11690 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Zs. 2Z8, 22. Oktober 1920. „Es würde mir im Interesse des deutschen Volkes wirklich leid tun, wenn gerade dieses Buch totgeschwiegen würdet P. T., Zenrralpräs. einer christl.-soz. Arbeiterverbandes. „politische Männer, die ohne dies Wissen fernerhin ihrer Aufgabe leben, handeln gewissenlos!" Deutsch« Tageszeitung. „Meine Kollegen haben sich gerissen um das Buch!" Hans Morgenstern, Schriftsteller. Bon Hunderten nur drei Llrteile "VG über das Werk: „Heise, Nie Ententefreimaurerei und der Weltkrieg" 2/Z. Auflage. Preis drosch. M. 18.— ord-, M. 11.70 bar und 11/10. Auslieferung in Leipzig durch H.G.Wallmann, in Berlin durch Bücherdienst Coüignon. Efnst Kilckh, Versag, Basel. Soeben ist erschienen: <S »Z D «8 D8 <8 ßZ «8 M D <8 <8 «8 Friedrich Lienhart) Oer Meister der Menschheit Beiträge zur Beseelung -er Gegenwart Zweiter Band; Akropolis, Golgatha, Wartburg Gr.-Ottav. IV, 256 Seiten mit Bildern auf Tafeln, gebunden 20.- Mark. Nach Abschluß der ViertetjahrcShefte dieses zweiten Bandes, dem sich der dritte als letzter anschließen wird, können wir sowohl den im Neudruck beendeten ersten wie den neuen zweiten Band gebunden liefern. V Stuttgart. T Greiner S Pfeiffer. >!Ill>>lWlll!l>lI>t>>llM>M>MlM>M>MWWlM«UMM>M>W>Ml>>!!!>l!llMll!^l!l>>ll>>>ll>>llMIlM>>IM!llb!>>l>M>>>Mlll>l!l>llll>>lj>l>>l!!l>>>>Il>>>M>>>M>>!>>>>>lM>!>l!lllll!l^ V» Z» N Achtung! ^bän-erung -es Einkommensteuergesetzes! LisrirrrrentnV znm Einksnenrensteuevsesetz von Uavl Geheimer Regierungsrat und Vortragender Rat im ReichSstnanZ Ministerium. Preis gebunden etwa 25—30 A. Die Ausgabe dieses in erster Reihe stehenden Kommentars wird erfolgen, sobald die dem Reichstag zugehende Novelle zum Einkommensteuergesetz angenommen ist. Das Gesetz wird mehrfache Abänderungen erfahren. Vor allen Dingen soll der bisherige Standpunkt, wonach die Veranlagung für die Jahre 1920 und 21 nach dem Einkommen des Kalenderjahres 1920 stattzufinden hat, verlaßen werden. Die endgültige Veranlagung für jedes Steuerjahr wird nunmehr nach dem Einkommen erfolgen, das in dem entsprechenden Kalender- oder Geschäftsjahr erzielt worden ist; mit dieser Neuregelung kommt ein Punkt großer Beunruhigung für viele Steuerpflichtige in Wegfall. Berlin W. 8, den 15. 10. 1920. Larl Hermanns Verlag.