kommen, daß auf diese Weise in 20 Kreis vereinen 20 verschiedene Ladenpreise rechtsgültig sind, jeder La denpreis in seinem Bezirke. Das widerspricht dem Prinzip der Satzungen, daß das deutsche Brich einen Ladenpreis hat. (Wi- 1028 derspruch und Zuruf: Den hat das deutsche Buch längst nicht mehr!) Die Rechte des Verlegers dürfen auf diese Weise nicht ausgeschaltet werden. Auf jeden Fall steckt aber in dem Antrag ein guter Kern, wie ich ja von Anfang an angedeutet habe, daß ein Ver leger, der genügenden Rabatt gibt, nicht notwendig hat, die Ar beit der anderen zu besorgen, und deshalb würde ich Vorschlägen, daß dieser Antrag dem Vorstande des Börsenvereins als Material für eine zukünftige Änderung der Verkaufsordnung überwiesen wird. Die Verkaufsordnung ist erst im vorigen Jahre unter Dach und Fach gekommen. Soll sie nun jetzt schon wieder geän dert werden wegen eines kleinen Zusatzes, der zwar für manche Bücher sehr wertvoll sein kann, der aber nicht so außerordentlich wichtig ist, daß man nun ein Instrument, dessen Durchdringung so große Mühe gekostet hat, wieder vollständig umändert und wo möglich die ganze Arbeit zu Nichte macht? Auch der Verleger verein hat Wünsche; wir haben sie auch nur als Material für zu künftige Änderungen dem Vorstand übergeben und wollen nicht den ganzen Apparat wegen eines einzigen Paragraphen geändert wissen, überlassen Sie das der Zukunft und lehnen Sie heute den Antrag entweder ganz ab, oder übergeben Sie ihn dem Vor stand als Material. Vorsitzender: Ich möchte einschalten: »Überweisung als Material« ist nicht ein Begräbnis erster, sondern vierter Klasse. (Heiterkeit.) Wenn aber Herr Meiner den Ladenpreis schützen will, dann möge er erst einmal bei seinen Kollegen anfangen, die zwei und drei Ladenpreise haben. Also wenn das am grünen Holze geschieht, was soll da erst am dürren werden! Wir müssen den Laden preis respektieren, der Verleger braucht es nicht. Meine Herren, es handelt sich hier aber gar nicht um ein Novum. Denn die Sache ist heute schon zu machen; aber es gibt heute keinen Schutz dafür, und diesen Schutz wollen wir hier geben. Wie der Schutz durchzuführen ist, das überlassen Sie doch uns. Herr Meiner meint: Ja, da kann es passieren, daß 6 bis 8 Ladeirpreise sind; bei den Verkaufspreisen ist das ja heute auch schon der Fall; der einzige Unterschied ist, daß sie heute nicht ge schützt sind. Wie gesagt, wir würden den Antrag dahin ändern, daß statt der Worte »für Werke, die ohne Ladenpreis erschienen sind oder die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 25 Prozent vom Ladenpreis liefert« gesagt wird: »für Werke, die ohne Laden preis erschienen sind, und für Schulbücher, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 25 Prozent vom Ladeirpreis liefert«. (Zuruf: Warum denn nur für Schulbücher?) — Weil es sich nur um die Schulbücher handelt, verehrtester Freund und Gönner! Es handelt sich bloß darum; es handelt sich nicht um die Verleger, die ein amtliches Buch mit 10 Prozent rabattieren, oder um Herrn Springer mit seinem Kursbuch oder um eine größere Publi kation, wo es keinem Sortimenter einfallen wird, einen Ausschlag zu machen. Also zu dieser Änderung würde ich, wenn Sie das wünschen, bereit sein. (Rufe: Nein!) Das würde vielleicht eine ganze Menge Verleger beruhigen. Nehmen Sie das also ruhig an, und Sie können es annehmen: es wird an der Sache gar nichts geändert, der einzige Unterschied ist nur, daß ein Schutz gegeben wird, der bis jetzt nicht vorhanden ist. Und wenn Herr Meiner sagt, das wäre ja ein Zwang — nun, es sind uns so viele Zwangsmaßregeln auferlegt worden, daß es auf eine Handvoll mehr gar nicht ankommt. Die Hamburger sind allerdings gegen den Antrag, weil sie es einfach mit dem Worte halten: »Heiliger Florian, bewahr' mein Haus, zünd' andere an!« (Heiterkeit. — Widerspruch des Herrn Weitbrecht.) Die machen das alles in Hamburg, nicht weil sie den Schutz genießen, aber das Glück, daß sie Zusammenhalten, und auf diese Weise läßt es sich machen. Das gönne ich ihnen ja, aber gönnen Sie den anderen nun auch etwas! (Heiterkeit.) Ebenso hat es Herr Müller, aber er oönnt es uns auch nicht. (Erneute Heiterkeit.) Verwechseln Sie doch nicht die Verkehrs- und die Verkaufs- ardnung. Freilich kann man nicht verlangen, daß das alles immer auseinandergehalten wird. Ich möchte Sie dringend bitten, nehmen Sie den Antrag an. Herr Berkhan hat das Wort.
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