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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt f. d. Dtschn. BuchyanoeL. Redaktioneller Teil. ^ 163, 17. Juli 1914. bildungen in ihrem Katalog durch das Kunstschutzgesetz ge schützt waren, hatte der Angeklagte durch die unbefugte Übernahme der Abbildungen in seinen Katalog in die Rechte der Firma Schr. eingegriffen, die deshalb gegen ihn Strafantrag stellte. Der Einwand des Angeklagten, nicht er, sondern sein Geschäftsführer habe die Zusammenstellung des Katalogs besorgt, hat ihn nicht zu schützen vermocht, da das Gericht als erwiesen ansah, daß er die Abbildungen gesehen und deren Aufnahme in seinen Katalog geduldet hatte. Auch seiner weiteren Entschuldigung, er habe nicht gewußt, daß die Ab bildungen in dem Katalog der Firma Schr. dieser gesetzlich geschlitzt waren, da sic weder als Gebrauchsmuster noch als Warenzeichen ge kennzeichnet gewesen seien, und er habe deshalb geglaubt, die Abbil dung jederzeit benutzen zu dürfen, hat das Gericht keine Bedeutung beigemessen. Denn wenn der Angeklagte, so hat das Gericht gesagt, sich wirklich in diesem Glauben befand, so sei das lediglich ei» Straf rechtsirrtum gewesen, in dem sich der Angeklagte befunden habe, und der ihn vor Strafe nicht zu schützen vermag; im Gegenteil sei sein Schuldbewußtsein nach der Tat dadurch zutage getreten, daß er jegliche Nachbildung von Abbildungen aus dem Schr.'- schen Katalog leugnete. Gegen das Urteil hatte der An geklagte Revision beim Reichsgericht eingelegt, in der er im wesentlichen die tatsächliche» Feststellungen der Vorinstanz be kämpfte. Er behauptete nämlich, bei den Abbildungen, die er dem Schr.'schen Katalog entnommen, handle es sich um ganz veraltete Möbel, und deshalb habe er sich für berechtigt gehalten, die Ab bildungen zu benutzen. Dies aber sei ein Irrtum über einen wesent lichen Tatbestand, ein Irrtum, der ihn vor Strafe schütze, und zu Unrecht sei ihm dieser Irrtum nicht zugute gerechnet worden. Gemäß dem Anträge des Reichsanwalts, der die in der Revision erhobenen Rügen für unbegründet erklärte, erkannte das Reichsgericht am 26. Juni auf Verwerfung des Rechtsmittels. I-. Anskunftscrteilung der Handelskammern. — Uber die unentgelt liche Auskunftserteilung der Handelskammern ist in Preußen soeben ein Ministerialerlaß ergangen, der der Auskunftserteilung engere Grenzen als bisher setzt und namentlich auch einen Eingriff in das Tätigkeitsgebiet der Rechtsanwaltschaft verwirft. Die schriftliche wie mündliche Auskunftserteilung der Handelskammern, heißt es in dem Erlaß, findet ihre Grenze in der für die Handelskammern durch den 8 1 des H.-K.-G. festgesetzten Beschränkung ihrer Tätigkeit auf die Wahrnehmung der Gcsamtintcressen der Handels- und Gewerbetrei benden ihres Bezirks. Wenn nach der bisherigen Praxis von der Ausknuftserteilnng Fälle ausgeschlossen werden sollen, in dem eine Rechtssache bereits in das Stadium des Streites gelangt ist oder gar be reits durch Zustellung der Klage vor dem Gericht anhängig gemacht worden ist, so ist dieser Vorbehalt aber zu eng. Auch in Fällen, die zu einem Streite noch nicht geführt haben, wird die Erteilung von Rat durch die Organe der Handelskammern abzulehnen sein, insoweit es sich um Angelegenheiten privater Natur handelt, die für die Allge meinheit kein unmittelbares Interesse bieten. Da sich eine scharfe Grenze begrifflich kaum wird bestimmen lassen, so muß es der Ent scheidung im einzelnen Falle Vorbehalten bleiben, wie weit bei Zu grundelegung der obigen Gesichtspunkte eine Handelskammer in der Auskunftsertcilnng gehen darf. Dabei wird Zurückhaltung namentlich in Angelegenheiten geboten sein, in denen die Inanspruchnahme von Personen möglich ist, welche Rat und Auskunft berufsmäßig erteilen und auf diese Tätigkeit ihre Existenz gegründet haben. Ein niederländischer »Wcrkbnnd«. — Eine Organisation, die es sich zur Aufgabe machen wird, die Bestrebungen des »Deutschen Welt bundes« in den Niederlande» zu verfolgen, ist in Amsterdam ge gründet worden. Wie dcni »Cicerone« von dort geschrieben wird, kam eine Versammlung von Künstlern, Industriellen und Interessenten zu dem einstimmige» Beschluß, die Errichtung eines »Niederländischen Bundes« in die Wege zu leiten, und die vorbereitenden Schritte für diese wichtige Neuerung im kulturellen Leben der Niederlande sind schon geschehen. Bayerns Landcszeitungsarchiv. — Während andere Anstalten zu meist erst seit neuerer Zeit, besonders auf die Anregung des um das Zeitungswesen verdienten Historikers Or. Spahn hin, den Wert der Zeitung als Sammelobjekt entsprechend würdigen, sammelt die Mün chener Hof- und Staatsbibliothek bereits seit fünfzig Jahren die Er scheinungen der bayerischen Presse. Heute verfügt nach einer Mit teilung des »Zeitungs-Verlags« die Bibliothek über 428 bayrische Blätter; von den im ganzen Königreich hcrausgegebenen Blättern fehlen nur »och 22. Obwohl man sogenannte Pflichtexemplare für die Bibliothek, wie sie den bayerischen Verlegern sonstiger Druckschriften auferlegt sind, bei den Zeitungen nicht kennt, werden die Exemplare der zu sammelnden Zeitungen von den Verlegern regel mäßig kostenlos überwiesen. Aber auch Kosten wurden nicht gescheut. Die Zeitungen sind alle, je nach Umfang, in Halbjahrs-, Viertel jahrs- oder Mouatsbündcn stark gebunden, so daß der Gebrauch be quem und ihre Konservierung gesichert ist. Obwohl jährlich etwa 1000 Bände neu zugehen, hat sich die Bibliotheksleitung zum Einbindcn entschlossen im Gegensatz zu anderen Instituten, die die Blätter, mit Papier umhüllt, in Paketform ausbewahren. Neben den bayerischen Tageszeitungen sind 20 außcrbayerische vorhanden, darunter die »Köl nische Zeitung« und die »Frankfurter Zeitung« auf holzfreiem Papier, und von ausländischen in stattlichen Bänden »Ilia limss«, von 1857 ab, »lkixaro«, »Osssrvators kiomano« u. a. Einer der interessan testen Bände ist der französische »Nonitsnr«, Jahrgang 1790. Das Wachstum der Presse und ihre gesteigerte Bedeutung läßt sich beim Durchsuchen der aufgcstapelteu Bände leichthin erkennen. Der »Preu ßische Staatsanzcigcr« z. B. bildete vor 80 Jahren lediglich einen JahreSbanö, sein Nachfolger, der »Reichsanzeiger«, stellt sich heute mit 12 respektablen Monatsbänden vor. Der praktische Wert der Zeitnngssammlung hat sich schon oft erwiesen. In ihre» Spalten lassen sich die Lokalgeschichte und die Stimmungen einer Zeit genauer verfolgen. Auch der Annoncenteil bietet z. B. in seinen amtlichen Bekanntmachungen manch wertvolles Material. Internationale Konferenz für Sozial-Versicherung. — In der Zeit vom 21. bis 24. September wird in Paris eine internationale Konfe renz für Sozial-Versicherung stattfinden. Sie wird gewissermaßen den Charakter eines Jubiläums tragen; denn es sind 25 Jahre her, daß in Paris das Ooinitö permanent ckss OonAres internationanx ckss aeeickents ein travail, später Lomite permanent international des as suraness sociales begründet wurde. Hauptziel dieser Vereinigung ist das Studium der Sozial-Versicherung und die Tätigkeit für ihre Aus breitung über die ganze Welt. Bei der diesjährigen in der Sorbonne stattfindenöen Tagung soll auch die Frage besprochen werben, welche Lasten die Sozial-Versicherung dem Arbeiter, der Industrie und der Gesamtheit auferlegt. Außerdem soll darüber beraten werden, ob es bereits möglich ist, eine internationale Ausgleichung im Wege von Übereinkommen über die Sozial-Versicherung betreffs der Laste» an zubahnen, die bereits unter fast gleichen Bedingungen von einer großen Anzahl von Ländern übernommen worden sind. Den Vorsitz wirb Lson Bourgeois führen. Personalnachrichterr. Gestorben: am 14. Juli Herr Gottlob Heß, Inhaber der Firma G. Heß in München. Der Verstorbene gründete im November 1887 ei» Antiquariat, das sich bald auf die Spezialitäten: Kunst, Kunstgewcrbe und Architektur beschränkte und auf diesen Gebieten wertvolle Kataloge veröffentlicht hat. Als besonders hervorragend ist seinerzeit in diesem Blatte ein Nlbrccht Dürer-Katalog besprochen worden, der so ziemlich alle be deutenden Holzschnitte und Kupferstiche dieses großen Meisters enthielt und dadurch zu einem für den Kunsthandel wichtige» Hilfsmittel ge worden ist; f e r n e r: an, 11. Juli im Alter von 42 Jahren der Verlagsbuchhändler Herr Franz Bvssong in Wiesbaden. Bossong entstammte einer bekannten Wiesbadener Familie und gründete im Jahre 1889 in seiner Vaterstadt einen Verlag, der haupt sächlich seine Schriften zur Taubstummcnfrage, eine von ihm heraus- gegebcue kunsttcchnischc Bibliothek und Visbadcnsia umfaßte. Später siedelte Bossong nach Paris über, kehrte aber bald in seine Vaterstadt zurück, wo er sich wieder den, Verlagsbuchhandel widmete. Bossong war ein echter Rheinländer von heiterem, liebenswürdigem Naturell; als Dialektdichter hat er sich auch unter dem Pseudonym »Vtrreche« versucht. Ganz besonderes Interesse brachte er dem Taubstummen- wescu entgegen, er war Gründer des nassauischeii Taubstummenver eins und wirkte auch vielfach als Dolmetscher bei gerichtlichen Ver handlungen mit Taubstummen. MaximilianRoosrS f.— DerRubenSforscherMaximilianRooses ist am 15. Juli in Antwerpen ini Alter von 75 Jahren gestorben. Er war bis zum 1. Juli Direktor des Antwerpener Plantinmuseums. Sein Leben Rubens' erschien in fünf Bänden und ist auch in die deutsche Sprache übersetzt worden. Nooses war ei» hervorragender Kenner der moder nen Künste und hat sich namentlich auch dem Studium der deutschen Kunstgeschichte hingegeben. Verantwortlicher Redakteur: E IN i l T h o IN a s. — Verlag: Der Börscnvcretn der Deutschen Buchhändler z» Leipzig, Deutsches Bnchhändlerhaus. Druck: Ramm L S c e m a n n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und ExpD^tion: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhäudlerhaus). 114?
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