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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X- 21S, 25. Ollober 1920. m«i>akuoiu:üer Tcil- SSrse»N-u >. d. Dlschn. Buchhandel. SS—»—>S>»»^SMSS^^^»S^— Schnell fertig ist di« Jugend mit dem Wort . . . Au» ihrem heihen Kops- nimmt sie keck Der Dinge Maß, die nur sich selber richten . . . Leicht beieinander wohnen die Gedanken, Doch hart im Raume stoßen sich die Sachen. lWallensteinL Tod II, Z.j Der Artikel Elberfelds, mit dem ich mich im Vorstehenden beschäftigte, sollte, wie die Redaktion der »Sozialistischen Ge- meinde» in einer Anmerkung sagt, eigentlich ein Beitrag zu der Frage sein, ob es zweckmässig sei, den Buchhandel zu kommu nalisieren. Da W. Elberfeld nicht zu einer Beantwortung dieser Frage kommt, so möchte ich kurz eine Antwort darauf geben. In ihrer eben erwähnten Anmerkung äußert die Redaktion der »Sozialistischen Gemeinde-, der Artikel Elberfelds werde dazu beitragen, die Kommunalisierung des Buchhandels mindestens dort ernsthaft anzustreben, wo ihre Vertreter in der Mehrheit »seien. Also auf Befehl einer sozialistischen Mehrheit im Stadt parlament soll der Buchhandel kommunalisiert werden. Das bedeutet doch ganz einfach, daß der Buchhandel der Kontrolle und dem Einfluß der sozialistischen Mehrheit bedingungslos preisgegeben wird, und daß es im Belieben dieser Gruppe von Stadtvätern steht, aus den verftadtlichten Buchhandlungen sozia listische Purteibuchhandlungen zu machen, was Wohl nicht aus- bleiben dürfte. Die Folgen eines solchen Schrittes versuchte ich bereits darzulegen: Unterbindung der Gedankenfreiheit, Ein seitigkeit der Bildung, kurz Verhunzung unserer Kultur. Da gegen wehren sich nicht nur die Buchhändler, sondern weiteste Kreise des deutschen Volkes. Den stärksten Protest gegen solche Mittelalterlichkeit aber sollte Herr Elberfeld mit seinen Partei freunden erheben, die sich doch für die Fortgeschrittensten und Aufgeklärtesten halten, übrigens stelle man sich doch mal ein Stadtparlament vor, in dem außer allen sonstigen Streitpunkten auch noch der »Index verbotener Bücher« zur Verhandlung ge bracht würde! Von Herrn Georg Eltzschig wurde im Börsenblatt 213 ge sagt, daß im Sortimentsbuchhandel ein beträchtliches Kapital namentlich an persönlichen und sachlichen Energien angelegt ist. Glauben die Sozialisten, daß dieses Kapital sich im Fall der Kommunalisierung auf einen Beamtenstand übertragen ließe? Bei der bisherigen Behandlung der Frage nach Soziali sierung des Buchhandels ist meines Wissens immer nur von der einen Aufgabe des Sortiments gesprochen, nämlich vom Verkauf der Bücher und der damit verbundenen beratenden Tätigkeit des Buchhändlers. Würde ein Beamter diese Tätigkeit mit derselben Hingabe ausüben wie der selbständige Sorti menter? Aber die zweite große Aufgabe des Buchhändlers ent zieht sich scheinbar gänzlich der Kenntnis der Sozialisten: das ist der Einkauf von Büchern. Die Sozialisten sollten sich ein mal die große Zahl täglicher Neuerscheinungen ansehen, über die sich der Buchhändler informieren mutz, und unter denen er sein« Auswahl treffen und seine Bestellungen machen muß. Sollte ein Beamter das können? Niemals! Auch im pflicht treuesten deutschen Beamten kann nicht soviel Vertiefen in die Materie, soviel Unternehmungsgeist und soviel Lust, ein Risiko zu laufen, stecken, wie der Sortimenter bei seinen täglichen Ein käufen aufbringen muß. Ich glaube, wer das Sortiment kennt, hält diesen Betrieb am allerwenigsten für »reif zur Sozialisierung». Der Gegenbeweis möge erbracht werden. Zum Schluß sei noch die Frage nach der Finanzierung kom munalisierter Buchhandlungen gestreift. Welche Stadt ist Wohl heute in der Lage, sich unbedenklich neue Lasten aufzuhalsen? Lasse man doch unsere Stadtväter damit in Ruhe. Sie haben an den augenblicklichen Finanzsorgen gerade genug zu tragen! Tätigkeitsbericht von Hugo Schmidt Verlag- München. 8°. 78 S. Geheftet. Das vorliegend« Verlagsvcrzeichnis ist ein sprechender Beweis da für, wie sehr es auch heute noch — und vielleicht heute erst recht — aus die Stärke der persönlichen Kräfte ankommt, wenn es gilt, ein ernsthaftes Verlagsunternehmen großen Stils und eigenen Gepräges ins Leben zu rufen. Was der Inhaber der Firma Hugo Schmidt Ver lag in München in dem verhältnismäßig kurzen Zeitraum von acht Jahren geschasfen hat, verdient in seüer Beziehung Beachtung und An erkennung und ist auch ein Beweis dafür, daß sein vorzugsweise der Kunst gewidmetes Unternehmen in der Stadt München den geeigneten. Nährboden gefunden und deren Buchhandel um ein bedeutsames Ver lagsgeschäft vermehrt hat. Dieser Rechenschaftsbericht spricht dafür — im wörtlichen Sinne des Wortes genommen — Bände. Er bringt zu nächst ein sehr umfangreiches Verzeichnis der Neuerscheinungen, bas lebhaft Zeugnis ablegt für «ine durch den Krieg unerschütleite, ihre Ideen voll auswirkendc Berlagstätigkeit. Die Abteilung fertig vor liegender Werke umfaßt eine stattliche Reihe von Borzugsausgabcn, Kunstpublikationcn, Romanen und Novellen und allgemeiner Lite ratur. Die Form, in der hier für «in eigene Bahnen einschlagendes Unternehmen geworben wird, erscheint durchaus zweckmäßig. Wesen und Bedeutung der Verlagswerke sind in treffender, alle Wcitschweisig- keiten vermeidender Weise umschrieben. Eine große Anzahl Jllustra- tionsproben ist beigegeben und trägt nicht wenig zur Belebung des Ganzen bei. Die Brücken vom Buche zum Menschen sind in fester und sicherer Art geschlagen worden. Ein Werbemittel ist geschaffen, wie es vollkommener und in der Zeit unzulänglicher Herstcllungsmög- lichkeiten auch nicht schöner gedacht werden kann. Jn der Zeit merk lichen geschäftlichen Niederganges bietet die Zusammenfassung wer bender Kräfte, die Schäftung möglichst vollkommener, auf Wirkung berechneter Werbemittel die einzige Möglichkeit des Durchhaltcns. Man kann deshalb nur wünschen, daß das Sortiment solcher vom Verlag geleisteten Arbeit volles Verständnis entgegcnbringt und alles tun möge, um derartige Werbemittel in die richtigen Hände zu legen. Kurt Loele. Kleine MitteiluiWN. Die Lage der Buch- und Zeitungsdruckcrcien hat nach dem Mo natsbericht des »Neichs-Arbeitsblattes« vom 7. Oktober eine Ver schlechterung erfahren. Aufträge für Buch- und Steindruck liefen, da auf den Rückgang der Preise gewartet wird, nur spärlich ein. Die Papierindustrie berichtet über ein Anwachsen der Unterneh mungen mit schlechtem Geschäftsgang. Im allgemeinen ist in der ge samten Industrie Deutschlands eine Verschlechterung des Beschäfti- gungsgrades eingetreten; hier und da wird eine leichte Verbesserung gemeldet. Das Gesetz betreffend die Arbeitslosenversicherung liegt der Öf fentlichkeit nunmehr im Entwurf vor. Durch seine Einführung wird die jetzt bestehende Erwerbslosenfttrsorge abgelöst, und zwar nachdem die Arbeitslosenversicherung sechs Monate lang besteht. Unter die Versicherung fallen unter anderm Arbeiter, Gehilfen und Gesellen so wie sämtliche Angestellten ohne Rücksicht auf ihre Vorbildung. Zum Bezüge der Unterstützung ist die Zurttcklegung einer Wartezeit er forderlich. In einem Zeiträume von zwei Jahren vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit müssen für 26 Wochen Beiträge geleistet worden sein. Unterstützung erhält des weiteren nur: 1. wer arbeitsfähig ist, aber nach Bescheinigung durch den Arbeitsnachweis eine passende Arbeit (das ist jede Beschäftigung, die dem Versicherten unter billiger Berücksichti gung seiner Ausbildung, seines mehrjährigen Berufes und seines Fa milienstandes zugemutet werden kann) innerhalb drei Tagen seit Ver lassen seiner letzten Stelle nicht gefunden hat; 2. wer seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nicht erschöpft hat. Eine Beschäftigung in einem Betriebe, in dem Stellen infolge eines Ausstandcs oder einer Aussperrung frei sind, braucht der Versicherte nicht anznnehmen. Die Unterstützung wird vom dritten Tage an gezahlt. Sie wird nach der Höhe des Ortslohnes bemessen. Jn gewissen Fällen kann die Unterstützung erhöht oder erniedrigt werden (zum Beispiel bei Saison arbeiten). Gegebenenfalls können auch Beihilfen für Berufskleidung, fiir Werkzeug und für inländische Reisen gewährt werden. Beim Be züge von Krankengeld und in gewissen sonstigen Fällen wird keine Arbeitslosenunterstützung gezahlt. Innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten wird nur für 13 Wochen Unterstützung gezahlt. Be zieht der Erwerbslose Krankengeld, so wird für diese Zeit keine Ar beitslosenunterstützung gezahlt. Sie wird auch nicht gewährt, wenn der Versicherte 1. seine Stelle freiwillig, das heißt ohne triftigen Grund, ansgegeben hat; 2. wegen schuldhaften Verhaltens entlassen worden ist; 3. eine ihm nachgewiesene passende Arbeit ohne triftigen Grund nicht angenommen hat; 4. wenn die Arbeitslosigkeit durch Aus stand oder Aussperrung verursacht worden ist. Im letzteren Falle wird nach der vierten Woche seit Beendigung deS Ausstandes oder der Aussperrung die Unterstützung für die weitere Dauer der Arbeits losigkeit gewährt. Die Aufbringung der Mittel erfolgt zu gleichen Teilen durch Ar beitgeber und Arbeitnehmer in Form von Wochenbeiträgen. Das Reich und der Gemeinüeverband leisten Zuschüsse in Höhe von je
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