Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.08.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-08-03
- Erscheinungsdatum
- 03.08.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210803
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192108030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210803
- Bemerkung
- Druckfehler und Fehlseiten im Original
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-08
- Tag1921-08-03
- Monat1921-08
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X» 179, 3. August 1921. Bei Erhebung von Zuschlägen ist anch noch zu bemängeln, das; nur dort blos; 10°/„ Angeschlagen werden, wo ans dem Vcrlagswerk die Jahreszahl 1921 angegeben ist. Eine deratige Angabe ist z. B. bei meinen soeben im 6.—10. Tausend erschienenen Kunstmappen: »Streifzüge durch die Natur 1/2« untunlich und bei Neuerscheinungen, die nicht gerade reißenden Absatz gewährleisten, auch schädigend. Meiner Meinung nach kann der Verlag absolut feststehende Preise für alle seine Verlagswerkc (natürlich bei auskömmlichem Nutzen) kalkulieren, vorerwähnte Nabattsätzc an alle Sortimenter gewähren, und so finden beide Teile des Buchhandels ihre Rechnung, und das kaufende Publikum kann sich wieder auf überall gleiche und feststehende Preise verlassen. Verleger, die solche Bezugsbedingungen gewähren, tragen meines Erachtens viel mehr zum Preisabbau und zu geregelten Zuständen im Buchhandel bei als Sonderabkommen mit allen ihren Schikanen und Umständlichkeiten, die, von vielen Seiten auch noch angegriffen, dadurch meist illusorisch werden. — Wir sehen traurigen Zeiten entgegen und sollten endlich »Taten« sehen lassen! B e r l i n - S t e g ! i tz , am 31. Juli 1921. I. H i c m e s ch. Die Belästigungen des Buchhandels durch die Berliner Zollbehörden. <V»l. Bbl. tSLl, Nr. «» und 77.» Ich habe bereits an dieser Stelle einmal von den Scherereien be richtet, die den Berliner Buchhandlungen, die die in den jetzigen Zeiten besonders strafwürdige Gepflogenheit haben, einen möglichst umfang reichen Verkehr mit dem Auslande zu unterhalten, von den Berliner Zollbehörden bereitet werden. Cs haben anch einige Firmen an dieser iStelle gleichlautende Erfahrungen mitgeteilt, und andere haben mir persönlich in recht scharfer Form ihre Erfahrungen mit den in Betracht kommenden Behörden angegeben. Natürlich hat sich aber nicht nur nichts geändert, sondern die Plackereien nehmen einen Umsang an, gegen den von seiten der Betroffenen entschieden etwas getan werden muß, wobei es wesentlich wäre, zu wissen, ob anderswo, z. B. inLeipzig, die Zollbehandlnng der ans dem Auslände kommenden bzw. dorthin gehenden Bücher eine andere ist, oder ob diese unglaublichen Scherereien, wie ich aus den Zuschriften beinahe entnehmen möchte, eine Spezialität der Berliner Behörden sind. Ich habe im Laufe von nur wenigen Tagen folgende Annehmlich keiten dnrchzumachen gehabt: 1. Von der Zollstelle des Postamts 77, Berlin, Luckenwalder Straße, erhielt ich eine Aufforderung, wegen zweier Pakete nach Tokio, die von mir abgcschickt worden waren, zu der Zollstelle zu kommen. Als Grund wird angegeben: Ausfuhr verboten. Dieser Grund war vollständig ans der Luft gegriffen. Es handelt sich um Bücher, deren Ausfuhr, wie ja bekannt, erlaubt ist. Im übrigen war auch die Aus- fuhrerlaubnis bcigefügt. (Für dieses Schreiben hatte ich, nebenbei be merkt, 70 Pfg. zu zahlen.) 2. Fast gleichzeitig erhielt ich von der Zollstelle in der Köthener Straße die Mitteilung, wegen dort für mich cingelaufener Kreuzbänder ebenfalls dorthin zu kommen. Nicht weniger als vier solche Mitteilungen habe ich im Laufe der letzten drei Wochen erhalten, und immer handelte es sich um Kreuzbänder mit Büchern, deren Inhalt von außen deutlich erkennbar war, und die mit einigem guten Willen von den Beamten geprüft werden konnten und auf die auch nie ein Zoll verlangt wor den ist; wie ich denn überhaupt bemerken möchte, daß alle diese Unter suchungen insofern rcsultatlos verlausen sind, als ich anch niemals nur einen Pfennig an Zollgebühren zu zahlen hatte. 3. Am Tage darauf erhielt ich — diesmal zur Abwechslung wieder in das Hans zngeschickt — fünf eingeschriebene Kreuzbänder ans Innsbruck, jedes mit einer Zollgebühr von 2 belastet. Diese Kreuz bänder, schwere Bücher enthaltend, waren in ganz dünnes, schlechtes Papier verpackt gewesen, sodaß von allen Seiten die Fetzen heruuter- hingen und die Bücher fast kahl hier angekommen sind. Trotzdem also jedes Kind den Inhalt ans den ersten Blick als Bücher erkennen konnte, hielt es die Zollbehörde für nötig, angeblich noch eine Prüfung vor- zunehmcn. (Man sehnt sich unter diesen Umstünden wirklich nach den .Kriegszeiten zurück, während welcher das Generalkommando eine strenge, aber doch durchaus vernünftige und berechtigte, Geschäftsinteressen be rücksichtigende Prüfung aller Sendungen vorgenommcn hat.) Ich habe mir den Scherz geleistet, obzwar ich im voraus die Art der Antwort erwarten durfte, an eine der Zollstellen folgende Be schwerde abznsenden: »Wegen der dauernden und außerordentlichen Be lästigungen, die ich durch die Zollbehörden im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten jetzt erleiden muß, richte ich in diesen Tagen ans Grund einer genauen Zusammenstellung eine Beschwerde an den Handelsmini ster. Ich möchte Sie deshalb bitten, mir mitzuteilen, weshalb Sie mir auf Grund meines Antrages seit Jahrzehnten Zollpaketc ins Hans sen den, nachdem Sic die Verzollung selbst vorgenommcn haben, hingegen mich zwingen, wegen jedes Ihnen verdächtig erscheinenden Kreuzbandes zu Ihnen zu senden. Mein Bote mußte gestern nicht weniger als drei Stunden wegen dreier Kreuzbänder warten. Erhalte ich binnen 8 Tagen keine Auskunft von Ihnen, so nehme ich an, daß Sie eine solche nicht zu geben wünschen.« — Wie nicht anders zu erwarten war, habe ich vom Zollamt 1 nach Verlauf von 14 Tagen eine vollkommen nichts sagende Antwort erhalten, die, ohne auf die Sache selbst einzngchen, mir über die Art und Weise erzählt, wie Verzollungen vorgcnommen werden. Ich habe nach ungefährem Überschlag nur für die eben erwähnten Fälle (soeben erhalte ich wieder eine Aufforderung, nach dem Zollamt zu senden) für ungefähr 40 Spesen gehabt. Ich bitte, an dieser Stelle Erklärungen abdrucken zu lassen oder mir direkt zu übersenden, die mich ermächtigen, diese Belästigungen, die geradezu ein Hohn auf die beständigen Beteuerungen, daß wir expor tieren müssen, sind, durch eine energisches Vorgehen bei den höheren Behörden zu beenden. Berlin W. 15. W. I u n k. Die Redaktion erhielt auf ihre Erkundigung hierzu, noch folgende Mitteilung: Von unserem Berliner Hause haben wir die Mitteilung bekommen, daß auch diesem von der Post von Zeit zu Zeit für Prüfung von Drucksachen 1.50 und von Paketen .// 2.— belastet worden sind. Derartige Fälle seien allerdings bis jetzt nur selten vorgekommen. In Leipzig sind diese Fälle nicht vorgekommen. Leipzig. B u ch h a n d l n n g G u st a v F o ck G. m. b. H. - Auf weitere Erkundigungen im Leipziger Buchhandel wird uns mitgeteilt, daß in Leipzig Belästigungen dieser Art bis jetzt nicht stattgefundcn haben. Die Ober-Po st di re ktion Leipzig teilt uns auf unsere Bitte, hierzu Stellung zu nehmen, mit, daß sie diese Angelegenheit der Obcr-Postdirektion Berlin unterbreitet habe, da die zur Sprache gebrachten Belästigungen Berliner Zollbehörden betreffen. Sobald uns ein Bescheid von dort zugehen sollte, werden wir diesen im Bbl. zum Abdruck bringen. Red. Berichtigung. Zu unserem offenen Briefe in Nr. 140 des Börsenblattes, der sich gegen die Forderungen einiger Verleger wandte, schreibt uns die Firma W i l h e l m K n a p p inHalle a. S. folgendes: »Von uns ist die Forderung der Einsendung von Verpflich- tnngsscheinen nur erhoben worden, da wir hierzu genötigt wurden durch die Berücksichtigung der Wünsche zweier wissenschaftlicher Gesellschaften, welche Eigentumsrecht an zwei in unserem Verlage erscheinenden Zeitschriften haben. Wir sind vertraglich verpflichtet, diese beiden Zeitschriften an Nichtmitglieder der betreffenden Gesell schaften zu einem höheren Preise abzugebcn, als der Mitglieds beitrag betrügt, und da die Gesellschaften von den Mitgliedern im Ausland die Beiträge mit hohen Valutazuschlägen erheben, so ver langen sie Schutzmaßregeln dagegen, daß die Zeitschriften nicht etwa durch Mittelspersonen nach dem Ausland verschoben werden. Ledig lich eine solche Schutzmaßrcgel soll die Forderung der Verpflich- tungsscheinc sein. Wir weisen noch darauf hin, daß die Unter schrift der Verpflichtungsscheine von allen Abonnenten verlangt wird, die die beiden Zeitschriften zum Jnlandpreis zu beziehen wünschen, anch von den Postabonnenten (letztere erhalten nämlich die Differenz zwischen dem Postbezugsprcis, der die Höhe des Anslandpreises hat, und dem Jnlandpreis nur dann zurückvcrgütet, wenn sie den Verpflichtnngsschein unterschreiben). Wir verlangen die Verpflichtungsschcinc auch nur für die zwei von den beiden wissenschaftlichen Gesellschaften heransgegebcnen Zeitschriften, da gegen nicht für unsere übrigen Zeitschriften.« Wir freuen uns über diese Erklärung des Verlags, vor allen Dingen, daß der Verlag für seine eigenen Verlagswerkc und Zeit schriften diese Forderungen nicht erhebt. Ortsvercin Bremer Buchhändler. Vorsitzender: W. Hermann. Nach dieser Klärung der Sachlage sind natürlich auch die von der Redaktion in Nr. 140 des Bbl. hinzugcsetztcu Ausführungen hin fällig. Red. Verantwort!. Redastcur: Richard A l b e r t t. — Verlast: Der Bürsenveretn der Deutschen Buchdändler zu Leivzist, Deutsches Buchbändlerhau». ^ ' " ' Seemann. Sämtlich in Loivzia — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzist. Gerichtsweg 2« lBuchbän>lerhaus;. 1169
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder