Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1918
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- 1918-11-22
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- 22.11.1918
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. As 270, 22. November 1916. Die Zweigstelle 9 hat die Ausgabe, Jusormatiouen aus indu striellen Kreisen entgcgcuzunehinen. Die Leitung dieser Stelle ist Herrn Major von Olberg übertragen worden. Das Bureau der Zweigstelle 9 bcsiudet sich Hindersiustraße 9. Wir stellen anheim, die Zweigstelle 9 mit Informationen, welche für die gegenwärtige Lage der Industrie von Bedeutung sind, und über besondere Vorkommnisse von allgemeinem Interesse tunlichst auf telegraphischem Wege zu versehen. Tie Adresse lautet lediglich: Zweig stelle 9 der Informationsstelle der Reichsregieruug NW. 40, Hiuder- siustraße 9, Berlin. Richtlinien des Arbeiter- und Soldatcnrats 19. A.-K. (Leipzig) für die Dcmobilisation. — Von den in der Sitzung des Dcmobilisa- tiousausschusses vom 11. November 1918 bei der Kriegsamtstclle Leip zig einstimmig gutgeheißeneu »Richtlinien« dürften folgende auf das Interesse des Leipziger Buchhandels Anspruch erheben: Entlassungen von Arbeitern und Arbeiterinnen dürfen vorläufig nicht stattfinden. Der Achtstundentag tritt sofort in Kraft. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Wenn nötig, ist die Arbeitszeit weiter bcrabznsctzeu. Tie Unternehmer sind verpflichtet, die zwischen den Verbünden festgesetzten Löhne vorläufig weiter zu zahlen. Bei der Dcmobiliscuivn sind führende wirtschaftliche Persönlichkeiten, In genieure usw. auf Antrag des Arbeitgebers unverzüglich vom Heere zu entlassen. Noch berühmten Mustern. — Durch die TageSprcssc geht folgende Mitteilung: »Der Schutzverband Deutscher Schriftsteller hat beschlossen, das; künftighin den Buchverlegern aus den Kreisen ihrer Auto ren Vertreter des Schutzverbandes Deutscher Schriftsteller als A r - beitsrat bcizugeben sind. Tie Autorenvertrctcr sollen in Gemein schaft mit dem Verleger die Interessen der Schriftsteller vertreten. Sie sollen dabei nach freiem Ermessen, aber auf Grund eines Mindest programms verfahren. Ter Privatinitiative des Verlegers soll aus reichender Spielraum gesichert werden. Für die Bezahlung von Zei- tuugs- und Zeitschristenartikeln wird eine Mindestgrenzc festgesetzt. ES wird ausdrücklich betont, das; hierdurch keine Präjudiz auf die Ver gütung wertvollerer Arbeiten ansgeübt werden soll. Um diese not wendigen wirtschaftlichen Forderungen auf die breiteste Grundlage zu stellen, wird der Schutzvcrband Deutscher Schriftsteller Verbindung mit den gewerkschaftlichen Organisationen der graphischen Gewerbe suchen.« ES ist nicht recht erkennbar, ivic diese Stellung der Arbeitsrüte gedacht ist, noch wer für die Kosten dieser Einrichtung airfznkommcn hat. Ohne den Verhandlungen mit den »gewerkschaftlichen Organisa tionen der graphische» Gewerbe«, deren Legitimation zur Einsetzung von Verlegcrräteu uns ebenso zweifelhaft erscheint wie die des Schutz- vcrbandes, irgendwie vorgreifeu zu wollen, kann wohl schon heute gesagt werden, das; die Mehrzahl der Verleger kaum geneigt sein dürfte, sich einen »Arbeitsrat« oder ein »Mindcstprogcamm« auf oktroyieren zu lassen. Bei dem einen mus; man Vertrauen zu dem Be fragten, bei dem anderen Vertrauen zu sich selbst haben, wenn etwas Gutes dabei hcrauskommen soll. Oft ist das auch dann nicht einmal der Fall. Unterliegt das graphische Gewerbe der Luxusstcucr? — Das Um- satzsteueramt der Stadt Berlin hatte sich neuerdings an große Drucke reien der Rcichshauptstadt mit dem Hinweise darauf gewandt, das; die Erzeugnisse dieser Betriebe, z. B. Ansichtspostkarten, als Werke der Graphik« auf Grund des § 9 der Ausführungsbestimmungen luxus steuerpflichtig seien. Auf seine Bitte um grundsätzliche Klärung dieser Frage ist dem Reichsausschus; für Druckgewcrbe, Verlag und Pap'erverarbeitnug von dem Herrn Staatssekretär des Reichsschatzamtes unter dem 26. Ok tober 1918 folgende Antwort zngegangcn: Mit dein Herrn Fiuauzminister bin ich der Auffassung, das; bei der Regelung, die die Frage der Umsatzstcucrpflicht von Werken der Graphik durch 8 8 Abs. 1 Nr. 3 des Umsatzsteuergcsetzes in Verbin dung mit 8 0 Abs. 1 und 5 der AussührungSbestimmnugcu hierzu er fahren har, Werke der Graphik, seien es nun Origiualwcrke oder Ver vielfältigungen, der erhöhten Umsatzsteuer unzweifelhaft nur daun unterliegen, wenn das Entgelt für die Lieferung, als welches das jenige für den einzelnen Gegenstand im Sinne des 2. Absatzes des ^ 8 Ums.St.G. zu gelten hat, mehr als 209 Mark beträgt. Durch die Ein führung dieser Mindestpreisgrcnze sollten zur Vereinfachung des Ver- aulagungsversahrcns billigere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes, vor allem auch Vervielfältigungen, wie z. B. Postkarten, von der so genannten Lurussteuer befreit bleiben. Maßgebend ist dabei stets der Kleinhandelspreis, nicht der geringere Herstellungspreis. Die Notwendigkeit, die obersten LandeSfiuanzbehördeu auf den Gegenstand besonders aufmerksam zu machen, erachte ich bei dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht für gegeben. Gegenteilige Auf fassungen eines oder des anderen Umsatzsteueramts würden im Rechts mittel- oder Beschwerdeweg anzufechten sein.« Reform des Unterrichts. — Amtlich wird aus Berlin gemeldet: Das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat fol genden Erlas; an die Provinzial-Schnlkollcgien und -Regierungen ge richtet: 1. Wo bisher der Geschichtsunterricht und andere Lehrfächer dazu mißbraucht wurden, Volksverhetzuugeu zu betreiben, hat solches in Zu kunft unbedingt zu unterbleiben, vielmehr einer fachgemäßen kultur historischen Belehrung Platz zu machen. Alle tendenziösen und fal schen Belehrungen über den Weltkrieg nnd dessen Ursachen sind zu ver meiden. 2. Ans den Schnlbiblivtheken sind alle Bücher zu entfernen, welche den Krieg an sich verherrlichen. 3. In keinem Unterrichtsfach sind seitens der Lehrkräfte abfällige oder entstellende Bemerkungen über die Ursachen und Folgen der Re volution sowie die gegenwärtige Negierung zu äußern, welche geeignet sind, bei der Schuljugend das Ansehen der Errungenschaften dieser Volksbefreinng herabznwürdigeu. 4. Es hat seitens der Schulleiter und Lehrer im Verkehr mit der Jugend alles zu unterbleiben, was geeignet wäre, die Stimmung zu einer Gegenrevolution (besonders auf dem flachen Lande) zu schüre», da ein solches Vorgehen im gegenwärtigen Augenblick die größte Ge fahr eines Bürgerkrieges für unser Volk in sich birgt. 5. Bis zum Erlas; über Trennung von Schule und Kirche sind Kinder von Dissidenten nnd solche Andersgläubiger, für die ein Reli gionsunterricht im gegenwärtigen Schnlplan nicht vorgesehen ist, aus Antrag der ErziehuugSberechtigteu ohne jeden weiteren Nachweis vom Religionsunterricht zu befreien. Buchhändlersachschule. — Wie wir dem »Knrjer Warszawski« ein nehmen, hat der Verband der polnischen Buchhändler mit Unter stützung des Unterrichtsministeriums am 1. Nov. eine Fachschule für Buchhändler mit zweijährigem Lehrgang eröffnet, in der außer li- teraturgcschichtlichen und jnristisck>en Gegenstände» die Geschichte des Buchhandels und kaufmännische Fächer gelehrt werden sollen. Zum Besuch der Schule werden außer Buchhaudluugsangestelltcn auch Nichtfachleutc, die das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer sechsklassigen Mittelschule besitzen, zugelasseu. Normalisierung für technische Erzeugnisse. Die Meßversamm- luug der »Vereinigung Deutscher Lampenfabrikantcn und -Grossisten , Dresden, hat beschlossen, eine Vereinheitlichung aller für das Be- lenchtungsfach in Frage kommenden Stapelwaren, und zwar zunächst die Normung der Petroleum-Nnndbrenner, Dochte und Zylinder vor- zuuehmen. Ferner sollen die Schirme für GaS and elektrisches Licht einheitliche Maße erhalten, damit sich die Verbraucher in Zukunft überall passende Ersatzstücke beschaffen können. Die Größen der in Zukunft auzufertigeudcu Schirme wurden auf eine gewisse Anzahl be schränkt. Also auch hier ähnliche Bestrebungen, wie sic gegenwärtig das Buchdruck- und Papicrgewerbe beschäftigen. An der Fiirst-Lcopold-Atadcmic zu Detmold soll mit dem 1. De zember eine Abteilung f ü r P resse- u nd Wc r b e w csen er richtet werden, deren Leitung als ordentlicher Dozent Arthur Jung, Chefredakteur des Stadt-AuzeigerS zur »Kölnischen Zeitung«, über nommen hat. Die Unsicherheit der österreichischen Post. — Nach einem Bericht des österreichischen Handelsministeriums sind seit KriegSbcgiun au Entschädigung für verlorengegangene Postpakete rund 1 Milliarde Kronen ausgczahlt worden. Der Nobelpreis für Physik für das Jahr 1917 soll nach dem Be schlüsse der Akademie der Wissenschaften in Stockholm dem Professor Charles Bartl a in Edinburgh zugctcilt werden als Belohnung für seine Entdeckung der charakteristischen Röntgenbestrahlung der Elemente. PersoniilnlichiWen. Auszcichttttng. Dem Prokuristen der Verlagsbu.yhaud!»ug Rei- mar Hobbiug in Berlin, Herrn Paul Schmidt, wurde das Preu ßische Verdieiistkreuz für KriegShilse verliehe.,. Verantwortlicher Vedaltenr: E mit T l, v m ab. — Verlag: Der V a in in L Seemann. Sämtlich in Leipzig. r B 6 rsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Adresse der iliedaltivn nnd Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 tBuchhändlerhauS). 7l^0
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