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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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.1t 144, 25. Juni 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandc! getroffen, daß er sagt, eine solche Bestimmung gehöre in die Ver- tehrsordnung. Wir kommen ja nachher noch zu den Lehmann- scheu Anträgen. (Zuruf: Es steht ja in der Verkaufsordnung drin! § 7!) — Es gehört aber auch in die Berkehrsordnung und kann nur im Einverständnis mit dem Börsenvereinsvorstand in die Verkaufsbestimmungen der Kreisvereine kommen. Ich glaube, dieser Antrag, ebenso die Lehmannschen Anträge, über die wir heute und morgen ja auch noch sprechen müssen, sind von so großer Wichtigkeit, daß sie einer eingehenden Beratung in der nächsten Delegiertenversammlung wert sind. (Sehr rich tig !) Und ich möchte an den Herrn Vorsitzenden die Frage rich ten, ob er nicht bereit ist, bevor er die Sache morgen in die Hauptversammlung bringt, bei der nächsten Delegiertenversamm lung über diesen Punkt eingehender verhandeln zu lassen. Ich sage von vornherein, ich werde das bei den Lehmannschen An trägen auch Vorschlägen; denn wie die Situation jetzt ist, ist die Gefahr vorhanden, daß sie unter den Tisch fallen werden. (Sehr- richtig!) Dabei sind sie aber doch von solcher Tragweite, und sie enthalten so viel Gutes und so viel Beachtenswertes, daß es wohl der Mühe wert ist, daß die Delcgiertenversammlung sich einmal eingehend mit dieser Frage beschäftigt. (Sehr richtig!) Ich stelle also den Antrah, diesen Punkt von der Tagesord nung abzusetzen, aber in der Delegiertenversammlung im Herbst, wenn eine solche stattfindet, in eingehende Beratungen darüber einzutreten. Borsitzender: Ich möchte Herrn Müller bloß das eine sagen, daß er ein bißchen spät aufgestanden ist. Dieser Antrag ist in der Goslarer Versammlung dem Verbandsvorstande übergeben worden, um ihn bei der Kantateversammlnng einzureichcn; er ist in Goslar- lang und breit besprochen worden. Wenn nun Herr Müller bean tragt, ihn nochmals an die Herbstversammlung zu bringen, so wird die Sache nur verschleppt. Ich möchte doch bitten, daß wir in der Verhandlung sortfahren. Herr Weitbrecht hat das Wort. Herr Theodor Weitbrecht, Hamburg: Meine .Herren! Auf Seite 7 des Jahresberichts unseres Verbandsvorstandes ist zu lesen, daß sich fast sämtliche Kreis- und Ortsvereine für diesen Antrag ausgesprochen haben. Ich muß Ihnen leider Mitteilen, daß zu diesen Kreis- und Ortsvereinen der Hamburg-Altonaer Buchhändlerverein nicht gehört. Ich bin von meinem Verein beauftragt, eine Erklärung über unfern Standpunkt abzugeben, und ich darf mir wohl gestatten, diese Er klärung zu verlesen: Der Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein hat in mehr fachen Sitzungen über den vorliegenden Antrag auf Erwei terung des 8 5 Abs. 3 der Verkaufsordnung beraten und ihn nach allen Seiten hin beleuchtet. Wenn wir die vorhandenen bedauerlichen Mißstände hinsichtlich ungenügender Rabattie rung auch sehr wohl kennen und der lobenswerten Absicht des Antragstellers, diesen Mißständen zu begegnen, an und für sich sympathisch gegenüberstehen, so erachten wir den mit diesem Antrag eingeschlagenen Weg doch insofern für höchst bedenklich, als durch ihn das Fundament des Deutschen Buch handels erschüttert: das Prinzip des festen Ladenpreises durch brochen wird. (Sehr richtig!) Das geschieht mit dem Augenblick, in dem über den 8 7 der Verkaufsordnung hinausgegangen und unter dem Schutz des Börsenvereins der vom Verleger festgesetzte Ladenpreis umgestoßen und offiziell ein neuer Ladenpreis geschaffen wird. (Sehr richtig! — Vorsitzender: Kein neuer Ladenpreis!) Diesem schweren Bedenken ideeller Art schließen sich andere von praktischer Bedeutung an. Die Stellungnahme des Ver lages ist dem H.-A. B.-V. noch nicht bekannt, eines steht jedoch fest: daß der Schutz des zweiten Ladenpreises gegen den Willen des Verlags nicht durchführbar sein wird (vgl. 8 3 Börsen- Vereins-Satzung und 8 2 der Verkehrsordnung). Ganz un möglich aber dürfte es sein, die vielen einem Verein nicht an gehörenden Buchhändler und buchhändlerischen Wiederverkäu- ser zur Einhaltung des neuen Ladenpreises zu zwingen, resp. über Firmen, weil sie entgegen Vereinsbeschluß den Original- verlegerprcis einhalten, die Sperre zu verhängen. Wir meinen, Bestimmungen, deren Schutz unmöglich ist, sollten gar nicht erst geschaffen werden. Ist ferner nicht die größte Gefahr vorhan den, daß Verleger und Publikum den Papierhändlern, Waren häusern usw. durch solche bindenden Preiserhöhungen in die Arme getrieben werden, oder daß die öffentliche Meinung sich mit der Angelegenheit beschäftigt und auf den verteuernden Buchhändler hinweist? Der H.-A. B.-V. bedauert somit, für diesen Antrag, den wir für sehr bedenklich und für praktisch undurchführ bar halten, nicht eintreten zu könen. Er erachtet durch den 8 7 der Verkaufsordnung die Interessen des Sor timents genügend geschützt; es muß nur von diesem Para graphen noch ausgiebiger Gebrauch gemacht werden, wie das z. B. jetzt in so vorzüglicher Weise in Breslau geschehen ist. Meine Herren, das ist die Erklärung des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins. Weitere Äußerungen dazu werde ich zu nächst unterlassen. Herr Paul Nitschmann, Berlin: Wenn Herr Müller gesagt hat, dieser Antrag gehöre eher in die Verkehrs- als in die Verkaufsordnung, so kann ich das nicht verstehen. Die Verkehrsordnung regelt den Verkehr der Buch händler untereinander; unser Antrag aber soll den Verkehr mit dem Publikum regeln helfen; also er gehört unbedingt in die V e r ka u fs ordnung. Unser Antrag ist gar kein neuer An trag, sondern nur die logische Folge des 8 7, den wir vor zwei oder drei Jahren angenommen haben. Der 8 7 gestattet jedem Buchhändler, auf minderrabattierte Bücher Aufschläge zu machen. Herr Weitbrecht hat eben gesagt, die Breslauer hätten in muster gültiger Weise diesen 8 7 zur Anwendung gebracht. Er hat sich da selbst widersprochen, denn er hat vorhin gesagt: der Buchhänd ler erscheint in solchem Falle als der teure Mann, und die Papier händler weisen darauf hin, daß sie billiger sind und zum Laden preise abgeben. Es ist doch keine Konsequenz in diesen beiden Ausführungen des Herrn Weitbrecht. Herr Müller hat auf die österreichischen Verhältnisse hinge wiesen. Ja. meine Herren, die österreichischen Verhältnisse liegen, wenn auch nicht im allgemeinen, so doch hier sicher besser als die unseligen; in dem Falle der Schulbücher ist der Sortimenter unter- allen Umständen tausendmal besser gestellt als bei uns. In Österreich ist das Schulbüchermonopol, und ich bin der letzte, der ein Freund des Monopols ist; aber hier kommen die Vorteile des Monopols zum Vorschein. Der k. k. österreichische Schulbücher oerlag gibt auf seine Sachen durchweg 2 5 7>, und nicht bloß das: er nimmt auch 10°/° aller liegen gebliebenen Schulbücher zurück. (Bravo!) — (Hört! hört!) Welche deutschen Verleger tun das? (Sehr richtig!) Sie sind an einer Hand herzuzählen! Meine Herren, das Schulbüchergeschäft ist uns großenteils aus den Händen genommen und beinahe unmöglich gemacht wor den. Die Rabattverhältnisse werden von Jahr zu Jahr schlech ter. Es gibt Verleger, die uns zumuten, mit 10 oder 8 7» »Brutto verdienst« zu arbeiten. Es ist ja ganz klar: bei diesen Rabatt sätzen können wir nicht nur nichts verdienen, sondern müssen bares Geld zusetzen. Denn wir können den Verkauf der schlecht rabattierten Schulbücher nicht abweise». Der kleine Fritz Müller kauft sechs Schulbücher bei uns; wir können nicht sagen, daß wir das siebente nicht führen; wir würden die Kundschaft verlieren. Wenn wir unseren Antrag annehmen, sind wir einigermaßen ge sichert gegen die ärgsten Übergriffe, und ich verstehe cs nicht, wie Sortimenter gegen diesen Antrag sprechen können. Ich würde es verstehen, wenn einzelne Verleger dagegen sprechen; aber daß ein Sortimenter auf den Gedanken kommen kann, das ist mir, wie gesagt, unverständlich. Herr Weitbrecht hat gesagt, es solle von 8 7 häufiger Ge brauch gemacht werden. Ja, wenn der 8 7 genügte, dann wäre unsere Erweiterung nicht notwendig; er genügt aber nicht. Es mag so lange gehen, als Ihnen ein Kollege nicht in den Rücken fällt. (Sehr richtig!) Wenn das aber geschieht, dann können die ganzen 8 oder 10 Breslauer Firmen, die in Frage kommen, ihre Beschlüsse nicht aufrechterhaltcn, sobald ihnen die Erweite rung des 8 5 nicht die Möglichkeit dazu gibt. 1027
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