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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1929
- Strukturtyp
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- 1929-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1929
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- Deutsch
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72, 26. März 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn.Buchhandel. Die Mitglicderzahl stieg von 1810 zu 1920 von 140 auf 179, von 1920 zu 1921 von 179 auf 206, und gleichzeitig zeigte sich eine starke Teilnahme am Verbandsleben, die Hauptversammlung war von einem vollen Drittel der Mitglieder besucht, was bisher wohl kaum erreicht war; sie stieg von 1921 bis jetzt von 206 aus 246. Der Ablauf eines halben Jahrhunderts im Bestehen eines der Kreisvereine, die 1879 gegründet wurden, ist ein wesentlicher Anlast geschichtlicher Teilnahme und Betrachtung. Es war ein halbes Jahrhundert der Arbeit im Dienste des deutschen Buch handels, di-e an dem Grundsatz des festen Ladenpreises, der die Leitidee des deutschen Buchhandels fast von seinem Entstehen ab gewesen ist, auch in den bewegtesten Jahren jüngste Vergangenheit nicht rütteln liest. I. Goldfriedrich. Moderne Sortimentsbuchführung. Schlußwort. (S. auch Nr. 70.) Es ist ein alter, beliebter Trick, sich dadurch zu salvieren, daß man dem Gegner vorwirft, er habe ungenau zitiert, Worte aus dem Zusammenhang gerissen und was dergleichen mehr ist. Gerade des wegen aber muß ich Wert auf die Feststellung der Tatsache legen, daß ich, um diesemVorwurf vorzubeugen, die diesbezüglichenAusführungen des Herrn I)r. Groh wörtlich und ohne Kürzung ganz genau wieder gegeben habe, sogar so genau, daß selbst ein Druckfehler mit abge druckt wurde (Belegebuchführung statt richtig Belegbuchfllhrung). Allerdings habe ich sodann einige, mir besonders wichtig erschei nende Worte in Sperrdruck wiedcrgegeben, aber ordnungsgemäß darauf hingewiesen, daß dieser Sperrdruck von mir herrührt. Nun sollen gerade durch den Sperrdruck die Worte aus dem Zusammen hang gerissen sein, und gerade der Sperrdruck soll eine »merkwürdige Jnterpretationsmethode ermöglichen, die man wegen ihrer irrefüh renden Wirkung gar nicht scharf genug verurteilen kann«. Damit nun ja keine Irreführung eintreten kann, erlaube ich mir jetzt folgende Wiederholung. Im Buchhändler-Taschenbuch 1929 heißt es auf Seite 141 bei der inkriminierten Stelle wie folgt ohne Sperrdruck: (Es) erblickt die Belegebuchführung ihre wichtigste Aufgabe darin, alle notwendigen Buchungen für das Kontokorrent und, so weit das möglich ist, auch für bestimmte Grundbücher durch den Be leg zu ersetzen. Ich hatte im Bbl. vom 15. Januar 1929 das mir besonders wichtig Erscheinende wie folgt gesperrt: (Es) erblickt die Belegebuchführung ihre wichtigste Aufgabe darin, alle notwendigen Buchungen für das Konto korrent und, soweit das möglich ist, auch für bestimmte Grundbücher durch den Beleg zu ersetzen. Herr 1)r. Groh meint nun, daß richtig wie folgt zu lesen wäre: (Es) erblickt die Belegbuchführung ihre wichtigste Aufgabe darin, alle notwendigen Buchungen für das Kontokorrent und, soweit das möglich ist, auch für b e st i m m t e Grundbücher durch den Beleg zu ersetzen. Meiner Ansicht nach ist dieses nichts anderes als eine schul meisterliche Silbenstccherei, die nichts an der Tatsache ändert, daß Buchführungsarbeiten durch Belege ersetzt werden sollen. Dies ist das Wesentliche an der Sache, heißt es doch auch nur wenige Zeilen zuvor wörtlich: »Ihr charakteristischer Unterschied zur Durchschreibe buchführung besteht in einer anderen Behandlung und Auswertung des Beleges gemäß dem Grundsätze: Möglichster Ersatz der Buchungs tätigkeit durch Sortier- und Addierarbeit«. Der Ersatz der Buchungs tätigkeit durch eine Sortier- und Addierarbeit der Belege ist gerade das Wichtige, deswegen wurde es von mir durch Sperrdruck hervor gehoben. Weniger wichtig ist, daß dieser Ersatz stets beim Konto korrent und bei bestimmten Grundbüchern nur nach Möglichkeit er folgen soll. Herr vr. Groh hält es bann für notwendig, mich über die tech nische Beschaffenheit von Durchschreibbüchern aufzuklären und wundert sich, daß ich scheinbar nicht so ganz orientiert bin. Wenn dies ein Witz sein sollte, dann will ich hierauf lieber nichts antworten, sollte es Ernst sein, so gestatte ich mir darauf hinzuweisen, daß ich schon vor bald 18 Jahren (Börsenblatt vom 24. Mai 1911) die Anwendung des Durchschreibeverfahrens im Buchhandel behandelt habe. Auch da mals habe ich .es bereits für praktischer gefunden, die Fakturen in einer besonderen Strazze kurz zu verbuchen und nicht das Durch schreibbuch weiter auszugestalten. Meine Ansicht von damals beruhte auf Erfahrungen, welche ich vor über 20 Jahren in England gemacht 332 hatte, und meine Ansicht hat sich inzwischen nicht geändert, sie ist mir aber von zahlreichen Buchhändlern inzwischen als richtig bestätigt worden. Dies ganz nebenbei, aber es mag auch Meinungssache bleiben, welche Anwendungsform praktischer ist. Ich gebe ohne weiteres zu, daß derlei Durchschreibbttcher handels rechtlich und steuerrechtlich nicht zu beanstanden wären und kann dieses um so leichter tun, als ich ihre Zulässigkeit niemals bestritten habe. Nur vergißt Herr vr. Groh die Hauptsache. Wenn man derartige Durchschreibbücher als Grundbücher benutzt, dann handelt es sich ja gar nicht mehr darum, daß »notwendige Buchungen für ein bestimmtes Grundbuch durch den Beleg ersetzt werden«. Hiergegen hatte ich mich gewendet, aber nicht dagegen, daß man Durchschreib- bllcher benutzt. Bei diesem Verfahren stellt ja die Eintragung eine Buchung dar, während der Beleg durch die Bestellung, den Post scheckabschnitt usw. gebildet wird; es wird ja gar nicht die Buchung hier durch den Beleg ersetzt, sondern es wird regelrecht gebucht, wenn auch in etwas anderer technischer Ausführung. Das Kontokorrent soll nun durch die Belege ersetzt werden (zu denen wohl dann auch die Belege über Rücksendungen, Zahlungen gehören dürften?) und es erhält »durch Verwendung geeigneter Orga nisationsmittel in ähnlicher Weise wie das Dauerkontenbuch einen festen Zusammenhalt«. Dies kann ich nur so auffassen, daß die ver schiedenen, einen bestimmten Kunden oder Lieferanten betreffenden Belege irgendwie beieinander geordnet sein sollen. Diese Sammlung von Belegen mag für manche Zwecke ganz praktisch sein, wie kann man aber aus dieser Belegsammlung ersehen, was man dem Betref fenden schuldet oder was er schuldet? Zu diesem Zwecke bleibt dann nichts anderes übrig, als an Hand der Belege das Zahlenmaterial nach »Soll« und »Haben« zusammenzustcllen, also dann das Konto zu schaffen. Gewiß kann hier die Turchschreiblcchnik Erleichterungen gewähren z. B. in der Weise, daß man gleichzeitig mit den Buchungen auf dem Kundenkonto mittels Durchschrift die Vierteljahrsrechnung für den Kunden mit ausschreibt. Das mag praktisch sein, aber bei derartigen oder ähnlichen Verfahren wird immer durch Buchungs arbeit ein Kontokorrent erstellt, aber keineswegs werden sodann die notwendigen Buchungen durch ein bloßes Sortieren und Addieren der Belege ersetzt. Auf die Notwendigkeit dieser Arbeit bezüglich der Kundenrechnungen hatte Herr Dr. Groh ja selbst schon hinge wiesen, er vergißt scheinbar nur, daß diese Notwendigkeit nicht nur für die abzusendende Rechnung, sondern für das betr. Kundenkonto und auch für die Lieferantenkonten besteht. Im weiteren fühlt sich Herr vr. Groh bemüßigt, sich nochmals mit meinem »Leitfaden« zu beschäftigen. Er ermähnt hier die Seiten 68 und 108, und der Leser muß dann zu dem Ergebnis gelangen, daß ich nichts anderes kenne als eine »zweimalige Abschrift der Verkauss- rechnung, nämlich einmal im Verkaufsbuch (!), das zweite Mal auf dem Konto«. Auf den erwähnten Seiten meines »Leitfadens« finden sich aber noch folgende Ausführungen, die Herr vr. Groh glatt unter schlägt. Es heißt auf Seite 68 wörtlich: In vielen Betrieben werben die Versandrechnungen durchgc- schrieben, in diesen Fällen genügt es, wenn lediglich Name und Adresse des Kunden und Weri der Sendung verbucht wird. Ferner auf Seite 108: In großen Sortimenten ist es aber auch üblich, auf den Konten nur den Betrag kurz zu verbuchen und die Rechnungen nach den ge ordneten Durchschriften der Versandrechnungen auszuschreiben. Warum unterschlägt denn nun eigentlich Herr vr. Groh diese Ausführungen, trotzdem er auf die betr. Seiten meines »Leitfadens« hinweist? Sollten ihm diese Zeilen wirklich genau so »entgangen« sein wie meine Ausführungen auf Seite 10 meiner »Vereinfachten doppelten Buchführung«, wie er jetzt nachträglich erklärt? Hätte er meine Ausführungen bezüglich der Durchschreibtechnik vollständig zi tiert, dann hätte er mir allerdings nicht vorwcrsen können, »es wäre für den Fachmann Pflicht gewesen, durch Hinweis auf geeignete moderne Organisationsmittcl das Streben nach Nationalisierung der Buchhal tung zu unterstützen«. Vielleicht ist Herr I)r. Groh in Zukunft so freundlich und liest zitierte Texte erst einmal richtig nach, bevor er Vorwürfe erhebt, um mit so prangenden Schlagworten wie »Pflicht«, »moderne Organisationsmittel«, »Streben nach Nationalisierung« praktisch doch nur sein eignes Bestreben zu beweihräuchern. Weiterhin schreibt Herr I)r. Groh: »Ich gebe zu, daß Herr Stoll infolge unrichtiger Wiedergabe eines Gedankens meinerseits im Punkte geschulte Kräfte' recht hat. Aber das spielt hier keine Nolle«. Wenn Herr vr. Groh nicht fähig ist, seine Gedanken richtig wiedcr- zugeben, dann will ich mich um so weniger dazu äußern, als dies allerdings keine Rolle spielt. Die Ansichten der erwähnten Sorti menter in allen Ehren, aber sie beweisen doch nur, daß für den ein zelnen von ihnen die Durchschrcibbuchfllhrung nach ihrer eignen An sicht nicht geeignet sein mag. Das macht ja nichts, denn schließlich
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