die ; Rr. 244 (R. 160). Leipzig. Freitag den 29. Oktober !820. 87. Ialirgang. Redaktioneller Teil. Verkaufsordnung für Auslondlieferungen. vom Pörfenvcrein frftstksrktrr UmrräinunstSkurS und BaluiL-AusstleiÄ. Tabelle Nr. 31. Ausgcgcbcn am 2». Ott. I«2«. Bleibt so lange in Kraft, bis eine neue gemäß K 4 Abs. 3 vcrössentlichl wird. Tpalte 1 L 3 4 5 6 Land Währung Höchster Tageö- Umrechnungskurs gemäß Z 4 Valuta auvgteich gemäß K 4 aus die Aufschlag dcSVcrlegeri für ssntandSbuch- händler aus die Netto gangencn Woche bei Fakturierung in fremderWährung Ladenpreise und Netto preise bei Fakturierung Preis? gemätz 811k Abs. 2 sllr ltw Mk. 1«» Mail -- in Marl ^ der Lätze von Spalte S Argentinien 1 Peso Gold -- 1«U Centavos Pes. G. «.- Pes.G. 2«« »/„ 15« 7. 1 Peso Pap. -- ISO Centavos «.Sb Pes. P. 22.5« Pes P 22« °/„ 185 7-, Belgien-Luxemburg 1 Fr. -- 1«« Cts. 25.— Fr. 8«.- Fr. 22« 7, 185 7, Brasilien 1 Milreis (Papier) -- ItNW Reis l«.- MUr. 2».- Milr. 13« 7. »5 7° Chile 1 Pew Pap --1«« Centavos 13.5« Pesos 3«.— Pesos 165 °/-> 12« Hs, Dänemark 1 Kr. - ltw Lre lü.- Kr. 4«.— Nr. 2«5 °/„ 155 °o England nnd seine Kolonien. 1 F -- 2« Schill. 1 Sch. -- 12 pariea l«, Schill. 35 - Schill. 25« 7, >85 7, Frankreich 1 Fr. - 1»tt Cts. 25.- Fr. 8«.- Fr 22« °X> I«5 °/° Griechenland 1 Drachme ^ ltw Lepia 18.— Drachmen 5«.— Drachmen 11« 8« °/o Holland. 1 Guld. -- ltw Ct. 5 8« Gold. 2«.- Guld 215 °/> 185 hß ^ Italien 1 Lire -- ltw Cts. 4«.— Lire 11«.- Lire >75 °/o 125 7„ Japan 1 Aen - IttO Sen 4.K« Hen 17.— Jen 275 7° 2l-5 7 Norwegen 1 Kr. - 1«w Lre 12.— Kr. 37.- Kr. 2«5 °/o >55 Hs, Portugal 1 Milreis (Papier) --- 1««« Reis 12.- Milr. 3«.- Milr. 1ö« °/o 11« 7 Schweden . l Kr. - ltw Lre 8.8« Kr. 32 - Kr 2«5 >»5 7° Schweiz . l Fr. ^ ltw Cts. 11- Fr. 4«.- Fr 285 7, 185 7 Spanien 1 Pes. - ltw CtS 115« Pes. 4».— Pct. 25« °/o 185 7o Vereinigte Staaten n. Mexiko 1 Doll. --> ltw Ct. 2. Doll. 7.- Doll. 25« 7° 185 7o Länder, in denen die deutsche Markwährung höher oder nicht wesentlich niedriger ist als am l. Juli 1914, und nach I denen die Lieferung zu den bisherigen Bedingungen in deutscher Markwährung zu erfolgen hat <§ 3), sind bis auf weiteres: i Dentsch-Oberreich, Polen. Finnland, südslawische Staaten, Tschecho-Slowakei, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Rußland, Ungarn. An I diese Länder sowie an das Saar« und Memelgebiet und den Freistaat Danzig sind Lieferungen aber nur an solche Firmen zulässig, Idie sich durch besondere Erklärung verpflichten, Gegenstände des deutschen Buchhandels nur zu den Bestimmungen dieser iVerkaussordnung mittelbar oder unmittelbar an ein anderes Land abzugeben, und die sich damit den Vorschriften der Ver laufsordnung für Auslandlieferungen unterwerfen. Der Valuta-Ausgleich gemäß § 4 stellt in Prozenten abgerundet den Unterschied zwischen den höchsten Tageskursen I der vergangenen Wochen und den für das betreffende Land festgesetzten Umrechnungskursen dar. Er ist beim Verkauf an Buch- I Händler und Wiederverkäufe! des Auslands aus die deutschen Nettopreise, bei Verkäufen an das Publikum lm Auslande auf Idie deutschen Ladenpreise auszuschlagen. Aus alle Verkäufe an das Publikum im Auslande durch die Buchhändler und Wieder lverkäufer des Inlandes oder Auslandes ist aus die Summe der gemäß § 4 berechneten Verkaufspreise ein allgeme ner Teuerungsznschlag Izu erheben, der dem für den Artikel vorgeschriebenen Teuerungszuschlag der Notstandsordnung <Bbl. Nr. 228 > entspricht. — 1305