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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 163, 17. Juli 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s, d. Dtschn. Buchhandel. 1 in Mittelstadt und 2 in Großstädten), ferner 1 Antiquariatsbuch handlung einer Großstadt, 1 gemischtes Geschäft einer Großstadt, das aus Versand-, Reise-, Antiquariats- und Verlagsbuchhand lung für Architektur, Kuustgewerbe und Jngenicurlvissenschaften bestand, und 1 kleinen Verlag in einer Großstadt. Alle waren im Adreßbuch des Börsenvereins verzeichnet. Nur von 2 dieser Konkursverfahren konnten wir die Endzahlen ermitteln. Bei dem Konkurs eines Sortiments einer Großstadt betrugen die bevorrechtigten Forderungen: 549.05, die nichtbevorrechtigten Forderungen: .// 10 677.63. Da aber die verfügbare Masse nur 697.89 anfwies, die Massekosten und Masseschulden sich dagegen auf 940.65 beliefen, war also nicht einmal genug Deckung für die Massekosten vorhanden. Mit Hilfe seines Vaters konnte der Gemeinschuldner schließlich noch 10 7» Vergleichsdividende an die nichtbevorrechtigten Gläubiger zahlen. In einem zweiten Konkurs einer Buchhandlung und Buch binderei einer Kleinstadt zeigte sich folgendes Bild: Die Höhe der Aktivmasse betrug .// 4282.45, wovon als absonderungsberechtigt ca. 1900.— abgingen, so daß noch ca. 2382.45 für die nicht be vorrechtigten Gläubiger zur Verfügung standen. Die Kosten des Verfahrens betrugen -/k 450.—. In der Masse lagen bei einer Gesamtsumme von ^ 22 219.40 nichtbevorrechtigten Forderungen ca. 10 7». Das Verfahren wurde schließlich durch einen Zwangs vergleich mit 20 7° beendigt. Die 4 nach Abhaltung des Schlußtermins be endeten Konkursverfahren (b) betrafen 1 kleinen Verlag einer Mittelstadt, 2 regelrechte Sortimentsbuchhandlungen in Mittelstädten und 1 Auchbuchhändler in einer Groß stadt. Letzterer hatte so schlecht gewirtschaftet, daß die durch Verwertung des Warenlagers gelöste Masse in folge hoher rückständiger Mietzinsen nicht einmal zur vollständigen Deckung der Kosten gereicht hat, daß vielmehr von dem bei der Konkurseröffnung von den Gläubigern hinterlegten Vorschüsse noch .// 109.29 zur vollständigen Deckung der Kosten verwendet werden mußten. Die Vorrechtsforderungen sind daher unbezahlt geblieben, und die nichtbevorrechtigten Konkursglänbiger sind natürlich erst recht leer ausgegangen. Bei dem kleinen Verlag in einer Mittelstadt wurden 13 7° auf die nichtbevorrechtigten Forderungen in Höhe von .// 121131.63 gezahlt. Die bevorrechtigten Forderungen betrugen .// 611.02, die Massekosten .// 271.67. Ausgefallen sind zirka .// 120 000. Der dritte Konkurs, von dem die Zahlen zu erlangen waren, betraf ein regelrechtes Sortiment in einer Mittelstadt, bei dem die Einnahmen zur Konkursmasse ^ 1453.—, die Massekosten >// 774.— betrugen. Es waren vorhanden bevorrechtigte Forde rungen in Höhe von 6.—, nichtbevorrechtigte in Höhe von 1864.—. Unter die nichtbevorrechtigten Gläubiger wurde ein Prozentsatz von 21,3 — .// 397.— verteilt. Ausfall gegen .// 1500.-. Als Gründungs-, bzw. Übergangsjahre an den letzten Besitzer konnten bei den beendigten 11 Konkursverfahren folgende 7 er mittelt werden: 1882 - 1887 — 1904 (2mal) — 1906 — 1910 — 1911. Die zum Abschluß gekommenen Konkursverfahren betrafen 9 natürliche Personen, 1 offene Handelsgesellschaft und eine Gesell schaft mit beschränkter Haftung. Die Firmenorte, die bei den beendigten Konkursverfahren in Betracht kommen^ sind Alzey — Bremen — Dresden — Franken- stein i. Schl. —Frankfurt a. M. — Köthen — Leipzig (2mal) — Lübeck — Mülheim (Rhein) — Wolfenbllttel. Kleine Mitteilungen. Akademischer Fericnkursus in Leipzig. — Der diesjährige vom Sächsischen Lehrervercin veranstaltete akademische Ferienkursus findet i» der Zeit vom 26. September bis 10. Oktober statt. Die Teilnahme steht allen Lehrern und Lehrerinnen ohne Unterschied der Staats- zngehörigkeit und Konfession, ausnahmsweise auch Angehörige» ande rer Berufe, frei. Von Sonnabend, den 26., bis Dienstag, den 29. Sep tember, ist für die Teilnehmer am Ferienkursus der Besuch des 4. In ternationalen Kongresses siir Volkserziehung und Vorbildung, der in der Zeit vom 2S. bis 29. September in Leipzig abgehalten wird, als 1. Punkt des Programms vorgesehen. Ferner werden folgende Übun gen und Vorlesungen abgehalteu: 2. Psychologische Übungen. Privat dozent I)r. Brnhn, Lehrer Rud. Schulze und P. Schlager: Einführung in das psychologische Experimentieren. Institut des Leipziger Lehrer- vereius für experimentelle Pädagogik und Psychologie, Kramerstraße 4, II. 18 Stunden. 3. Die Altersstufen des Kindes. (Querschnitte durch sein Seelenleben in Anknüpfung an einige psychologische Haupt probleme.) Prof. Or. Spranger. 8 Stunden. 4. Ziele und Wege der staatsbürgerlichen Erziehung. Prof. Or. Barth. 8 Stunden. 5. Fried rich Nietzsche. Privatdozent Or. Brahn. 7 Stunden. 6. Die politischen Parteien, insbesondere Deutschlands. Geh. Hofrat Prof. Or. Branden burg. 10 Stunden. 7. Deutsche Dramatiker des neunzehnten Jahr hunderts. Prof. Or. Witkowski. 10 Stunden. 8. Bau und Entwicklung der Insekten. Mit Demonstrationen. Or. Steche. Zoologisches In stitut, Talstraße -33. 10 Stunden. 9. Wichtige Fragen der Schulgcsund- heitspslcge. Mit Demonstrationen. Prof. Or. Selter. Hygienisches Institut, Liebigstr. 34. 10 Stunden. Nähere Auskunft und ausführ liche Programme sind durch Lehrer Paul Friedemann, den Vorsitzen den des Ausschusses für akademische Ferienkurse, Leipzig, Bayersche Straße 77, III, zu erhalten. Billige Wochenkarten der Bugra. — Eine Einrichtung der Bugra, die namentlich für auswärtige Besucher von Wert sein wird, sind die Wochenkarten. Diese Wochenkarten werde» für sieben aufeinan derfolgende Tage zum Preise von 3 ausgegeben, so daß Besucher von auswärts, die längere Zeit in Leipzig bleiben wollen, Gelegen heit haben, zu geringem Eintrittspreis die Ausstellung sieben Tage lang gründlich zu studieren. Auch Leipziger, die Ferienbesuch von auswärts erhalten, werden gut tun, ihre» Besuch ans diese günstige Gelegenheit aufmerksam zu machen. Urheberrecht in Neuseeland. — Am 1. April 1914 ist das Gesetz, betr. das Urheberrecht — »Lopzu-iM ^et, 1913« — (Nr. 4/1913), in Kraft getreten. Hiernach dürfen außerhalb Neuseelands «»gefertigte Abdrucke eines durch Urheberrecht geschützten Werkes, deren Anferti gung in Neuseeland das Urheberrecht verletzen würde und deren Ein fuhr der Eigentümer gemäß schriftlicher durch ihn oder seinen Ver treter an den Mnister ok Oustoms gerichteten Anzeige nicht wünscht, nicht eingefllhrt werden. In den Geschäftsräumen des Zollkvllektors eines jeden Hafens von Neuseeland soll ein Verzeichnis der durch das Urheberrecht geschützten Werke, deren Abdrucke der Eigentümer nicht eingeführt wissen will, ausgchängt werden. Das Gesetz behandelt auch Angelegenheiten des Eigentumsrechts, Verletzung und Dauer des Urheberrechts in dem Dominion, Rechts mittel, Errichtung eines Urheberrechtsamts, internationales Urheber recht und enthält Bestimmungen über hinterlassene Werke, Werke von mehreren Autoren, mechanische Instrumente usw. (Itts koarcl ok Irscls louinal.) Briefe und Bibliothek Paul Hcyscs. — Geheimrat Prof. vr. Alfred Dove iu Freiburg i. Br., der vor einiger Zeit seine Mommsen- Briefe der Berliner Akademie der Wissenschaften geschenkt hat, hat so eben die an ihn gerichteten Briefe Paul Heyses der Witwe des Dichters mit den, Wunsche anvertraut, daß sie nach ihrem Tode mit anderen Briefschaften der königlichen Hof- und Staatsbibliothek München überwiesen werden. Weiter ist von der Bibliothek Paul Heyses der romanistische Teil, seiner letztwilligen Verfügung ent sprechend, der Hof- und Staatsbibliothek München übergeben worden. Diese hat damit vor allem einen sehr wertvollen Zuwachs an italieni schen Dichtern erhalten, wozu noch eine Reihe teilweise sonst schwer erreichbarer Wörterbücher der romanischen Sprachen und ihrer Dialekte kommt. Die in vielen Büchern vorhandenen handschriftlichen Bemer kungen Paul Heyses erhöhen den Wert des Vermächtnisses. Unbefugter Nachdruck von Katalog-Abbildungen. (Nachdruck ver boten.) — Wege» Vergehens gegen Z 32 Ziffer 1 des Gesetzes betref fend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photo graphie hat das Landgericht Duisburg am 26. November v. I. den Möbelfabrikanten Karl Hemmers zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte, der Inhaber einer Möbelfabrik in Oberhausen ist, gab im Jahre 1912 einen neuen Geschäftskatalog heraus, der mehrere Abbildungen der von ihm zum Verkauf gestellten und im Warenlager vorrätigen Möbel enthielt. Die Bilder hatte der Angeklagte zum Teil dadurch gewonnen, daß er die in seinem Lager ausgestellten Möbel pho tographierte, zum andern Teil aber hatte er, und darin ist das ihm zur Last gelegte Vergehen gesehen worden, Abbildungen aus dem Katalog einer Konkurrenzfirma, der Möbelfabrik Schr., einfach in seine» Katalog übernommen. Da dieser Firma die Ab- 1147
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